Antworten Dirnelwiese - Initiative Langenzersdorf

Überparteiliche Plattform für ein
Zusammenleben mit Flüchtlingen
www.initiative-langenzersdorf.at
Am Sonntag, 22. November, wurde eine Informationsveranstaltung zum Thema Flüchtlinge im Containerdorf Anissa abgehalten. Das vorgesehene Pfarrheim war viel zu klein, die Veranstaltung wurde
daher in die Kirche St. Josef verlegt. Rund 200 interessierte BesucherInnen waren gekommen und
hatten Gelegenheit, ihre Fragen, Sorgen und Ängste anzusprechen. Wir von der Initiative-Langenzersdorf haben sie gesammelt und wollen nun versuchen darauf erste Antworten zu geben.
Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:
Nach wie vor sind Nationalität und Religion der Flüchtlinge nicht bekannt. Das liegt daran, dass die
Verteilung durch die Landesstellen auf Grund des schwer bewältigbaren Andrangs weniger geplant,
sondern mehr improvisiert vor sich geht. Selbst die Caritas als Betreiber weiß bestenfalls 2 Tage vorher, wer kommen wird.
• Das Containerdorf Anissa ist auf rund 70 Flüchtlinge ausgelegt. Davon sollen 24 „unbegleitete Jugendliche“ sein – das ist genau jene Zahl, ab der es eine durchgehende Betreuung gibt. Also eine
24 stündige Anwesenheit von Betreuungspersonen für 7 Tage in der Woche. Diese Jugendlichen
zwischen 14 und 18 Jahren machen rund 1/3 aus, die restlichen 2/3 sollen Familien sein.
• Für das Containerdorf Anissa ist keine Erweiterung vorgesehen. Auf die Gemeinde Langenzersdorf
bezogen werden es aber mehr als diese 70 sein: Bereits jetzt gibt es 15 Flüchtlinge, die in Privatquartieren im Ort untergebracht sind. Diese Zahl könnte noch steigen.
Die Flüchtlinge im Containerdorf Anissa werden sich selbst versorgen. Das erscheint im Hinblick auf eine gewisse Tagesstruktur wichtig (Einkaufen gehen, Kochen, Geschirr reinigen).
Deshalb gibt es Gemeinschaftsküchen. Falls Sie interessiert sind, am Donnerstag, 31. Dezember von 14:00 bis 16:00 gibt es die Möglichkeit einer Besichtigung des „Innenlebens“ des Containerdorfes.
• Die ersten 20 Flüchtlinge sollen ab 21. Dezember, also kurz vor Weihnachten, einziehen. In Etappen ist bis Ende Jänner die volle Belegung vorgesehen.
• Zwischen der Österreichischen Nationalbank und der Caritas gibt es einen Vertrag. Jetzt einmal
auf 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung. Die ÖNB ist Eigentümer, die Caritas Betreiber. Zwischen ÖNB und Caritas ist derzeit eine Hausordnung in Ausarbeitung. Dort wird geregelt, was die
Flüchtlinge am Gelände tun dürfen und was nicht. Vor allem betrifft das die Sportanlagen sowie
bestimmte Räumlichkeiten im Klubhaus der ÖNB. Beide Bereiche dürfen - eben unter Einhaltung
In Partnerschaft mit
der Hausordnung - von Flüchtlingen ge- und benutzt werden.
• Die Hausordnung wird auch das Betreten und Verlassen des Containerdorfes regeln. Grundsätzlich können die unbegleiteten Jugendlichen nur dann hinaus, wenn sie angeben, wo sie hingehen.
Die Betreuung ist für sie verantwortlich, so wie Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Und: wenn
sie ausgehen, unterliegen sie - so wie unsere Kinder auch - dem üblichen Jugendschutzgesetz.
• Zur Kompetenzverteilung: Betreiber ist die Caritas, die für die Flüchtlinge verantwortlich ist und
deren Tagesablauf durch verschieden Angebote regelt. Dazu gibt es ein Betreuerteam, bestehend
aus 5 bis 6 Personen, darunter auch Sprachkundige für Sprachen des Orients, die abwechselnd
anwesend sein werden. Vorgesehen sind jedenfalls Deutschkurse. Ehrenamtlicher HelferInnen
der ÖNB und der Initiative Langenzersdorf unterstützen dabei die Caritas durch Freizeitangebote,
mit dem Gartenprojekt, durch Lernhilfen, Sachspenden, Sportangebote und Ähnlichem. (Siehe
Homepage---Fokusgruppen)
• Die Gemeinde hat bei der Betreuung der Flüchtlinge nur eine indirekte Funktion, nämlich die
Gewährung einer fallweise erforderlichen Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer. Bei gegebenenen Bedarf könnte sie künftig aber auch eine geringfügige Beschäftigung der Flüchtlinge für
kommunale Arbeiten anbieten.
