Musiktherapeutin Musiktherapeut INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 TÄTIGKEITSMERKMALE Musiktherapie ist eine der ältesten "Behandlungsmethoden" und umfasst die bewusste und geplante Behandlung von Menschen, insbesondere mit emotional, somatisch, intellektuell oder sozial bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, durch den Einsatz musikalischer Mittel. Musik kann sowohl aktiv (selbst Musik machen) als auch passiv (Musik sinnlich aufnehmen) eingesetzt werden. Musiktherapie wird vorwiegend in Kombination mit anderen therapeutischen Methoden als Begleittherapie eingesetzt (Ergotherapie, Logopädie, Kunsttherapie). MusiktherapeutInnen im psychiatrischen Bereich unterstützen PatientInnen bei der Überwindung krankheitsbedingter Isolierung und Vereinsamung. Die emotionale und physische Aktivierung spielt hier eine bedeutende Rolle. MusiktherapeutInnen befassen sich im Rahmen der psychotherapeutischen Arbeit mit der (Wieder-)Herstellung der inneren Sicherheit und des Selbstwertgefühls der KlientInnen. Im Bereich der Heilpädagogik ist es Ziel der MusiktherapeutInnen, das Körper- und Bewegungsgefühl der PatientInnen zu erweitern und ihre Bewegungskoordination zu verbessern. Je nach therapeutischer Zielsetzung werden neben Musik auch Stimme und Bewegung (durch Improvisation) eingesetzt um einen musikalischen Dialog herzustellen und den PatientInnen Gelegenheit zu bieten, ihre Gefühle auszudrücken. Allgemeine Voraussetzungen für die Berechtigung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung: • • • • Verleihung des akademischen Grades (Diplom bzw.Master) Eigenberechtigung, die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Gesundheitliche Eignung sowie die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit Für die mitverantwortliche Berufsausübung ist der Erwerb eines Bachelortitels vorausgesetzt. Seite 1 von 4 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Musiktherapeutin Musiktherapeut ANFORDERUNGEN Freude am Umgang mit (gesundheitlich eingeschränkten) Menschen, hohes Verantwortungsbewusstsein, Geduld und Kreativität, soziale Kompetenzen - vor allem Empathievermögen, gute verbale Ausdrucksfähigkeit, z.T. interkulturelle Kompetenz, ev. Fremdsprachen, psychische Stabilität. Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht! BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie darf in Österreich nur nach Maßgabe des Bundesgesetzes erfolgen. MusiktherapeutInnen finden Beschäftigung in sonder- und heilpädagogischen Institutionen sowie in psychiatrischen und Kinderabteilungen in Krankenhäusern. Weitere Arbeitsmöglichkeiten bestehen in Kindergärten, Schulen und weiteren Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur zu einem Träger einer Krankenanstalt, einem Pflegeheim einer Behinderteneinrichtung oder einer vergleichbaren Einrichtung zulässig. Sofern die Berufsausübung der Musiktherapie zum Zweck der Behandlung von akuten und chronischen Erkrankungen oder der Rehabilitation erfolgt, hat laut Verordnung im Bundesgesetzblatt (siehe im Österr. Rechtsinformationssytem - RIS) nachweislich vor der musiktherapeutischen Behandlung eine Zuweisung durch einem/einer • • • Arzt / Ärztin bzw. Zahnarzt/-ärztin oder klinischen PsychologIn oder PsychotherapeutIn statt zu finden. Tagesaktuelle Infos biete das Bundesministerium für Gesundheit. BERUFSAUSSICHTEN Musiktherapeutische Maßnahmen könnten in Zukunft eine besondere Rolle einnehmen. "Musik" ist fast immer als Stichwort im Register moderner neurologischer und physiologischer Fachbücher zu finden. Musiktherapie wird oft bei Demenz-PatientInnen und Parkinson-PatientInnen angewendet. AlzheimerPatientInnen, Parkinson-PatientInnen und Menschen mit anderen Gedächtnisstörungen können sich mit der Zeit kaum noch an ihre gesamte Vergangenheit erinnern. Vor allem im Rahmen der Medizin werden jedoch immer wieder erstaunliche Erkenntnisse gemacht, so etwa bei der Geschichte eines Patienten: Seite 2 von 4 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Musiktherapeutin Musiktherapeut Ein Profitenor und Dirigent der Londoner Chöre arbeitete als Musikprogrammdirektor für die BBC. Ein Herpesvirus zerstörte 1985 Teile seines Gehirns, wodurch seine Vergangenheit so gut wie ausgelöscht wurde. Seither bleibt nichts länger als wenige Augenblicke in seinem Gedächtnis haften. Was dem Vergessen jedoch standält, ist seine Musikalität. So erinnert er sich an komplizierte Musikstücke. Auch kann er nach wie vor meisterlich Klavier spielen und singen – und sogar einen Chor dirigieren. Vgl. Sacks Oliver, 2008, Der einarmige Pianist, Kapitel 15, Rowohlt Verlag GmbH. PatientInnen können sich zudem meist auch an die dazugehörige Begebenheit erinnern. Es wäre denkbar, dass ein intaktes musikalisches Gedächtnis bei dementen Patienten dazu genutzt werden kann, verlorene Informationen aus anderen Gedächtnisdomänen aufzurufen" (Carsten Finke, Neurologe an der Charité Berlin und der Berlin School of Mind and Brain). Quelle: Artikel vom 29.01.2016 auf www.spektrum.de. Es geht auch um die weitere Erforschung von therapeutisch relevanten Wirkfaktoren zur Aktivierung von PatientInnen im Sinne der Krankheitsbewältigung, Neuorientierung und Förderung der Lebensqualität. AUSBILDUNG Das Musiktherapiegesetz regelt zwei Formen der musiktherapeutischen Berufsausübung, mit denen unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind: Die mitverantwortliche oder die eigenverantwortliche Berufsausübung. Je nachdem kann ein Bachelor- oder ein Diplom- bzw. Masterstudiengang gewählt werden. Uni: Musiktherapie (Diplomstudium), MDW Wien. FH: Musiktherapie (Bachelor- und Masterstudium), FH Krems. Lehrgang: Musiktherapie (Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in mit Kooperation der Medizinischen Universität Graz und der Karl-Franzens-Universität Graz). Dieser Abschluss berechtigt mittels einer Gleichwertigkeitsanerkennung durch die Fachhochschule Krems zur Eintragung in die gesetzliche MusiktherapeutInnenliste als mitverantwortlicheR MusiktherapeutIn. Das Musiktherapiegesetz (MuthG), regelt die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie in Österreich. Weitere Infos zur Berufsberechtigung bietet die Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Infos bietet auch die Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich 2016, diese wird jährlich aktualisiert und ist auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar. WEITERBILDUNG Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es in künstlerischer Hinsicht, aber auch in Bereichen wie Pädagogik, Sozialmanagement, Musik und Recht, z.B. Multimediale Kunsttherapie, Tanz- und Ausdruckstherapie, Integrative Gestalttherapie. Seite 3 von 4 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Musiktherapeutin Musiktherapeut DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.300,00 - € 2.560,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 06.04.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! 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