Liebe Studienbewerberin, lieber Studienbewerber, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd freut sich, dass Sie zum Studium zugelassen wurden und sich nun einschreiben möchten. Die Frist der Einschreibung (Immatrikulationsfrist) entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin, d. h., die Zulassung erlischt, wenn Ihre Einschreibunterlagen nicht innerhalb dieser Frist bei der Hochschule eingehen. Maßgebend ist das Eingangsdatum und nicht der Poststempel. Kann die Einschreibefrist aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat in Verbindung. Sie können die Unterlagen während der Öffnungszeiten im Studierendensekretariat (Zimmer A 020) persönlich abgeben oder per Post an folgende Adresse senden: Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd Studierendensekretariat Oberbettringer Str.200 73525 Schwäbisch Gmünd Öffnungszeiten: Mo – Fr Do 09.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 15.00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo – Fr 08.30 – 09.30 Uhr Mo – Do 14:00 – 15.00 Uhr Tel. 07171/983-213; 983-206 und 983-302 E-Mail: [email protected] Bevor Sie die Formulare für die Immatrikulation ausfüllen, sollten Sie die dazugehörenden Infos zur Kenntnis nehmen. Dazu drucken Sie sich bitte alle Formulare und Infos zur Einschreibung aus. Dieses Paket besteht aus: Einschreibinfo Einschreibantrag Schlüsselbogen Formular „Passbild für den Studienausweis / Chipkarte“ Alumni-Adressnutzung Info über Einführungsveranstaltung Informationen des Medien- und Informationstechnischen Zentrums Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden formloser Antrag auf BAföG Stadtplan Willkommen in Schwäbisch Gmünd Wohnen in Schwäbisch Gmünd Info Staufermodell AStA Erstihütte l Zum Einschreibantrag gehören: 1. Den vollständig ausgefüllten Einschreibantrag. 2. Eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis), falls Sie diese dem Zulassungsantrag nicht beigelegt hatten. 3. Die Versicherungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse (z. B. AOK, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen). Privatversicherte oder beihilfeberechtigte Studienbewerber/innen benötigen anstatt einer Versicherungsbescheinigung eine Befreiungsbescheinigung. Diese ist in der Regel bei der AOK erhältlich. Bitte wenden Sie sich deshalb an die AOK Ihres Wohnortes bzw. Landkreises. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen die Krankenkassen. 4. Drei Passbilder mit Namen auf der Rückseite. Ein Passbild kleben Sie bitte auf das Formular „Passbild für den Studienausweis / Chipkarte“. Beachten Sie bitte das dort angegebene Format! eventuell 5. eine Exmatrikulationsbescheinigung. Wenn Sie vorher an anderen Hochschulen studiert haben, die Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule. 6. Wenn Sie Ihr Hochschulzugangszeugnis nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen Sie vor Studienaufnahme Ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Z. B. durch TestDaF (mit der Mindestnote TDN 4 in allen Prüfungsteilen), DSH 2 oder Zertifikat Deutsch C2. 7. Ausländische (nicht EU-Bürger/innen) und staatenlose Studienbewerber/innen müssen einen Aufenthaltstitel, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldungsbescheinigung vorlegen. Falls Sie Ihren Einschreibantrag vor Semesterbeginn (01.10.2015) zurückziehen oder falls Sie erforderliche Nachweise bei der Immatrikulation (z. B. Krankenversicherungsnachweis) nach der Einschreibfrist nachreichen, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Ausfüllhilfen für den Einschreibantrag Bei Fragen, die mit „ “ gekennzeichnet sind, tragen Sie bitte die entsprechenden Schlüssel des beiliegenden Schlüsselbogens ein. Erläuterung zu Punkt 5: Wahlerklärung Das Landeshochschulgesetz sieht vor, dass Studierende, die in einem Studiengang zugelassen sind und dessen Durchführung mehreren Fakultäten zugeordnet ist, nur in einer Fakultät wählbar und wahlberechtigt sind. Studierende im Studiengang Bachelor Kindheitspädagogik müssen sich deshalb für eine Fakultät entscheiden. Die Fakultätszugehörigkeit der einzelnen Fächer entnehmen Sie zur leichteren Entscheidungsfindung dem Schlüsselbogen ( 10). Bitte tragen Sie hier 1 oder 2 ein. Allgemeine Informationen: Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn die Unterlagen v o l l s t ä n d i g vorliegen und der Semesterbeitrag in Höhe von 135,00 € (= Studierendenwerksbeitrag 65,00 €, Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft 10,00 € und Verwaltungskostenbeitrag 60,00 €) auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind. Danach können Sie mittels unseres Online-Dienstes Ihre Studienbescheinigungen selbst erstellen. Das erforderliche Passwort wird Ihnen nach erfolgter Immatrikulation mit dem Studienausweis zugesandt. Die Einführungswoche ist von Montag, 05. Oktober 2015 bis Donnerstag, 08. Oktober 2015. http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/studienbeginn.php Die planmäßigen Vorlesungen beginnen im Wintersemester 2015/16 am Montag, 12. Oktober 2015. Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2015/16. http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/vorlesungsverzeichnisse.php?navanchor=1010019 2 Das Studierendenwerk Ulm nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zusammenwirken mit den Hochschulen in Aalen, Biberach, Schwäbisch Gmünd und Ulm die Aufgaben sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden wahr. Die Abteilung für Studienfinanzierung vom Studierendenwerk berät Sie über verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Absicherung Ihres Studiums wie BAföG, Bildungskredit, KfW-Studienkredit oder gibt Informationen über Stipendien. http://www.Studierendenwerk-ulm.de Das Studierendenwerk Ulm und der Allgemeine Studierendenausschuss (ASTA) unterstützt Sie auch bei der Suche nach geeignetem Wohnraum. http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/wohnungssuche.php www.asta-gmuend.de In den lokalen Tageszeitungen REMS-ZEITUNG (Telefon: 07171 / 6006 – 0) und GMÜNDER TAGESPOST (Telefon: 07171 / 6001 – 0) sowie in den Wochenblättern GMÜNDER WOCHENBLATT (Telefon: 07171 / 6006 – 0) und GMÜNDER ANZEIGER (Telefon 07171 / 6001 – 777) finden Sie samstags bzw. mittwochs Wohnungsangebote bzw. können dort selbst inserieren. Mit dem Semesterticket fahren Sie