Pensionsvertrag Gestüt Skógarholt, Dorfstr. 13, 38178 Dettum / Mönchevahlberg Zwischen: -nachfogend „Betreiber“ genanntund Frau/Herrn : __________________________________________________ Straße: __________________________________________________ PLZ/Ort: _______ /__________________________________________ Tel.-Nr: _______ - ___________ E-Mail: ________________________ @ _______________________ Mobil-Nr: ________________ -nachfogend „Einsteller“ genannt- §1 Grundlage des Vertrages Einstellen des Pferdes Name: ________________________ Lebensnummer: __________________ Geschlecht: ________________________ Einstell-Nr.: __________________ §2 Beginn des Vertrages Der Pensionsvertrag beginnt am _____ _____ 20____ unbefristet und kann ohne Angabe von Gründen mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende des Vormonats gekündigt werden. Bei Tod des Pferdes endet die Pensionszeit mit dem Ende des Todesmonats. §3 Pensionspreis Der Pensionspreis beträgt derzeit _________ Euro einschließlich 19% Mehrwertsteuer und ist bis zum ersten eines Monats mit der „Einstell-Nr.“ als Verwendungszweck im Voraus auf das Konto IBAN. DE46 26991066 0 XXXXXXXX BIC: GENODEF1WOB Bank: Volksbank BraWo zu überweisen. Die in der Anlage beigefügten aktuellen Pensionspreise, deren Erhalt hiermit bestätigt wird, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Pension beinhaltet die Vermietung von Weide- und Auslaufplatz sowie die Stellung von Heu und Welksilage. Anpassungen des Pensionspreises, werden dem Einsteller durch den Betreiber in einem angemessenem Zeitrahmen (min 3 Monate vorab) schriftlich mitgeteilt. Gestütsleitung : Carsten Ostrowski T: +49 (0) 157 379 XX X XX M: [email protected] Seite 1 Pensionsvertrag : Gestüt Skógarholt §4 Verpflichtungen Betreiber Der Betreiber verpflichtet sich zur artgerechten Unterbringung des Pferdes, haftet aber nicht für Schäden, die durch Eingliederung in die Herde, Krankheit, Verletzung, Diebstahl, Feuer, Ausbrechen o. ä. verursacht werden. Die Haftung als Tierhüter geschieht im Rahmen bestehender Versicherungsverträge (Tierhüter- und Betriebshaftpflicht) und nur bei Nachweis grober Fahrlässigkeit. Er haftet auch nicht für Schäden jeglicher Art an mitgebrachten Gegenständen. §5 Nachweis zu Pensionsbegin durch Einsteller Der Einsteller sichert zu, dass das Pferd zu Beginn des Pachtverhältnisses frei von ansteckenden Krankheiten ist, sowie, dass ausreichenden Impfschutz gegen Influenza und Tetanus voliegt bzw. lässt diese sobald wie möglich nachholen. Er versichert ferner das Bestehen einer Tierhaftpflichtversicherung. Dies ist dem Betreiber schriftlich nachzuweisen. §6 Verpflichtungen Einsteller Der Einsteller hat dem Betreiber unverzüglich jede Erkrankung des Pferdes zu melden, wenn auch nur der Verdacht besteht, es könne sich um eine ansteckende Erkrankung handeln. Die Meldepflicht gilt auch für alle neuen Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes. Impfungen: Der Einsteller verpflichtet sich sicherzustellen, dass ausreichend Impfschutz wärend der Dauer des Aufenthaltes gegeben ist Entwurmung: Eine Entwurmung wird in regelmäßigen Abständen auf dem Gestüt durch den Betreiber durchgeführt, die Kosten pro Pferd sind durch den Einsteller zu tragen. Der Einsteller verpflichtet sich, die Hofanlage und die Paddocks mit sauber zu halten. §7 Erreichbarkeit, Hufbeschlag & Tierarzt 1. Im Falle längerer Abwesenheit des Einstellers verpflichtet er sich zur Erreichbarkeit im tierbedingten Notfall. 2. Der Einsteller ist dafür verantwortlich, dass Hufe und Hufbeschlag in einwandfreien Zustand sind. Die Kosten für den Hufbeschlag und Pflege trägt der Einsteller 3. Das eingestellte Pferd wird von dem Tierarzt Name: ______________________________ Telefon: _____________________________ Adresse: ____________________________ versorgt. In Abwesenheit bzw. Nichterreichbarkeit des Einstellers wird der Betreiber bei Notwenigkeit zur Bestellung eines Tierarztes zunächst versuchen, den oben benannten Tierarzt im Namen und in Vollmacht des Einstellers hinzuzuziehen. Der Betreiber kann im Namen und in Vollmacht des Einstellers einen anderen Tierarzt bestellen, wenn die Hinzuziehung erforderlich ist und der oben benannte Tierarzt nicht tätig wird oder werden kann (Notfall, Urlaub etc.). Gestütsleitung : Carsten Ostrowski T: +49 (0) 157 379 XX X XX M: [email protected] Seite 2 Pensionsvertrag : Gestüt Skógarholt §8 Minderjährige und Haftung Für Minderjährige ist eine Aufsicht durch den Betreiber oder sonstige Personen auf dem Hof nicht gewährleistet. Die Aufsichtspflicht und Haftung bleibt in allen Fällen bei den Erziehungsberechtigten. Der Einsteller nimmt zur Kenntnis, dass das Alleinreiten auf dem Betriebsgelände nicht beaufsichtigt wird und der Hof keinerlei Haftung dafür übernimmt. Der Einsteller übernimmt die Aufsichtspflicht für sein Kind – im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Regelungen für die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit – und haftet für Schäden an Personen und Sachen, die durch das Alleinreiten des Kindes auf dem Betriebsgelände entstehen. §9 Kleidung Während des Reitens gilt absolute Helmpflicht! §10 Reitbeteiligungen Reitbeteiligungen sind nach Absprache mit dem Betreiber möglich. Jedoch wird durch den Betreiber eine Gebühr pro Reitbeteiligung in Höhe von __________ Euro pro Personen erhoben. §11 Bildrechte und Veröffentlichung Der Einsteller ist damit einverstanden, dass Aufnahmen vom Pferd durch den Betreiber verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Der Betreiber verpflichtet sich, sollten Personen darauf zu erkennen sein, von diesen eine spezielle Freigabe vor Veröffentlichung einzuholen. § 12 Zusätzlich vereinbaren die Vertragsparteien: Änderungen und Zusätze des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Außer den in diesem Vertrag schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen sind keine weiteren Absprachen getroffen oder Zusicherungen oder Erklärungen irgendwelcher Art abgegeben worden. §13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so sind sich die Parteien dennoch einig, dass der Vertrag im Übrigen wirksam bleiben soll. _______________________________ (Datum, Ort) __________________________________ (Unterschrift Einsteller) Gestütsleitung : Carsten Ostrowski ________________________________ (Unterschrift Betreiber) T: +49 (0) 157 379 XX X XX M: [email protected] Seite 3
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