Die Senatorin für Kinder und Bildung 20. September 2015 Städtisch Verschiedenes Herr Nelson / Herr Scholz Tel.: - 6045 V o r l a g e Nr. G 501/19 für die Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung am 30.09.2015 Bericht zur Genehmigung der Freien Gemeinschaftsschule Bremen Mit Wirkung zum 1. August 2015 wurde die Privatschule „Freie Gemeinschaftsschule Bremen“ mit der Schulnummer 825 in den Räumlichkeiten Zum Sebaldsbrücker Bahnhof 59 als private Ersatzschule genehmigt. Genehmigungsverfahren Gemäß § 5 des Privatschulgesetzes bedürfen Ersatzschulen der staatlichen Genehmigung. Die Genehmigung einer Schule der Sekundarstufe I ist zu erteilen, wenn 1. die Schulen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen und Einrichtungen sowie 2. in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und 3. eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Weitere Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte gesichert ist. Ein pädagogisches Konzept der Freien Gemeinschaftsschule wurde erstmalig am 12. Mai 2014 ohne weiteren Nachweis von Schulstandort, Lehrpersonal o. ä. eingereicht. Der Verein zur Förderung alternativer Schulprojekte e. V. (Schulträger) reichte die fehlenden Unterlagen am 23. Oktober 2014 nach. Seitdem stand die Senatorin für Kinder und Bildung im kontinuierlichen Austausch mit dem Schulträger. Während des Austauschs änderte sich das Konzept des Trägers dahingehend, dass nun jegliche Fachräume an außerschulische Lernorte verlagert werden sollten. Die Verlegung des Fachunterrichts an außerschulische Lernorte wiederum führte zu 1 Anpassungsnotwendigkeiten im pädagogischen Konzept sowie in der Finanzplanung der Schule. Am 14.07.2015 wurde der Betrieb einer Oberschule mit den Jahrgangsstufen 5 bis 10 mit Wirkung zum 1. August 2015 unter Auflagen genehmigt. Pädagogisches Konzept Das pädagogische Konzept ist orientiert an den Bildungs- und Erziehungszielen des Bremischen Schulgesetzes sowie an den in den Bildungsplänen der Oberschule definierten Bildungsstandards. Der Unterricht wird in offener Form erteilt, die Schülerinnen und Schüler haben Freiräume in Zeiteinteilung, Fach- Orts- und (Lern-)Partnerwahl. Außerschulischen Lernorten kommt eine gehobene Bedeutung zu. Dabei finden Differenzierung und Fachleistungsdifferenzierung nach Verordnung über die Sekundarstufe I der Oberschule statt. Merkmal des Konzepts ist die selbstgewählte Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an Lerngruppen in der Stärke von 4 bis 15 Schülerinnen und Schülern. Verbindlichkeit soll über Lernbegleiterinnen hergestellt werden, in deren Verantwortlichkeit das Erreichen der Bildungsstandards liegt. Die Kontingentstundentafel der Oberschule wird umgesetzt. Die Schule soll als gebundene Ganztagsschule betrieben werden, die je zwei Jahrgänge (5/6, 7/8, 9/10) zu einer Lerngruppe mit jeweils 15-17 Schülerinnen und Schülern zusammenfasst. Nach vollständigem Aufwachsen sollen rund 50 Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Schulorganisation - Räume, Personal, Kosten - Der Schulstandort umfasst u.a. drei Klassenräume, einen Lehrmittelraum, ein Lehrerzimmer, Aula, Teeküche und eine multifunktionale Fläche, die als Essbereich wie auch als Differenzierungsbereich genutzt werden soll. Der Fachunterricht wird teilweise an außerschulischen Lernorten durchgeführt, wie der privaten Musikschule „Casa della Musica“, der Sporthalle Glockenstraße und den Schülerlaboren der Universität Bremen. Als pädagogische Leitung wurde gemäß § 10 des Bremischen Privatschulgesetzes eine vollständig ausgebildete Lehrkraft benannt. Neben dieser Leitung sind an der sukzessive aufwachsenden Schule zunächst drei weitere Lehrkräfte als Honorarkräfte tätig. Die 2 wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte ist über die jeweilige hauptberufliche Tätigkeit gesichert. Außerdem wird über einen Pool aus Vertretungskräften der Unterricht im Krankheitsfall abgesichert. Die Schulgeldordnung erfüllt die Kriterien von § 5 Absatz 2 Nr. 3 Privatschulgesetz, wonach eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Eltern zahlen Schulgelder im Rahmen einer Einkommensstaffelung und auch einer freiwilligen Einstufung. Nach Aufnahme des Unterrichts zum 1. August 2015 könnte dem Träger gemäß § 20 Absatz 1 des Privatschulgesetzes erstmalig nach Ablauf von drei Jahren ab Schuljahr 2018/2019 ein Zuschuss gewährt werden. Nach Berechnungen der Senatorin für Kinder und Bildung beläuft sich der Zuschuss bei 8 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgangsstufe und einem monatlichen Zuschuss pro Schülerin und Schüler von 320 € (Basis Schülerkostensatz in 2014/2015) im Schuljahr 2018/2019 auf 104.960 € bzw. 184.320 €, je nachdem, ob die Schule einen oder zwei Jahrgänge gleichzeitig aufnimmt. Nach vollständigem Aufwachsen der Schule ab 2018 bzw. ab 2021 betragen die Kosten 184.320 €. Nach derzeitigem Stand nimmt die Schule zum 1. August 2015 vier Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 auf. Auflagen Die Genehmigung der Freie Gemeinschaftsschule Bremen wurde aufgrund von noch nicht vorliegenden Dokumenten mit Auflagen versehen, die die Finanzierung der Schule sowie ausstehende Unterlagen für die Lehrgenehmigungen von Lehrkräften betrafen. Die ausstehenden Dokumente wurden inzwischen beigebracht. Bis zum 31.12.2015 ist darüber hinaus ein detailliertes Konzept über die Beschulung an außerschulischen Lernorten vorzulegen. Das Konzept muss u.a. die nach Fächern und Jahrgängen aufgeschlüsselten Besuche an außerschulischen Lernorten sowie die angestrebten Lernziele enthalten. Da die Renovierung der Räumlichkeiten nicht wie vorgesehen zum Unterrichtsbeginn am 3. September 2015 abgeschlossen sein wird, prüft die Senatorin für Kinder und Bildung zurzeit die durch den Träger beantragte vorübergehende Beschulung in Räumlichkeiten der privaten Musikschule Casa della Musica. 3
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