BA Gesundheitsförderung WS 2015/16

Liebe Studienbewerberin, lieber Studienbewerber,
die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd freut sich, dass Sie zum Studium zugelassen wurden und sich nun einschreiben möchten. Die Frist der Einschreibung (Immatrikulationsfrist) entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin, d. h., die
Zulassung erlischt, wenn Ihre Einschreibunterlagen nicht innerhalb dieser Frist bei der Hochschule eingehen. Maßgebend ist das Eingangsdatum und nicht der Poststempel.
Kann die Einschreibefrist aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden, setzen Sie sich bitte
umgehend mit dem Studierendensekretariat in Verbindung.
Sie können die Unterlagen während der Öffnungszeiten im Studierendensekretariat (Zimmer A 020)
persönlich abgeben oder per Post an folgende Adresse senden:
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Studierendensekretariat
Oberbettringer Str.200
73525 Schwäbisch Gmünd
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
Do
09.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 15.00 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Mo – Fr 08.30 – 09.30 Uhr
Mo – Do 14:00 – 15.00 Uhr
Tel. 07171/983-213; 983-206 und 983-302
E-Mail: [email protected]
Bevor Sie die Formulare für die Immatrikulation ausfüllen, sollten Sie die dazugehörenden Infos zur Kenntnis nehmen. Dazu drucken Sie sich bitte alle Formulare und Infos zur Einschreibung aus. Dieses Paket besteht aus:





Einschreibinfo
Einschreibantrag
Schlüsselbogen
Formular „Passbild für den Studienausweis / Chipkarte“
Alumni-Adressnutzung









Info über Einführungsveranstaltung
Informationen des Medien- und Informationstechnischen Zentrums
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden
formloser Antrag auf BAföG
Stadtplan
Willkommen in Schwäbisch Gmünd
Wohnen in Schwäbisch Gmünd
Info Staufermodell
AStA Erstihütte l
Zum Einschreibantrag gehören:
1.
Den vollständig ausgefüllten Einschreibantrag.
2.
Eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis), falls Sie
diese dem Zulassungsantrag nicht beigelegt hatten.
3.
Die Versicherungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse (z. B. AOK, Ersatzkassen,
Betriebs- und Innungskrankenkassen).
Privatversicherte oder beihilfeberechtigte Studienbewerber/innen benötigen anstatt einer Versicherungsbescheinigung eine Befreiungsbescheinigung. Diese ist in der Regel bei der AOK erhältlich. Bitte wenden Sie sich deshalb an die AOK Ihres Wohnortes bzw. Landkreises.
Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen die Krankenkassen.
4.
Drei Passbilder mit Namen auf der Rückseite. Ein Passbild kleben Sie bitte auf das Formular
„Passbild für den Studienausweis / Chipkarte“. Beachten Sie bitte das dort angegebene Format!
eventuell
5.
eine Exmatrikulationsbescheinigung. Wenn Sie vorher an anderen Hochschulen studiert haben, die Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule.
6.
Wenn Sie Ihr Hochschulzugangszeugnis nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen Sie vor Studienaufnahme Ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Z. B. durch TestDaF
(mit der Mindestnote TDN 4 in allen Prüfungsteilen), DSH 2 oder Zertifikat Deutsch C2.
7.
Ausländische (nicht EU-Bürger/innen) und staatenlose Studienbewerber/innen müssen einen
Aufenthaltstitel, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldungsbescheinigung vorlegen.
Falls Sie Ihren Einschreibantrag vor Semesterbeginn (01.10.2015) zurückziehen oder falls Sie erforderliche Nachweise bei der Immatrikulation (z. B. Krankenversicherungsnachweis) nach der Einschreibfrist nachreichen, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig.
Ausfüllhilfen für den Einschreibantrag
Bei Fragen, die mit „
“ gekennzeichnet sind, tragen Sie bitte die entsprechenden Schlüssel des
beiliegenden Schlüsselbogens ein.
Erläuterung zu Punkt 5: Wahlerklärung
Das Landeshochschulgesetz sieht vor, dass Studierende, die in einem Studiengang zugelassen sind
und dessen Durchführung mehreren Fakultäten zugeordnet ist, nur in einer Fakultät wählbar und
wahlberechtigt sind. Studierende im Studiengang Bachelor Kindheitspädagogik müssen sich deshalb
für eine Fakultät entscheiden. Die Fakultätszugehörigkeit der einzelnen Fächer entnehmen Sie zur
leichteren Entscheidungsfindung dem Schlüsselbogen (
10). Bitte tragen Sie hier 1 oder 2 ein.
Allgemeine Informationen:
Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn die Unterlagen v o l l s t ä n d i g vorliegen und der Semesterbeitrag in Höhe von 135,00 € (= Studierendenwerksbeitrag 65,00 €, Beitrag für die Verfasste
Studierendenschaft 10,00 € und Verwaltungskostenbeitrag 60,00 €) auf dem Konto der Hochschule
eingegangen sind.
Danach können Sie mittels unseres Online-Dienstes Ihre Studienbescheinigungen selbst erstellen.
Das erforderliche Passwort wird Ihnen nach erfolgter Immatrikulation mit dem Studienausweis zugesandt.
Die Einführungswoche ist von Montag, 05. Oktober 2015 bis Donnerstag, 08. Oktober 2015.
http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/studienbeginn.php
Die planmäßigen Vorlesungen beginnen im Wintersemester 2015/16 am Montag, 12. Oktober 2015.
Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2015/16.
http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/vorlesungsverzeichnisse.php?navanchor=1010019
2
Das Studierendenwerk Ulm nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zusammenwirken mit den
Hochschulen in Aalen, Biberach, Schwäbisch Gmünd und Ulm die Aufgaben sozialer Betreuung und
Förderung der Studierenden wahr.
Die Abteilung für Studienfinanzierung vom Studierendenwerk berät Sie über verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Absicherung Ihres Studiums wie BAföG, Bildungskredit, KfW-Studienkredit oder
gibt Informationen über Stipendien. http://www.Studierendenwerk-ulm.de
Das Studierendenwerk Ulm und der Allgemeine Studierendenausschuss (ASTA) unterstützt Sie auch
bei der Suche nach geeignetem Wohnraum.
http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/wohnungssuche.php
www.asta-gmuend.de
In den lokalen Tageszeitungen REMS-ZEITUNG (Telefon: 07171 / 6006 – 0) und GMÜNDER TAGESPOST (Telefon: 07171 / 6001 – 0) sowie in den Wochenblättern GMÜNDER WOCHENBLATT
(Telefon: 07171 / 6006 – 0) und GMÜNDER ANZEIGER (Telefon 07171 / 6001 – 777) finden Sie
samstags bzw. mittwochs Wohnungsangebote bzw. können dort selbst inserieren.
Mit dem Semesterticket fahren Sie günstig mit Nahverkehrszügen und Bussen.
http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/semesterticket.php
Den Busfahrplan (Bahnhof – Pädagogische Hochschule), finden Sie unter www.stadtbus-gmuend.de.
