Fragen & Antworten - Klimaschutzplan 2050

Fragen & Antworten
aus dem Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
der Bundesregierung
Fragen & Antworten
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
Hinweis
In diesem Dokument werden fortlaufend Anmerkungen aus dem Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung dokumentiert und Fragen beantwortet. Können Kommentare während der Veranstaltungen oder im Rahmen der Dokumentation nicht debattiert werden,
soll auf diese Weise dennoch sichergestellt werden, dass alle vorliegenden Rückmeldungen der
Beteiligten in den Prozess eingespeist und als inhaltliche Zusammenfassung bei der Bearbeitung der Themen einfließen werden.
Übersicht
1.
Wann finden die Veranstaltungen im Rahmen des Dialogprozesses zum
Klimaschutzplan 2050 statt? .................................................................................................... 2
2.
Wie findet die Auswahl der teilnehmenden Personen für die Beteiligungsforen statt? .... 2
3.
Was sind robuste Strategien, transformative Pfade und strategische Maßnahmen? ...... 2
4.
Was ist das avisierte Ergebnis des Dialogprozesses zum Klimaschutzplan 2050? ......... 3
5.
Woher kommen die zentralen Maßnahmen, die in den Dialogrunden diskutiert werden
und welche Überarbeitungsschritte durchlaufen die Maßnahmen? Wie erfolgt die
Auswertung der Maßnahmen? ................................................................................................. 4
6.
Wie gestaltet sich die Verzahnung mit dem Bürgerbeteiligungsprozess? ........................ 6
7.
Welche Kriterien kommen bei der Bewertung der eingereichten Maßnahmenvorschläge
zum Einsatz? ........................................................................................................................... 7
8.
Wo ist die Wissenschaft im Beteiligungsprozess angesiedelt? ........................................ 7
9.
Wie werden die Ergebnisse der Bundesländer-, Kommunen- und Verbändeforen
verknüpft? ................................................................................................................................ 7
10.
Was ist das Delegiertengremium, wie wird es gewählt und welche konkreten
Kompetenzen soll es haben? ................................................................................................... 8
11.
Wann legen das BMUB bzw. die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 vor? ... 9
12.
Wie werden Themen wie der demografische Wandel oder die Flüchtlingssituation
adressiert? ............................................................................................................................... 9
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
1
Fragen & Antworten
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
1. Wann finden die Veranstaltungen im Rahmen des Dialogprozesses
zum Klimaschutzplan 2050 statt?
Die Veranstaltungstermine im Überblick:
•
25. & 26. Juni 2015: Auftaktkonferenz
•
14. September 2015: Erstes Bundesländerforum
•
21. September 2015: Erstes Verbändeforum
•
12. Oktober 2015: Erstes Kommunenforum
•
28. Oktober 2015: Erste Sitzung des Delegiertengremiums
•
30.
November
2015:
Handlungsfeldspezifische
Arbeitsgruppen
zu
Landwirt-
schaft/Landnutzung sowie Industrie & GHD
•
2. Dezember 2015: Handlungsfeldspezifische Arbeitsgruppen zu Energiewirtschaft sowie Gebäude
•
3. Dezember 2015: Handlungsfeldspezifische Arbeitsgruppe zu Verkehr
•
23. Januar 2016: Zweite Sitzung des Delegiertengremiums
•
15. Februar 2016: Zweites Bundesländerforum
•
17. Februar 2016: Zweites Kommunenforum
•
24. Februar 2016: Zweites Verbändeforum
•
18./19. März 2016: Dritte Sitzung des Delegiertengremiums
2. Wie findet die Auswahl der teilnehmenden Personen für die Beteiligungsforen statt?
Beteiligen können sich alle, die Interesse haben. Begrenzende Faktoren sind die Arbeitsfähigkeit der Beteiligungsformate und die Sicherung der unterschiedlichen Blickwinkel in den jeweiligen Handlungsfeldern. Für die einzelnen Veranstaltungsformate waren folgende Teilnehmerzahlen avisiert: Verbändeforum (100 Teilnehmer/innen), Kommunenforum (70 Teilnehmer/innen) sowie Bundesländerforum (30 Teilnehmer/innen). Bei der Auswahl der teilnehmenden Personen wurde darauf geachtet, dass alle Handlungsfelder vertreten sind.
