Pensionsvertrag - Gestüt Skogarholt

Pensionsvertrag
Gestüt Skógarholt, Dorfstr. 13, 38178 Dettum / Mönchevahlberg
Zwischen:
-nachfogend „Betreiber“ genanntund
Frau/Herrn :
__________________________________________________
Straße:
__________________________________________________
PLZ/Ort:
_______ /__________________________________________
Tel.-Nr:
_______ - ___________
E-Mail:
________________________ @ _______________________
Mobil-Nr:
________________
-nachfogend „Einsteller“ genannt-
§1 Grundlage des Vertrages
Einstellen des Pferdes
Name:
________________________
Lebensnummer:
__________________
Geschlecht:
________________________
Einstell-Nr.:
__________________
§2 Beginn des Vertrages
Der Pensionsvertrag beginnt am _____ _____ 20____ unbefristet und kann ohne Angabe von
Gründen mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende des Vormonats gekündigt werden. Bei
Tod des Pferdes endet die Pensionszeit mit dem Ende des Todesmonats.
§3 Pensionspreis
Der Pensionspreis beträgt derzeit _________ Euro einschließlich 19% Mehrwertsteuer und ist bis
zum ersten eines Monats mit der „Einstell-Nr.“ als Verwendungszweck im Voraus auf das Konto
IBAN. DE46 26991066 0 XXXXXXXX
BIC: GENODEF1WOB
Bank: Volksbank BraWo
zu überweisen.
Die in der Anlage beigefügten aktuellen Pensionspreise, deren Erhalt hiermit bestätigt wird, sind
Bestandteil dieses Vertrages. Die Pension beinhaltet die Vermietung von Weide- und Auslaufplatz sowie
die Stellung von Heu und Welksilage. Anpassungen des Pensionspreises, werden dem Einsteller durch
den Betreiber in einem angemessenem Zeitrahmen (min 3 Monate vorab) schriftlich mitgeteilt.
Gestütsleitung : Carsten Ostrowski
T: +49 (0) 157 379 XX X XX
M: [email protected]
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Pensionsvertrag : Gestüt Skógarholt
§4 Verpflichtungen Betreiber
Der Betreiber verpflichtet sich zur artgerechten Unterbringung des Pferdes, haftet aber nicht für Schäden,
die durch Eingliederung in die Herde, Krankheit, Verletzung, Diebstahl, Feuer, Ausbrechen o. ä.
verursacht werden. Die Haftung als Tierhüter geschieht im Rahmen bestehender Versicherungsverträge
(Tierhüter- und Betriebshaftpflicht) und nur bei Nachweis grober Fahrlässigkeit. Er haftet auch nicht für
Schäden jeglicher Art an mitgebrachten Gegenständen.
§5 Nachweis zu Pensionsbegin durch Einsteller
Der Einsteller sichert zu, dass das Pferd zu Beginn des Pachtverhältnisses frei von ansteckenden
Krankheiten ist, sowie, dass ausreichenden Impfschutz gegen Influenza und Tetanus voliegt bzw. lässt
diese sobald wie möglich nachholen. Er versichert ferner das Bestehen einer Tierhaftpflichtversicherung.
Dies ist dem Betreiber schriftlich nachzuweisen.
§6 Verpflichtungen Einsteller
Der Einsteller hat dem Betreiber unverzüglich jede Erkrankung des Pferdes zu melden, wenn auch nur
der Verdacht besteht, es könne sich um eine ansteckende Erkrankung handeln. Die Meldepflicht gilt auch
für alle neuen Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes.
Impfungen: Der Einsteller verpflichtet sich sicherzustellen, dass ausreichend Impfschutz wärend der
Dauer des Aufenthaltes gegeben ist
Entwurmung: Eine Entwurmung wird in regelmäßigen Abständen auf dem Gestüt durch den Betreiber
durchgeführt, die Kosten pro Pferd sind durch den Einsteller zu tragen.
Der Einsteller verpflichtet sich, die Hofanlage und die Paddocks mit sauber zu halten.
§7 Erreichbarkeit, Hufbeschlag & Tierarzt
1. Im Falle längerer Abwesenheit des Einstellers verpflichtet er sich zur Erreichbarkeit im tierbedingten
Notfall.
2. Der Einsteller ist dafür verantwortlich, dass Hufe und Hufbeschlag in einwandfreien Zustand sind. Die
Kosten für den Hufbeschlag und Pflege trägt der Einsteller
3. Das eingestellte Pferd wird von dem Tierarzt
Name:
______________________________
Telefon:
_____________________________
Adresse:
____________________________
versorgt. In Abwesenheit bzw. Nichterreichbarkeit des Einstellers wird der Betreiber bei Notwenigkeit zur
Bestellung eines Tierarztes zunächst versuchen, den oben benannten Tierarzt im Namen und in
Vollmacht des Einstellers hinzuzuziehen.
Der Betreiber kann im Namen und in Vollmacht des Einstellers einen anderen Tierarzt bestellen, wenn
die Hinzuziehung erforderlich ist und der oben benannte Tierarzt nicht tätig wird oder werden kann
(Notfall, Urlaub etc.).
Gestütsleitung : Carsten Ostrowski
T: +49 (0) 157 379 XX X XX
M: [email protected]
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Pensionsvertrag : Gestüt Skógarholt
§8 Minderjährige und Haftung
Für Minderjährige ist eine Aufsicht durch den Betreiber oder sonstige Personen auf dem Hof nicht
gewährleistet. Die Aufsichtspflicht und Haftung bleibt in allen Fällen bei den Erziehungsberechtigten.
Der Einsteller nimmt zur Kenntnis, dass das Alleinreiten auf dem Betriebsgelände nicht beaufsichtigt wird
und der Hof keinerlei Haftung dafür übernimmt.
Der Einsteller übernimmt die Aufsichtspflicht für sein Kind – im Rahmen der allgemeinen rechtlichen
Regelungen für die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit – und haftet für
Schäden an Personen und Sachen, die durch das Alleinreiten des Kindes auf dem Betriebsgelände
entstehen.
§9 Kleidung
Während des Reitens gilt absolute Helmpflicht!
§10 Reitbeteiligungen
Reitbeteiligungen sind nach Absprache mit dem Betreiber möglich. Jedoch wird durch den Betreiber eine
Gebühr pro Reitbeteiligung in Höhe von __________ Euro pro Personen erhoben.
§11 Bildrechte und Veröffentlichung
Der Einsteller ist damit einverstanden, dass Aufnahmen vom Pferd durch den Betreiber verwendet und
veröffentlicht werden dürfen. Der Betreiber verpflichtet sich, sollten Personen darauf zu erkennen sein,
von diesen eine spezielle Freigabe vor Veröffentlichung einzuholen.
§ 12 Zusätzlich vereinbaren die Vertragsparteien:
Änderungen und Zusätze des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Außer den in diesem Vertrag
schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen sind keine weiteren Absprachen getroffen oder Zusicherungen
oder Erklärungen irgendwelcher Art abgegeben worden.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so sind sich die Parteien dennoch einig,
dass der Vertrag im Übrigen wirksam bleiben soll.
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(Datum, Ort)
__________________________________
(Unterschrift Einsteller)
Gestütsleitung : Carsten Ostrowski
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(Unterschrift Betreiber)
T: +49 (0) 157 379 XX X XX
M: [email protected]
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