günstig mit Nahverkehrszügen und Bussen. http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/semesterticket.php Den Busfahrplan (Bahnhof – Pädagogische Hochschule), finden Sie unter www.stadtbus-gmuend.de. Für Studierende mit Kindern hat das Büro für Gleichstellung und Familie sowohl themenbezogene FAQ als auch einen Flyer mit verschiedenen Angeboten zusammengestellt. http://www.ph-gmuend.de/deutsch/zentrale-einrichtungen/familienfoerderung.php Wir wünschen Ihnen, dass Sie Ihr Studium in Schwäbisch Gmünd mit Engagement und Neugier beginnen und dass unsere Hochschule zu „Ihrer“ Hochschule wird. Ihr Studierendensekretariat 3 An die Pädagogische Hochschule Antrag auf Einschreibung zum Wintersemester Sommersemester Ich bin bzw. war an der oben genannten Hochschule immatrikuliert: / ja nein Tragen Sie bitte Ihre Bewerbernummer / Matrikelnummer ein Tragen Sie bitte den Schlüssel Ihres Studienganges lt. Schlüsseltabelle ein Erläuterungen (bitte u n b e d i n g t 7 beachten) Bitte schreiben Sie gut leserlich in Druckbuchstaben. Umlaute Ä, Ö, Ü, ä, ö und ü oder ß bitte als solche eintragen. Alle Angaben sind in den hellen Feldern, beginnend am linken Rand, einzutragen. (Die grau unterlegten Felder sind für hochschulinterne Vermerke freizuhalten.) Reichen die vorgesehenen Kästchen nicht aus, kürzen Sie sinnvoll ab. Soweit bei Fragen Alternativen vorgegeben sind, kreuzen Sie bitte das zutreffende Kästchen an. Sämtliche Semesterangaben beziehen sich auf das Semester, für das Sie die Einschreibung beantragen. Studienanfänger tragen daher meist „01“ ein, Hochschul- und Studiengangwechsler zählen das Antragssemester mit. Bei Semesterzahlen unter 10 bitte eine “0“ vorsetzen. Bei Fragen, die mit „“ gekennzeichnet sind, tragen Sie bitte die entsprechenden Schlüssel der Schlüsseltabelle (Merkblatt) ein. Bei Fragen, die mit „“ gekennzeichnet sind, gilt: Alle in der ehemaligen DDR absolvierten Hochschulsemester sind als deutsche Hochschulsemester zu zählen, entsprechendes gilt für die Hochschulzugangsberechtigung. Eine Ersteinschreibung an einer Hochschule in der ehemaligen DDR ist als eine Ersteinschreibung an einer deutschen Hochschule anzugeben. Auf die Rechtsgrundlagen für die Erhebung Ihrer einzelnen Angaben wird auf Seite 6. bzw. durch Kennzahlen bei den jeweiligen Feldern, z. B. , hingewiesen. 1. Angaben zur Person Familienname Vorname Geschlecht weiblich: männlich: Namenszusatz Geburtsdatum Geburtsort Tag Geburtsland Monat Jahr (Geben Sie bitte den Namen Ihres Geburtslandes ein, falls es sich um ein Ausland handelt.) Geburtsname frühere Namen (Geben Sie bitte die Namen ein, die Sie vor Ihrem jetzigen Familiennamen geführt haben) Staatsangehörigkeit (Klartext) 2. Korrespondenzanschrift (die jetzige Anschrift, die von der Hochschule gespeichert wird) Straße, Nr. Länderkennzeichen, PLZ, Ort Zusatz/bei Telefon (Festnetz) Telefon (Mobil) E-Mail 3. Angaben zur Krankenversicherung Ich bin versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig: (Neuimmatrikulierte und Studierende, die sich zum Ende des laufenden Semesters in allen ihren bisherigen Studiengängen exmatrikuliert haben, müssen eine neue, aktuelle Versicherungsbefreiung einer gesetzlichen Krankenkasse beilegen!) J Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Ersatz-, Innungs- oder Betriebskrankenkasse) versichert: Neuimmatrikulierte und Studierende, die sich zum Ende des laufenden Semesters in allen ihren bisherigen Studiengängen exmatrikuliert haben, müssen eine neue, aktuelle Bescheinigung ihrer Krankenkasse beilegen!) J 1 7/2015 7 4. Ich beantrage die Einschreibung für den Studiengang 11 mit der Studienform (bitte geben Sie diese im Klartext und laut Schlüsseltabelle an) mit der unten stehenden Fächerkombination (bitte tragen Sie die Fächerschlüssel laut Schlüsseltabelle (Merkblatt) ein) Bitte beachten Sie beim Ausfüllen unbedingt die Reihenfolge der Fächer! Studiengang Studiengang Studiengang Studiengang V1, V2 W1, W2 X1 83 Fach Fach Fach 1. sonderpäd. Fachrichtung 1) Fach Fach 1. sonderpäd. Fachrichtung 2. sonderpäd. Fachrichtung 1) Grundbildung – 2. sonderpäd. Fachrichtung* *LB: nicht im BA – – – Grundbildung – Anderer Bachelorstudiengang Anderer Masterstudiengang siehe hochschulei- siehe hochschuleigenes Info genes Info Erweiterungsstudium 8 Erweiterungsfach Erweiterungsfach im Fachsemester (inkl. des beginnenden Semesters!) Wichtiger Hinweis für alle lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge: Zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg kann nur zugelassen werden, wer bei Wahl der Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/Religionspädagogik der jeweiligen Konfession angehört. Nur für Lehramt Sekundarstufe I: Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist die Kombination von Evangelischer Theologie/Religionspädagogik oder Katholischer Theologie/Religionspädagogik oder Islamischer Theologie/Religionspädagogik untereinander ausgeschlossen; die Kombination eines dieser Fächer mit Ethik ist nicht möglich. Nur für Lehramt Sekundarstufe I und Sonderpädagogik: Für folgende Fächer bestehen Studienvoraussetzungen hinsichtlich bestimmter Fremdsprachenkenntnisse: Deutsch: Kenntnis des Englischen sowie einer weiteren Fremdsprache; Englisch: Englisch Sprachniveau B2 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sowie Latinum oder Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache. Die Studienvoraussetzungen und die erforderlichen Nachweise sind in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen geregelt. Die Studienvoraussetzungen sind Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst. Sofern die Kenntnisse der Fremdsprachen zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht vorliegen, müssen diese im Laufe des Studiums nachgeholt und spätestens bis zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen werden. 