Für Studierende mit Kindern hat das Büro für Gleichstellung und Familie sowohl themenbezogene
FAQ als auch einen Flyer mit verschiedenen Angeboten zusammengestellt.
http://www.ph-gmuend.de/deutsch/zentrale-einrichtungen/familienfoerderung.php
Wir wünschen Ihnen, dass Sie Ihr Studium in Schwäbisch Gmünd mit Engagement und Neugier beginnen und dass unsere Hochschule zu „Ihrer“ Hochschule wird.
Ihr Studierendensekretariat
3
An die Pädagogische Hochschule
Antrag auf Einschreibung zum
Wintersemester
Sommersemester
Ich bin bzw. war an der oben genannten Hochschule immatrikuliert:
/
ja
nein
Tragen Sie bitte Ihre Bewerbernummer / Matrikelnummer ein
Tragen Sie bitte den Schlüssel Ihres Studienganges lt. Schlüsseltabelle ein
Erläuterungen (bitte u n b e d i n g t
7
beachten)
Bitte schreiben Sie gut leserlich in Druckbuchstaben. Umlaute Ä, Ö, Ü, ä, ö und ü oder ß bitte als solche eintragen.
Alle Angaben sind in den hellen Feldern, beginnend am linken Rand, einzutragen. (Die grau unterlegten Felder sind für hochschulinterne
Vermerke freizuhalten.) Reichen die vorgesehenen Kästchen nicht aus, kürzen Sie sinnvoll ab.
Soweit bei Fragen Alternativen vorgegeben sind, kreuzen Sie bitte das zutreffende Kästchen an.
Sämtliche Semesterangaben beziehen sich auf das Semester, für das Sie die Einschreibung beantragen. Studienanfänger tragen daher
meist „01“ ein, Hochschul- und Studiengangwechsler zählen das Antragssemester mit. Bei Semesterzahlen unter 10 bitte eine “0“ vorsetzen.
Bei Fragen, die mit „“ gekennzeichnet sind, tragen Sie bitte die entsprechenden Schlüssel der Schlüsseltabelle (Merkblatt) ein.
Bei Fragen, die mit „“ gekennzeichnet sind, gilt: Alle in der ehemaligen DDR absolvierten Hochschulsemester sind als deutsche
Hochschulsemester zu zählen, entsprechendes gilt für die Hochschulzugangsberechtigung. Eine Ersteinschreibung an einer Hochschule
in der ehemaligen DDR ist als eine Ersteinschreibung an einer deutschen Hochschule anzugeben.
Auf die Rechtsgrundlagen für die Erhebung Ihrer einzelnen Angaben wird auf Seite 6. bzw. durch Kennzahlen bei den jeweiligen Feldern,
z. B. , hingewiesen.
1. Angaben zur Person
Familienname 
Vorname 
Geschlecht 
weiblich:
männlich:
Namenszusatz 
Geburtsdatum 
Geburtsort 
Tag
Geburtsland 
Monat
Jahr
(Geben Sie bitte den Namen Ihres Geburtslandes ein, falls es sich um
ein Ausland handelt.)
Geburtsname 
frühere Namen 
(Geben Sie bitte die Namen ein, die Sie vor Ihrem
jetzigen Familiennamen geführt haben)
Staatsangehörigkeit (Klartext) 
2. Korrespondenzanschrift (die jetzige Anschrift, die von der Hochschule gespeichert wird)
Straße, Nr. 
Länderkennzeichen,
PLZ, Ort 
Zusatz/bei 
Telefon
(Festnetz) 
Telefon
(Mobil) 
E-Mail 
3. Angaben zur Krankenversicherung 
Ich bin versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig:
(Neuimmatrikulierte und Studierende, die sich zum Ende des laufenden Semesters in allen ihren bisherigen Studiengängen
exmatrikuliert haben, müssen eine neue, aktuelle Versicherungsbefreiung einer gesetzlichen Krankenkasse beilegen!)
J
Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Ersatz-, Innungs- oder Betriebskrankenkasse) versichert:
Neuimmatrikulierte und Studierende, die sich zum Ende des laufenden Semesters in allen ihren bisherigen Studiengängen
exmatrikuliert haben, müssen eine neue, aktuelle Bescheinigung ihrer Krankenkasse beilegen!)
J
1
7/2015
7
4. Ich beantrage die Einschreibung für den Studiengang 
 11
mit der Studienform (bitte geben Sie diese im Klartext und laut Schlüsseltabelle an)
mit der unten stehenden Fächerkombination (bitte tragen Sie die Fächerschlüssel laut Schlüsseltabelle (Merkblatt) ein)
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen unbedingt die Reihenfolge der Fächer!
Studiengang
Studiengang
Studiengang
Studiengang
V1, V2
W1, W2
X1
83
Fach
Fach
Fach
1. sonderpäd.
Fachrichtung 1)
Fach
Fach
1. sonderpäd.
Fachrichtung
2. sonderpäd.
Fachrichtung 1)
Grundbildung
–
2. sonderpäd.
Fachrichtung*
*LB: nicht im BA
–
–
–
Grundbildung
–
Anderer
Bachelorstudiengang
Anderer
Masterstudiengang
siehe hochschulei- siehe hochschuleigenes Info
genes Info
Erweiterungsstudium
8
Erweiterungsfach
Erweiterungsfach
im Fachsemester (inkl. des beginnenden Semesters!)
Wichtiger Hinweis für alle lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge:
Zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg kann nur zugelassen werden, wer bei Wahl der Fächer Evangelische
Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/Religionspädagogik der jeweiligen Konfession angehört.
Nur für Lehramt Sekundarstufe I:
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist die Kombination von Evangelischer Theologie/Religionspädagogik oder Katholischer Theologie/Religionspädagogik oder Islamischer Theologie/Religionspädagogik
untereinander ausgeschlossen; die Kombination eines dieser Fächer mit Ethik ist nicht möglich.
Nur für Lehramt Sekundarstufe I und Sonderpädagogik:
Für folgende Fächer bestehen Studienvoraussetzungen hinsichtlich bestimmter Fremdsprachenkenntnisse:
Deutsch: Kenntnis des Englischen sowie einer weiteren Fremdsprache;
Englisch: Englisch Sprachniveau B2 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sowie Latinum
oder Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache.
Die Studienvoraussetzungen und die erforderlichen Nachweise sind in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen geregelt. Die Studienvoraussetzungen sind Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst.
Sofern die Kenntnisse der Fremdsprachen zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht vorliegen, müssen diese im Laufe des
Studiums nachgeholt und spätestens bis zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen werden.
 10
5. Wahlerklärung 
Mit der Einschreibung sind Sie studentisches Mitglied der Hochschule und somit wählbar und wahlberechtigt bei Gremienwahlen
wie z. B. Wahlen zum Senat und Fakultätsrat.
Bitte tragen Sie die von Ihnen gewählte Fakultät laut Schlüssel 10 ein (Erläuterungen siehe Merkblatt der Hochschulen!):
6. Verwaltungskennzeichen
Nur für die Einschreibung für den Studiengang Sonderpädagogik-Aufbaustudium : Ich habe
–
die Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an
abgelegt,
11
–
die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an
abgelegt,
12
–
Außerhalb B.W.: der Ersten Staatsprüfung gleichwertige Prüfung und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden
13
7. Haben Sie ihr Studium im beantragten Studiengang jemals unterbrochen? 
ja
nein
Wenn ja, wie viele Semester?
