Nachhaltige Mobilität bewegt Neubürgerinnen und Neubürger

Nachhaltige Mobilität
bewegt Neubürgerinnen
und Neubürger
Fördergrundsätze 2015-2018
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Baden-Württemberg
Impressum
Titel
Nachhaltige Mobilität bewegt Neubürgerinnen und Neubürger –
Fördergrundsätze 2015-2018
Internet
http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/foerderprogramme
Bearbeitung
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Im Auftrag des
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Abteilung 5 Nachhaltige Mobilität
Hauptstätter Straße 67
70178 Stuttgart
http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
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Inhaltsverzeichnis
1. Ziel und Zweck der Anreizförderung ...................................................................................................5
2. Antragsberechtigte ..............................................................................................................................7
3. Gegenstand der Förderung .................................................................................................................7
3.1 Förderschwerpunkt I: Konzepterstellung zum Aufbau oder Weiterentwicklung eines professionellen Neubürgermarketings .......................................................................................................8
3.2 Förderschwerpunkt II: Informationssammlung zum Umweltverbund ..........................................9
3.2.1 Baustein 1: Entwicklung und Produktion eines Behältnisses für die Informationsmaterialien.............................................................................................................11
3.2.2 Baustein 2: Entwicklung und Produktion von Materialien zu den Verkehrsträgern
des Umweltverbunds ..................................................................................12
3.2.3 Baustein 3: Entwicklung und Produktion von Materialien zur multi- und intermodalen Mobilität .................................................................................................13
3.2.4 Baustein 4: Entwicklung und Produktion von Materialien zu speziellen Themen im
Umweltverbund ...........................................................................................14
3.2.5 Baustein 5: Entwicklung und Produktion eines Gutscheinhefts .....................................15
3.2.6 Baustein 6: Entwicklung und Produktion von Materialien mit Tipps zur Freizeitgestaltung .......................................................................................................16
3.2.7 Baustein 7: Weitere Bestandteile des Informationspakets Neubürgermarketing ..........17
3.2.8 Baustein 8: Individuelle Nachbestellungen der NeubürgerInnen...................................18
3.2.9 Baustein 9: Logistik ........................................................................................................19
3.2.10 Baustein 10: Neubürgermarketing in digitaler Form ......................................................20
Baustein 10a: Einrichtung und Pflege einer Rubrik für das Neubürgermarketing
auf der Homepage des Zuwendungsempfängers ....................................20
Baustein 10b: Digitales Modul für die Ausstellung von Schnuppertickets .....................21
Baustein 10c: Entwicklung weiterer Online-Module für NeubürgerInnen (z.B. App) .....22
3.2.11 Baustein 11: Veranstaltungen zur nachhaltigen Mobilität vor Ort .................................22
3.3 Förderschwerpunkt III: Dialogmarketing zu den lokalen Angeboten des Umweltverbunds ......23
3.3.1 Baustein 1: Persönliche Mobilitätsberatung ...................................................................23
3.3.2 Baustein 2: Beratungsgespräche im Zusammenhang mit ÖPNVSchnupperangeboten..................................................................................24
4. Zuwendungsvoraussetzungen ..........................................................................................................25
5. Art und Form, Höhe, Dauer der Anreizförderung ..............................................................................27
6. Nachweis der Verwendung ...............................................................................................................28
7. Erfolgskontrolle ..................................................................................................................................28
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8. Prüfungsrecht des Rechnungshofs ...................................................................................................28
9. Antragsverfahren und Termine ..........................................................................................................28
10. Kontakt ..............................................................................................................................................30
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Nachhaltige Mobilität bewegt Neubürgerinnen und
Neubürger – Fördergrundsätze 2015-2018
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur unterstützt das Neubürgermarketing in BadenWürttemberg im Rahmen dieses Förderprogramms mit drei Förderschwerpunkten.
Gefördert werden:
Förderschwerpunkt I:
Konzepterstellung zu Aufbau oder Weiterentwicklung eines professionellen
Neubürgermarketings im Bereich nachhaltiger Mobilität
Förderschwerpunkt II: Informationssammlung zum Umweltverbund
Förderschwerpunkt III: Dialogmarketing zu den lokalen Angeboten des Umweltverbunds
1.
Ziel und Zweck der Anreizförderung
Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und sie ist Voraussetzung für Beschäftigung, Wohlstand und Wohlbefinden. Allerdings stellt uns die Mobilität in ihrer heutigen Form auch vor erhebliche
Probleme. Sie trägt zu Umwelt- und Klimaschäden bei und belastet durch Lärm, Emissionen und Flächenverbrauch die Lebensqualität der Menschen. Insbesondere der Straßenverkehr hat einen erheblichen Anteil an den negativen Folgen der Mobilität.
Die Landesregierung möchte Baden-Württemberg daher zur Pionierregion für nachhaltige Mobilität
machen. Sie möchte den Verkehr umwelt- und klimaschonender gestalten und damit auch einen Beitrag zur Lebensqualität der Menschen leisten.
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität kommt den Verkehrsträgern des Umweltverbunds eine
ganz besondere Bedeutung zu. Zum Umweltverbund zählen neben dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Radverkehr (inkl. privatem und öffentlichen Fahrrad-/ Pedelecverleih) und der
Fußverkehr sowie das Carsharing, Mitfahrzentralen, -apps und Taxidienstleistungen. Für mehr Nachhaltigkeit in der Mobilität ist überdies die intelligente Kombination (Intermodalität) der umweltfreundlichen Verkehrsträger entscheidend. Immer mehr werden auch die Echtzeitinformation und die Digitalisierung eine Bedeutung in Sachen nachhaltige Mobilität und attraktive Angebote spielen.
Die Bemühungen um nachhaltige Mobilität setzen auf verschiedenen Ebenen an und erfolgen im Zusammenspiel der unterschiedlichsten Akteure. In der vorliegenden Anreizförderung stehen speziell die
Ausweitung und Vertiefung des Neubürgermarketings in Baden-Württemberg im Mittelpunkt. Das
Neubürgermarketing ist eine Maßnahme aus dem Bereich des kommunalen Mobilitätsmanagements,
die insbesondere auf eine Verkehrsverlagerung abzielt. Es basiert auf dem Gedanken, dass der durch
den Umzug verursachte Umbruch im Leben eines Menschen einen günstigen Moment für einen Wan-
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del im persönlichen Mobilitätsverhalten und -planung darstellt. Dem Neubürgermarketing geht es deshalb darum, die NeubürgerInnen einer Kommune möglichst frühzeitig und in ansprechender Form
über die Angebote zur nachhaltigen Mobilität vor Ort zu informieren. Auf diese Weise kann ihr Interesse für den Umweltverbund geweckt werden und der Wechsel vom motorisierten Individualverkehr
(MIV) hin zur Mobilität mit dem öffentlichen Nahverkehr, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit anderen Mobilitätsangeboten wird erleichtert bzw. sie werden auch in der neuen Umgebung dazu ermuntert, weiterhin den Umweltverbund zu nutzen.
Die Ansprache einzelner oder mehrerer NeubürgerInnen beim Neubürgermarketing und die Informationsvermittlung können auf unterschiedlichen Wegen und in unterschiedlicher Intensität erfolgen:
1. Stufe:
Übergabe (meist im Bürgeramt bei der persönlichen Ummeldung) oder Übersendung einer standardisierten Informationsmappe zum örtlichen Mobilitätsangebot des Umweltverbunds ohne Beratung.
2. Stufe:
Übergabe/Übersendung weiterer spezieller oder individualisierter Informationsmaterialien zum örtlichen Mobilitätsangebot ohne Beratung, entweder nach gezielter Anforderung durch die/den NeubürgerIn mittels Bestellschein oder auf Grundlage seiner Wohnadresse oder seiner soziodemographischen Merkmale (z.B. Haushalt mit Kindern, Menschen mit Behinderung) durch die Kommune in Zusammenarbeit mit dem Verbund.
3. Stufe:
Dialogmarketing in Form einer persönlichen Ansprache und Beratung (Anruf zur vertiefenden Mobilitätsberatung, Verkaufsgespräch), z.B. im Zusammenhang mit der Ausstellung von Probeabos oder
der Gewährung von Schnupperangeboten durch die Kommune bzw. im Auftrag der Kommune durch
einen Drittanbieter oder ferner den Verbund.