10 5. Wahlerklärung Mit der Einschreibung sind Sie studentisches Mitglied der Hochschule und somit wählbar und wahlberechtigt bei Gremienwahlen wie z. B. Wahlen zum Senat und Fakultätsrat. Bitte tragen Sie die von Ihnen gewählte Fakultät laut Schlüssel 10 ein (Erläuterungen siehe Merkblatt der Hochschulen!): 6. Verwaltungskennzeichen Nur für die Einschreibung für den Studiengang Sonderpädagogik-Aufbaustudium : Ich habe – die Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an abgelegt, 11 – die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an abgelegt, 12 – Außerhalb B.W.: der Ersten Staatsprüfung gleichwertige Prüfung und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden 13 7. Haben Sie ihr Studium im beantragten Studiengang jemals unterbrochen? ja nein Wenn ja, wie viele Semester? Wenn Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, müssen Sie auf den nachfolgenden Seiten jetzt nur noch die Fragen 15., 16. und 18. beantworten. Bitte vergessen Sie die Unterschrift und das Ausfüllen der Erklärungen auf der letzten Seite nicht! 2 ja 8. Liegt Ihr Heimatwohnort in Deutschland? (Hauptwohnsitz der Familie/Eltern) I nein A nein A Wenn in Deutschland: Stadt/Kreis in Worten und als Kfz-Kennzeichen angeben: Kfz-Kennzeichen der Stadt/des Kreises: Stadt/Kreis in Worten: (Soweit das Kfz-Kennzeichen für Landkreis und Stadt identisch ist, fügen Sie bei dem Landkreis im rechten Feld ein K nach dem Kennzeichn ein. Beispiel: Karlsruhe-Stadt KA, Karlsruhe-Land KA K) Wenn im Ausland: Internat. Kfz-Kennzeichen: (z. B. CH für Schweiz) Staat in Worten: 9. Liegt Ihr Semesterwohnort in Deutschland? ja I Wenn in Deutschland: Stadt/Kreis in Worten und als Kfz-Kennzeichen angeben: Kfz-Kennzeichen der Stadt/des Kreises: Stadt/Kreis in Worten: (Soweit das Kfz-Kennzeichen für Landkreis und Stadt identisch ist, fügen Sie bei dem Landkreis im rechten Feld ein K nach dem Kennzeichn ein. Beispiel: Karlsruhe-Stadt KA, Karlsruhe-Land KA K) Wenn im Ausland: Internat. Kfz-Kennzeichen: Staat in Worten: (z. B. CH für Schweiz) 10. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 5 Geben Sie hier bitte die HZB an, die Sie zuerst zu einem Studium berechtigte, z. B. Fachhochschulreife! Art der ersten erworbenen HZB: Haben Sie die erste HZB in Deutschland erworben? ja I nein A Wenn in Deutschland: Stadt/Kreis in Worten und als Kfz-Kennzeichen angeben: Kfz-Kennzeichen der Stadt/des Kreises: Stadt/Kreis in Worten: (Soweit das Kfz-Kennzeichen für Landkreis und Stadt identisch ist, fügen Sie bei dem Landkreis im rechten Feld ein K nach dem Kennzeichn ein. Beispiel: Karlsruhe-Stadt KA, Karlsruhe-Land KA K) Wenn im Ausland: Internat. Kfz-Kennzeichen: Staat in Worten: (z. B. CH für Schweiz) Datum des Erwerbs der ersten erworbenen HZB: Tag Monat Note der ersten erworbenen HZB: Jahr , Wenn Sie bisher an keiner in- oder ausländischen Hochschule studiert haben, endet für Sie hier der Antrag auf Einschreibung. Bitte vergessen Sie die Unterschrift und das Ausfüllen der Erklärungen auf der letzten Seite nicht! 11. Ersteinschreibung an einer deutschen Hochschule Ort, Name und Art der Hochschule angeben: Kfz-Kennzeichen: Semester der erstmaligen Einschreibung an einer deutschen Hochschule: SS = 1 WS = 2 Semester der erstmaligen Einschreibung an dieser Hochschule: SS = 1 WS = 2 3 12. Wie viele Semester haben Sie insgesamt an deutschen Hochschulen studiert? Als Hochschulen gelten Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen – auch die für den öffentlichen Dienst), Kunsthochschulen, Duale Hochschulen (Studienzeiten ab WS 08/09) und sonstige staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen etc. Geben Sie die Hochschulsemester inkl. des beginnenden Semesters, inkl. Urlaubs- und Praxissemester und inkl. der Semester in der ehemaligen DDR an. Darunter sind: – Urlaubssemester – Praxissemester (während des Studiums haben Sie ein Praxissemester abgeleistet): – Semester in der ehemaligen DDR: Semester in der ehemal. DDR bis einschl. SS 90 (StaLa): Semester in der ehemal. DDR bis einschl. WS 90/91 (LHGebG): Art des Studiums in der ehemaligen DDR (bis einschl. SS 90): Semester an staatlich anerkannten Hochschulen: (z. B. private Hochschulen, kirchliche Hochschulen usw.) ja Präsenzstudium 1 Fernstudium 2 nein Beschreiben Sie chronologisch Ihren bisherigen Studienverlauf (einschl. Hochschulsemester in der ehemaligen DDR und Semester an staatlich anerkannten Hochschulen usw.). Bei Bedarf fügen Sie bitte ein gesondertes Blatt bei. Name der Hochschule, Bundesland von – bis einschließlich 13. Haben Sie an einem Studienkolleg studiert? (Dies betrifft nur ausländische Studienbewerber/Studienbewerberinnen.) Wenn ja, wie viele Semester? 14. Waren Sie im vorhergehenden Semester an einer fremden Hochschule immatrikuliert? nein ja 1. Studium im vorhergehenden Semester: War diese Hochschule in Deutschland? ja I nein A nein A Wenn ja, Ort, Name und Art der Hochschule: Internat. Kfz-Kennzeichen: Wenn nein: Staat in Worten: (z. B. CH für Schweiz) angestrebte Abschlussprüfung: Studienform (bitte in Klartext und lt. 11): 1. Fach: 2. Fach: 3. Fach: 2. Studium im vorhergehenden Semester: War diese Hochschule in Deutschland? ja I Wenn ja, Ort, Name und Art der Hochschule: Internat. Kfz-Kennzeichen: Wenn nein: Staat in Worten: (z. B. CH für Schweiz) angestrebte Abschlussprüfung: Studienform (bitte in Klartext und lt. 11): 1. Fach: 2. Fach: 3. Fach: 4 15. Haben Sie bereits Hochschulabschlussprüfungen abgelegt? Dazu zählen z. B. nicht Abschlüsse an Berufsakademien (Abschlüsse an der Dualen Hochschule vor dem 01.03.2009) oder eine 2. Staatsprüfung für das Lehramt. Letzte Abschlussprüfung: Haben Sie die letzte Abschlussprüfung an der Hochschule abgelegt, an der Sie sich immatrikulieren? ja nein Monat Jahr Studienform (bitte in Klartext und lt. 11): 1. Prüfungsfach: 2. Prüfungsfach: 3. Prüfungsfach: Datum der Prüfung: Tag Ergebnis der Prüfung: Note , insgesamt bestanden BE endgültig nicht bestanden NB Vorletzte Abschlussprüfung: Haben Sie die vorletzte Abschlussprüfung an der Hochschule abgelegt, an der Sie sich immatrikulieren? ja nein Monat Jahr Studienform (bitte in Klartext und lt. 11): 1. Prüfungsfach: 2. Prüfungsfach: 3. Prüfungsfach: Datum der Prüfung: Tag Ergebnis der Prüfung: Note , insgesamt bestanden BE endgültig nicht bestanden NB 16. Sind Sie gleichzeitig an einer anderen Hochschule eingeschrieben? Wenn ja, beachten Sie: Eine gleichzeitige Einschreibung an der Pädagogischen Hochschule und einer weiteren Hochschule ist nur mit der schriftlichen Genehmigung beider Hochschulen zulässig! Ort, Name und Art der Hochschule angestrebte Abschlussprüfung: Studienform (bitte in Klartext und lt. 11): 1. Fach: 2. Fach: 3. Fach: 17. Haben Sie eine berufspraktische Tätigkeit vor dem (Erst-) Studium durchgeführt? Hierzu zählt nicht das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr. Wenn ja, welcher Art? – Berufsausbildung mit Abschluss J – Praktikum oder Volontariat im Hinblick auf das derzeitige Studium J 18. Haben Sie, bezogen auf Ihr jetziges Studium, im Ausland studiert? Bitte Staat in Worten und zusätzlich das internationale Kfz-Kennzeichen in das rechte Feld eingetragen. 