3. Was sind robuste Strategien, transformative Pfade und strategische
Maßnahmen?
Die drei zentralen Begriffe in dem Dialogprozess für den Klimaschutzplan 2050 sind robuste
Strategien, aus denen sich transformative Pfade ableiten, die wiederum über strategische
Maßnahmen erreicht werden (können).
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
2
Fragen & Antworten
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
Abbildung: Herleitung der strategischen Maßnahmen
Robuste Strategien sind Entwicklungen, die in den verschiedenen Klimaschutzszenarien
übereinstimmend als notwendig angesehen werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Beispiele sind der Dekarbonisierungsschub in der energieintensiven Industrie, eine Effizienzoffensive oder der Erneuerbare Energien-Anteil an der Stromerzeugung von 80 bis 100 Prozent
im Jahr 2050.
Transformative Pfade sind strukturelle Anpassungen, die zur Umsetzung der robusten Strategien notwendig sind. Hier sind infrastrukturelle Entwicklungen, Technologieentwicklungen oder
veränderte Verhaltensweisen Beispiele. Die Pfade sind in ein Gesamtbild bis 2050 eingebettet
und können sich ausschließen oder auch kombinierbar sein. Folgende Eigenschaften haben die
transformativen Pfade:
•
Sie sind strukturelle Entwicklungsschritte (Systemanpassungen), die zur Umsetzung
respektive Flankierung der robusten Strategien notwendig sind.
•
Sie benennen Wege, die eingeschlagen werden müssen, um robuste Strategien umsetzen zu können.
•
Sie stellen eine Sammlung möglicher Entwicklungen auf unterschiedlichem Aggregationsniveau dar.
•
Sie können sich auch widersprechen und unterschiedliche Wege zur Umsetzung der
robusten Strategien beschreiben.
Die robusten Strategien und transformativen Pfade bilden die Grundlage für die Maßnahmenentwicklung und bilden im Prozess die Grundlage für die Diskussion und Auswahl adäquater
Maßnahmen (Politikinstrumente). Sie sind aus bestehenden Szenarienbetrachtungen abgeleitet, dienen lediglich der Strukturierung der Diskussion und gehen nicht als Empfehlung an die
Bundesregierung.
4. Was ist das avisierte Ergebnis des Dialogprozesses zum Klimaschutzplan 2050?
Ziel des Beteiligungsprozesses ist die Entwicklung von strategischen Maßnahmen, die als
Empfehlungen in den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung einfließen sollen. Dies hat die
Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten: „In Deutschland wollen wir die weiteren
Reduktionsschritte […] bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent [weniger TreibhausgasemissioDialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
3
Fragen & Antworten
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
nen als 1990] im Jahr 2050 festschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen
unterlegen (Klimaschutzplan)“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode).
Der Beteiligungsprozess gibt die Struktur der Maßnahmen vor und liefert Beispielmaßnahmen.
Es werden Maßnahmenvorschläge von Bundesländern, Kommunen, Verbänden und in einem
parallelen Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt, strukturiert und aufbereitet. Die zentralen Kriterien der Maßnahmen werden in Maßnahmensteckbriefen beschrieben.
Die vertiefende Diskussion der überarbeiteten Maßnahmenvorschläge findet in handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen und der zweiten zielgruppenspezifischen Beteiligungsrunde statt.
Anschließend wird das Beteiligungsergebnis (Maßnahmenset) an die Bundesregierung übergeben.
Der Beteiligungsprozess bringt ein Maßnahmenset als Empfehlungen zum Klimaschutzplan
hervor. Inwiefern diese Empfehlungen in den Klimaschutzplan einfließen, wird von der Bundesregierung geprüft. Diese stellt anschließend transparent dar, warum Vorschläge eingeflossen
sind oder warum nicht.
Ziel ist es, ein Maßnahmenset in Form von Steckbriefen zu entwickeln, welches als Empfehlungen an die Bundesregierung und somit in den Erstellungsprozess des Klimaschutzplans übergeben wird.