Häufig werden die verschiedenen Methoden in zeitlicher Reihung kombiniert eingesetzt. Studien haben ergeben, dass es am ehesten mit einer Kombination aus standardisierter Informationssammlung
und Dialogmarketing gelingt, die NeubürgerInnen dazu zu bewegen, vom Auto auf die Verkehrsmittel
des Umweltverbunds umzusteigen. Das Instrument des Neubürgermarketings wird bundesweit in vielen Kommunen erfolgreich eingesetzt, und es überzeugt durch sein Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur möchte mit seinem Förderprogramm das Neubürgermarketing im Land systematisch und dauerhaft weiterentwickeln. Antragsteller, die im Neubürgermarketing bislang noch nicht aktiv sind, erhalten die Möglichkeit zu einem strukturierten Einstieg. Antragsteller, die sich im Neubürgermarketing bereits betätigen, können ihre vorhandenen Bausteine entweder weiterentwickeln und optimieren oder neue Komponenten im Neubürgermarketing erproben. Dazu
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gewährt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eine Anreizfinanzierung und geht aufgrund des
günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der zu erwartenden Einnahmen davon aus, dass die Aktivitäten von den Projektpartnern weitergeführt werden.
2.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sowie alle Landkreise Baden-Württembergs, die gemeinsam mit interessierten Kommunen ihres Kreises das Neubürgermarketing entwickeln wollen.
Antragsberechtigt sind ferner die Verkehrsverbünde Baden-Württembergs.
Antragsteller mit kommunalem Hintergrund (Städte, Gemeinden, Landkreise) sind dazu verpflichtet, im
Rahmen des Förderprogramms mit dem lokal zuständigen Verkehrsverbund zusammenzuarbeiten.
Die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund ist durch eine eigens aufgesetzte Kooperationsvereinbarung bei der Antragstellung in Kopie nachzuweisen. Der Antrag kann sowohl förderfähige Vorhaben des Antragstellers als auch des Verkehrsverbunds als verpflichtenden Kooperationspartner umfassen. Beide Projektpartner sind zuwendungsberechtigt.
Ist der Antragsteller ein Verkehrsverbund, so ist er dazu verpflichtet, im Rahmen des Förderprogramms pro Antrag mit einer oder mehreren Kommunen oder mit einem Landkreis mit interessierten Kommunen in seinem Geltungsbereich zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit des Verkehrsverbunds mit einer dieser kommunalen Gebietskörperschaften ist durch eine entsprechende,
eigens aufgesetzte Kooperationsvereinbarung bei der Antragstellung in Kopie nachzuweisen. Der
Antrag kann sowohl förderfähige Vorhaben des Antragstellers als auch der kommunalen Gebietskörperschaft umfassen. Beide Projektpartner sind zuwendungsberechtigt.
Unabhängig vom Antragsteller und seinem verpflichtenden Projektpartner ist die Mitwirkung weiterer
themenrelevanter Akteure, wie z.B. Carsharing-Anbieter, Verbände (z.B. ADFC, VCD) etc. erwünscht
und förderfähig. Darüber hinaus können auch große lokale Arbeitgeber, ggf. vorhandene „Welcome
Center“ und Wohnungsunternehmen bei der Projektdurchführung mitwirken und eine Förderung erhalten. Sie treten mit den NeubürgerInnen meist noch eher in Kontakt als die Bürgerämter und können
daher eine Rolle bei der Erstansprache spielen. Im Gegensatz zum Antragsteller und seinem verpflichtenden Projektpartner sind alle anderen Akteure nicht zuwendungsberechtigt.
3.
Gegenstand der Förderung
Mit Hilfe des Förderprogramms soll das Neubürgermarketing in Baden-Württemberg gestärkt werden.
Gemäß der hier zugrunde gelegten Definition zielt das Neubürgermarketing darauf ab, den NeubürgerInnen einer Kommune das Mobilitätsangebot des Umweltverbunds näherzubringen sowie über multi-
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und intermodale Mobilität vor Ort zu informieren. Neben dem ÖPNV finden der Fußverkehr und der
Radverkehr (inkl. Fahrrad-/Pedelecverleih) sowie das Auto in Form von Carsharing, E-Mobilität, Fahrgemeinschaften, P+R und Ladestationen Berücksichtigung, sofern vor Ort relevant. Mit Hilfe von Information, Beratung und kostenlosen Probeangeboten sollen die NeubürgerInnen zu einer möglichst
umweltschonenden Mobilität motiviert werden. Form, Intensität und Individualität der Ansprache sind
variabel und kombinierbar.
Im Rahmen der Anreizförderung sind folgende Vorhaben gegliedert nach Förderschwerpunkten unabhängig voneinander förderfähig:
3.1
Förderschwerpunkt I: Konzepterstellung zu Aufbau oder Weiterentwicklung eines professionellen Neubürgermarketings
Zuwendungsberechtigte können sich die Entwicklung eines Konzepts zum Neubürgermarketing vor
Ort fördern lassen.
Fördervoraussetzungen:
a.
Bei Zuwendungsberechtigten ohne Erfahrung im Neubürgermarketing gilt es, ein Grundkonzept
zu erarbeiten, das den Erfordernissen und örtlichen Gegebenheiten gerecht wird.
b.
Bei Zuwendungsberechtigten mit Erfahrung im Neubürgermarketing muss das Konzept Wege
seiner Optimierung, Erweiterung oder Vertiefung aufzeigen. Außerdem können innovative Ansätze zum Neubürgermarketing vorgeschlagen werden (z.B. neue und frühere Wege der Ansprache
und der Distribution der Informationen durch Einbezug von lokalen Arbeitgebern, Wohnungsunternehmen o.Ä.).
c.
Im Anschluss an die Fertigstellung des Konzepts muss seine Umsetzung starten. Neben dem
Konzept ist hierzu deshalb ein Umsetzungs- und Finanzierungsplan spätestens mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
Förderumfang:
d.
Entwicklung eines Konzepts zum Neubürgermarketing
Hinweis: Für die im Umsetzungsplan gem. Ziff. 3.1 c. aufgeführten Maßnahmen können auch außerhalb der Antragsfristen Fördermittel beantragt werden. Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen
muss aber im Förderzeitraum dieses Programms liegen. Es gelten die im Förderprogramm genannten
Fördervoraussetzungen und -bedingungen. Im Förderprogramm bereits erhaltene Fördermittel werden
mit den neu beantragten Fördermitteln kumuliert.
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3.2
Förderschwerpunkt II: Informationssammlung zum Umweltverbund
Das Neubürgermarketing startet für gewöhnlich mit der Abgabe einer standardisierten Informationssammlung an die NeubürgerInnen. Mit einem Bestellbogen, der der standardisierten Basismappe
entweder direkt beiliegt oder per Post folgt, kann das Neubürgermarketing noch vertieft werden. Mit
seiner Hilfe kann die zugezogene Person oder Personengruppe individuell weitere Materialien und
Angebote rund um die nachhaltige Mobilität vor Ort bestellen.
Gefördert werden der Aufbau oder die Weiterentwicklung einer Informationssammlung für NeubürgerInnen zum Umweltverbund und zum multi- und intermodalen Mobilitätsangebot in der Region der
Zuwendungsberechtigten sowie die Sicherstellung der Distribution an die NeubürgerInnen.
Bei der Beantragung von Vorhaben aus Förderschwerpunkt II „Informationssammlung“ gilt es, einige
grundlegende Bedingungen zu beachten. Diese sorgen dafür, dass das Informationspaket, das entwickelt wird, und seine Verteilung an die NeubürgerInnen einem Mindeststandard entsprechen. Sie sind
für alle Antragsteller bindend.
Allgemeine Fördervoraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gemäß der Ziffern
3.2.1 bis 3.2.11:
a.
Die Informationsangebote zu Umweltverbund und nachhaltiger Mobilität für die NeubürgerInnen
müssen in einem gesonderten Paket gebündelt sein.
b.
Die äußere Beschriftung und Gestaltung des Pakets informieren über seine Funktion und seinen
Inhalt. Deutlich werden müssen der Herausgeber der Sammlung (= Zuwendungsberechtigter), die
Zielgruppe der Sammlung (=Neubürger/-in) und das Thema der Sammlung (= nachhaltige Mobilitätsangebote vor Ort).
c.
Die Inhalte des Pakets müssen seiner äußeren Beschriftung entsprechen. Das heißt, die Informationen zum Umweltverbund in der Region des Zuwendungsberechtigten müssen deutlich im Vordergrund stehen. Andere Informationen (z.B. Freizeittipps, Angebote der lokalen Wirtschaft in einem Gutscheinheft) sollen sekundär bleiben, und es ist zwingend, dass sie eng mit den Mobilitätshinweisen zum Umweltverbund verzahnt sind.
d.