1. Aufenthaltsland: Dauer in Monaten (wenn mehr als 8 Jahre und 3 Monate: 99 eintragen): 2. Aufenthaltsland: Dauer in Monaten (wenn mehr als 8 Jahre und 3 Monate: 99 eintragen): 5 Erklärung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung: ja – nein Stehen Sie während des Studiums in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis? Wenn ja, wie viele Stunden arbeiten Sie wöchentlich? – Streben Sie während des Studiums ein Parallelstudium an? Die Immatrikulation in mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist. Bitte legen Sie eine Begründung bei. – Ist für den beantragten Studiengang eine frühere Zulassung deshalb erloschen, weil Sie entweder eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder kein Prüfungsanspruch mehr besteht? – Haben Sie eine Freiheitsstrafe zu verbüßen? Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Ein Anspruch auf Immatrikulation ergibt sich erst dann, wenn festgestellt wurde, dass Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung und Immatrikulation erfüllen (§ 60 Landeshochschulgesetz [LHG]). Sollte die Zulassung bzw. Immatrikulation auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben erfolgt sein, ist diese rechtswidrig und wird zurückgenommen (§ 48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz [LVwVfG]). ___________________________________________ __________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Rechtsgrundlagen: Pflichtangabe: Rechtsgrundlage für die Erhebung ist § 12 Abs. 1 Landeshochschulgesetz (LHG) in Verbindung mit der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschulen (Hochschul-Datenschutzverordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Auf schriftliche Anforderung beim Studiensekretariat erhalten Sie einen vollständigen Auszug der über Sie gespeicherten Daten. Sie haben ein Berichtigungsrecht bei fehlerhaften Daten. Pflichtangabe nur für Studierende in den Theologiefächern des Lehramtsstudiums gemäß oben genannter Rechtsgrundlage. Freiwillige Angabe, die die Arbeit der Hochschulverwaltung erleichtert. Viele Aufgaben lassen sich z. B. mit einem Telefonat oder einer E-Mail schneller und unbürokratischer als mit einem Brief erledigen. Bearbeitungsvermerke der Hochschule: Wiedervorlage _________________________________________ Datum ___________________________ Einschreibe- / Rückmeldesperre _________________________________________ Datum ___________________________ erfasst: ___________________________________ __________________________________________________________ Datum Unterschrift 6 Schlüsselbogen Bachelor Gesundheitsförderung 5 Hochschulzugangsberechtigung 5 Allgemeine Hochschulreife (aHR) Fachgebundene Hochschulreife (fgHR) 5 03 Gymnasium (aHR) 06 Gesamtschule (aHR) 09 Erweiterte Oberschule (aHR) 12 Kollegschule (aHR) 18 Fachgymnasium (aHR) 21 Berufsoberschule (aHR) 27 Abendgymnasium (aHR) 29 Kolleg (aHR) 31 Studienkolleg (aHR) 33 Begabtenprüfung (aHR) 34 Beruflich Qualifizierte (aHR) 35 Abschluss oder Zwischenprüfung an einer Fachhochschule (aHR) 39 Erwerb der HZB im Ausland Studiengang Bachelor Gesundheitsförderung 7 6A 43 Fachgymnasium (fgHR) 44 Berufsoberschule (fgHR) 51 Studienkolleg (fgHR) 52 Begabtenprüfung (fgHR) 53 Beruflich Qualifizierte (fgHR) 55 Sonstige Studienberechtigung (fgHR) 59 Erwerb der HZB im Ausland 8 Angabe von Studienfächern ist nicht erforderlich 11 Studienform 1 Erststudium 2 Zweitstudium 4 Ergänzungs-, Erweiterungs- und Zusatzstudium 7 Konsekutiver Master 10 Fakultät I Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd Studierendensekretariat Oberbettringer Str. 200 73525 Schwäbisch Gmünd Passbild für den Studierendenausweis / Chipcard Die Studierenden der Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd erhalten eine multifunktionale Chipkarte als Studienausweis. Folgende Funktionen können Sie mit der Chipkarte durchführen: Ø Ø Ø Ø als Studienausweis nutzen bargeldlos bezahlen in der Mensa Ausleihen in der Bibliothek als Kopierkarte nutzen Für die Erstellung des Studienausweises benötigen wir Ihre Mithilfe. Bitte kleben Sie ein aktuelles Passbild im vorgegebenen Format auf die angegebene Stelle. Das Passbild sollte nicht älter als ein Jahr sein und Sie eindeutig identifizieren. Bitte unterschreiben Sie das Formblatt und geben dies im Studierendensekretariat ab. Wichtig! Das Passbild muss im Format 35 mm x 45 mm (ohne Rand) vorliegen und darf keine Spuren von Büroklammern o. ä. aufweisen. Es darf nicht älter als ein Jahr sein und muss die Person eindeutig identifizieren. Es sind nur Porträtaufnahmen (Frontaufnahmen) mit neutralem Hintergrund gestattet. Passbild bitte nicht digital zusenden! Daten zur Person Name ______________________________________________________________ Vorname ______________________________________________________________ Geburtsdatum ______________________________________________________________ Matrikel- bzw. Bewerbernummer _________________________________________________ _____________________________________________ Datum / Unterschrift Bearbeitungsvermerk der Hochschule Chipkarte versandt / ausgegeben Bei Ausgabe Unterschrift der / s Studierenden Oberbettringer Straße 200 73525 Schwäbisch Gmünd Zentrale: 07171 983-0 ___________________________________________________ ______________________________________________ Fon: 07171 983-213 Fax: 07171 983-212 Mail: [email protected] Studierendensekretariat Information zur Adressen-Nutzung Liebe Studierende, die Verbesserung der Qualität der Lehre, des Studiums und der Forschung stellt eine zentrale Aufgabe für alle Hochschulen und auch die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd dar. Eine Möglichkeit, die Qualität von Lehre und Studium zu erfassen und zu verbessern, besteht darin, Studierende nach ihrer Bewertung der Lehrveranstaltungen zu befragen (Lehrveranstaltungsevaluation). Darüber hinaus trägt auch die Befragung von Absolventen dazu bei, die Qualität von Studium und Lehre in den einzelnen Fächern zu sichern. Dafür ist es notwendig, dass wir Ihre Adressdaten auch weiter für Evaluationszwecke verwenden können, wenn Sie die Pädagogische Hochschule wieder verlassen haben. Nur so können wir Sie nach Abschluss des Studiums bzw. nach dem Berufseintritt zu Ihren Erfahrungen an der PH befragen und Ihnen weiter Informationen aus Ihrer Hochschule zukommen lassen. Wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihre Adressdaten weiter nutzen, um die Möglichkeit zu haben mit Ihnen in Kontakt zu treten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Nur wenn Sie der Nutzung Ihrer Adressdaten widersprechen, vermerken Sie dies bitte unten auf dem Formular und senden es an die PH Schwäbisch Gmünd. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ An die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd Qualitätssicherung Oberbettringer Str. 200 73525 Schwäbisch Gmünd Ich widerspreche der Nutzung meiner Adressdaten im Rahmen der Alumniarbeit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Bewerbernummer/Matrikelnummer: ______________________________________ Vorname: _______________________________________________________________ Name: __________________________________________________________________ Datum/Unterschrift: _____________________________________________________ Oberbettringer Straße 200 73525 Schwäbisch Gmünd Zentrale: 0 71 71/98 3 - 0 Fon: 0 71 71/9 83 – 4 18 Fax: 0 71 71/9 83 – 3 88 Mail: [email protected] Qualitätssicherung / Evaluationsstelle – Alumni – Pädagogische Hochschule, Oberbettringer Straße 200, D-73525 Schwäbisch Gmünd Schwäbisch Gmünd, 25.06.2015 Einführungswoche vom 05. bis 08. Oktober 2015 Liebe Studienanfängerinnen und Studienanfänger, wir begrüßen Sie herzlich an unserer Hochschule. Ihr Studium beginnt am Montag, den 05. Oktober 2015, um 10.00 Uhr s.t. in der Sporthalle In der Einführungswoche erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Studium, zu Ihren Fächern und zu den Lehrveranstaltungen, die Sie im ersten Semester belegen müssen. Sie können die Hochschule kennenlernen, sich umfassend orientieren und mit Kommiliton/innen, Dozent/innen und Mitarbeiter/innen der PH ins Gespräch kommen. Dazu gehört auch ein Einblick in die vielfältigen Angebote und Projekte, die es Ihnen ermöglichen, in Ihrem Studium ein persönliches Profil zu entwickeln. Die Teilnahme an der Einführungswoche ist verpflichtend. Die Programmübersicht finden Sie auf der PH-Homepage unter: http://www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/studienbeginn.php Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen einen guten Start ins Studium. Viele Grüße im Namen des Einführungswochenteams vom Staufer Studienmodell und der Studienberatung Dr. Martina Geigle Projektleitung Staufer Studienmodell Umgang mit der Ausstattung Sicherung der eigenen Daten In den EDV-Räumen ist der Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken etc. an den PC-Arbeitsplätzen verboten. Sie sind verpflichtet, sorgsam mit der Ausstattung der PH umzugehen. Bei Beschädigung oder Zerstörung behält sich die Hochschulleitung das Recht zur Schadenersatzforderung frei. Ohne Absprache mit dem MIZ sind eigenwillige Veränderungen (z. B. Hardware-Umbau, Installation neuer Peripherie, Betriebssystemänderungen, Aufspielen privater Software) bei PHGeräten oder bei zum Betrieb für die PH zugelassenen Geräten untersagt. Jede/r Studierende hat automatisch ein Druckkonto. Zum Drucken, Kopieren und Scannen sind auf dem Campus mehrere Multifunktionsgeräte aufgestellt. Die Bezahlung dieser Dienste erfolgt über nutzerbezogene Druckkonten; diese Konten können auf Umbuchungsautomaten im A-Bau und im Hörsaalgebäude aufgeladen werden. Auf das Druckkonto können Beträge centgenau aufgebucht werden. Bitte beachten Sie, dass keine Rückzahlung möglich ist. schwarz-weiß farbig Papier A4 1-seitig 0,05 € 0,20 € Papier A4 2-seitig 0,09 € 0,40 € Papier A3 1-seitig 0,10 € 0,40 € Papier A3 2-seitig 0,18 € 0,80 € Es wird nur eine einheitliche Papierqualität (Recyclingpapier 80 g/m2) angeboten. Sonstiges Jede Benutzerin / jeder Benutzer ist für die Sicherung der eigenen Daten selbst verantwortlich. Sie müssen damit rechnen, dass im Stör- und Reparaturfall alle Ihre Daten verloren gehen können. Natürlich ist die Systemtechnik bemüht, dass bei Reparaturen alle Daten erhalten bleiben. Gelingt dies nicht, so sollten Sie selbst die Wiederherstellung der Daten vornehmen. Die CD- und DVD-Brenner ermöglichen die Speicherung auch großer Datenmengen. Wichtige Links Das Medien- und Informationstechnische Zentrum (MIZ) informiert … Wer? Wie? Was? http://werwiewas.ph-gmuend.de Ändern Ihres Passwortes im PH-Netz: https://myid.ph-gmuend.de Nur auf dem Campus möglich! Zugang zu Ihren E-Mails über Internet (Horde) https://webmail.stud.ph-gmuend.de Laufwerk K über Internet (Benutzername: phstud, Kennwort: phsg): http://infoneu.ph-gmuend.de Homepage der PH Schwäbisch Gmünd http://www.ph-gmuend.de Fächerserver PH Schwäbisch Gmünd „inoffizielle Seiten“ http://faecher.ph-gmuend.de Bibliothek der PH Schwäbisch Gmünd: http://bibliothek.ph-gmuend.de MIZ PH Schwäbisch Gmünd http://miz.ph-gmuend.de LSF PH Schwäbisch Gmünd http://lsf.ph-gmuend.de Weitere Informationen können Sie unter K:\MIZ oder unter http://miz.ph-gmuend.de sowie an der Pinnwand des MIZ gegenüber dem Servicedesk nachlesen. Stud.IP/LMS PH Schwäbisch Gmünd https://lms.ph-gmuend.de Ich bitte alle, dies zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Nun wünsche ich Ihnen einen guten weiteren Semesterverlauf und grüße Sie freundlich https://moodle.ph-gmuend.de für Studienanfänger/innen! Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd Oberbettringer Straße 200 73525 Schwäbisch Gmünd www.ph-gmuend.de (Stand April 2015) Ihr Markus Opferkuch Moodle PH Schwäbisch Gmünd WICHTIGE HINWEISE Hilfe erhalten Sie Meine E-Mails? Service-Desk des MIZ Raum A–113c (A-Bau / Untergeschoss), Institutsgebäude E-Mail: [email protected] Service-Hotline: -333 Öffnungszeiten: Mo – Fr 09:45 – 10:15 11:45 – 12.15 13:45 – 14:15 Mo – Do 12:00 – 13.00 15:45 – 16:15 Technische Hilfe für Studierende Geänderte Öffnungszeiten während der vorlesungsfreien Zeit: Mo – Fr 09:45 – 10:15 Mo – Do13:30 – 14.00 PH-Account abholen Neuen Studierenden wird ein aktivierter Netzaccount vorgehalten. Das Datenblatt (Loginname, Passwort, E-Mail-Adresse) haben alle neuen Studierenden innerhalb der ersten 14 Tage abzuholen. Dies ist eine Pflicht. Diese Logindaten sind u. a. zur Nutzung von Stud.IP (http://lms.ph-gmuend.de) notwendig. Sie erhalten den Account im Service-Desk des MIZ. Die Hochschule ist derzeit dabei, das Netzwerk umstellen. Deshalb haben Sie verschiedene „Loginnamen“. Bitte prüfen Sie regelmäßig über die Seite netzumstieg.ph-gmuend.de, für welche Systeme welche Accounts gültig sind. Passwort ändern Das Ändern des Passwortes muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt des Datenblattes erfolgen. Sie können das Passwort nur vom Campus aus ändern. Anmeldung unter: https://myid.ph-gmuend.de. Das Passwort lässt sich unter myid/PH Passwort ändern. Das Passwort muss zwischen 8 und 15 Zeichen lang sein, mind. 1 Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen und Sonderzeichen beinhalten. Die erlaubten Zeichen sind dort aufgelistet. Weiterhin dürfen keine Umlaute (Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü, ß) oder Teile des Vor- und Zunamens verwendet werden. Info-Terminal Am INFO-TERMINAL (EG, A-Bau, Foyer) können Sie aktuelle PHInfos abrufen, z. B.: Ausfall von Veranstaltungen, Raumänderungen, Vorlesungsverzeichnis, ASTA-Infos (http://asta-gmuend.de/). Sie bekommen eine eigene PH-Adresse. Wichtige Mails und Informationen werden nur an diese Adresse gesendet. Sie sind verpflichtet diese regelmäßig zu sichten. Ihre PH-E-Mails können Sie weltweit an jedem internetfähigen PC durch Eingabe der Internetadresse https://webmail.stud.ph-gmuend.de abrufen. Anmeldung durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Sie gelangen so in das E-Mail-Programm Horde. Studierenden stehen 200 MB zur Verfügung. Sie können auch mit anderen E-Mail-Clients Ihre Mails einsehen. Lernplattformen Die meistverwendete Lernplattform der PH heißt Stud.IP und ist unter https://lms.ph-gmuend.de zu erreichen. Manche Lehrende nutzen auch Moodle, das Sie über https://moodle.ph-gmuend.de aufrufen können. WLAN Das WLAN ist in den meisten öffentlichen Räumen verfügbar. Sie können sich im Laufe des Semesters mit dem sogenannten Eduroaming auch im WLAN von anderen Hochschulen in Deutschland und weltweit anmelden. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Einführungstermin entnehmen Sie der Seite netzumstieg.ph-gmuend.de Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Tutoren im Servicedesk (siehe „Hilfe erhalten Sie“). Medienproduktion / Kopierer / Folien In der Medienproduktion (Hausdruckerei) im UG, A-Bau erhalten Sie passende Transparentfolien für die Kopierer und Netzdrucker. Nicht bei der Hausdruckerei gekaufte Folien dürfen auf keinen Fall für Drucker und Kopierer der PH genutzt werden. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Drucker und Kopierer durch falsche Folien behält sich die Hochschulleitung das Recht zur Schadenersatzforderung frei. Die Hausdruckerei hat ein Laminiergerät und kann Laminierungen zum Preis von 0,50 € für DIN A4 und 0,60 € für DIN A3 anbieten. Belegungspläne der EDV-Räume finden Sie unter http://lsf.ph-gmuend.de Wichtige Netzlaufwerke Wenn Sie sich ins Datennetz der Hochschule eingeloggt haben, sind 3 Netzlaufwerke von Bedeutung: Auf dem persönlichen Home-Laufwerk Z hat nur die eingeloggte Person Schreib- und Leserecht. Studierenden stehen auf dem Netzlaufwerk Z insgesamt 500 MB zur Verfügung. Auf dem KursLaufwerk K haben Studierende nur Leserecht, sie können also die Dateien nicht verändern. Auf dem Laufwerk J (Jeder) haben alle Studierenden und Lehrenden Lese- und Schreibrechte. Es eignet sich also zum schnellen Datenaustausch zwischen beliebigen Personen. Allerdings muss jederzeit damit gerechnet werden, dass auf J auch Unbefugte Dateien ändern und löschen können. Es ist zu beachten, dass Dateien auf J ohne Vorwarnung vom MIZ-DV regelmäßig und auf K jeweils eine Woche nach Semesterende gelöscht werden. Die Bedeutung der Netzlaufwerke ändert sich derzeit. Insbesondere das K-Laufwerk soll z. B. auch in Ihrem privaten Rechner als Cloud-Laufwerk zum Austausch von z. B. Seminararbeiten verfügbar werden. Bitte prüfen Sie regelmäßig über die Seite netzumstieg.ph-gmuend.de, welche neuen Dienste möglich sind. Urheberrecht, Datenschutz, etc. Verletzungen von Gesetzen, insbesondere der Datenschutzgesetze und des Urheberechtes, können für Sie persönlich, auch später als Lehrer_in, sehr teuer werden. Besuchen Sie deshalb, im eigenen Interesse, Veranstaltungen zu diesem Thema. In den „freiwilligen“ Zusatzveranstaltungen „Digitales Lernen“ und „Digitales Arbeiten“ werden die Themen behandelt. .… die Pädagogische Hochschule informiert …. die Pädagogische Hochschule informiert …. die Pädagogische Hochschule informiert …. Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden (gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27. März 1996) aktualisiert zum Wintersemester 2015/16 aufgrund von Angaben des AOK Bundesverbandes, 10178 Berlin 1. Versicherungstatbestände a) b) c) d) Versicherungspflicht Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sind Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht. Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn - die Art der Ausbildung, - familiäre Gründe, - persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d. h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Familienversicherung Studenten sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner familienversichert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u. a. außerdem, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (405,-- €) überschreitet. (Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450,-- €.) Befreiung von der Versicherungspflicht Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Freiwillige Versicherung Für Studenten, deren Versicherungspflicht aus rechtlichen Gründen endet (z. B. wegen Überschreitens der Höchstsemesterzahl oder des Höchstalters), setzt sich nach § 188 Abs. 4 SGB V die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht automatisch fort (obligatorische Anschlussversicherung). Es sei denn, der Student erklärt innerhalb von zwei Wochen nach einem Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit tatsächlich seinen Austritt! Dieser Austritt wird allerdings nur dann