Vorgaben für die Erstellung von Audiodeskriptionen Die neun

Version 1.2
Stand 22.06.2015
Vorgaben für die Erstellung von Audiodeskriptionen
Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, ORF, SRF, ZDF sowie die
Deutsche Hörfilm gGmbH, Hörfilm e.V. und audioskript haben sich auf eine
Reihe von Grundsätzen für die Erstellung von Audiodeskriptionen im
deutschsprachigen Raum verständigt.
Sie sollen die Basis der redaktionellen Arbeit sein.
Senderspezifische Arbeitsweisen und darüber hinausgehende Vorgaben
finden sich in den Regelwerken der einzelnen Häuser.
Präambel:
Eine Audiodeskription resultiert aus der Ergänzung der Filmtonspur um
eingesprochene Textelemente, die die Bildinhalte des Films wiedergeben
bzw. akustisch verfügbar machen.
Die Tonspur ist der wertvollste Zugang zum Film für blinde und sehbehinderte
Menschen. Sie enthält für Nichtsehende eine Informationsdichte, die für
Sehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist. Aus diesem Grunde ist die
Einbindung von qualifizierten blinden und sehbehinderten Autoren in den
Erstellungsprozess der Audiodeskription wünschenswert.
Basis für eine gute Audiodeskription ist eine Analyse der inhaltlichen und
formalen Aspekte des Films. Aus dieser Analyse des Films (Bild und Ton) leiten
sich in den vier Schritten des Arbeitsprozesses die Entscheidungen über die
Ergänzung der Tonspur durch Sprache ab. (Anm.: 1. Auswahl der zu
beschreibenden Bildelemente; 2. Art und Umfang; 3. Platzierung; 4.
Einbindung in die Tonspur)
Ziel der Audiodeskription ist es, den blinden und sehbehinderten Menschen
ein barrierefreies Filmerlebnis zu ermöglichen, das dem Erlebnis der Sehenden
entspricht. Dabei soll der Film als Gesamtkunstwerk erhalten bleiben.
Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin
Ansprechpartnerin: Uschi Heerdegen-Wessel
(Mail: [email protected]//Tel:040/4156 2259)
Version 1.2
Stand 22.06.2015
Eine Audiodeskription sollte immer von entsprechend ausgebildeten
Redakteuren abgenommen werden.
Bei der Abnahme ist auf die Einhaltung folgender Mindestanforderungen zu
achten:
 Die Audiodeskription muss Antworten auf die Fragen „Wer, Wo, Was,
Wann“ in jeder für den Handlungsablauf wichtigen Situation klären.
 Beschreibungen sollen den Film wenig beeinträchtigen und deshalb in
den Dialogpausen, aber dennoch möglichst handlungssynchron
erfolgen.
 In der Audiodeskription müssen Personen möglichst frühzeitig
beschrieben werden:
 Aussehen der Protagonisten
 Haar- und Hautfarbe
 Alter
 Kleidung
 Körpersprache
 Gesichtsausdrücke
 Gestik und Gesichtsausdrücke sollten sorgfältig
abgewogen und eher vorsichtig beschrieben
werden. Sie können schnell missverstanden werden.
 Handlungsrelevante Geräusche sollen nicht übersprochen werden;
Filmmusik berücksichtigen, relevante Akzente möglichst freilassen.
o Töne und Geräusche können im Einzelfall irritierend und
unverständlich sein. In diesem Fall muss die Audiodeskription
eingreifen und den irritierenden Ton/das Geräusch identifizieren.
 Farben spielen für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige
Rolle. Deshalb sollte man in der Beschreibung auch darauf eingehen.
 Die Audiodeskription sollte nicht erklären, nicht bewerten und nicht
interpretieren.
 Handlungen nicht zu stark zusammenfassen, sondern dem Genre und
der Stimmung des Films anpassen.
 Auf die allgemeine Formulierung "Wir sehen" wird verzichtet.
 Beschreibungs-Texte werden im Präsens formuliert; in Ausnahmefällen ist
auch Perfekt möglich.
Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin
Ansprechpartnerin: Uschi Heerdegen-Wessel
(Mail: [email protected]//Tel:040/4156 2259)
Version 1.2
Stand 22.06.2015
 Keine verschachtelten Sätze, keine komplizierten Satzkonstruktionen. Bei
Satzstellung und Wortwahl Wiederholungen vermeiden, sodass keine
Monotonien entstehen.