Die folgenden Themenbereiche und Inhalte zur nachhaltigen Mobilität vor Ort sind verpflichtender
1
Bestandteil jeder Sammlung :
 Basisinformationen zum Fußverkehr (Text u.Ä. zum Fußverkehr in der Kommune der zugezogenen Person),
 Basisinformationen zum Radverkehr (Text u.Ä. zum Radverkehr in der Kommune der zugezogenen Person, inkl. Fahrrad-/Pedelecverleih, Rikscha-Service),
1
Hilfreiche Informationen zu vielen Aspekten des Umweltverbunds finden sich in der Stationsdatenbank und der Mobilitätsplattform der 3-Löwen-Takt-Homepage unter www.3-loewen-takt.de.
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 Basisinformationen zum ÖPNV (Text u.Ä. zum ÖPNV in der Kommune der zugezogenen Person und zum jeweiligen Verkehrsverbund, Netzpläne (Verbund-Schienennetz, kommunales
Busnetz), Tarifübersicht),
 Basisinformationen zu Carsharing (privat und gewerblich), Fahrgemeinschaften, P+R und EMobilität in der Kommune der zugezogenen Person in Textform u.Ä.,
 3-Löwen-Takt-Flyer „BESTENS VERNETZT!“ (dünne Faltbroschüre in Bierdeckelformat, die
den Zuwendungsempfängern für den Förderzeitraum in entsprechender Anzahl kostenlos für
ihre Informationssammlung zur Verfügung gestellt wird).
 Die NeubürgerInnen müssen im Zusammenhang mit der Abgabe des Informationspakets
Neubürgermarketing die Möglichkeit haben, ein kostenloses ÖPNV-Schnupperangebot nutzen
zu können. Entweder liegt ein Schnupperticket der standardisierten Mappe direkt oder ein Bestellschein für ein ÖPNV-Schnupperangebot bei, der auch wenige Tage nach Erhalt der Mappe per Post nachfolgen kann. Die genauen Konditionen des ÖPNV-Schnupperangebots (Anzahl der gewährten Tickets pro Neubürgerhaushalt, Art des Tickets, Höhe des Rabatts etc.)
richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen im jeweiligen Verbund zum Zeitpunkt
der Bewilligung. Fehlen derartige Regelungen, sind sie speziell für das Neubürgerpaket zwischen Verbund und jeweiliger Gemeinde auszuhandeln und gelten dann für den Förderzeitraum. Kostenlose ÖPNV-Schnupperangebote sind grundsätzlich nicht förderfähig. Sie müssen
vom Antragsteller bzw. dem jeweiligen Verbundpartner selbst getragen werden.
e.
Die verpflichtenden Basisinformationen können in einem Material zusammengestellt (z.B. in einem Faltblatt) oder auch mit optionalen Informationen kombiniert werden (z.B. Faltplan mit dem
Verbund-Schienennetz auf der einen Seite und einer Innenstadtkarte für Fußgänger auf der anderen Seite).
f.
Die integrierten Materialien sollen die Sammlung bereichern, nicht überfrachten und sie so zu
einem hilfreichen Orientierungsmittel machen.
g.
Die Informationssammlung ist möglichst zeitnah und kostenfrei an die zugezogenen Person/-en
zu geben.
h.
Zu welchem Anlass die Mappe an die NeubürgerInnen übergeben wird, bleibt den Zuwendungsberechtigten überlassen (z.B. Übergabe der Mappe bei der Anmeldung im Bürgeramt, Zusendung der Mappe per Post im direkten Anschluss an die Anmeldung im Bürgeramt, Übergabe der
Mappe durch ein Wohnungsunternehmen bei Unterzeichnung des Mietvertrags). Die Zuwendungsberechtigten haben sicherzustellen, dass möglichst viele NeubürgerInnen möglichst früh erreicht werden. Gleichzeitig ist bei der Abgabe der Sammlung über mehrere Kanäle die Mehrfachausgabe an denselben Neubürger-Haushalt zu vermeiden.
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i.
Bei den NeubürgerInnen handelt es sich stets um die Zugezogenen einer Kommune bzw. eines
Landkreises, die/der sich am Förderprojekt beteiligt. Die Kommune als administrative Einheit
stellt die grundlegende räumliche Bezugsgröße dar.
Folgende Projekte können jeweils als Einzelbausteine im Förderschwerpunkt II beantragt werden:
3.2.1 Baustein 1: Entwicklung und Produktion eines Behältnisses für die Informationsmaterialien
Häufig startet das Neubürgermarketing in einer Kommune bzw. in einem Landkreis mit der Abgabe
eines standardisierten Informationspakets zum Umweltverbund in der Region. Die Materialien geben
den NeubürgerInnen einen allgemeinen Überblick über die Mobilitätsangebote vor Ort. Eine persönliche Mobilitätsberatung ist damit nicht verbunden. Um die Materialien unter ein einheitliches Motto zu
stellen und um sie in gebündelter Form zu übergeben, ist die Verwendung eines Behältnisses erforderlich (z.B. Ordner, Hefter, Mappe, Box, Tasche).
Zuwendungsberechtigte, die bislang noch nicht über ein passendes Behältnis für die Informationssammlung zum Neubürgermarketing verfügen (vgl. Ziffer 3.2 a. und b.), müssen diesen
Baustein beantragen und erfüllen, um die Bausteine Ziff. 3.2.2 bis 3.2.11 beantragen zu können.
Der Antrag kann gleichzeitig mit Anträgen auf Förderung weiterer Bausteine gestellt werden.
Fördervoraussetzungen:
Die Entwicklung und Produktion eines solchen Behälters ist im Rahmen des Förderprogramms zuwendungsfähig, sofern die folgenden Vorgaben Beachtung finden:
a.
Die Außenhaut des Behälters muss durch ihre Beschriftung und ihre Gestaltung eindeutig zeigen,
dass sich sein Inhalt in erster Linie mit den Angeboten des Umweltverbunds im Gebiet der Zuwendungsberechtigten beschäftigt, und dass der Behälter sich ausschließlich an NeubürgerInnen
richtet.
b.
Der Behälter muss nicht nur ansprechend, sondern auch funktional sein, d.h. er muss sämtliche
zum Zeitpunkt der Produktion bestehenden Inhalte (z.B. bereits vorhandene Informationsmaterialien zum regionalen ÖPNV) und geplanten Inhalte (wie z.B. noch zu entwickelnde multimodale
Karte) aufnehmen und bündeln können.
c.
Bei dem Behälter muss es sich um eine Neuentwicklung handeln. Die Neuauflage bereits vorhandener Behälter ist nicht förderfähig.
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Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
d.
Idealerweise bietet das Behältnis darüber hinaus einen Mehrwert und ist entsprechend hochwertig gestaltet, sodass die zugezogene/-n Person/-en es auch anderweitig verwenden können,
wenn der Zweck bereits erfüllt ist.
e.
Wünschenswert ist, dass der Behälter aus möglichst umweltfreundlichem, hochwertigem Material
besteht.
Förderumfang:
f.
Entwicklungs- und Produktionskosten für das Behältnis; bei den Produktionskosten wird maximal
die Stückzahl gefördert, die der Anzahl der NeubürgerInnen im Förderzeitraum entspricht. Die
tatsächlich förderfähigen Produktionskosten richten sich nach dem Ausgabemodus des Zuwendungsempfängers (Einrechnung der Produktion für weitere Personengruppen unabhängig der
Förderung).
3.2.2 Baustein 2: Entwicklung und Produktion von Materialien zu den Verkehrsträgern des
Umweltverbunds
Für die Befüllung der Mappe zum Neubürgermarketing sind grundlegende Informationen zu den Verkehrsträgern des Umweltverbunds vor Ort vorgesehen (vgl. Ziffer 3.2 d.). Darüber hinaus sind diesbezüglich vertiefende Informationen möglich (z.B. Fußgängerstadtplan, Radfahrkarte, Erläuterungen zu
speziellen Verkehrsregelungen im Radverkehr wie Fahrradstraße, Fahrradstreifen, Einbahnstraßenregelung für Radfahrer).
Zuwendungsberechtigte, die bislang noch nicht über Basisinformationen zu sämtlichen Verkehrsträgern des Umweltverbunds in der Kommune der zugezogenen Person/-en verfügen (vgl.
Ziffer 3.2 d.), müssen diesen Baustein beantragen und erfüllen, um die Bausteine Ziff. 3.2.3 bis
3.2.11 beantragen zu können. Der Antrag kann gleichzeitig mit Anträgen auf Förderung weiterer
Bausteine gestellt werden.
Fördervoraussetzungen:
a.
Entwicklung und Herstellung von Materialien zu den verschiedenen Verkehrsträgern des Umweltverbunds. Die Materialien müssen sich nicht explizit an NeubürgerInnen richten.
b.