Wenn Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, müssen Sie auf den nachfolgenden Seiten jetzt nur noch die Fragen 15., 16. und 18. beantworten. Bitte vergessen Sie die Unterschrift und das
Ausfüllen der Erklärungen auf der letzten Seite nicht!
2
ja
8. Liegt Ihr Heimatwohnort in Deutschland? (Hauptwohnsitz der Familie/Eltern) 
I
nein
A
nein
A
Wenn in Deutschland: Stadt/Kreis in Worten und als Kfz-Kennzeichen angeben:
Kfz-Kennzeichen
der Stadt/des Kreises:
Stadt/Kreis in Worten:
(Soweit das Kfz-Kennzeichen für Landkreis und Stadt identisch ist, fügen Sie bei
dem Landkreis im rechten Feld ein K nach dem Kennzeichn ein.
Beispiel: Karlsruhe-Stadt  KA,
Karlsruhe-Land  KA K)
Wenn im Ausland:
Internat. Kfz-Kennzeichen:
(z. B. CH für Schweiz)
Staat in Worten:
9. Liegt Ihr Semesterwohnort in Deutschland? 
ja
I
Wenn in Deutschland: Stadt/Kreis in Worten und als Kfz-Kennzeichen angeben:
Kfz-Kennzeichen der
Stadt/des Kreises:
Stadt/Kreis in Worten:
(Soweit das Kfz-Kennzeichen für Landkreis und Stadt identisch ist, fügen Sie bei
dem Landkreis im rechten Feld ein K nach dem Kennzeichn ein.
Beispiel: Karlsruhe-Stadt  KA,
Karlsruhe-Land  KA K)
Wenn im Ausland:
Internat. Kfz-Kennzeichen:
Staat in Worten:
(z. B. CH für Schweiz)
10. Hochschulzugangsberechtigung (HZB)  
5
Geben Sie hier bitte die HZB an, die Sie zuerst zu einem Studium berechtigte, z. B. Fachhochschulreife!
Art der ersten erworbenen HZB:
Haben Sie die erste HZB in Deutschland erworben?
ja
I
nein
A
Wenn in Deutschland: Stadt/Kreis in Worten und als Kfz-Kennzeichen angeben:
Kfz-Kennzeichen der
Stadt/des Kreises:
Stadt/Kreis in Worten:
(Soweit das Kfz-Kennzeichen für Landkreis und Stadt identisch ist, fügen Sie bei
dem Landkreis im rechten Feld ein K nach dem Kennzeichn ein.
Beispiel: Karlsruhe-Stadt  KA,
Karlsruhe-Land  KA K)
Wenn im Ausland:
Internat. Kfz-Kennzeichen:
Staat in Worten:
(z. B. CH für Schweiz)
Datum des Erwerbs der ersten erworbenen HZB:
Tag
Monat
Note der ersten erworbenen HZB:
Jahr
,
Wenn Sie bisher an keiner in- oder ausländischen Hochschule studiert haben, endet für Sie hier der
Antrag auf Einschreibung. Bitte vergessen Sie die Unterschrift und das Ausfüllen der Erklärungen auf
der letzten Seite nicht!
11. Ersteinschreibung an einer deutschen Hochschule  
Ort, Name und Art der Hochschule angeben:
Kfz-Kennzeichen:
Semester der erstmaligen Einschreibung an einer deutschen Hochschule:
SS = 1
WS = 2
Semester der erstmaligen Einschreibung an dieser Hochschule:
SS = 1
WS = 2
3
12. Wie viele Semester haben Sie insgesamt an deutschen Hochschulen studiert?  
Als Hochschulen gelten Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen – auch die für den öffentlichen Dienst), Kunsthochschulen, Duale Hochschulen (Studienzeiten ab WS 08/09)
und sonstige staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen etc. Geben Sie die Hochschulsemester inkl. des beginnenden Semesters, inkl. Urlaubs- und Praxissemester und inkl. der Semester in der ehemaligen DDR an.
Darunter sind:
–
Urlaubssemester
–
Praxissemester (während des Studiums haben Sie ein Praxissemester abgeleistet):
–
Semester in der ehemaligen DDR:
Semester in der ehemal. DDR bis einschl. SS 90 (StaLa):
Semester in der ehemal. DDR bis einschl. WS 90/91 (LHGebG):
Art des Studiums in der ehemaligen DDR (bis einschl. SS 90):
Semester an staatlich anerkannten Hochschulen:
(z. B. private Hochschulen, kirchliche Hochschulen usw.)
ja
Präsenzstudium
1
Fernstudium
2
nein
Beschreiben Sie chronologisch Ihren bisherigen Studienverlauf (einschl. Hochschulsemester in der ehemaligen DDR und Semester an
staatlich anerkannten Hochschulen usw.). Bei Bedarf fügen Sie bitte ein gesondertes Blatt bei.
Name der Hochschule, Bundesland
von – bis einschließlich
13. Haben Sie an einem Studienkolleg studiert? (Dies betrifft nur ausländische Studienbewerber/Studienbewerberinnen.) 
Wenn ja, wie viele Semester?
14. Waren Sie im vorhergehenden Semester an einer fremden Hochschule immatrikuliert?  
nein
ja
1. Studium im vorhergehenden Semester:
War diese Hochschule in Deutschland?
ja
I
nein
A
nein
A
Wenn ja, Ort, Name und Art der Hochschule:
Internat. Kfz-Kennzeichen:
Wenn nein: Staat in Worten:
(z. B. CH für Schweiz)
angestrebte Abschlussprüfung:
Studienform (bitte in Klartext und lt.  11):
1. Fach:
2. Fach:
3. Fach:
2. Studium im vorhergehenden Semester:
War diese Hochschule in Deutschland?
ja
I
Wenn ja, Ort, Name und Art der Hochschule:
Internat. Kfz-Kennzeichen:
Wenn nein: Staat in Worten:
(z. B. CH für Schweiz)
angestrebte Abschlussprüfung:
Studienform (bitte in Klartext und lt.  11):
1. Fach:
2. Fach:
3. Fach:
4
15. Haben Sie bereits Hochschulabschlussprüfungen abgelegt? 
Dazu zählen z. B. nicht Abschlüsse an Berufsakademien (Abschlüsse an der Dualen Hochschule vor dem 01.03.2009) oder eine
2. Staatsprüfung für das Lehramt.
Letzte Abschlussprüfung:
Haben Sie die letzte Abschlussprüfung an der Hochschule abgelegt, an der Sie sich immatrikulieren?
ja
nein
Monat
Jahr
Studienform (bitte in Klartext und lt.  11):
1. Prüfungsfach:
2. Prüfungsfach:
3. Prüfungsfach:
Datum der Prüfung:
Tag
Ergebnis der Prüfung:
Note
,
insgesamt bestanden
BE
endgültig nicht bestanden
NB
Vorletzte Abschlussprüfung:
Haben Sie die vorletzte Abschlussprüfung an der Hochschule abgelegt, an der Sie sich immatrikulieren?
ja
nein
Monat
Jahr
Studienform (bitte in Klartext und lt.  11):
1. Prüfungsfach:
2. Prüfungsfach:
3. Prüfungsfach:
Datum der Prüfung:
Tag
Ergebnis der Prüfung:
Note
,
insgesamt bestanden
BE
endgültig nicht bestanden
NB
16. Sind Sie gleichzeitig an einer anderen Hochschule eingeschrieben? 
Wenn ja, beachten Sie: Eine gleichzeitige Einschreibung an der Pädagogischen Hochschule und einer weiteren Hochschule ist nur
mit der schriftlichen Genehmigung beider Hochschulen zulässig!
