Cross-Border-Shops und Recht - Die 4 wichtigsten Rechtstipps Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für IT-Recht ©lev dolgachov@fotolia Die Firma Beispiel GmbH möchte mit ihrem Onlineshop ins Ausland verkaufen…. 4 2 Tipps, was aus rechtlicher Sicht besonders beachtet werden muss! Die 4 wichtigsten Rechtstipps für Ihren internationalen E-Commerce Tipp 1: Tipp 2: Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen Passen Sie Ihren Onlineshop an das Lieferländer an! jeweilige Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an! 3 Tipp 3: Tipp 4: Überlegen Sie, ob und was Sie an Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern Verbraucher in anderen EU-Staaten und den Auslandshandelskammern der verkaufen wollen! jeweiligen Lieferländer zusammen! „W ir liefern in die Staaten der EU und in die Schw eiz.“ „Verbraucher haben ein 14-tägiges W iderrufsrecht… “ „Es gilt deutsches R echt.“ 4 © nickolya - Fotolia.com TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen Lieferländer an! TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen Lieferländer an! Die Rechtsordnung darf in AGB auch mit Verbrauchern (B2C) vereinbart werden. „Es gilt deutsches Recht.“ Aber: Verbrauchern darf das Schutzniveau ihres Heimatlandes nicht entzogen werden (ROM I). FRAGE: Kennen Sie das Schutzniveau im Schuldrecht, Gewährleistungsrecht und Datenschutzrecht usw. in den einzelnen Lieferländern? 5 TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen Lieferländer an! Lösung - Beispiel Schweiz: © somartin – Fotolia.com Schließen Sie das Schutzniveau des deutschen Verbraucherrechts für Kunden außerhalb der EU (hier: Schweiz) soweit wie möglich aus (Bsp.: Widerrufsrecht) 6 TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen Lieferländer an! ALSO: Angepasste einheitliche AGB ODER unterschiedliche AGB für die jeweiligen Lieferländer! 7 Die 4 wichtigsten Rechtstipps für Ihren internationalen E-Commerce Tipp 1: Tipp 2: Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen Passen Sie Ihren Onlineshop an das Lieferländer an! jeweilige Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an! 8 Tipp 3: Tipp 4: Überlegen Sie, ob und was Sie an Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern Verbraucher in anderen EU-Staaten und den Auslandshandelskammern der verkaufen wollen! jeweiligen Lieferländer zusammen! © jpgon - Fotolia.com Einkaufswagen, © somartin – Fotolia.com Flagge © Sashkin – Fotolia.com Waschmaschine, © Daniel Ernst – Fotolia.com Preis TIPP 2: Passen Sie Ihren Onlineshop an das jeweilige Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an! 9 TIPP 2: Passen Sie Ihren Onlineshop an das jeweilige Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an! Beispiel aus Frankreich: © somartin – Fotolia.com Warenangebote in Webshops sind als Angebot im rechtlichen Sinne zu verstehen, das durch den Kunden lediglich angenommen werden muss (vgl. Art. 1369-4 C. Civil) 10 TIPP 2: Passen Sie Ihren Onlineshop an das jeweilige Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an! Beispiel aus den Niederlanden: Haben Sie das bei den angebotenen Zahlungsarten bedacht? 11 © somartin – Fotolia.com Verbot der 100 %-Vorauszahlung, Beschränkung auf höchstens 50 %, vgl. Art. 7:26 Abs. 2 Satz 2 nBGB; TIPP 2: Passen Sie Ihren Onlineshop an das jeweilige Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an! ALSO: Prüfen Sie, welche Besonderheiten im Verbraucherrecht in Ihren jeweiligen Lieferländern gelten und passen Ihren Onlineshop an! 12 Die 4 wichtigsten Rechtstipps für Ihren internationalen E-Commerce Tipp 1: Tipp 2: Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen Passen Sie Ihren Onlineshop an das Lieferländer an! jeweilige Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an! 13 Tipp 3: Tipp 4: Überlegen Sie, ob und was Sie an Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern Verbraucher in anderen EU-Staaten und den Auslandshandelskammern der verkaufen wollen! jeweiligen Lieferländer zusammen! © bazzier - Fotolia.com Tipp 3: Risiko Kunde - Überlegen Sie, ob und was Sie an Verbraucher in anderen EU-Staaten verkaufen wollen! 14 Tipp 3: Risiko Kunde - Überlegen Sie, ob und was Sie an Verbraucher in anderen EU-Staaten verkaufen wollen! EuGVVO: Beim „gezielten Vertrieb“ in andere Länder ist der Gerichtsstand des Verbrauchers immer an seinem Heimatort: 15 Angabe von Versandkosten für das Ausland Angabe “Wir liefern weltweit!” oder ähnlich Unterschiedliche Sprachen (Vorsicht: Englisch ist Weltsprache!) Betreiben des Shops unter einer ausländischen TLD (de, at, ch…) Angabe unterschiedlicher Währungen in der Preisauszeichnung Umfassende Länderauswahl im Bestellformular bei der Adresseingabe Angabe einer ausländischen Bankverbindung Angabe einer +49-Telefonnummer Angabe von ausländischen Zweigstellen/Standorten Tipp 3: Risiko Kunde - Überlegen Sie, ob und was Sie an Verbraucher in anderen EU-Staaten verkaufen wollen! ALSO: Bewerten Sie das Risiko von Prozessen mit B2C-Kunden, über deren Einleitung Sie nicht entscheiden können! 16 Die 4 wichtigsten Rechtstipps für Ihren internationalen E-Commerce Tipp 1: Tipp 2: Passen Sie die AGB auf Ihre jeweiligen Passen Sie Ihren Onlineshop an das Lieferländer an! jeweilige Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer an! 17 Tipp 3: Tipp 4: Überlegen Sie, ob und was Sie an Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern Verbraucher in anderen EU-Staaten und den Auslandshandelskammern der verkaufen wollen! jeweiligen Lieferländer zusammen! TIPP 4: Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern und den Auslandshandelskammern zusammen! Kriegen Sie das mit der Umsatzsteuer hin? 18 TIPP 4: Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern und den Auslandshandelskammern zusammen! 19 Beispiel Umsatzsteuer bei Warenlieferung innerhalb der EU: TIPP 4: Arbeiten Sie mit guten Steuerberatern und den Auslandshandelskammern zusammen! ALSO: Informieren Sie sich, ob und ggf. wo Sie die Umsatzsteuer anmelden und abführen müssen! 20 E-COMMERCE RECHT | RESMEDIA Ansprechpartner für United E-Commerce Sabine Heukrodt-Bauer Partnerin & Fachanwältin für IT-Recht +49 6131 144 560 [email protected] Florian Decker Partner & Fachanwalt für IT-Recht +49 6131 144 560 [email protected] 21 STANDORT Mainz INTERNET www.res-media.net
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