Bei den Materialien muss es sich um eine Neuentwicklung oder um eine signifikante inhaltliche
Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Materials handeln. Die Neuauflage bereits vorhandener Materialien ist nicht förderfähig.
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c.
Die Materialien können nur gefördert werden, wenn sie Bestandteil des Informationspakets Neubürgermarketing sind; alternativ können die Materialien den NeubürgerInnen im Rahmen des
Neubürgermarketings kostenlos zur Bestellung angeboten werden.
Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
d.
Bei der Herstellung ist die Verwendung möglichst umweltschonender, hochwertiger Materialien
erwünscht.
Förderumfang:
e.
Entwicklungs- und Produktionskosten für die Materialien; bei den Produktionskosten wird maximal die Stückzahl gefördert, die der Anzahl der NeubürgerInnen im Förderzeitraum entspricht.
Die tatsächlich förderfähigen Produktionskosten richten sich nach dem Ausgabemodus des Zuwendungsempfängers (Einrechnung der Produktion für weitere Personengruppen unabhängig
der Förderung).
3.2.3 Baustein 3: Entwicklung und Produktion von Materialien zur multi- und intermodalen
Mobilität
Zur Befüllung der Mappe zum Neubürgermarketing kommen vertiefend Materialien zur multi- und intermodalen Mobilität infrage.
Fördervoraussetzungen:
a.
Entwicklung und Herstellung von Medien, die die Verkehrsträger des Umweltverbunds in integrierter Form präsentieren. Sie müssen die Multi- und Intermodalität mindestens in der Kommune
der zugezogenen Person/-en unterstreichen und serviceorientiert möglichst viele Informationen
zum Umweltverbund in einem Medium bündeln, ohne dabei an Übersichtlichkeit zu verlieren. In
erster Linie ist hier an klassische Printmedien wie Karten, Pläne und Broschüren gedacht, prinzipiell sind aber auch andere Medien vorstellbar. Das Material muss sich nicht explizit (z.B. durch
direkte Ansprache) an NeubürgerInnen richten, sodass es über das Neubürgermarketing hinaus
einsetzbar ist (z.B. im Tourismus).
b.
Bei dem Medium muss es sich um eine Neuentwicklung oder um eine signifikante inhaltliche
Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Mediums handeln. Die Neuauflage bereits vorhandener Medien ist nicht förderfähig.
c.
Die Materialien können nur gefördert werden, wenn sie Bestandteil des Informationspakets Neubürgermarketing sind; alternativ können die Materialien den NeubürgerInnen im Rahmen des
Neubürgermarketings kostenlos zur Bestellung angeboten werden.
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Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
d.
Bei der Herstellung ist die Verwendung möglichst umweltschonender, hochwertiger Materialien
erwünscht.
Förderumfang:
e.
Entwicklungs- und Produktionskosten für die Materialien; bei den Produktionskosten wird maximal die Stückzahl gefördert, die der Anzahl der NeubürgerInnen im Förderzeitraum entspricht.
Die tatsächlich förderfähigen Produktionskosten richten sich nach dem Ausgabemodus des Zuwendungsempfängers (Einrechnung der Produktion für weitere Personengruppen unabhängig
der Förderung).
3.2.4 Baustein 4: Entwicklung und Produktion von Materialien zu speziellen Themen im Umweltverbund
Gleichfalls im Sinne einer Vertiefung können Materialien zu speziellen Mobilitätsthemen entwickelt
und produziert werden, um damit die Informationssammlung für NeubürgerInnen zu bereichern (z.B.
Barrierefrei mobil, kommunaler Kinderstadtplan, kommunaler Walking Bus / PediBus).
Fördervoraussetzungen:
a.
Im Rahmen des Förderprogramms können Materialien entworfen und hergestellt werden, die sich
auf ausgewählte Themen im Umweltverbund konzentrieren (z.B. Informationen zum schulischen
oder betrieblichen Mobilitätsmanagement). Das Material muss sich nicht explizit an NeubürgerInnen richten.
b.
Bei dem Material muss es sich um eine Neuentwicklung oder um eine signifikante inhaltliche
Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Materials handeln. Die Neuauflage bereits vorhandener Materialien ist nicht förderfähig.
c.
Die Materialien sind nur förderfähig, wenn sie Bestandteil des Informationspakets Neubürgermarketing sind; alternativ können die Materialien den Neubürgern im Rahmen des Neubürgermarketings kostenlos zur Bestellung angeboten werden.
Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
d.
Bei der Herstellung ist die Verwendung möglichst umweltschonender, hochwertiger Materialien
erwünscht.
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Förderumfang:
e.
Entwicklungs- und Produktionskosten für die Materialien; bei den Produktionskosten wird maximal die Stückzahl gefördert, die der Anzahl der NeubürgerInnen im Förderzeitraum entspricht.
Die tatsächlich förderfähigen Produktionskosten richten sich nach dem Ausgabemodus des Zuwendungsempfängers (Einrechnung der Produktion für weitere Personengruppen unabhängig
der Förderung).
3.2.5 Baustein 5: Entwicklung und Produktion eines Gutscheinhefts
Damit Funktionen wie Versorgung, Bildung, Erholung etc. genutzt werden können, ist Mobilität erforderlich. Ein Gutscheinheft kann dazu beitragen, dass die neuen Alltagswege der NeubürgerInnen
gleich von Beginn an mit den Verkehrsträgern des Umweltverbunds verknüpft werden.
Fördervoraussetzungen:
a.
Zu allen Anbietern, die im Heft Gutscheine zur Verfügung stellen oder anderweitig für sich werben, muss die Erreichbarkeit ausschließlich mit Hilfe des Umweltverbunds angegeben sein. Diese Besonderheit ist in einem Vorwort hervorzuheben und zu erklären.
b.
Das Gutscheinheft muss sich ausschließlich und explizit an NeubürgerInnen richten. Dadurch
wird eine direkte und zielgruppenspezifische Ansprache möglich.
c.
Bei dem Gutscheinheft muss es sich um eine Neuentwicklung handeln. Die Neuauflage bereits
vorhandener Gutscheinhefte ist nicht förderfähig.
d.
Das Gutscheinheft kann nur gefördert werden, wenn es Bestandteil des Informationspakets Neubürgermarketing ist; alternativ kann das Gutscheinheft den NeubürgerInnen im Rahmen des
Neubürgermarketings kostenlos zur Bestellung angeboten werden.
Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
e.
Das Gutscheinheft sollte zum einen attraktive Angebote zur nachhaltigen Mobilität bieten (z.B.
kostenloses Schnupperangebot ÖPNV, Probeabo Carsharing, Rabatt im Fahrradgeschäft). Darüber hinaus kann es Gutscheine zur Freizeitgestaltung vor Ort und zur Nutzung der lokalen Wirtschaft (z.B. Einzelhandel, Gastronomie) beinhalten. Bei Letzteren kann überlegt werden, ob bei
Vorlage des zur Anreise genutzten ÖPNV-Tickets eine weitere Rabattierung gewährt wird.
f.
Bei den Anbietern ist ein Bezug zu nachhaltigem Handeln wünschenswert.
g.
Zusätzlich zu Ziffer 3.2.5 a. ist im Gutscheinheft an Hinweise zu denken, die speziell für NutzerInnen des Umweltverbunds von Interesse sind (Qualität und Quantität der Fahrradabstellanlagen, in Geschäften eigener Zugangs- und Kassenbereich direkt der Haltestelle zugewandt, eigene Abstellfläche für Einkaufswagen und Rollatoren, Lieferservice etc.).
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h.
Die Verwendung möglichst umweltschonender, hochwertiger Materialien ist erwünscht.
Förderumfang:
i.
Entwicklungs- und Produktionskosten für das Gutscheinheft; bei den Produktionskosten wird
maximal die Stückzahl gefördert, die der Anzahl der NeubürgerInnen im Förderzeitraum entspricht. Die tatsächlich förderfähigen Produktionskosten richten sich nach dem Ausgabemodus
des Zuwendungsempfängers (Einrechnung der Produktion für weitere Personengruppen unabhängig der Förderung)..
Hinweis: Nicht förderfähig sind die im Heft zusammengestellten Angebote, es sei denn, es handelt
sich um Angebote, die durch Vorhaben des Förderprogramms abgedeckt sind (z.B. persönliche Mobilitätsberatung, Neubürger-Radtour).