5. Woher kommen die zentralen Maßnahmen, die in den Dialogrunden
diskutiert werden und welche Überarbeitungsschritte durchlaufen die
Maßnahmen? Wie erfolgt die Auswertung der Maßnahmen?
Zentrale Überarbeitungsschritte
Im Rahmen der Auftaktkonferenz wurden erste Rückmeldungen und Hinweise zu den robusten
Strategien und transformativen Pfaden eingeholt. Auf dieser Grundlage werden beispielhafte
Maßnahmen entlang der transformativen Pfade erarbeitet, mit denen die avisierten Ziele erreicht werden können. Einige beispielhafte strategische Maßnahmen, entwickelt und vorgestellt
vom Wuppertal Institut und dem IFEU, regten in der ersten Dialogphase mit den verschiedenen
Zielgruppen im Herbst 2015 die Diskussion an. In dieser Dialogphase wurden auch neue Maßnahmenvorschläge entwickelt (Kriterien zur Auswahl von Maßnahmen, s. Frage 5).
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
4
Fragen & Antworten
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
1
Abbildung „Wann wird was im Beteiligungsprozess erarbeitet?“
Die Ergebnisse der ersten Dialogphase wurden im Anschluss durch das Delegiertengremium
und im Rahmen der handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen konsolidiert. Daraufhin findet
eine inhaltliche Aufbereitung der Maßnahmen und eine Zusammenführung mit den Maßnahmen
aus dem Bürgerbeteiligungsprozess statt, bevor diese in einer zweiten Dialogphase mit den
Akteuren im Februar (15. Februar Bundesländerforum, 17. Februar Kommunenforum, 24. Februar Verbändeforum überarbeitet und vertieft werden.
Genese des Maßnahmensets
Aus der ersten Dialogrunde mit den Zielgruppen (Bundesländer, Kommunen, Verbände) ging
das Maßnahmenset 0.0 hervor.
Abbildung: Genese der Maßnahmenvorschläge
1
Hinweis: Diese Abbildung zeigt lediglich die Bausteine des Beteiligungsprozesses zum Klimaschutzplan 2050 mit den
Bundesländern, Kommunen und Verbänden. Der Beteiligungsprozess mit Bürgerinnen und Bürgern ist aus Übersichtlichkeitsgründen nicht separat aufgeführt. Die konkrete Einbettung dieses Prozesses können Sie hier einsehen:
http://www.klimaschutzplan2050.de/dialogprozess/
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
5
Fragen & Antworten
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
Dieses wurde von der wissenschaftlichen Begleitung bearbeitet (Maßnahmenset 1.0) und im
Rahmen der ersten Sitzung des Delegiertengremiums konsolidiert. Daraus wurde das Maßnahmenset 1.1 erarbeitet. Das Maßnahmenset 1.1. wurde wiederum in den handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen weiter bearbeitet. Auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppen (Maßnahmenset 2.0) erarbeitet das Öko-Institut das Maßnahmenset 2.1. Hierin werden die Maßnahmen fachlich eingeschätzt und mit den Maßnahmenvorschlägen aus der Bürgerbeteiligung
zusammengeführt. Das Maßnahmenset 2.1 geht anschließend in die zweite Dialogrunde ein,
aus der wiederum Maßnahmenempfehlungen (Maßnahmenset 3.0) hervorgehen, die nach
einer Konsolidierung durch das Delegiertengremium an die Bundesregierung übergeben werden (Maßnahmenset 3.1). Diese prüft die Empfehlungen und nimmt in geeigneter Weise dazu
Stellung.
6. Wie gestaltet sich die Verzahnung mit dem Bürgerbeteiligungsprozess?
Der Bürgerbeteiligungsprozess findet parallel zum Stakeholder-Beteiligungsprozess statt. Die in
den beiden Prozessen entwickelten Maßnahmenvorschläge werden zusammengeführt und
gemeinsam an die Bundesregierung übergeben.