wirksam, wenn das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Für das Zustandekommen der obligatorischen Anschlussversicherung bedarf es keine Vorversicherungszeiten. Die freiwillige Mitgliedschaft wird somit auch ohne Antrag des Studenten begründet. Wer so freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert ist, bleibt auch versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht kann wahlweise aber auch durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung eingelöst werden. Dieses Wahlrecht kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeübt werden. Ab 1. April 2007 gelten auch für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die beitragsrechtlichen Vergünstigungen der Krankenversicherung für Studenten. Weisen diese Versicherten ab dem 1. April 2007 nach, dass sie zum Kreis der Studierenden gehören, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenversicherung in Deutschland nur noch den oben genannten „Studentenbeitrag“. e) Private Krankenversicherung Wer sich privat krankenversichert, ist verpflichtet, auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Jugendliche mit privat pflegeversicherten Eltern können unter denselben Voraussetzungen, wie dies in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung der Fall ist (siehe oben unter b) Familienversicherung), beitragsfrei privat pflegeversichert sein. 2. Leistungen Studenten und ggf. ihre mitversicherten Angehörigen erhalten als Leistungen unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früherkennungsuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen nicht. 3. Beiträge* Versicherungspflichtige Studenten haben die Beiträge für das Semester in Höhe von 366,06 € zur gesetzlichen Krankenversicherung und 93,13 € zur Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren (dies entspricht einem monatlichen Beitrag von 61,01 € bzw. 15,52 €) vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der Semesterbeitrag zur Pflegeversicherung für Studenten mit Kindern oder für Kinderlose unter 23 Jahren beträgt 84,18 € (dies entspricht 14,03 € monatlich). Die Zahlungsweise wird vom Spitzenverband Bund für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Auch weiterhin ist eine monatliche Zahlung der Beiträge möglich. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung. Krankenkassen können ab dem 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag erheben, der auch von Studenten in der individuellen Höhe zu tragen ist. Für Studenten, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben. Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Krankenkasse geregelt. 4. Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung Jeder Studienbewerber muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus, - ob er versichert ist oder - ob er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen. 5. Welche Krankenkasse ist für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig? Studienbewerber erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden. Die Studienbewerber, die zum Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand. Unerheblich ist dabei, wie lange die letzte Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung zurückliegt. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wählbaren Krankenkassen für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig. Studienbewerber, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, die die Befreiung ausspricht. 6. Krankenkassenwahl Versicherungspflichtige oder versicherungsberechtigte Studenten haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der folgenden Krankenkassen zu wählen: die AOK des Wohnortes, jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Wohnort des Versicherten erstreckt, die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn die Satzung dies vorsieht und der Versicherte im Kassenbezirk wohnt, die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bestanden hat, die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist, die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem die Hochschule ihren Sitz hat. Die Wahl ist vom Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Familienversicherte haben kein eigenes Wahlrecht; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitglieds. 7. Wer informiert über die Krankenversicherung? Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine Information sein. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten erteilen die Krankenkassen. * Die Höhe der Beitragssätze entspricht dem Stand vom 01. Januar 2015! SPV 5/2015 Studentenwerk Ulm Abteilung Studienfinanzierung Karlstraße 36 . 89073 Ulm Tel.: 0731/50 – 2 52 46, 47, 48 Fax: 0731/50 – 2 52 51 E-Mail: [email protected] Hiermit stelle ich zur Fristwahrung einen formlosen Antrag auf Ausbildungsförderung. (ACHTUNG: Dieser Antrag dient nur zur Fristwahrung; es muss baldmöglichst ein vollständiger Antrag nachgereicht werden!) Ausbildungsstätte: Semester/Fachrichtung: Abschluss: Bachelor Studienbeginn: WS Diplom Master Staatsexamen SS Ich habe bereits früher einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt: ja nein Den letzten Antrag habe ich gestellt beim Amt für Ausbildungsförderung: bisherige Förderungsnummer: Name, Geburtsname: Vorname: Geburtsort: männlich Geburtsdatum: weiblich Staatsangehörigkeit: Familienstand: ledig verheiratet dauernd getrennt lebend verwitwet Adresse: : E-Mail: Bankverbindung: BLZ: Konto-Nr.: Name, Geburtsname, Vorname des Vaters: Name, Geburtsname, Vorname der Mutter: Adresse Vater/Mutter: : Geburtsdatum der Eltern: Vater: Mir liegt bereits ein kompletter Antrag (Antragsformulare) vor: Mutter: ja Studentenwerk Ulm Abteilung Studienfinanzierung Karlstraße 36 89073 Ulm Unterschrift Datum nein geschieden Stadtplan von Schwäbisch Gmünd Willkommen in Schwäbisch Gmünd Erfolgreich studieren und campusnah wohnen Informationen zum Wohnen während Ihres Studiums in Schwäbisch Gmünd Studierendenwohnhaus des Studierendenwerk Ulm Neißestraße 20, 73529 Schwäbisch Gmünd 279 Zimmer Miete inkl. aller Nebenkosten: Apartment behindertengerecht: 197,- € 255,- € Zimmer sind mit Grundmobiliar ausgestattet. Gemeinschaftsküchen, Wasch- und Trockenautomaten, Fernsehraum, Tischkicker, Tischtennis, Internetzugang über Rechenzentrum der PH. Anträge auf Unterbringung über das Studierendenwerk