3.2.6 Baustein 6: Entwicklung und Produktion von Materialien mit Tipps zur Freizeitgestaltung
Damit die NeubürgerInnen ihre neue Umgebung kennenlernen und leichter heimisch werden, sind
Materialien mit Tipps zur Freizeitgestaltung hilfreich. Um die Freizeitmobilität der NeubürgerInnen von
Anfang an mit dem Umweltverbund zu verknüpfen, sind im Rahmen des Programms die Gestaltung
und Herstellung entsprechender Materialien förderfähig.
Fördervoraussetzungen:
a.
Gefördert wird die Erstellung und Produktion von Materialien mit Vorschlägen zur Freizeitgestaltung in der Region (z.B. Vorstellung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Ausflugszielen, Stadtspaziergänge, Wanderungen, Radtouren), sofern die Erreichbarkeit der Freizeitziele in
diesen Materialien ausschließlich mit Hilfe des Umweltverbunds beschrieben wird. Das Material
muss sich nicht explizit an NeubürgerInnen richten.
b.
Bei den Materialien muss es sich um eine Neuentwicklung oder um eine signifikante inhaltliche
Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Materials handeln. Die Neuauflage bereits vorhandener Materialien ist nicht förderfähig.
c.
Die Materialien sind nur förderfähig, wenn sie Bestandteil des Informationspakets Neubürgermarketing sind; alternativ können die Materialien den NeubürgerInnen im Rahmen des Neubürgermarketings kostenlos zur Bestellung angeboten werden.
Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
d.
Sonstige hilfreiche Hinweise für die NutzerInnen des Umweltverbunds sollten ebenfalls nicht fehlen (z.B. Wegbeschaffenheit, Quantität und Qualität der Fahrradparkanlagen, Haltestellenhinweise).
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Fördergrundsätze 2015-2018
e.
Bei der Herstellung ist die Verwendung möglichst umweltschonender, hochwertiger Materialien
erwünscht.
Förderumfang:
f.
Entwicklungs- und Produktionskosten für die Materialien; bei den Produktionskosten wird maximal die Stückzahl gefördert, die der Anzahl der NeubürgerInnen im Förderzeitraum entspricht.
Die tatsächlich förderfähigen Produktionskosten richten sich nach dem Ausgabemodus des Zuwendungsempfängers (Einrechnung der Produktion für weitere Personengruppen unabhängig
der Förderung).
3.2.7 Baustein 7: Weitere Bestandteile des Informationspakets Neubürgermarketing
Neben den genannten Materialien zur Befüllung der Informationssammlung sind weitere Bestandteile
denkbar (z.B. ein in die Sammlung integriertes thematisch passendes Give-away).
Fördervoraussetzungen:
a.
Der funktionale Schwerpunkt im Informationspaket Neubürgermarketing liegt auf der Zusammenstellung und dem Transfer von Informationen zum Thema nachhaltige Mobilitätsangebote vor Ort.
Diese Intention müssen die weiteren Bestandteile positiv verstärkt (z.B. positive emotionale Verstärkung).
b.
Bei den Materialien muss es sich um eine Neuentwicklung oder um eine signifikante inhaltliche
Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Materials handeln. Die Neuauflage bereits vorhandener Materialien ist nicht förderfähig.
c.
Die Materialien sind nur förderfähig, wenn sie Bestandteil des Informationspakets Neubürgermarketing sind; alternativ können die Materialien den NeubürgerInnen im Rahmen des Neubürgermarketings kostenlos zur Bestellung angeboten werden.
Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
d.
Die Verwendung möglichst umweltschonender, hochwertiger Materialien ist erwünscht.
Förderumfang:
e.
Entwicklungs- und Produktionskosten für die weiteren Bestandteile; bei den Produktionskosten
wird maximal die Stückzahl gefördert, die der Anzahl der NeubürgerInnen im Förderzeitraum entspricht. Die tatsächlich förderfähigen Produktionskosten richten sich nach dem Ausgabemodus
des Zuwendungsempfängers (Einrechnung der Produktion für weitere Personengruppen unabhängig der Förderung).
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Fördergrundsätze 2015-2018
3.2.8 Baustein 8: Individuelle Nachbestellungen der NeubürgerInnen
Um mit den NeubürgerInnen in Kontakt zu kommen, bietet es sich an, direkt in der standardisierten
Informationssammlung oder in einem gesonderten Schreiben auf weitere Informationsmaterialien, auf
kostenlose ÖPNV-Schnuppertickets und Probeangebote, auf Veranstaltungen und auf persönliche
Beratungen zum Umweltverbund hinzuweisen, die bei Interesse von zugezogenen Personen gezielt
angefordert bzw. gebucht werden können.
Fördervoraussetzungen:
a.
Erster verpflichtender Schritt: Entwicklung und Produktion einer Artikelübersicht bzw. eines Bestellbogens und Verteilung an die NeubürgerInnen.
b.
Der Bestellbogen ist nur förderfähig, wenn er Bestandteil des Informationspakets Neubürgermarketing ist; alternativ kann er kurze Zeit nach Übergabe des Informationspakets den NeubürgerInnen per Post zugestellt werden.
c.
Zweiter verpflichtender Schritt: Entgegennahme der Bestellung der NeubürgerInnen über mindestens einen Kanal (per Post oder Fax, per Telefon oder via Internet) und zeitnahe Abwicklung der
Bestellung.
d.
Aktivitäten im Rahmen dieses Vorhabens sind nur dann förderfähig, wenn es sich für den Zuwendungsempfänger um eine Neuentwicklung oder um eine signifikante Weiterentwicklung im
Status quo handelt.
e.
Das Vorhaben richtet sich ausschließlich an die Zielgruppe der NeubürgerInnen.
Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
f.
Bei der Herstellung ist die Verwendung möglichst umweltschonender, hochwertiger Materialien
erwünscht.
Förderumfang:
g.
Entwicklung und Produktion von Artikelübersicht/Bestellbogen; falls die nachgeschaltete Abgabe
des Bestellbogens per Post als Form der Verteilung gewählt wird, sind auch die Erstellung und
Produktion eines professionellen Anschreibens förderfähig.
h.
Entwicklung und Produktion der Umschläge für die Rücksendung des Bestellbogens.
i.
Bei den Produktionskosten von Artikelübersicht/Bestellbogen (vgl. Ziffer 3.2.8 g.) und von Umschlägen (vgl. Ziffer 3.2.8 h.) wird jeweils maximal die Stückzahl gefördert, die der Anzahl der
NeubürgerInnen im Förderzeitraum entspricht. Die tatsächlich förderfähigen Produktionskosten
richten sich nach dem Ausgabemodus des Zuwendungsempfängers.
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Fördergrundsätze 2015-2018
j.
Entwicklungskosten für die Einrichtung eines Online-Bestelltools sind nur förderfähig, wenn auf
der Homepage des Zuwendungsempfängers eine Rubrik zum Neubürgermarketing existiert. Die
Kombination mit Vorhaben Ziffer 3.2.10 (Homepage) ist möglich.
k.
Falls nicht anders angegeben, sind die Kosten für Versandmaterial und Porto nicht förderfähig.
3.2.9 Baustein 9: Logistik
Die reibungslose Abwicklung des Neubürgermarketings erfordert eine abgestimmte Logistik. Die Materialien, die den NeubürgerInnen angeboten werden, müssen bevorratet, standardisiert oder individuell zusammengestellt und verteilt werden. Die Beauftragung eines externen Logistikdienstleisters ist
daher förderfähig.
Fördervoraussetzungen:
a.
Ein externer Logistiker hält die für die standardisierten Informationspakete bestimmten Materialien vor, stellt sie nach den Wünschen des Zuwendungsempfängers zusammen und verschickt
die Informationspakete an die zugezogenen Haushalte oder liefert sie nach Bedarf an die Örtlichkeiten, von wo aus die Distribution an die NeubürgerInnen erfolgen soll (z.B. Bürgerämter).
b.
Ein externer Logistiker wickelt für den Zuwendungsempfänger die individuellen Nachbestellungen
der NeubürgerInnen (vgl. Ziffer 3.2.8) ab. Zu seinen Aufgaben können zählen: Materialbevorratung, Versand der Bestellbögen an die NeubürgerInnen, Entgegennahme der Bestellungen und
ggf. Weiterleitung (z.B. Bestellung Schnupperangebot, Veranstaltungsbuchung), Zusammenstellung der individuellen Pakete, Versand der Pakete an die NeubürgerInnen.
c.
Das Vorhaben richtet sich ausschließlich an die Zielgruppe der NeubürgerInnen.
Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
d.
Die Wahl eines „grünen“ Logistikers für den Transport oder die Lagerung der Unterlagen, der
über eine möglichst umweltfreundliche Fahrzeugflotte verfügt und damit den Gedanken der
nachhaltigen Mobilität aktiv unterstützt.