 Unbestimmter Artikel beim ersten Erwähnen von Räumen,
Gegenständen etc.
o Es sei denn, sie sind ganz offensichtlich zuzuordnen (Bsp: seine
Wohnung/ sein Bett/seine Zahnbürste).
 Bei der Beschreibung sollen nur bekannte Fachbegriffe verwendet
werden. Falls unbekannte Fachbegriffe notwendig sind, müssen die kurz
erläutert werden.
 In Audiodeskriptionen sollten keine filmtechnischen Begriffe verwendet
werden. Vielmehr sollte deren Wirkungsweise sprachlich transportiert
werden.
 Regional bekannte Ortsnamen nur dann verwenden, wenn sie inhaltlich
relevant sind. In dem Fall sollten sie beschrieben und eingeführt
werden. Bekannte Orte, Plätze usw. können benannt werden.
 Rechts-Links-Frage: Bei Richtungsangaben hat die Perspektive des
Betrachters Vorrang. Außer es geht um die Person, um „seinen“ linken
Fuß/Arm etc. Dann gilt das Körperprinzip.
 Markennamen können genannt werden, wenn sie handlungsrelevant
und oder wichtig für die Charakterisierung einer Figur sind.
 Texteinblendungen (z.B. Bauchbinden) und Untertitel werden
vorgelesen.
 Die Film-Beschreibung muss in jedem Fall vor dem Beginn des Abspanns
beendet sein.
 AD- Sprecherin oder –Sprecher, Stimmlage, Sprechtempo usw. sollten
immer auf das Original abgestimmt ausgewählt werden.
 Bei der Tonmischung müssen die technischen Normen (z.B.
Tonaussteuerung nach EBU R 128 - Lautheit) eingehalten werden.
 Die Tonmischung soll den Charakter und die Atmosphäre der
Originalversion unterstützen. Die Beschreibung sollte an allen Stellen des
Films gut verständlich sein. Originalfilmton und Beschreiber-Text stehen
dabei in einem gleichrangigen akustischen Verhältnis zueinander.
Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin
Ansprechpartnerin: Uschi Heerdegen-Wessel
(Mail: [email protected]//Tel:040/4156 2259)
Version 1.2
Stand 22.06.2015
Auf der ARD Hörfilmtagung am 18. März in 2015 in Berlin wurde beschlossen, dass der NDR als
Federführer des ARD Projekts „Barrierefreier Rundfunk“ die Vorgaben für die Erstellung von
Audiodeskriptionen der öffentlich-rechtlichen Sender an externe Firmen, Filmförderung und
Filmschaffende übermittelt.
Der NDR hat im Mai 2015 die Vertreter der ARD AG Audiodeskription (BR, WDR, NDR), MDR, von
Degeto, ZDF, ORF und SRF sowie der Deutschen Hörfilm gGmbH eingeladen. Ziel war, anhand der
Standards der einzelnen Häuser einheitliche Grundsätze für die Audiodeskription zu erarbeiten. Das
nun vorliegende Ergebnis wurde mit allen unten aufgeführten Mitwirkenden und Sendern
abgestimmt.
Mitwirkende:
Für die Sender:
Bernd Benecke (BR)
Frauke Langguth (ARD)
Dieter Horbach (Degeto)
Gabriele Krüger (BR)
Lutz Müller (MDR)
Raimund Mehrwald (HR)
Kathleen Brons (MDR)
Georg Schmolz (MDR)
Uschi Heerdegen-Wessel (NDR)
Peter Chojnacki (RB)
Peter Lindner (NDR)
Yvonne Franz (RBB)
Robert Sperling (ORF)
Susanne Hepperle (SR)
Stefan Hoffmann (SRF)
Philipp Klenk (SWR)
Marianne Wegmann (WDR)
Christiane Müller (ZDF)
Karen Müller (ZDF)
Anke Nicolai (Audioskript)
Martina Wiemers (Deutsche Hörfilm GmbH)
Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin
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Beschlusslage: Auftrag an den NDR / ARD Hörfilmtagung am 18. März 2015 in Berlin
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