Ulm Ansprechpartner: Kathrin Karnath [email protected] www.studentenwerk-ulm.de/wohnen Telefon: 0731 50-23848 Studentenwohnheim “Wohnen am Sonnenhügel” Am Sonnenhügel 5 & 9, 73525 Schwäbisch Gmünd 228 Apartments insgesamt, 101 Stellplätze Komfort-Apartment, ca. 25 m²: ab 300,- € + NK Doppel-Apartment, ca. 37 m²: ab 275,- € p.P. + NK Alle Apartments sind komplett hochwertig möbliert und haben einen Balkon/Terrasse, Learning-Lounge mit TV, Highspeed Internet 16 Mbit/s, Kabel-TV, Waschsalon, Volleyballfeld, Fahrradabstellraum und Aufzug. Flexibilität durch halbjährliche Mietverträge und automatischer Verlängerung. Bequeme Auswahl und Reservierung des Wunsch-Apartments über die Homepage. Ansprechpartner: Carmen Vogt [email protected] www.i-live-gmuend.de _____________________________________________________________________________________________ Weitere private Wohnangebote: - auf der Asta-Webseite unter www.meine-ph.de - auf der Webseite der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd unter www.ph-gmuend.de - kostenlose Privatzimmervermittlung des Studierendenwerk unter www.studentenwerk-ulm.de/wohnen/privat-wohnen.html Vereinigte Gmünder Wohnungsbaugesellschaft mbH [email protected] www.vgw.de Telefon: 07171-3508 0 Stadt Schwäbisch Gmünd Wirtschaftsförderung Karoline Hirner www.schwaebisch-gmuend.de Telefon: 07171-603 1023 Angebote des Staufer Studienmodells Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit Persönliche Beratung durch Tutor/innen Mo – Do: 12.00 – 14.00 Uhr RENDE E STUDI N E T A R DE BE IEREN Öffnungszeiten Mediensammlung Mo – Do: 12.00 – 14.00 Uhr • eine besonders gestaltete Studieneingangsphase (Einführungswoche, Vorkurse, Mentorenprogramm für Erstsemester-Studierende) Online-Beratungen Schreibberatung ([email protected]) • Kompetenzworkshops zu Schlüsselqualifikationen Wissenschaftliches Arbeiten ([email protected]) • Seminare und Workshops, die eine individuelle Profilbildung ermöglichen (Hochschulzertifikate) Medienberatung ([email protected]) •ein Mentoring-Programm, das die Begleitung in herausfordernden Studienphasen durch studentische Mentor/innen gewährleistet Homepage: www.ph-gmuend.de (Studium > Staufer Studienmodell) www.ph-gmuend.de/deutsch/studium/ssm_beratung.php •die Beratung durch studentische Tutor/innen beim wissenschaftlichen Arbeiten, beim Schreiben von Hausarbeiten und beim Einsatz von neuen Medien STUD WAS 12.00 • eine kommentierte Mediensammlung als Grundlage für selbstständiges Arbeiten im Studium. g eratun b b i e r Sch tung nbera Medie Projektteam: Dipl.-Päd. Nadine Labahn ([email protected]) Dipl.-Päd. Rüdiger-Philipp Rackwitz ([email protected]) WANN –1 WO Projektleitung: Dr. Martina Geigle ([email protected]) ns Wisse o Mo – D r h 4.00 U Map: Hörsaalgebäude, 1. OG: en beit hes Ar c i l t f a ch m tru es Zen tisch Didak Mediale Angebote im Didaktischen Zentrum Beratung im Didaktischen Zentrum Medienberatung Mediensammlung: http://medien-dz.ph-gmuend.de •Formatierung von Hausarbeiten •Erstellung eines Abbildungsverzeichnisses Im Didaktischen Zentrum beraten geschulte Tutor/innen die Studierenden, unabhängig von Studienfach und Fachsemester. Sie haben folgende Beratungsschwerpunkte: •Verwendung von Excel für die Auswertung von Fragebögen •Gestaltung einer PowerPoint-Präsentation •Einsatz des interaktiven Whiteboards im Unterricht Schreibberatung •Schriftliche Arbeiten verfassen •Aufbau und Struktur einer Hausarbeit kennenlernen •Formulierungstipps erhalten •Zeit- und Arbeitsmanagement optimieren •Mit Schreibblockaden umgehen Workshops •Einführung in das interaktive Whiteboard •Einführung in Word 2010 •Einführung in PowerPoint 2010 Wissenschaftliches Arbeiten •Zielgerichtet recherchieren •Literatur mit Datenbanken suchen •Richtig zitieren •Mediensammlung •Literaturverzeichnis erstellen •Diverse Lehr-DVD‘s und Videos •Interaktives Whiteboard •Präsentationsmedien •Flexible Lehr-Lern-Settings •Formatieren von Hausarbeiten s p o h s k r Wo n e t ei b r A g s n e u h t c i a l r t f e scha ienb n d e e s s i M W ung t a r e b b Schrei Mediale Angebote •Große Bücherauswahl •Einführung in Citavi •Mit Citavi arbeiten ERSTI-HÜTTE Du hast Lust schon vor Beginn des Studiums ein paar deiner zukünftigen Kommilitonen/innen kennen zu lernen? Du willst ein paar schöne Tage voller Spiel, Spaß und Überraschungen erleben? Du bist mindestens 18 und magst schon vor dem Studium Studierende des höheren Semesters kennenlernen und ihnen Fragen stellen die dir schon lange unter den Nägeln brennen? Dann KOMM MIT UNS auf die „Ersti-Hütte 2015“. Von Studierenden für Studierende – mit tollem Programm! Wann? 28.09-30.09.15 Wo? Im Schwarzhornhaus mit NaturHochseilgarten, Tannweiler 14, 73550 Waldstetten Was kost‘ der Spaß? 50 € (für 2 Übernachtungen mit Verpflegung – falls Geld übrig ist, wird es selbstverständlich wieder ausgezahlt) Was müsst ihr selbst mitbringen? Schlafsack und gute Launeee! Wir würden uns freuen, wenn ihr dabei seid Liebe Grüße und bis hoffentlich bald, Jana, Marleen, Tanja, Jan, Jakob, Thomas Gottschalk, Matze und Werner Anbei findet ihr noch genauere Informationen zur Anmeldung etc. Anmeldebogen für die Ersti Hütte Hallo liebe Erstis, wir begrüßen dich ganz Herzlich an der Pädagogischen Hochschule in Schwäbisch Gmünd. Mit diesem Formular meldest du dich verbindlich für die Ersti-Hütte an. Bitte fülle den Unteren Abschnitt aus und schicke Ihn mit deinen Unterlagen mit. Überweise bitte die 50 € an Inhaber: VS PH Gmünd IBAN: DE50 6145 0050 1000 8246 18 BIC: OASPDE6AXXX Institut: Kreissparkasse Ostalb Mit dem Verwendungszweck Ersti-Hütte und deinem Namen. Sobald diese Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist, bist du dabei. Denk dran, dass die Hütte Teilnehmerbegrenzt ist und wer zuerst kommt malt zuerst. Sollten alle Plätze vergeben sein, überweisen wir dir das Geld natürlich zurück. Des Weiteren kannst du dich bei Facebook Gruppe anmelden, wenn du schon vorab etwas Loswerden möchtest: https://www.facebook.com/events/1606359586284928/ Name, Vorname: __________________________________________________ Worauf wir beim Essen Achten müssen: Hiermit bestätige ich, dass ich über 18 Jahre alt bin. ___________________________________________________________________ Datum und Unterschrift
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