Förderumfang:
e.
Förderfähig sind die unter a. und b. beschriebenen Dienstleistungen, sofern sie von einem externen Dienstleister durchgeführt werden und sofern sie eindeutig dem Neubürgermarketing zuzurechnen sind. Interne Kosten dürfen nicht angesetzt werden.
Hinweis: Die Kosten für Versandmaterial und Porto sind nicht förderfähig.
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3.2.10 Baustein 10: Neubürgermarketing in digitaler Form
Immer häufiger findet die Informationsbeschaffung über das Internet statt. Daher ist auch die digitale
Form des Neubürgermarketings förderfähig.
Baustein 10a: Einrichtung und Pflege einer Rubrik für das Neubürgermarketing auf der Homepage des Zuwendungsempfängers
Die Erstellung (Konzeption, Design) und Pflege eines eigenen Bereichs zum Neubürgermarketing im
Internetauftritt des Zuwendungsempfängers ist ein förderfähiges Vorhaben.
Fördervoraussetzungen:
a.
Es existiert eine standardisierte Informationsmappe in physischer Form (vgl. Ziffer 3.2.1 und
3.2.2), die an die NeubürgerInnen abgegeben wird.
b.
Es muss eine eigene Rubrik auf der Homepage des Zuwendungsempfängers für die Anliegen
des Neubürgermarketings eingerichtet werden. Diese Rubrik muss auf einer der oberen hierarchischen Ebenen der Homepage angesiedelt und leicht zu finden sein. Eine Verlinkung des Neubürgermarketings bei dem Partnerverbund ist ebenfalls Fördervoraussetzung.
c.
Über die Informationsmappe wird auf das Internetangebot hingewiesen (via Internetadresse
und/oder QR-Code).
d.
Der Internetauftritt muss, soweit möglich, mindestens die Informationen und Materialien aus der
physischen Sammlung bereitstellen (Texte, PDF-Dateien, Links etc.). Idealerweise geht er aber
sowohl inhaltlich als auch räumlich darüber hinaus. Die Möglichkeit, dass sich NeubürgerInnen
über die Seite individualisierte Informationen zum nachhaltigen Mobilitätsangebot in der Region
beschaffen können, sollte bestehen (z.B. Setzen von Links zu speziellen bereits existierenden
Anwendertools).
e.
Verpflichtend ist die deutliche Platzierung der folgenden Links und Hinweise auf der Homepage:
3-Löwen-Takt-Website www.3-loewen-takt.de
Stationsdatenbank www.3-loewen-takt.de/bahnhoefe-im-land/
Mobilitätsplattform www.3-loewen-takt.de/mobilitaetsplattform/
Radroutenplaner Baden-Württemberg www.radroutenplaner-bw.de/
sowie der Abbinder:
„LÖWENLINE – 01805 77 99 66 - Die telefonische Fahrplanauskunft für Busse und Bahnen in
Baden-Württemberg. 14 Cent/Min. aus dem Festnetz (höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen). Rund um die Uhr erreichbar.“
Gewünscht, aber keine Fördervoraussetzung:
f.
Ist die Rubrik zum Neubürgermarketing Teil eines umfassenden Bereichs speziell für NeubürgerInnen, dann ist es wünschenswert, dass dieser Bereich direkt auf der Startseite platziert ist.
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Förderumfang:
g.
Einrichtung und Pflege einer Rubrik für das Neubürgermarketing auf der Homepage des Zuwendungsempfängers; nicht förderfähig ist der Betrieb der Homepage.
h.
Die Rubrik zum Neubürgermarketing kann Teil eines umfassenden Bereichs speziell für NeubürgerInnen sein. Förderfähig ist allerdings nur die Rubrik zum Neubürgermarketing.
Baustein 10b: Digitales Modul für die Ausstellung von Schnuppertickets
Insbesondere die Bereitstellung von Schnuppertickets für die NeubürgerInnen durch die Verkehrsverbünde stellt für die Verbünde eine günstige Gelegenheit dar, um mit potenziellen neuen Kunden in
Kontakt zu kommen, sie zu beraten und zu umwerben. Möchte der am Förderprogramm beteiligte
Verkehrsverbund digital mit den Neubürgern in Kontakt treten und ein Modul für seine Homepage und
seine App entwickeln, das es NeubürgerInnen gestattet, sich ein Schnupperticket per Code selbst
auszustellen, ist dieses Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig:
Fördervoraussetzungen:
a.
Es existiert eine standardisierte Informationsmappe in physischer Form (vgl. Ziffer 3.2.1 und
3.2.2), die an die NeubürgerInnen abgegeben wird.
b.
Der Verkehrsverbund muss über eine Homepage bzw. über eine App verfügen. Das Auffinden
und die Ausstellung eines Schnuppertickets für NeubürgerInnen per Internet müssen so leicht
sein, dass potenzielle Interessenten nicht abgeschreckt werden.
c.
Über die Informationsmappe wird auf das digitale Angebot für NeubürgerInnen hingewiesen (u.a.
via Internetadresse und/oder QR-Code).
d.
Neben der digitalen Beantragung und Ausstellung des Schnuppertickets muss der Verkehrsverbund gleichberechtigt eine Beantragung und Ausstellung des Schnuppertickets auf herkömmlichem Wege anbieten.
e.
Für alle NeubürgerInnen gelten beim Schnupperticket dieselben Bezugs- und Anwendungskonditionen, gleichgültig, ob der herkömmliche Weg der Beantragung und Ausstellung eines Schnuppertickets gewählt wird oder der digitale.
Förderumfang:
f.
Entwicklung eines leicht zu handhabenden Tools für die Beantragung und Ausstellung von Online-Schnuppertickets für Homepage und App des Verkehrsverbunds.
Hinweis: Trotz Online-Tool sollte der persönliche Kontakt zu den NeubürgerInnen nicht vernachlässigt
werden, denn das Neubürgermarketing lebt vom Kontakt und Dialog zu den potenziellen neuen Kunden.
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Fördergrundsätze 2015-2018
Für die regelkonforme Inanspruchnahme des Online-Tools ist der Verkehrsverbund verantwortlich.
Baustein 10c: Entwicklung weiterer Online-Module für NeubürgerInnen (z.B. App)
Weitere digitale Module, die sich exklusiv an NeubürgerInnen wenden, sind möglich, sofern sie die
anderen Bausteine unter Kap. 3.2 sinnvoll ergänzen und für die NeubürgerInnen einen Mehrwert erzeugen.
Fördervoraussetzungen:
a.
Es existiert eine standardisierte Informationsmappe in physischer Form (vgl. Ziffer 3.2.1 und
3.2.2), die an die NeubürgerInnen abgegeben wird.
b.
Das digitale Modul setzt sich mit Aspekten des Umweltverbunds auseinander.
c.
Über die Informationsmappe wird auf die digitalen Angebote für NeubürgerInnen hingewiesen
(u.a. via Internetadresse und/oder QR-Code).
Förderumfang:
Entwicklung eines entsprechenden Moduls.
3.2.11 Baustein 11: Veranstaltungen zur nachhaltigen Mobilität vor Ort
Um NeubürgerInnen mit ihrer neuen Umgebung vertraut zu machen und gleichzeitig Möglichkeiten
und Angebote der nachhaltigen Mobilität näher zu bringen, bieten sich praxisorientierte Veranstaltungen zum Thema vor Ort an.
Fördervoraussetzungen:
a.
Die Veranstaltungen zielen darauf ab, die nachhaltige Mobilität vor Ort erlebbar zu machen. Es
bieten sich an: Stadtspaziergänge, Radtouren, ÖPNV-Kurse o.Ä.
b.
Es existiert eine standardisierte Informationsmappe in physischer Form (vgl. Ziffer 3.2.1 und
3.2.2), die an die NeubürgerInnen abgegeben wird.
c.
Die NeubürgerInnen werden explizit auf das Veranstaltungsangebot und auf die Möglichkeit zur
kostenlosen Teilnahme hingewiesen. Dies geschieht im Zusammenhang mit der Ausgabe der Informationssammlung (z.B. Auflistung der Angebote auf einem Bestellbogen). Eine mögliche Anmeldung zu den Veranstaltungen kann kombiniert werden mit der Bestellung weiterer Materialien
oder Schnupperangebote (vgl. Ziffer 3.2.8).
d.
Die Inhalte der Veranstaltungen sind auf die Bedürfnisse der NeubürgerInnen zugeschnitten, und
NeubürgerInnen haben bei der Platzvergabe Vorrang. Restplätze können an andere Interessierte
vergeben werden. Auch für sie muss die Teilnahme kostenlos sein.