Ort, Name und Art der Hochschule
angestrebte Abschlussprüfung:
Studienform (bitte in Klartext und lt.  11):
1. Fach:
2. Fach:
3. Fach:
17. Haben Sie eine berufspraktische Tätigkeit vor dem (Erst-) Studium durchgeführt? 
Hierzu zählt nicht das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr.
Wenn ja, welcher Art?
– Berufsausbildung mit Abschluss
J
– Praktikum oder Volontariat im Hinblick
auf das derzeitige Studium
J
18. Haben Sie, bezogen auf Ihr jetziges Studium, im Ausland studiert? 
Bitte Staat in Worten und zusätzlich das internationale Kfz-Kennzeichen in das rechte Feld eingetragen.
1. Aufenthaltsland:
Dauer in Monaten (wenn mehr als 8 Jahre und 3 Monate: 99 eintragen):
2. Aufenthaltsland:
Dauer in Monaten (wenn mehr als 8 Jahre und 3 Monate: 99 eintragen):
5
Erklärung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung: 
ja
–
nein
Stehen Sie während des Studiums in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis?
Wenn ja, wie viele Stunden arbeiten Sie wöchentlich?
–
Streben Sie während des Studiums ein Parallelstudium an? Die Immatrikulation in mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist. Bitte legen Sie eine Begründung bei.
–
Ist für den beantragten Studiengang eine frühere Zulassung deshalb erloschen, weil Sie entweder
eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder kein Prüfungsanspruch mehr besteht?
–
Haben Sie eine Freiheitsstrafe zu verbüßen?
Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Ein Anspruch auf Immatrikulation ergibt sich erst dann, wenn
festgestellt wurde, dass Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung und Immatrikulation erfüllen (§ 60 Landeshochschulgesetz [LHG]). Sollte die Zulassung bzw. Immatrikulation auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben erfolgt sein,
ist diese rechtswidrig und wird zurückgenommen (§ 48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz [LVwVfG]).
___________________________________________
__________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift
Rechtsgrundlagen:
 Pflichtangabe: Rechtsgrundlage für die Erhebung ist § 12 Abs. 1 Landeshochschulgesetz (LHG) in Verbindung mit der Verordnung des
Wissenschaftsministeriums zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschulen (Hochschul-Datenschutzverordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Auf
schriftliche Anforderung beim Studiensekretariat erhalten Sie einen vollständigen Auszug der über Sie gespeicherten Daten. Sie haben
ein Berichtigungsrecht bei fehlerhaften Daten.
 Pflichtangabe nur für Studierende in den Theologiefächern des Lehramtsstudiums gemäß oben genannter Rechtsgrundlage.
 Freiwillige Angabe, die die Arbeit der Hochschulverwaltung erleichtert. Viele Aufgaben lassen sich z. B. mit einem Telefonat oder einer
E-Mail schneller und unbürokratischer als mit einem Brief erledigen.
Bearbeitungsvermerke der Hochschule:
Wiedervorlage
_________________________________________
Datum
___________________________
Einschreibe- / Rückmeldesperre
_________________________________________
Datum
___________________________
erfasst: ___________________________________
__________________________________________________________
Datum
Unterschrift
6
Schlüsselbogen Bachelor Gesundheitsförderung
5
Hochschulzugangsberechtigung
5
Allgemeine Hochschulreife (aHR)
Fachgebundene Hochschulreife
(fgHR)
5
03
Gymnasium (aHR)
06
Gesamtschule (aHR)
09
Erweiterte Oberschule (aHR)
12
Kollegschule (aHR)
18
Fachgymnasium (aHR)
21
Berufsoberschule (aHR)
27
Abendgymnasium (aHR)
29
Kolleg (aHR)
31
Studienkolleg (aHR)
33
Begabtenprüfung (aHR)
34
Beruflich Qualifizierte (aHR)
35
Abschluss oder Zwischenprüfung
an einer Fachhochschule (aHR)
39
Erwerb der HZB im Ausland
Studiengang
Bachelor
Gesundheitsförderung
7
6A
43
Fachgymnasium (fgHR)
44
Berufsoberschule (fgHR)
51
Studienkolleg (fgHR)
52
Begabtenprüfung (fgHR)
53
Beruflich Qualifizierte (fgHR)
55
Sonstige Studienberechtigung
(fgHR)
59
Erwerb der HZB im Ausland
8
Angabe von
Studienfächern ist nicht
erforderlich
11 Studienform
1
Erststudium
2
Zweitstudium
4
Ergänzungs-, Erweiterungs- und Zusatzstudium
7
Konsekutiver Master
10
Fakultät I
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Studierendensekretariat
Oberbettringer Str. 200
73525 Schwäbisch Gmünd
Passbild für den Studierendenausweis / Chipcard
Die Studierenden der Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd erhalten eine multifunktionale Chipkarte als Studienausweis.
Folgende Funktionen können Sie mit der Chipkarte durchführen:
Ø
Ø
Ø
Ø
als Studienausweis nutzen
bargeldlos bezahlen in der Mensa
Ausleihen in der Bibliothek
als Kopierkarte nutzen
Für die Erstellung des Studienausweises benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte kleben Sie ein aktuelles Passbild im vorgegebenen Format auf die angegebene Stelle. Das Passbild sollte nicht älter
als ein Jahr sein und Sie eindeutig identifizieren. Bitte unterschreiben Sie das Formblatt und
geben dies im Studierendensekretariat ab.
Wichtig!
Das Passbild muss im Format 35 mm x 45 mm (ohne Rand) vorliegen und darf keine Spuren von Büroklammern o. ä. aufweisen.
Es darf nicht älter als ein Jahr sein und muss die Person eindeutig
identifizieren.
Es sind nur Porträtaufnahmen (Frontaufnahmen) mit neutralem
Hintergrund gestattet.
Passbild bitte nicht digital zusenden!
Daten zur Person
Name
______________________________________________________________
Vorname
______________________________________________________________
Geburtsdatum
______________________________________________________________
Matrikel- bzw. Bewerbernummer _________________________________________________
_____________________________________________
Datum / Unterschrift
Bearbeitungsvermerk der Hochschule
Chipkarte versandt / ausgegeben
Bei Ausgabe Unterschrift der / s Studierenden
Oberbettringer Straße 200
73525 Schwäbisch Gmünd
Zentrale: 07171 983-0
___________________________________________________
______________________________________________
Fon: 07171 983-213
Fax: 07171 983-212
Mail: [email protected]
Studierendensekretariat
Information zur Adressen-Nutzung
Liebe Studierende,
die Verbesserung der Qualität der Lehre, des Studiums und der Forschung
stellt eine zentrale Aufgabe für alle Hochschulen und auch die Pädagogische
Hochschule Schwäbisch Gmünd dar.
