Zweite Anhörung und zweite Offenlage des Teilregionalplans

Zweite Anhörung und zweite Offenlage
des Teilregionalplans Windenergie
zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
Informationen zur Offenlage
Der Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar befindet
sich derzeit in Aufstellung. In der Sitzung der Verbandsversammlung des Verbands Region
Rhein-Neckar am 04. Dezember 2015 wurde die Durchführung der zweiten Anhörung gem.
§ 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz und der zweiten Offenlage gem. § 6
Abs. 4 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen.
Der zweite Anhörungs- und Offenlageentwurf des Teilregionalplans Windenergie umfasst folgende Dokumente:
x Teilregionalplan Windenergie – Textteil mit Plansätzen und Begründung
x Karte der „Ausschlussgebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung im
rheinland-pfälzischen Teilraum der Region Rhein-Neckar“
x Umweltbericht zum Teilregionalplan Windenergie
Zudem werden als Hintergrundinformation folgende Dokumente bereitgestellt:
x Übersicht über die geänderten Planinhalte im Vergleich zur ersten Anhörung und ersten Offenlage
x Besondere Hinweise für den hessischen Teilraum der Metropolregion Rhein-Neckar
(Kreis Bergstraße)
Die zweite Anhörung und zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar findet vom 14. März 2016 bis 25. April 2016 statt.
Die Dokumente sind auch im Internet unter www.vrrn.de einsehbar.
Anregungen zum Teilregionalplan Windenergie können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist gerichtet werden an:
per Post:
Verband Region Rhein-Neckar
Postfach 10 26 36
68026 Mannheim
per E-Mail:
[email protected]
Eine Fristverlängerung kann grundsätzlich nicht gewährt werden.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Verband Region Rhein-Neckar
Mannheim, 14. März 2016
gez. Dr. Eva Lohse
Verbandsvorsitzende