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Fördergrundsätze 2015-2018
e.
Die Veranstaltungsangebote müssen von der/den zugezogenen Person/-en zeitnah genutzt werden können. Eine angemessene, auf die Nachfrage angepasste dichte Taktfolge ist daher unerlässlich.
Förderumfang:
f.
3.3
Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen zur nachhaltigen Mobilität vor Ort für NeubürgerInnen. Interne Kosten sind förderfähig.
Förderschwerpunkt III: Dialogmarketing zu den lokalen Angeboten des Umweltverbunds
Evaluationen im Neubürgermarketing haben gezeigt, dass die Kombination aus standardisierter Informationssammlung und Dialogmarketing die NeubürgerInnen am ehesten dazu bewegt, vom Auto
auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds umzusteigen.
Beim Dialogmarketing kann es sich zum einen um eine vertiefende Mobilitätsberatung − zugeschnitten
auf die persönliche Lebenssituation − handeln (z.B. individuelle Routenberatung für die Alltagswege).
Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausstellung von Schnupperangeboten kann es sich neben
den Beratungsgesprächen um Nachfass- und Verkaufsgespräche handeln.
3.3.1 Baustein 1: Persönliche Mobilitätsberatung
Fördervoraussetzungen:
a.
An die NeubürgerInnen wird eine standardisierte Informationssammlung zur nachhaltigen Mobilität (vgl. Ziffer 3.2.1 und 3.2.2) ausgegeben.
b.
Das Angebot zu einer kostenlosen Mobilitätsberatung in der Informationsmappe (z.B. auf Bestellbogen) ebnet den Weg zum Dialogmarketing.
c.
Das Dialogmarketing wird von Fachkräften durchgeführt, die sowohl thematisch als auch rhetorisch geschult sind.
d.
Die Mobilitätsberatung muss von der/den zugezogenen Person/-en nachweislich eingefordert
bzw. gewünscht sein.
e.
Die Mobilitätsberatung ist für NeubürgerInnen kostenlos.
Förderumfang:
f.
Entwicklung von Beratungsunterlagen und Beratungsstrategien für die persönliche Mobilitätsberatung in Neubürgerhaushalten.
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Fördergrundsätze 2015-2018
g.
Durchführung je einer persönlichen Mobilitätsberatung pro Neubürgerhaushalt inklusive Vor- und
Nachbereitungszeit, sofern sie mit dem Neubürgerhaushalt verbindlich vereinbart wurde; dabei
kann es sich sowohl um externe als auch um interne Personalkosten handeln.
h.
Fortbildungskosten (Teilnahmegebühren) für ausgewählte interne Mitarbeiter des Zuwendungsempfängers, die ihre Kompetenzen in puncto Mobilitätsberatung verbessern wollen. Nicht förderfähig sind Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für die Bewirtung.
3.3.2 Baustein 2: Beratungsgespräche im Zusammenhang mit ÖPNV-Schnupperangeboten
Schnupperangebote eignen sich hervorragend, um mit NeubürgerInnen, die das ÖPNV-Angebot vor
Ort noch nicht kennen, in direkten Kontakt zu treten.
Fördervoraussetzungen:
a.
An die NeubürgerInnen wird eine standardisierte Informationssammlung zur nachhaltigen Mobilität (vgl. Ziffer 3.2.1 und 3.2.2) ausgegeben.
b.
Ein ÖPNV-Schnupperangebot in der Informationsmappe (z.B. auf Bestellbogen), das von der
zugezogenen Person aktiv einzufordern ist, ebnet den Weg zum Dialogmarketing.
c.
Das Dialogmarketing wird von Fachkräften durchgeführt, die sowohl thematisch als auch rhetorisch geschult sind.
d.
Die Schnupperangebote werden durch den örtlich zuständigen Verkehrsverbund kostenlos bereitgestellt.
Förderumfang:
e.
Interne oder externe Personalkosten für das Dialogmarketing, das aus den ÖPNVSchnupperangeboten resultiert,
f.
Fortbildungskosten (Teilnahmegebühren) für ausgewählte interne MitarbeiterInnen des Zuwendungsempfängers, die ihre Kompetenzen in puncto Verkaufsgespräch/Telefonmarketing verbessern wollen. Nicht förderfähig sind Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für die Bewirtung.
g.
Das Dialogmarketing, das aus anderen Schnupperangeboten resultiert (z.B. CarsharingProbeabo), ist nicht förderfähig.
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Fördergrundsätze 2015-2018
4. Zuwendungsvoraussetzungen
a.
Sofern unter Ziffer 3 nicht anders angegeben, können die Vorhaben einzeln und frei kombiniert
beantragt werden.
b.
Förderfähig sind nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht beauftragt sind,
begonnen wurden oder bereits in der Durchführung sind.
c.
Förderfähig sind nur Vorhaben, die eine Weiterentwicklung des Status quo im Neubürgermarketing zur Verbesserung der nachhaltigen Mobilität des Zuwendungsempfängers darstellen. Dabei
kann es sich um eine inhaltliche oder eine methodisch-mediale Weiterentwicklung (z.B. Gang auf
die Homepage, Modernisierung und didaktische Verbesserung von Materialien, Einstieg ins Dialogmarketing) handeln.
d.
Alle mit Mitteln aus dem Förderprogramm entwickelten und produzierten Medien (Printmaterialien
und sonstige Objekte, Internetseiten) müssen, sofern möglich, an prominenter Stelle des Mediums unten rechts den Förderhinweis „gefördert durch“ in Kombination mit dem Logo des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und der Kampagne Nachhaltige Mobilität
tragen (großes Logo mit Zusatz). Das Logo des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur muss
mindestens 35 mm breit sein. Es kann farbig oder schwarz-weiß verwendet werden. Bei unruhigem oder dunklem Hintergrund ist es auf eine weiße Fläche zu setzen. Eine Veränderung des
Logos ist unzulässig. Bei ausreichender Fläche wird zusätzlich die Verwendung des Logos „Neue
Mobilität“ des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur gewünscht. Für seine Verwendung gelten die gleichen Richtlinien wie für das Logo des MVI. Das Logo „Neue Mobilität“ ist rechts vom
Logo des Ministeriums zu platzieren.
e.
Für alle mit Mitteln aus dem Förderprogramm entwickelten und produzierten Medien ist ein
Nachweis (Beleg) zu erbringen. Liegen die Medien physisch vor, sind mit dem Verwendungsnachweis zwei Belegexemplare einzureichen. Existieren die entwickelten Medien nur in elektronischer Form (Website, Datei, App etc.), übersendet der Zuwendungsempfänger den entsprechenden Link oder die Datei per E-Mail an die Bewilligungsstelle oder belegt dies im Verwendungsnachweis. Die Erbringung der Medienbelege ist spätestens mit Einreichung des betreffenden
Verwendungsnachweises fällig.
f.
Zur Abwicklung der Förderung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung
gem. § 44 Landeshaushaltsordnung (Allgemeine Nebenbestimmungen zu Zuwendungen zu Projektförderung an Verbünde (ANBest-P) und an kommunale Körperschaften (ANBest-K) als Antragsteller). Werden zur Umsetzung der Vorhaben Aufträge an externe Anbieter vergeben, müssen die Bestimmungen der ANBest-P und ANBest-K beachtet werden (siehe Anlagen).
g.
Der Antragsteller verpflichtet sich, in seinem Neubürgermarketing die multi- und intermodale
nachhaltige Mobilität in der Kommune der NeubürgerInnen zu bewerben. Es ist verpflichtend,
dass neben dem ÖPNV auch der Fußverkehr und Radverkehr (inkl. Fahrrad-/Pedelecverleih) so-
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Fördergrundsätze 2015-2018
wie das Auto in Form von Carsharing, Fahrgemeinschaften, P+R und Ladestationen Berücksichtigung finden, sofern vor Ort bzw. regional relevant.
h.
Der Antragsteller ist verpflichtet, mit dem Förderantrag eine Kopie der Kooperationsvereinbarung
mit seinem verpflichtenden Projektpartner (s. Ziffer 2) vorzulegen. In der Kooperationsvereinbarung erklären sich Antragsteller und verpflichtender Projektpartner dazu bereit, aktiv am Förderprojekt mitzuwirken, indem sie Vorhaben aus dem Förderprogramm beantragen sowie vorhandene Materialien und Schnuppertickets kostenlos zur Verfügung stellen. Die Kooperationsvereinbarung sorgt dafür, dass neben dem Antragsteller auch der verpflichtenden Projektpartner (Verkehrsverbund oder kommunale Gebietskörperschaft) zuwendungsberechtigt ist.
i.