Eine Möglichkeit, die Qualität von Lehre und Studium zu erfassen und zu verbessern, besteht darin, Studierende nach ihrer Bewertung der Lehrveranstaltungen zu befragen (Lehrveranstaltungsevaluation).
Darüber hinaus trägt auch die Befragung von Absolventen dazu bei, die
Qualität von Studium und Lehre in den einzelnen Fächern zu sichern.
Dafür ist es notwendig, dass wir Ihre Adressdaten auch weiter für
Evaluationszwecke verwenden können, wenn Sie die Pädagogische Hochschule wieder verlassen haben. Nur so können wir Sie nach Abschluss des
Studiums bzw. nach dem Berufseintritt zu Ihren Erfahrungen an der PH befragen und Ihnen weiter Informationen aus Ihrer Hochschule zukommen
lassen.
Wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihre Adressdaten weiter nutzen,
um die Möglichkeit zu haben mit Ihnen in Kontakt zu treten, brauchen Sie
nichts zu unternehmen.
Nur wenn Sie der Nutzung Ihrer Adressdaten widersprechen, vermerken Sie
dies bitte unten auf dem Formular und senden es an die PH Schwäbisch
Gmünd.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
An die
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Qualitätssicherung
Oberbettringer Str. 200
73525 Schwäbisch Gmünd
Ich widerspreche der Nutzung meiner Adressdaten im Rahmen der
Alumniarbeit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd.
Bewerbernummer/Matrikelnummer: ______________________________________
Vorname: _______________________________________________________________
Name:
__________________________________________________________________
Datum/Unterschrift: _____________________________________________________
Oberbettringer Straße 200
73525 Schwäbisch Gmünd
Zentrale: 0 71 71/98 3 - 0
Fon: 0 71 71/9 83 – 4 18
Fax: 0 71 71/9 83 – 3 88
Mail: [email protected]
Qualitätssicherung /
Evaluationsstelle
– Alumni –
Pädagogische Hochschule, Oberbettringer Straße 200, D-73525 Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Gmünd, 25.06.2015
Einführungswoche vom 05. bis 08. Oktober 2015
Liebe Studienanfängerinnen und Studienanfänger,
wir begrüßen Sie herzlich an unserer Hochschule. Ihr Studium beginnt am
Montag, den 05. Oktober 2015, um
10.00 Uhr s.t. in der Sporthalle
In der Einführungswoche erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Studium, zu Ihren
Fächern und zu den Lehrveranstaltungen, die Sie im ersten Semester belegen müssen. Sie
können die Hochschule kennenlernen, sich umfassend orientieren und mit Kommiliton/innen,
Dozent/innen und Mitarbeiter/innen der PH ins Gespräch kommen. Dazu gehört auch ein
Einblick in die vielfältigen Angebote und Projekte, die es Ihnen ermöglichen, in Ihrem
Studium ein persönliches Profil zu entwickeln.
Die Teilnahme an der Einführungswoche ist verpflichtend.
Die Programmübersicht finden Sie auf der PH-Homepage unter:
http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/studienbeginn.php
Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen einen guten Start ins Studium.
Viele Grüße im Namen des Einführungswochenteams vom Staufer Studienmodell und der
Studienberatung
Dr. Martina Geigle
Projektleitung Staufer Studienmodell
Umgang mit der Ausstattung
Sicherung der eigenen Daten
In den EDV-Räumen ist der Verzehr von Nahrungsmitteln und
Getränken etc. an den PC-Arbeitsplätzen verboten. Sie sind
verpflichtet, sorgsam mit der Ausstattung der PH umzugehen.
Bei Beschädigung oder Zerstörung behält sich die Hochschulleitung das Recht zur Schadenersatzforderung frei. Ohne
Absprache mit dem MIZ sind eigenwillige Veränderungen
(z. B. Hardware-Umbau, Installation neuer Peripherie, Betriebssystemänderungen, Aufspielen privater Software) bei PHGeräten oder bei zum Betrieb für die PH zugelassenen Geräten untersagt.
Jede/r Studierende hat automatisch ein Druckkonto.
Zum Drucken, Kopieren und Scannen sind auf dem Campus
mehrere Multifunktionsgeräte aufgestellt. Die Bezahlung dieser
Dienste erfolgt über nutzerbezogene Druckkonten; diese Konten können auf Umbuchungsautomaten im A-Bau und im Hörsaalgebäude aufgeladen werden. Auf das Druckkonto können
Beträge centgenau aufgebucht werden. Bitte beachten Sie,
dass keine Rückzahlung möglich ist.
schwarz-weiß
farbig
Papier A4 1-seitig
0,05 €
0,20 €
Papier A4 2-seitig
0,09 €
0,40 €
Papier A3 1-seitig
0,10 €
0,40 €
Papier A3 2-seitig
0,18 €
0,80 €
Es wird nur eine einheitliche Papierqualität (Recyclingpapier 80 g/m2)
angeboten.
Sonstiges
Jede Benutzerin / jeder Benutzer ist für die Sicherung der
eigenen Daten selbst verantwortlich. Sie müssen damit
rechnen, dass im Stör- und Reparaturfall alle Ihre Daten verloren gehen können. Natürlich ist die Systemtechnik bemüht, dass bei Reparaturen alle Daten erhalten bleiben.
Gelingt dies nicht, so sollten Sie selbst die Wiederherstellung der Daten vornehmen. Die CD- und DVD-Brenner ermöglichen die Speicherung auch großer Datenmengen.
Wichtige Links
Das Medien- und Informationstechnische Zentrum (MIZ)
informiert …
Wer? Wie? Was?
http://werwiewas.ph-gmuend.de
Ändern Ihres Passwortes im PH-Netz:
https://myid.ph-gmuend.de
Nur auf dem Campus möglich!
Zugang zu Ihren E-Mails über Internet
(Horde)
https://webmail.stud.ph-gmuend.de
Laufwerk K über Internet
(Benutzername: phstud, Kennwort: phsg):
http://infoneu.ph-gmuend.de
Homepage der PH Schwäbisch Gmünd
http://www.ph-gmuend.de
Fächerserver PH Schwäbisch Gmünd
„inoffizielle Seiten“
http://faecher.ph-gmuend.de
Bibliothek der PH Schwäbisch Gmünd:
http://bibliothek.ph-gmuend.de
MIZ PH Schwäbisch Gmünd
http://miz.ph-gmuend.de
LSF PH Schwäbisch Gmünd
http://lsf.ph-gmuend.de
Weitere Informationen können Sie unter K:\MIZ oder unter
http://miz.ph-gmuend.de sowie an der Pinnwand des MIZ
gegenüber dem Servicedesk nachlesen.