Abbildung: Überblick des Gesamtprozesses sowie Verzahnung mit dem Bürgerbeteiligungsprozess
Schnittstellen der beiden Prozesse sind zum einen die 2. Sitzung des Delegiertengremiums, auf
der die Delegierten beider Prozesse zusammenkommen und die Maßnahmenvorschläge einander vorgestellt werden. Zuvor hat die Zusammenführung der Maßnahmenvorschläge durch
das Öko-Institut stattgefunden. Dabei wurden die im Prozess festgelegten Maßnahmenkriterien
angewendet, um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen strategischen Charakter aufweisen.
Das Ergebnis dieses Überarbeitungsschrittes ist das Maßnahmenset 2.1, welches sowohl in die
zweite Sitzung des Delegiertengremiums als auch in die zweite Dialogrunde eingeht. Zum an-
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
6
Fragen & Antworten
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
deren werden sich die Teilnehmenden beider Prozesse jeweils zu allen Maßnahmen des Maßnahmensets 2.1 verhalten und ihr Votum abgeben. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten diese
Möglichkeit im Rahmen des 2. Online-Dialogs, die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände,
Kommunen und Bundesländer im Rahmen der zweiten Dialogrunde. Die Delegierten beider
Prozesse treffen sich erneut auf der dritten Sitzung des Delegiertengremiums, um das Maßnahmenset für die Übergabe in den politischen Prozess zu finalisieren.
7. Welche Kriterien kommen bei der Bewertung der eingereichten Maßnahmenvorschläge zum Einsatz?
Bei der Auswahl passender Maßnahmen für den Beteiligungsprozess zum Klimaschutzplan
2050 werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
•
Während die transformativen Pfade den Zielhorizont 2050 adressieren, zielen die Maßnahmen im 2016 zu verabschiedenden Klimaschutzplan auf die Umsetzung der transformativen Pfade bis 2030 ab.
•
Die Maßnahmen weisen einen strategischen und transformativen Charakter auf und
sind zentrale Stellhebel zur Umsetzung des jeweiligen transformativen Pfades.
•
Es werden sowohl unmittelbar wirksame als auch zukunftswirksame Forschungs- und
Entwicklungsmaßnahmen adressiert.
•
Die Maßnahmen sollen konkrete (bspw. ordnungspolitische oder finanzielle) Hemmnisse beseitigen und Anreize setzen (bspw. über Förderprogramme).
•
Die Maßnahmen des Klimaschutzplans weisen ein direktes oder indirektes THGMinderungspotenzial auf.
•
Die Maßnahmen richten sich primär an die Bundesregierung als Akteur und adressieren
auch Initiativen auf EU- bzw. internationaler Ebene (z.B. den EU-Emissionshandel).
Gleichzeitig findet eine Prüfung hinsichtlich der Abgrenzung zu Maßnahmen anderer Ressortstrategien statt. Dabei wird geprüft, ob die in anderen Strategien enthaltenen Maßnahmen
ausreichend sind oder ergänzt werden sollten und ob es Synergien gibt. So wird vermieden,
dass es zu Dopplungen und Inkonsistenzen kommt.
8. Wo ist die Wissenschaft im Beteiligungsprozess angesiedelt?
Im Rahmen der Verbändeforen haben Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft die Möglichkeit, ihre Hinweise und Anmerkungen zu geben. Zudem wird der Beteiligungsprozess kontinuierlich durch das Wuppertal Institut, ifeu und das Öko-Institut wissenschaftlich unterstützt.
9. Wie werden die Ergebnisse der Bundesländer-, Kommunen- und Verbändeforen verknüpft?
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung des Klimaschutzplans werden die verschiedenen Zielgruppen in separaten Formaten beteiligt. Damit die dort erarbeiteten Maßnahmen und Beiträge für die Handlungsfelder miteinander rückgekoppelt und abgeglichen werden
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
7
Fragen & Antworten
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
können, wird ein Delegiertengremium aus den vier Zielgruppen des Beteiligungsprozesses
(Bundesländer, Kommunen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger) eingerichtet.
10. Was ist das Delegiertengremium, wie wird es gewählt und welche
konkreten Kompetenzen soll es haben?