• Die Flüchtlinge warten im Containerdorf Anissa auf die Entscheidung über ihren gestellten Asylantrag. Wird dieser abgewiesen, müssen sie Anissa verlassen und werden rückgeführt. Wird er
genehmigt, müssen sich die Asylberechtigten binnen 4 Monaten ein privates Quartier und wenn
möglich eine Arbeit suchen. Das bedeutet, dass je nach Verfahrensdauer die Flüchtlinge als Asylwerber 1 bis 3 Jahre in Anissa wohnen bleiben.
• Die Frage des Zugangs zum Containerdorf Anissa ist folgendermaßen geregelt: Von den Flüchtlingen können alle Ausgänge am Freizeitgelände benutzt werden. Haupteingang Stowassergasse,
Lieferanteneingang Dirnelstraße sowie der neue Zugang beim Containerdorf an der Bahn, Adresse Dirnelstraße 1/1. Das bedeutet, dass sich das Hinausgehen je nach angesteuerten Zielen
der Flüchtlinge verteilen wird. Eingang ist derzeit nur einer vorgesehen: In der Dirnelstraße 1/1
beim Containerdorf. Deshalb, weil dieser im Sichtbereich der Betreuungspersonen liegt und daher nicht nur durch Türsperren, sondern auch durch optische Wahrnehmung kontrolliert werden
kann. Dort wird auch der Eingang für BesucherInnen und HelferInnen sein.
• Um auf die Sorgen der Anrainer einzugehen, könnte der Zugang noch erweitert werden. Das
möchte die Caritas zunächst einmal ausprobieren und Erfahrungen sammeln, eventuell wird auch
der Lieferantenausgang zu einer 2. Eingangsmöglichkeit.
• Die Flüchtlinge bekommen Chipkarten, mit denen sie Zutritt beim Eingangstor Dirnelstraße 1/1
haben - eventuell aber auch beim Lieferanteneingang. Alle anderen Personen müssen anläuten.
Über die Gegensprechanlage und nach optischer Kontrolle kann die Betreuungsperson den Einlass freigeben.
• Die Sorge einer Entwertung der Grundstücke wegen der Nachbarschaft zum Containerdorf kann
nicht so einfach beantwortet werden. Hier handelt sich um eine Mutmaßung, die eintreten kann
oder auch nicht. Wobei zu bedenken ist, dass sich diese Frage wesentlich vehementer für das
Freizeitgelände der ÖNB stellen würde
• Falls es wider Erwarten zu Unzukömmlichkeiten kommt – nächtliches Lärmen, Raufen, Müll wegwerfen usw. – gibt es folgende mögliche Schritte:
Zunächst einmal mahnend eingreifen – wird eventuell sprachlich schwierig sein und sich auf körpersprachliche (aber bitte unbedingt gewaltfreie) Signale beschränken.
Wenn das nichts nützt, den Vorfall am besten mit der Betreuungsperson von Anissa telefonisch
oder persönlich besprechen. Diese hat dann entsprechende Sanktionsmöglichkeiten (zeitweilige
Ausgangssperre, Entzug von eventuell vorhandenen kleinen Verdienstmöglichkeiten usw.).
Bei schwerwiegenden Fällen, z.B. Schlägereien, ist, so wie bei uns auch üblich, die Polizei zu verständigen. Von dieser wurden auch in Absprache mit den Wiener Polizeidienststellen verstärkte
Streifendienste angekündigt.
Allerdings sind auf Grund der Erfahrungen aus anderen betreuten Einrichtungen solche Fälle
kaum zu erwarten. In aller Regel verhalten sich die Flüchtlinge sehr diszipliniert, sie wollen
ja schließlich ein störungsfreies Asylverfahren. Wichtig ist nur, dass es für den Fall der Fälle
solche Sanktionsmaßnahmen im Hintergrund gibt und die Flüchtlinge davon auch wissen.
Diese Information erhalten die Flüchtlinge aber sehr zielgerichtet von den BetreuerInnen der
Caritas.
Es gab bei dieser Veranstaltung aber auch erfreuliche Anregungen !
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Ein Willkommensfest „Get together“
Einen Tag der offenen Tür für AnrainerInnen auf der Dirnelwiese
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