Stud.IP/LMS PH Schwäbisch Gmünd
https://lms.ph-gmuend.de
Ich bitte alle, dies zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Nun wünsche ich Ihnen einen guten weiteren Semesterverlauf
und grüße Sie freundlich
https://moodle.ph-gmuend.de
für Studienanfänger/innen!
Pädagogische Hochschule
Schwäbisch Gmünd
Oberbettringer Straße 200
73525 Schwäbisch Gmünd
www.ph-gmuend.de
(Stand April 2015)
Ihr
Markus Opferkuch
Moodle PH Schwäbisch Gmünd
WICHTIGE HINWEISE
Hilfe erhalten Sie
Meine E-Mails?
Service-Desk des MIZ
Raum A–113c (A-Bau / Untergeschoss),
Institutsgebäude
E-Mail: [email protected]
Service-Hotline: -333
Öffnungszeiten:
Mo – Fr
09:45 – 10:15 11:45 – 12.15 13:45 – 14:15
Mo – Do
12:00 – 13.00
15:45 – 16:15
Technische Hilfe für Studierende
Geänderte Öffnungszeiten während der vorlesungsfreien Zeit:
Mo – Fr
09:45 – 10:15
Mo – Do13:30 – 14.00
PH-Account abholen
Neuen Studierenden wird ein aktivierter Netzaccount vorgehalten. Das Datenblatt (Loginname, Passwort, E-Mail-Adresse)
haben alle neuen Studierenden innerhalb der ersten 14 Tage
abzuholen. Dies ist eine Pflicht. Diese Logindaten sind u. a.
zur Nutzung von Stud.IP (http://lms.ph-gmuend.de) notwendig. Sie erhalten den Account im Service-Desk des MIZ.
Die Hochschule ist derzeit dabei, das Netzwerk umstellen. Deshalb haben Sie verschiedene „Loginnamen“. Bitte prüfen Sie
regelmäßig über die Seite netzumstieg.ph-gmuend.de, für
welche Systeme welche Accounts gültig sind.
Passwort ändern
Das Ändern des Passwortes muss innerhalb der ersten 14 Tage
nach Erhalt des Datenblattes erfolgen. Sie können das Passwort
nur vom Campus aus ändern. Anmeldung unter:
https://myid.ph-gmuend.de. Das Passwort lässt sich unter
myid/PH Passwort ändern. Das Passwort muss zwischen 8 und
15 Zeichen lang sein, mind. 1 Groß- und Kleinbuchstaben
sowie Zahlen und Sonderzeichen beinhalten. Die erlaubten
Zeichen sind dort aufgelistet. Weiterhin dürfen keine Umlaute
(Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü, ß) oder Teile des Vor- und Zunamens verwendet werden.
Info-Terminal
Am INFO-TERMINAL (EG, A-Bau, Foyer) können Sie aktuelle PHInfos abrufen, z. B.: Ausfall von Veranstaltungen, Raumänderungen, Vorlesungsverzeichnis, ASTA-Infos
(http://asta-gmuend.de/).
Sie bekommen eine eigene PH-Adresse. Wichtige Mails und
Informationen werden nur an diese Adresse gesendet. Sie
sind verpflichtet diese regelmäßig zu sichten.
Ihre PH-E-Mails können Sie weltweit an jedem internetfähigen PC durch Eingabe der Internetadresse
https://webmail.stud.ph-gmuend.de abrufen. Anmeldung durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Sie
gelangen so in das E-Mail-Programm Horde. Studierenden
stehen 200 MB zur Verfügung.
Sie können auch mit anderen E-Mail-Clients Ihre Mails einsehen.
Lernplattformen
Die meistverwendete Lernplattform der PH heißt
Stud.IP und ist unter https://lms.ph-gmuend.de zu
erreichen. Manche Lehrende nutzen auch Moodle,
das Sie über https://moodle.ph-gmuend.de aufrufen können.
WLAN
Das WLAN ist in den meisten öffentlichen Räumen verfügbar. Sie können sich im Laufe des Semesters mit
dem sogenannten Eduroaming auch im WLAN von
anderen Hochschulen in Deutschland und weltweit
anmelden. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Einführungstermin entnehmen Sie der Seite netzumstieg.ph-gmuend.de
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Tutoren im
Servicedesk (siehe „Hilfe erhalten Sie“).
Medienproduktion / Kopierer / Folien
In der Medienproduktion (Hausdruckerei) im UG, A-Bau erhalten Sie passende Transparentfolien für die Kopierer und
Netzdrucker. Nicht bei der Hausdruckerei gekaufte Folien
dürfen auf keinen Fall für Drucker und Kopierer der PH genutzt werden. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Drucker und Kopierer durch falsche Folien behält sich die Hochschulleitung das Recht zur Schadenersatzforderung frei.
Die Hausdruckerei hat ein Laminiergerät und kann Laminierungen zum Preis von 0,50 € für DIN A4 und 0,60 € für
DIN A3 anbieten.
Belegungspläne der EDV-Räume
finden Sie unter http://lsf.ph-gmuend.de
Wichtige Netzlaufwerke
Wenn Sie sich ins Datennetz der Hochschule eingeloggt haben, sind 3 Netzlaufwerke von Bedeutung: Auf dem persönlichen Home-Laufwerk Z hat nur die eingeloggte Person
Schreib- und Leserecht. Studierenden stehen auf dem Netzlaufwerk Z insgesamt 500 MB zur Verfügung. Auf dem KursLaufwerk K haben Studierende nur Leserecht, sie können also
die Dateien nicht verändern. Auf dem Laufwerk J (Jeder) haben
alle Studierenden und Lehrenden Lese- und Schreibrechte. Es
eignet sich also zum schnellen Datenaustausch zwischen beliebigen Personen. Allerdings muss jederzeit damit gerechnet
werden, dass auf J auch Unbefugte Dateien ändern und löschen können. Es ist zu beachten, dass Dateien auf J ohne
Vorwarnung vom MIZ-DV regelmäßig und auf K jeweils eine
Woche nach Semesterende gelöscht werden.
Die Bedeutung der Netzlaufwerke ändert sich derzeit. Insbesondere das K-Laufwerk soll z. B. auch in Ihrem privaten Rechner als Cloud-Laufwerk zum Austausch von z. B. Seminararbeiten verfügbar werden. Bitte prüfen Sie regelmäßig über die Seite netzumstieg.ph-gmuend.de, welche neuen Dienste möglich sind.
Urheberrecht, Datenschutz, etc.
Verletzungen von Gesetzen, insbesondere der Datenschutzgesetze und des Urheberechtes, können für Sie persönlich, auch
später als Lehrer_in, sehr teuer werden. Besuchen Sie deshalb,
im eigenen Interesse, Veranstaltungen zu diesem Thema. In den
„freiwilligen“ Zusatzveranstaltungen „Digitales Lernen“ und
„Digitales Arbeiten“ werden die Themen behandelt.
.… die Pädagogische Hochschule informiert …. die Pädagogische Hochschule informiert …. die Pädagogische Hochschule informiert ….
