Augsburg, 22. Oktober 2015. Das Amtsgericht

Augsburg, 22. Oktober 2015. Das Amtsgericht Augsburg hat heute einen der Geschäftsführer der
aktion hoffnung wegen des Tatbestands des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§
266a StGB) zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt.
Im Rahmen des Verfahrens wurde seitens des Amtsgerichts Augsburg festgestellt, dass die aktion
hoffnung im Zeitraum von 2009 bis 2013 zwei Subunternehmer in Scheinselbständigkeit beschäftigt
hat. Das Gericht merkte an, das geltende rechtliche Kriterien nicht sorgfältig genug angewandt
wurden. Zugleich hielt es dem Geschäftsführer zugute, die Vorwürfe eingeräumt zu haben.
Der Aufsichtsrat bedauert ausdrücklich, dass im operativen Geschäft der aktion hoffnung dieser
Fehler unterlaufen ist. Die gemeinnützige Hilfsorganisation hatte in keinster Weise die Absicht, über
nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge ihr Jahresergebnis zu steigern.
Mit Bekanntwerden des Vorwurfs im Frühjahr 2014 hat die aktion hoffnung umgehend reagiert und
Konsequenzen gezogen. Zum Beispiel wurde der Bereich der Logistik, namentlich die Entleerung der
Kleiderbehälter, völlig neu strukturiert. Engere Prüfraster wurden eingeführt, die eine Wiederholung
der Problematik der Scheinselbständigkeit in Zukunft ausschließen lassen. Der entstandene Schaden
wurde
bereits
vor
der
Verhandlung
durch
Nachentrichtung
der
ermittelten
Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Säumniszuschläge ausgeglichen.
Der Aufsichtsrat hofft, dass das Ansehen der aktion hoffnung durch das Verfahren keinen Schaden
genommen hat. Das Jahresprojekt 2015 ist schwer traumatisierten Flüchtlingskindern im Nordirak
gewidmet. Angesichts der dramatischen Situation der Flüchtlinge und anderer Brennpunkte
weltweit ist die aktion hoffnung entschlossen, ihre Projektarbeit fortzuführen. Der Aufsichtsrat bittet
daher die zahlreichen Unterstützer, der aktion hoffnung weiterhin das Vertrauen zu schenken, das
sie verdient.
Für den Aufsichtsrat Pfarrer Dr. Ulrich Lindl
Vorsitzender des Aufsichtsrates
aktion hoffnung
Hilfe für die Mission GmbH
Peutingerstraße 5
86152 Augsburg
Liga-Bank, Augsburg
Kto. Nr. 143 200
BLZ 750 903 00
IBAN DE70 7509 0300 0000 1432 00
BIC GENODEF1M05
Amtsgericht Augsburg
HRB 10 311
USt.-ID.Nr. DE 127 508 673
Geschäftsführer: Gregor Uhl (Vors.), Klaus Prestele
Aufsichtsratsvorsitzender: Pfarrer Dr. Ulrich Lindl
Die aktion hoffnung - Hilfe für die Mission GmbH dient
unter anderem steuerbegünstigten kirchlichen Zwecken im
Sinne der §§ 51 ff. AO. Sie ist berechtigt, für diese Zwecke
Zuwendungsbestätigungen auszustellen
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aktion hoffnung – Hilfe für die Mission GmbH
Die „aktion hoffnung - Hilfe für die Mission GmbH“ ist eine kirchliche Hilfsorganisation des Bistums
Augsburg und des katholischen Hilfswerkes missio in München. Sie unterstützt seit fast 30 Jahren
Entwicklungsprojekte in Afrika, Lateinamerika, Asien und Osteuropa durch finanzielle Hilfen, direkte
Hilfsgütertransporte und den fairen Handel. Im Jahr 2014 hat die aktion hoffnung mit 382.840 Euro aus
Verkaufserlösen, Spenden und Drittmitteln Entwicklungsprojekte in 35 Ländern unterstützt. 176.578
Kilogramm dringend benötigte Hilfsgüter wurden direkt an Projektpartner weltweit versendet.
Zur Finanzierung ihrer Arbeit sammelt die aktion hoffnung modische Secondhand-Kleidung und vermarktet
diese im Großhandel nach den im Dachverband FairWertung e.V. aufgestellten entwicklungspolitisch und
ökologisch sinnvollen Kriterien. Einen kleinen Teil der Kleidung verkauft die aktion hoffnung im Einzelhandel
unter dem eigenen VINTY’S-Mode- und FairTrade-Label. Bei der Verleihung des Bayerischen Eine WeltPreises 2014 wurde die aktion hoffnung mit dem 2. Preis ausgezeichnet. Weitere Informationen über die
aktion hoffnung im Internet unter www.aktion-hoffnung.de.