Es ist angedacht, dass das Delegiertengremium aus rund 24 Delegierten besteht. Etwa die
Hälfte der Personen sollen Delegierte aus dem Bürgerbeteiligungsprozess sein. Die Bundesländer entsenden zwei, die Kommunen drei Personen. Acht Vertreterinnen und Vertreter kommen aus dem Verbändeforum. Alle Teilnehmenden konnten sich im Vorfeld der 1. Dialogphase
um einen Platz im Delegiertengremium bewerben. In den einzelnen Foren fand am Tag der
Veranstaltung die Wahl der Delegierten statt.
Die Delegierten der verschiedenen Zielgruppen sollen ihre Maßnahmenvorschläge, insbesondere die, die jeweils andere Zielgruppen adressieren, einander vorstellen und miteinander diskutieren. Ziel der ersten Sitzung ist es insbesondere, dass sich Verbände, Kommunen und
Bundesländer gegenseitig Rückmeldungen zu strategischen Maßnahmen geben. Die Delegierten der Bürgerinnen und Bürger bringen sich ab der zweiten Sitzung des Delegiertengremiums
ein. Im Rahmen der dritten Sitzung am 18. und 19, März 2016 übergeben die Delegierten das
Maßnahmenset 3.1 an die Bundesumweltministerin Hendricks.
Anmerkung: Die Zahl der Delegierten wurde auf 25 Vertreterinnen und Vertreter erhöht.
Übersicht der Delegierten:
Bundesländer:
•
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen: Martin Krings
•
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz:
Dr. Katrin Zimmermann
Verbände:
•
AGDW – Die Waldeigentümer e.V.: Dr. Guido Schwichtenberg (Wirtschaft)
•
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI): Anne Feldhusen (Wirtschaft)
•
Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE): Harald Uphoff (Wirtschaft)
•
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK): Dr. Armin Rockholz (Wirtschaft)
•
Germanwatch e.V.: Tobias Pforte-von Randow (Zivilgesellschaft)
•
Klima-Allianz Deutschland: Dr. Christiane Averbeck (Zivilgesellschaft)
•
Verkehrsclub Deutschland (VCD): Michael Müller-Görnert (Zivilgesellschaft)
•
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Daniel Schneider (Zivilgesellschaft)
Kommunen:
•
Stadt Osnabrück: Birgit Rademacher (Masterplankommune)
•
Gemeinde Niestetal: Andreas Siebert (Kommune mit Klimaschutzkonzept)
•
Stadt Ingolstadt: Dr. Rupert Ebner (Starterkommune)
Bürgerinnen und Bürger:
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
8
Fragen & Antworten
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
•
Carola Walter
•
Sebastian Schneider
•
Daniel Becker
•
Petra Hartweg
•
Magret Dodegge-Valett
•
Andrea Zaliani
•
Jürgen Schäfer
•
Dr. Anja Abeska-Fritsch
•
Andreas Hagebusch
•
Isabel Fernandez-Ariza
•
Susanne Oberhauser-Hirschof
•
Klaus Dinter
11. Wann legen das BMUB bzw. die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 vor?
Alle Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess werden gesammelt und in Form von Handlungsempfehlungen der Bundesregierung übergeben. Sie berücksichtigt diese im politischen
Erstellungsprozess des Klimaschutzplans im kommenden Jahr. Alle Schritte des Beteiligungsprozesses orientieren sich daran, dass die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 vor der
Sommerpause 2016 beschließen will.
12. Wie werden Themen wie der demografische Wandel oder die Flüchtlingssituation adressiert?
Gesellschaftliche Megatrends wie der demografische Wandel oder die gegenwärtig starke Zuwanderung von Menschen nach Deutschland beeinflussen die zukünftige Entwicklung in
Deutschland und damit auch das Klimaschutzthema. Neben dem Beteiligungsprozess zur Erstellung des Klimaschutzplans werden auch Klimaschutzszenarien erstellt, welche gesellschaftlichen Trends berücksichtigen. Sofern diese Trends bestimmte Maßnahmen bei der Ausgestaltung oder Umsetzung betreffen, werden sie, wenn zeitlich möglich, in den Maßnahmensteckbriefen berücksichtigt.
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
9