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden
(gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27. März 1996)
aktualisiert zum Wintersemester 2015/16 aufgrund von Angaben des AOK Bundesverbandes, 10178 Berlin
1. Versicherungstatbestände
a)
b)
c)
d)
Versicherungspflicht
Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sind Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben,
wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf
Sachleistungen besteht.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr
vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn
- die Art der Ausbildung,
- familiäre Gründe,
- persönliche Gründe,
insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student
sind, d. h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.
Familienversicherung
Studenten sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen
Krankenversicherung ihrer Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner familienversichert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf
Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u. a. außerdem, dass der
Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (405,-- €) überschreitet. (Für geringfügig
Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450,-- €.)
Befreiung von der Versicherungspflicht
Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird,
kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der
Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
Freiwillige Versicherung
Für Studenten, deren Versicherungspflicht aus rechtlichen Gründen endet (z. B. wegen Überschreitens der Höchstsemesterzahl oder des
Höchstalters), setzt sich nach § 188 Abs. 4 SGB V die Versicherung mit
dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht automatisch fort (obligatorische Anschlussversicherung). Es sei denn, der Student erklärt innerhalb von zwei Wochen nach einem Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit tatsächlich seinen Austritt! Dieser
Austritt wird allerdings nur dann wirksam, wenn das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen
wird. Für das Zustandekommen der obligatorischen Anschlussversicherung bedarf es keine Vorversicherungszeiten. Die freiwillige Mitgliedschaft wird somit auch ohne Antrag des Studenten begründet. Wer so
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert ist,
bleibt auch versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht kann wahlweise aber auch durch den Abschluss einer
privaten Pflegeversicherung eingelöst werden. Dieses Wahlrecht kann
nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeübt werden.
Ab 1. April 2007 gelten auch für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen
Krankenkasse, die als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die beitragsrechtlichen Vergünstigungen der Krankenversicherung für Studenten. Weisen
diese Versicherten ab dem 1. April 2007 nach, dass sie zum Kreis der
Studierenden gehören, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenversicherung
in Deutschland nur noch den oben genannten „Studentenbeitrag“.
e)
Private Krankenversicherung
Wer sich privat krankenversichert, ist verpflichtet, auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Jugendliche mit privat pflegeversicherten
Eltern können unter denselben Voraussetzungen, wie dies in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung der Fall
ist (siehe oben unter b) Familienversicherung), beitragsfrei privat pflegeversichert sein.
2. Leistungen
Studenten und ggf. ihre mitversicherten Angehörigen erhalten als Leistungen unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und
Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früherkennungsuntersuchungen,
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei
Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen nicht.
3. Beiträge*
Versicherungspflichtige Studenten haben die Beiträge für das Semester
in Höhe von 366,06 € zur gesetzlichen Krankenversicherung und 93,13 €
zur Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren
(dies entspricht einem monatlichen Beitrag von 61,01 € bzw. 15,52 €)
vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung im Voraus an die zuständige
Krankenkasse zu zahlen. Der Semesterbeitrag zur Pflegeversicherung
für Studenten mit Kindern oder für Kinderlose unter 23 Jahren beträgt
84,18 € (dies entspricht 14,03 € monatlich). Die Zahlungsweise wird vom
Spitzenverband Bund für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Auch
weiterhin ist eine monatliche Zahlung der Beiträge möglich. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert
die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.
Krankenkassen können ab dem 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag erheben, der auch von Studenten in der individuellen Höhe zu tragen ist.
Für Studenten, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.
Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung
in der Satzung der Krankenkasse geregelt.
4. Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung
Jeder Studienbewerber muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus,
- ob er versichert ist oder
- ob er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht
versicherungspflichtig ist.
Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist
eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.
5. Welche Krankenkasse ist für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig?
Studienbewerber erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zum
Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder
voraussichtlich versichert sein werden.
Die Studienbewerber, die zum Studienbeginn nicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung
versichert
sind,
erhalten
ihre
Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand. Unerheblich ist dabei,
wie lange die letzte Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung zurückliegt.
Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wählbaren
Krankenkassen für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig.
Studienbewerber, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen
wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse,
die die Befreiung ausspricht.
6. Krankenkassenwahl
Versicherungspflichtige oder versicherungsberechtigte Studenten haben
die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der folgenden Krankenkassen
zu wählen:
die AOK des Wohnortes,
jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf
den Wohnort des Versicherten erstreckt,
die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn die Satzung dies
vorsieht und der Versicherte im Kassenbezirk wohnt,
die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bestanden hat,
die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist,
die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem die Hochschule
ihren Sitz hat.
Die Wahl ist vom Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt der
Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Familienversicherte haben kein eigenes
Wahlrecht; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitglieds.
7. Wer informiert über die Krankenversicherung?
Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine Information sein. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten erteilen die Krankenkassen.
* Die Höhe der Beitragssätze entspricht dem Stand vom 01. Januar 2015!
SPV 5/2015
Studentenwerk Ulm
Abteilung Studienfinanzierung
Karlstraße 36 . 89073 Ulm
Tel.:
0731/50 – 2 52 46, 47, 48
Fax:
0731/50 – 2 52 51
E-Mail: [email protected]
Hiermit stelle ich zur Fristwahrung einen formlosen Antrag auf Ausbildungsförderung. (ACHTUNG: Dieser Antrag dient nur zur Fristwahrung; es muss
baldmöglichst ein vollständiger Antrag nachgereicht werden!)
Ausbildungsstätte:
Semester/Fachrichtung:
Abschluss:
 Bachelor
Studienbeginn:
 WS
 Diplom
 Master
 Staatsexamen
 SS
Ich habe bereits früher einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt:
 ja
 nein
Den letzten Antrag habe ich gestellt beim Amt für Ausbildungsförderung:
bisherige Förderungsnummer:
Name, Geburtsname:
Vorname:
Geburtsort:
 männlich
Geburtsdatum:
 weiblich
Staatsangehörigkeit:
Familienstand:
 ledig
 verheiratet
 dauernd getrennt lebend  verwitwet
Adresse:
:
E-Mail:
Bankverbindung:
BLZ:
Konto-Nr.:
Name, Geburtsname, Vorname des Vaters:
Name, Geburtsname, Vorname der Mutter:
Adresse Vater/Mutter:
:
Geburtsdatum der Eltern:
Vater:
Mir liegt bereits ein kompletter Antrag (Antragsformulare) vor:
Mutter:
 ja
Studentenwerk Ulm
Abteilung Studienfinanzierung
Karlstraße 36
89073 Ulm
Unterschrift
Datum
 nein
 geschieden
Stadtplan von Schwäbisch Gmünd
Willkommen in Schwäbisch Gmünd
Erfolgreich studieren und campusnah wohnen
Informationen zum Wohnen während Ihres Studiums in Schwäbisch Gmünd
Studierendenwohnhaus des
Studierendenwerk Ulm
Neißestraße 20, 73529 Schwäbisch Gmünd
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Apartment behindertengerecht:
197,- €
255,- €
Zimmer sind mit Grundmobiliar ausgestattet.
Gemeinschaftsküchen, Wasch- und Trockenautomaten,
Fernsehraum, Tischkicker, Tischtennis, Internetzugang über
Rechenzentrum der PH.
