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Cross-Border-Shops und Recht - Die 4 wichtigsten Rechtstipps
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für IT-Recht
©lev dolgachov@fotolia
Die Firma Beispiel GmbH möchte mit ihrem
Onlineshop ins Ausland verkaufen….
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Tipps, was aus rechtlicher Sicht besonders beachtet werden muss!
Die 4 wichtigsten Rechtstipps für Ihren
internationalen E-Commerce

Tipp 1:

Tipp 2:
Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen
Passen Sie Ihren Onlineshop an das
Lieferländer an!
jeweilige Verbraucherrecht Ihrer
Lieferländer an!

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Tipp 3:

Tipp 4:
Überlegen Sie, ob und was Sie an
Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern
Verbraucher in anderen EU-Staaten
und den Auslandshandelskammern der
verkaufen wollen!
jeweiligen Lieferländer zusammen!
„W ir liefern in die Staaten
der EU und in die Schw eiz.“
„Verbraucher haben ein
14-tägiges
W iderrufsrecht… “
„Es gilt deutsches R echt.“
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© nickolya - Fotolia.com
TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre
jeweiligen Lieferländer an!
TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre
jeweiligen Lieferländer an!

Die Rechtsordnung darf in AGB auch mit Verbrauchern (B2C) vereinbart werden.
„Es gilt deutsches Recht.“

Aber: Verbrauchern darf das Schutzniveau ihres Heimatlandes nicht entzogen
werden (ROM I).

FRAGE: Kennen Sie das Schutzniveau im Schuldrecht, Gewährleistungsrecht und
Datenschutzrecht usw. in den einzelnen Lieferländern?
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TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre
jeweiligen Lieferländer an!
Lösung - Beispiel Schweiz:
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Schließen Sie das Schutzniveau des
deutschen Verbraucherrechts für
Kunden außerhalb der EU (hier:
Schweiz) soweit wie möglich aus
(Bsp.: Widerrufsrecht)
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TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre
jeweiligen Lieferländer an!
ALSO: Angepasste einheitliche AGB ODER unterschiedliche AGB für die
jeweiligen Lieferländer!
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Die 4 wichtigsten Rechtstipps für Ihren
internationalen E-Commerce

Tipp 1:

Tipp 2:
Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen
Passen Sie Ihren Onlineshop an das
Lieferländer an!
jeweilige Verbraucherrecht Ihrer
Lieferländer an!

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Tipp 3:

Tipp 4:
Überlegen Sie, ob und was Sie an
Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern
Verbraucher in anderen EU-Staaten
und den Auslandshandelskammern der
verkaufen wollen!
jeweiligen Lieferländer zusammen!
© jpgon - Fotolia.com Einkaufswagen, © somartin – Fotolia.com Flagge
© Sashkin – Fotolia.com Waschmaschine, © Daniel Ernst – Fotolia.com Preis
TIPP 2: Passen Sie Ihren Onlineshop an das jeweilige
Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an!
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TIPP 2: Passen Sie Ihren Onlineshop an das jeweilige
Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an!
Beispiel aus Frankreich:
© somartin – Fotolia.com
Warenangebote in Webshops sind als
Angebot im rechtlichen Sinne zu
verstehen, das durch den Kunden
lediglich angenommen werden muss
(vgl. Art. 1369-4 C. Civil)
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TIPP 2: Passen Sie Ihren Onlineshop an das jeweilige
Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an!
Beispiel aus den Niederlanden:
Haben Sie das bei den
angebotenen Zahlungsarten
bedacht?
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© somartin – Fotolia.com
Verbot der 100 %-Vorauszahlung,
Beschränkung auf höchstens
50 %, vgl. Art. 7:26 Abs. 2 Satz 2
nBGB;
TIPP 2: Passen Sie Ihren Onlineshop an das jeweilige
Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an!
ALSO: Prüfen Sie, welche Besonderheiten im Verbraucherrecht in Ihren
jeweiligen Lieferländern gelten und passen Ihren Onlineshop an!
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Die 4 wichtigsten Rechtstipps für Ihren
internationalen E-Commerce

Tipp 1:

Tipp 2:
Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen
Passen Sie Ihren Onlineshop an das
Lieferländer an!
jeweilige Verbraucherrecht Ihrer
Lieferländer an!

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Tipp 3:

Tipp 4:
Überlegen Sie, ob und was Sie an
Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern
Verbraucher in anderen EU-Staaten
und den Auslandshandelskammern der
verkaufen wollen!
jeweiligen Lieferländer zusammen!
© bazzier - Fotolia.com
Tipp 3: Risiko Kunde - Überlegen Sie, ob und was Sie
an Verbraucher in anderen EU-Staaten verkaufen wollen!
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Tipp 3: Risiko Kunde - Überlegen Sie, ob und was Sie
an Verbraucher in anderen EU-Staaten verkaufen wollen!
EuGVVO: Beim „gezielten Vertrieb“ in andere Länder ist der Gerichtsstand des
Verbrauchers immer an seinem Heimatort:
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
Angabe von Versandkosten für das Ausland

Angabe “Wir liefern weltweit!” oder ähnlich

Unterschiedliche Sprachen (Vorsicht: Englisch ist Weltsprache!)

Betreiben des Shops unter einer ausländischen TLD (de, at, ch…)

Angabe unterschiedlicher Währungen in der Preisauszeichnung

Umfassende Länderauswahl im Bestellformular bei der Adresseingabe

Angabe einer ausländischen Bankverbindung

Angabe einer +49-Telefonnummer

Angabe von ausländischen Zweigstellen/Standorten
Tipp 3: Risiko Kunde - Überlegen Sie, ob und was Sie
an Verbraucher in anderen EU-Staaten verkaufen wollen!
ALSO: Bewerten Sie das Risiko von Prozessen mit B2C-Kunden, über
deren Einleitung Sie nicht entscheiden können!
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Die 4 wichtigsten Rechtstipps für Ihren
internationalen E-Commerce

Tipp 1:

Tipp 2:
Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen
Passen Sie Ihren Onlineshop an das
Lieferländer an!
jeweilige Verbraucherrecht Ihrer
Lieferländer an!
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Tipp 3:

Tipp 4:
Überlegen Sie, ob und was Sie an
Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern
Verbraucher in anderen EU-Staaten
und den Auslandshandelskammern der
verkaufen wollen!
jeweiligen Lieferländer zusammen!
TIPP 4: Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern und
den Auslandshandelskammern zusammen!
Kriegen Sie das mit der Umsatzsteuer hin?
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TIPP 4: Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern und
den Auslandshandelskammern zusammen!

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Beispiel Umsatzsteuer bei Warenlieferung innerhalb der EU:
TIPP 4: Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern und
den Auslandshandelskammern zusammen!
ALSO: Informieren Sie sich, ob und ggf. wo Sie die Umsatzsteuer
anmelden und abführen müssen!
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E-COMMERCE RECHT | RESMEDIA
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Partnerin & Fachanwältin für IT-Recht
+49 6131 144 560
[email protected]
Florian Decker
Partner & Fachanwalt für IT-Recht
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