Augsburg, 22. Oktober 2015. Das Amtsgericht Augsburg hat heute einen der Geschäftsführer der aktion hoffnung wegen des Tatbestands des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Im Rahmen des Verfahrens wurde seitens des Amtsgerichts Augsburg festgestellt, dass die aktion hoffnung im Zeitraum von 2009 bis 2013 zwei Subunternehmer in Scheinselbständigkeit beschäftigt hat. Das Gericht merkte an, das geltende rechtliche Kriterien nicht sorgfältig genug angewandt wurden. Zugleich hielt es dem Geschäftsführer zugute, die Vorwürfe eingeräumt zu haben. Der Aufsichtsrat bedauert ausdrücklich, dass im operativen Geschäft der aktion hoffnung dieser Fehler unterlaufen ist. Die gemeinnützige Hilfsorganisation hatte in keinster Weise die Absicht, über nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge ihr Jahresergebnis zu steigern. Mit Bekanntwerden des Vorwurfs im Frühjahr 2014 hat die aktion hoffnung umgehend reagiert und Konsequenzen gezogen. Zum Beispiel wurde der Bereich der Logistik, namentlich die Entleerung der Kleiderbehälter, völlig neu strukturiert. Engere Prüfraster wurden eingeführt, die eine Wiederholung der Problematik der Scheinselbständigkeit in Zukunft ausschließen lassen. Der entstandene Schaden wurde bereits vor der Verhandlung durch Nachentrichtung der ermittelten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Säumniszuschläge ausgeglichen. Der Aufsichtsrat hofft, dass das Ansehen der aktion hoffnung durch das Verfahren keinen Schaden genommen hat. Das Jahresprojekt 2015 ist schwer traumatisierten Flüchtlingskindern im Nordirak gewidmet. Angesichts der dramatischen Situation der Flüchtlinge und anderer Brennpunkte weltweit ist die aktion hoffnung entschlossen, ihre Projektarbeit fortzuführen. Der Aufsichtsrat bittet daher die zahlreichen Unterstützer, der aktion hoffnung weiterhin das Vertrauen zu schenken, das sie verdient. Für den Aufsichtsrat Pfarrer Dr. Ulrich Lindl Vorsitzender des Aufsichtsrates aktion hoffnung Hilfe für die Mission GmbH Peutingerstraße 5 86152 Augsburg Liga-Bank, Augsburg Kto. Nr. 143 200 BLZ 750 903 00 IBAN DE70 7509 0300 0000 1432 00 BIC GENODEF1M05 Amtsgericht Augsburg HRB 10 311 USt.-ID.Nr. DE 127 508 673 Geschäftsführer: Gregor Uhl (Vors.), Klaus Prestele Aufsichtsratsvorsitzender: Pfarrer Dr. Ulrich Lindl Die aktion hoffnung - Hilfe für die Mission GmbH dient unter anderem steuerbegünstigten kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Sie ist berechtigt, für diese Zwecke Zuwendungsbestätigungen auszustellen _____________________________________ aktion hoffnung – Hilfe für die Mission GmbH Die „aktion hoffnung - Hilfe für die Mission GmbH“ ist eine kirchliche Hilfsorganisation des Bistums Augsburg und des katholischen Hilfswerkes missio in München. Sie unterstützt seit fast 30 Jahren Entwicklungsprojekte in Afrika, Lateinamerika, Asien und Osteuropa durch finanzielle Hilfen, direkte Hilfsgütertransporte und den fairen Handel. Im Jahr 2014 hat die aktion hoffnung mit 382.840 Euro aus Verkaufserlösen, Spenden und Drittmitteln Entwicklungsprojekte in 35 Ländern unterstützt. 176.578 Kilogramm dringend benötigte Hilfsgüter wurden direkt an Projektpartner weltweit versendet. Zur Finanzierung ihrer Arbeit sammelt die aktion hoffnung modische Secondhand-Kleidung und vermarktet diese im Großhandel nach den im Dachverband FairWertung e.V. aufgestellten entwicklungspolitisch und ökologisch sinnvollen Kriterien. Einen kleinen Teil der Kleidung verkauft die aktion hoffnung im Einzelhandel unter dem eigenen VINTY’S-Mode- und FairTrade-Label. Bei der Verleihung des Bayerischen Eine WeltPreises 2014 wurde die aktion hoffnung mit dem 2. Preis ausgezeichnet. Weitere Informationen über die aktion hoffnung im Internet unter www.aktion-hoffnung.de.
© Copyright 2024 ExpyDoc