Anträge auf Unterbringung über das Studierendenwerk Ulm
Ansprechpartner: Kathrin Karnath
[email protected]
www.studentenwerk-ulm.de/wohnen
Telefon: 0731 50-23848
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“Wohnen am Sonnenhügel”
Am Sonnenhügel 5 & 9, 73525 Schwäbisch Gmünd
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Komfort-Apartment, ca. 25 m²: ab 300,- € + NK
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einen Balkon/Terrasse, Learning-Lounge mit TV, Highspeed
Internet 16 Mbit/s, Kabel-TV, Waschsalon, Volleyballfeld,
Fahrradabstellraum und Aufzug.
Flexibilität durch halbjährliche Mietverträge und automatischer
Verlängerung.
Bequeme Auswahl und Reservierung des Wunsch-Apartments
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- auf der Webseite der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd unter www.ph-gmuend.de
- kostenlose Privatzimmervermittlung des Studierendenwerk unter www.studentenwerk-ulm.de/wohnen/privat-wohnen.html
Vereinigte Gmünder Wohnungsbaugesellschaft mbH
[email protected]
www.vgw.de
Telefon: 07171-3508 0
Stadt Schwäbisch Gmünd
Wirtschaftsförderung
Karoline Hirner
www.schwaebisch-gmuend.de
Telefon: 07171-603 1023
Angebote des
Staufer Studienmodells
Öffnungszeiten während der
Vorlesungszeit
Persönliche Beratung durch Tutor/innen
Mo – Do: 12.00 – 14.00 Uhr
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Öffnungszeiten Mediensammlung
Mo – Do: 12.00 – 14.00 Uhr
• eine besonders gestaltete Studieneingangsphase
(Einführungswoche, Vorkurse, Mentorenprogramm
für Erstsemester-Studierende)
Online-Beratungen
Schreibberatung
([email protected])
• Kompetenzworkshops zu Schlüsselqualifikationen
Wissenschaftliches Arbeiten
([email protected])
• Seminare und Workshops, die eine individuelle
Profilbildung ermöglichen (Hochschulzertifikate)
Medienberatung
([email protected])
•ein Mentoring-Programm, das die Begleitung in
herausfordernden Studienphasen durch studentische
Mentor/innen gewährleistet
Homepage:
www.ph-gmuend.de (Studium > Staufer Studienmodell)
www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/ssm_beratung.php
•die Beratung durch studentische Tutor/innen beim
wissenschaftlichen Arbeiten, beim Schreiben von Hausarbeiten und beim Einsatz von neuen Medien
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12.00
• eine kommentierte Mediensammlung als Grundlage
für selbstständiges Arbeiten im Studium.
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Medie
Projektteam:
Dipl.-Päd. Nadine Labahn
([email protected])
Dipl.-Päd. Rüdiger-Philipp Rackwitz
([email protected])
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Projektleitung: Dr. Martina Geigle
([email protected])
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4.00 U
Map: Hörsaalgebäude, 1. OG:
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Didak
Mediale Angebote im
Didaktischen Zentrum
Beratung im Didaktischen Zentrum
Medienberatung
Mediensammlung:
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•Formatierung von Hausarbeiten
•Erstellung eines Abbildungsverzeichnisses
Im Didaktischen Zentrum beraten geschulte Tutor/innen
die Studierenden, unabhängig von Studienfach und
Fachsemester. Sie haben folgende Beratungsschwerpunkte:
•Verwendung von Excel für die Auswertung von
Fragebögen
•Gestaltung einer PowerPoint-Präsentation
•Einsatz des interaktiven Whiteboards im Unterricht
Schreibberatung
•Schriftliche Arbeiten verfassen
•Aufbau und Struktur einer Hausarbeit kennenlernen
•Formulierungstipps erhalten
•Zeit- und Arbeitsmanagement optimieren
•Mit Schreibblockaden umgehen
Workshops
•Einführung in das interaktive Whiteboard
•Einführung in Word 2010
•Einführung in PowerPoint 2010
Wissenschaftliches Arbeiten
•Zielgerichtet recherchieren
•Literatur mit Datenbanken suchen
•Richtig zitieren
•Mediensammlung
•Literaturverzeichnis erstellen
•Diverse Lehr-DVD‘s und Videos
•Interaktives Whiteboard
•Präsentationsmedien
•Flexible Lehr-Lern-Settings
•Formatieren von Hausarbeiten
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Mediale Angebote
•Große Bücherauswahl
•Einführung in Citavi
•Mit Citavi arbeiten
ERSTI-HÜTTE
Du hast Lust schon vor Beginn des Studiums ein paar deiner zukünftigen Kommilitonen/innen kennen zu lernen? Du willst ein paar schöne Tage voller Spiel, Spaß und
Überraschungen erleben? Du bist mindestens 18 und magst schon vor dem Studium
Studierende des höheren Semesters kennenlernen und ihnen Fragen stellen die dir
schon lange unter den Nägeln brennen?
Dann KOMM MIT UNS auf die „Ersti-Hütte 2015“.
Von Studierenden für Studierende – mit tollem Programm!
Wann?
28.09-30.09.15
Wo?
Im Schwarzhornhaus mit NaturHochseilgarten, Tannweiler 14,
73550 Waldstetten
Was kost‘ der Spaß?
50 € (für 2 Übernachtungen mit Verpflegung –
falls Geld übrig ist, wird es selbstverständlich wieder ausgezahlt)
Was müsst ihr selbst mitbringen?
Schlafsack und gute Launeee!
Wir würden uns freuen, wenn ihr dabei seid
Liebe Grüße und bis hoffentlich bald,
Jana, Marleen, Tanja, Jan, Jakob, Thomas Gottschalk, Matze und Werner
Anbei findet ihr noch genauere Informationen zur Anmeldung etc.
Anmeldebogen für die Ersti Hütte
Hallo liebe Erstis,
wir begrüßen dich ganz Herzlich an der Pädagogischen Hochschule in Schwäbisch
Gmünd. Mit diesem Formular meldest du dich verbindlich für die Ersti-Hütte an.
Bitte fülle den Unteren Abschnitt aus und schicke Ihn mit deinen Unterlagen mit.
Überweise bitte die 50 € an
Inhaber:
VS PH Gmünd
IBAN:
DE50 6145 0050 1000 8246 18
BIC:
OASPDE6AXXX
Institut:
Kreissparkasse Ostalb
Mit dem Verwendungszweck Ersti-Hütte und deinem Namen. Sobald diese Gebühr auf
unserem Konto eingegangen ist, bist du dabei.
Denk dran, dass die Hütte Teilnehmerbegrenzt ist und wer zuerst kommt malt zuerst.
Sollten alle Plätze vergeben sein, überweisen wir dir das Geld natürlich zurück.
Des Weiteren kannst du dich bei Facebook Gruppe anmelden, wenn du schon vorab
etwas Loswerden möchtest:
https://www.facebook.com/events/1606359586284928/
Name, Vorname:
__________________________________________________
Worauf wir beim Essen Achten müssen:
Hiermit bestätige ich, dass ich über 18 Jahre alt bin.
___________________________________________________________________
Datum und Unterschrift