Version 1.2 Stand 22.06.2015 Vorgaben für die Erstellung von Audiodeskriptionen Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, ORF, SRF, ZDF sowie die Deutsche Hörfilm gGmbH, Hörfilm e.V. und audioskript haben sich auf eine Reihe von Grundsätzen für die Erstellung von Audiodeskriptionen im deutschsprachigen Raum verständigt. Sie sollen die Basis der redaktionellen Arbeit sein. Senderspezifische Arbeitsweisen und darüber hinausgehende Vorgaben finden sich in den Regelwerken der einzelnen Häuser. Präambel: Eine Audiodeskription resultiert aus der Ergänzung der Filmtonspur um eingesprochene Textelemente, die die Bildinhalte des Films wiedergeben bzw. akustisch verfügbar machen. Die Tonspur ist der wertvollste Zugang zum Film für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie enthält für Nichtsehende eine Informationsdichte, die für Sehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist. Aus diesem Grunde ist die Einbindung von qualifizierten blinden und sehbehinderten Autoren in den Erstellungsprozess der Audiodeskription wünschenswert. Basis für eine gute Audiodeskription ist eine Analyse der inhaltlichen und formalen Aspekte des Films. Aus dieser Analyse des Films (Bild und Ton) leiten sich in den vier Schritten des Arbeitsprozesses die Entscheidungen über die Ergänzung der Tonspur durch Sprache ab. (Anm.: 1. Auswahl der zu beschreibenden Bildelemente; 2. Art und Umfang; 3. Platzierung; 4. Einbindung in die Tonspur) Ziel der Audiodeskription ist es, den blinden und sehbehinderten Menschen ein barrierefreies Filmerlebnis zu ermöglichen, das dem Erlebnis der Sehenden entspricht. Dabei soll der Film als Gesamtkunstwerk erhalten bleiben. Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin Ansprechpartnerin: Uschi Heerdegen-Wessel (Mail: [email protected]//Tel:040/4156 2259) Version 1.2 Stand 22.06.2015 Eine Audiodeskription sollte immer von entsprechend ausgebildeten Redakteuren abgenommen werden. Bei der Abnahme ist auf die Einhaltung folgender Mindestanforderungen zu achten: Die Audiodeskription muss Antworten auf die Fragen „Wer, Wo, Was, Wann“ in jeder für den Handlungsablauf wichtigen Situation klären. Beschreibungen sollen den Film wenig beeinträchtigen und deshalb in den Dialogpausen, aber dennoch möglichst handlungssynchron erfolgen. In der Audiodeskription müssen Personen möglichst frühzeitig beschrieben werden: Aussehen der Protagonisten Haar- und Hautfarbe Alter Kleidung Körpersprache Gesichtsausdrücke Gestik und Gesichtsausdrücke sollten sorgfältig abgewogen und eher vorsichtig beschrieben werden. Sie können schnell missverstanden werden. Handlungsrelevante Geräusche sollen nicht übersprochen werden; Filmmusik berücksichtigen, relevante Akzente möglichst freilassen. o Töne und Geräusche können im Einzelfall irritierend und unverständlich sein. In diesem Fall muss die Audiodeskription eingreifen und den irritierenden Ton/das Geräusch identifizieren. Farben spielen für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Rolle. Deshalb sollte man in der Beschreibung auch darauf eingehen. Die Audiodeskription sollte nicht erklären, nicht bewerten und nicht interpretieren. Handlungen nicht zu stark zusammenfassen, sondern dem Genre und der Stimmung des Films anpassen. Auf die allgemeine Formulierung "Wir sehen" wird verzichtet. Beschreibungs-Texte werden im Präsens formuliert; in Ausnahmefällen ist auch Perfekt möglich. Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin Ansprechpartnerin: Uschi Heerdegen-Wessel (Mail: [email protected]//Tel:040/4156 2259) Version 1.2 Stand 22.06.2015 Keine verschachtelten Sätze, keine komplizierten Satzkonstruktionen. Bei Satzstellung und Wortwahl Wiederholungen vermeiden, sodass keine Monotonien entstehen. Unbestimmter Artikel beim ersten Erwähnen von Räumen, Gegenständen etc. o Es sei denn, sie sind ganz offensichtlich zuzuordnen (Bsp: seine Wohnung/ sein Bett/seine Zahnbürste). Bei der Beschreibung sollen nur bekannte Fachbegriffe verwendet werden. Falls unbekannte Fachbegriffe notwendig sind, müssen die kurz erläutert werden. In Audiodeskriptionen sollten keine filmtechnischen Begriffe verwendet werden. Vielmehr sollte deren Wirkungsweise sprachlich transportiert werden. Regional bekannte Ortsnamen nur dann verwenden, wenn sie inhaltlich relevant sind. In dem Fall sollten sie beschrieben und eingeführt werden. Bekannte Orte, Plätze usw. können benannt werden. Rechts-Links-Frage: Bei Richtungsangaben hat die Perspektive des Betrachters Vorrang. Außer es geht um die Person, um „seinen“ linken Fuß/Arm etc. Dann gilt das Körperprinzip. Markennamen können genannt werden, wenn sie handlungsrelevant und oder wichtig für die Charakterisierung einer Figur sind. Texteinblendungen (z.B. Bauchbinden) und Untertitel werden vorgelesen. Die Film-Beschreibung muss in jedem Fall vor dem Beginn des Abspanns beendet sein. AD- Sprecherin oder –Sprecher, Stimmlage, Sprechtempo usw. sollten immer auf das Original abgestimmt ausgewählt werden. Bei der Tonmischung müssen die technischen Normen (z.B. Tonaussteuerung nach EBU R 128 - Lautheit) eingehalten werden. Die Tonmischung soll den Charakter und die Atmosphäre der Originalversion unterstützen. Die Beschreibung sollte an allen Stellen des Films gut verständlich sein. Originalfilmton und Beschreiber-Text stehen dabei in einem gleichrangigen akustischen Verhältnis zueinander. Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin Ansprechpartnerin: Uschi Heerdegen-Wessel (Mail: [email protected]//Tel:040/4156 2259) Version 1.2 Stand 22.06.2015 Auf der ARD Hörfilmtagung am 18. März in 2015 in Berlin wurde beschlossen, dass der NDR als Federführer des ARD Projekts „Barrierefreier Rundfunk“ die Vorgaben für die Erstellung von Audiodeskriptionen der öffentlich-rechtlichen Sender an externe Firmen, Filmförderung und Filmschaffende übermittelt. Der NDR hat im Mai 2015 die Vertreter der ARD AG Audiodeskription (BR, WDR, NDR), MDR, von Degeto, ZDF, ORF und SRF sowie der Deutschen Hörfilm gGmbH eingeladen. Ziel war, anhand der Standards der einzelnen Häuser einheitliche Grundsätze für die Audiodeskription zu erarbeiten. Das nun vorliegende Ergebnis wurde mit allen unten aufgeführten Mitwirkenden und Sendern abgestimmt. Mitwirkende: Für die Sender: Bernd Benecke (BR) Frauke Langguth (ARD) Dieter Horbach (Degeto) Gabriele Krüger (BR) Lutz Müller (MDR) Raimund Mehrwald (HR) Kathleen Brons (MDR) Georg Schmolz (MDR) Uschi Heerdegen-Wessel (NDR) Peter Chojnacki (RB) Peter Lindner (NDR) Yvonne Franz (RBB) Robert Sperling (ORF) Susanne Hepperle (SR) Stefan Hoffmann (SRF) Philipp Klenk (SWR) Marianne Wegmann (WDR) Christiane Müller (ZDF) Karen Müller (ZDF) Anke Nicolai (Audioskript) Martina Wiemers (Deutsche Hörfilm GmbH) Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin Ansprechpartnerin: Uschi Heerdegen-Wessel (Mail: [email protected]//Tel:040/4156 2259) Version 1.2 Stand 22.06.2015 Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin Ansprechpartnerin: Uschi Heerdegen-Wessel (Mail: [email protected]//Tel:040/4156 2259)
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