Die Beteiligung weiterer projektrelevanter Akteure (z.B. benachbarte Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen, private Mobilitätsdienstleister aus den Bereichen Bike- und Carsharing, Vereine mit Bezug zur nachhaltigen Mobilität, aber auch lokale Arbeitgeber, ggf. „Welcome Center“,
Wohnungsunternehmen etc.) ist erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung. Projektrelevante
Akteure können beispielsweise an der Erstellung gemeinsamer Materialien mitarbeiten, eigene
Materialien beisteuern, Probeangebote zur Verfügung stellen oder sich an der Abgabe der Informationssammlung beteiligen. Der Abschluss bilateraler Kooperationsvereinbarungen zwischen
Antragsteller und projektrelevanten Akteuren kann sinnvoll sein. Eine Zuwendungsberechtigung
der projektrelevanten Akteure ist allerdings grundsätzlich ausgeschlossen.
j.
Der Antragsteller und sein verpflichtender Projektpartner erklären sich bereit, an einer Evaluation
des Neubürgermarketings in der jeweiligen Kommune und an einer Evaluation des Förderprogramms durch einen externen Dienstleister teilzunehmen und dazu erforderliche Datengrundlagen inklusive Adressdaten zur Verfügung zu stellen. Das Land sichert bei allen Adressdaten die
Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zu.
k.
Während der Projektlaufzeit ist eine Auszahlung bis max. 80 v.H. der Zuwendungssumme möglich. Mindestens 20 v.H. des Zuwendungsbetrags werden einbehalten und erst nach Vorlage des
Schlussnachweises an den Antragsteller ausgezahlt. Für die Auszahlungsraten gelten die Regelungen der ANBest-P bzw. ANBest-K.
l.
Alle Fördertatbestände können einzeln beantragt werden, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden (siehe Ziff. 3.2.1 und Ziff. 3.2.2).
m.
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P bzw.
ANBest-K) sind einzuhalten (siehe Anlagen).
n.
Die geförderten Maßnahmen müssen bis 30.09.2018 abgeschlossen, die Verwendungsnachweise bis 30.12.2018 vollständig bei der Bewilligungsstelle vorgelegt werden.
o.
Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht.
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Fördergrundsätze 2015-2018
5. Art und Form, Höhe, Dauer der Anreizförderung
a.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit Höchstbetrag.
b.
Die Zuwendung beträgt maximal bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Sach- und Personalkosten für die Vorhaben der Förderschwerpunkte I und II (s. Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2). Für die Vorhaben aus Förderschwerpunkt III (s. Ziff. 3.3) beträgt die Zuwendung maximal bis zu 75 v.H. der
zuwendungsfähigen Sach- und Personalkosten.
c.
Die Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Antragsunterlagen (Kostenplan).
d.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Kosten des Projekts mindestens
5.000,00 EUR betragen (Bagatellgrenze).
Bei Projekten zwischen Gemeinde oder Stadt einerseits und Verkehrsverbund andererseits richtet sich der Förderhöchstbetrag nach der Einwohnerzahl der an der Kooperationsvereinbarung
beteiligten Kommune. Hat die Kommune weniger als 100.000 Einwohner, liegt der Förderhöchstbetrag bei 50.000,00 EUR. Hat die Kommune mindestens 100.000 Einwohner, liegt er bei
100.000,00 EUR. Für die beteiligten Kommunen mit mindestens 200.000 Einwohnern gibt es
keinen Förderhöchstbetrag.
Bei Projekten zwischen Landkreis einerseits und Verkehrsverbund andererseits liegt der Förderhöchstbetrag pro beteiligte Kommune bei 10.000,00 EUR.
e.
Bei der Antragstellung muss beachtet werden, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht
abgerufen werden, verfallen können, d.h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre
übertragen werden.
f.
Die Abrechnung kann für die einzelnen Fördertatbestände getrennt erfolgen (Teilverwendungsnachweise).
g.
Die Abrechnung erfolgt unter Vorlage der Verwendungsnachweise. Der Verwendungsnachweis
besteht aus einer rechnerischen Nachweisung der verwendeten Fördermittel (detaillierter Rechnungen, der Stundennachweise für interne Personalkosten etc.) und einem Sachbericht.
h.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ausschließlich an den Antragsteller.
i.
Die Förderung erfolgt aus Einzelplan 13 Kapitel 1306 nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans
und wird nur gewährt, soweit Mittel vorhanden sind.
j.
Eine Anschlussfinanzierung ist ausgeschlossen.
Hinweis zu Personalaufwendungen:
Zuschussfähig sind Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile
bzw. Honorarausgaben für die Personen, die die unter Ziffer 3 beschriebenen Vorhaben realisieren.
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Fördergrundsätze 2015-2018
Bei den Personalstellen kann es sich um fest bzw. befristet angestelltes Personal in Voll-/ Teilzeitbeschäftigung oder um freie MitarbeiterInnen handeln, die für das Projekt mit einem bestimmten Zeitkontingent freigestellt bzw. eingesetzt werden.
Zuschussfähig sind maximal bis zu 50 v.H. der Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und
sonstige Arbeitgeberanteile für Projektleitung und -durchführung für die Vorhaben der Förderschwerpunkte I und II und maximal bis zu 75 v.H. für Vorhaben aus Förderschwerpunkt III. Vollzeitstellen
dürfen mit maximal 75.000,00 EUR pro Jahr berechnet werden.
Förderfähig sind Personalkosten nur max. bis zu der Höhe, wie auch landesseits tariflich vergütet wird
(Besserstellungsverbot).
Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist ausgeschlossen.
6.
Nachweis der Verwendung
Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist der letzte Verwendungsnachweis
dem Aufgabenträger vorzulegen.
7.
Erfolgskontrolle
Die Wirkung des Neubürgermarketings in der jeweiligen Kommune sowie das Förderprogramm werden von einem externen Dienstleister evaluiert. Der Antragsteller und sein verpflichtender Projektpartner erklären sich bereit, an der Evaluation teilzunehmen und sie zu unterstützen.
8. Prüfungsrecht des Rechnungshofs
Der Rechnungshof ist berechtigt, beim Zuwendungsempfänger zu prüfen (§ 91 LHO).
9. Antragsverfahren und Termine
Fördermittel können wie folgt beantragt werden
Antragsrunde 2015:
Antragsphase:
25.09.2015 – 15.11.2015
Prüfungs- und Auswahlphase:
16.11. – 15.12.2015
Umsetzungsphase:
ab 01.01.2016 – 31.07.2018 (= 31 Monate)
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Fördergrundsätze 2015-2018
In der Prüfungs- und Auswahlphase werden die Anträge gesichtet, bewertet und in eine Rangfolge
gebracht, nach der die Mittel vergeben werden. Übersteigen die beantragen Fördermittel den finanziellen Rahmen des Förderprogramms, erfolgt die Auswahl der eingereichten Förderanträge durch das
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur nach den folgenden Kriterien:

fachliche Qualität des Vorhabens

angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Anträge, die in dieser Runde nicht berücksichtigt werden konnten, gehen in vorliegender Fassung
automatisch in Runde 2016 ein und werden dort einer erneuten Prüfung unterzogen, es sei denn, der
Antragsteller zieht seinen Antrag aus der ersten Runde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheides schriftlich zurück. Antragsteller aus Runde 2015 dürfen in Antragsphase 2016
erneut einen Förderantrag schriftlich einreichen.
Antragsrunde 2016:
Antragsphase:
01.03. – 30.06.2016
Prüfungs- und Auswahlphase:
01.07. – 30.09.2016
Umsetzungsphase:
01.10.2016 – 30.09.2018 (= 24 Mon.)
In der Prüfungs- und Auswahlphase werden die Anträge aus Antragsphase 2016 sowie ggf. die nicht
berücksichtigten Anträge aus Runde 2015 gesichtet, bewertet und in eine Rangfolge gebracht, nach
der die Mittel vergeben werden.
Anträge können unter Verwendung des Antragsformulars zum Förderprogramm gestellt werden. Das
vollständig ausgefüllte und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschriebene Antragsformular
nebst Anlagen ist bis zum jeweils genannten Termin postalisch oder digital zu richten an die:
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Bereich Neubürgermarketing
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Email: [email protected] (Betreff: Bereich Neubürgermarketing)
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung erfordert die folgenden Dokumente und Angaben:
a. Vollständig ausgefülltes und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschriebenes Antragsformular. Unter anderem die folgenden Angaben werden erwartet:
 Nennung des Antragstellers und des verpflichtenden Projektpartners
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Fördergrundsätze 2015-2018
 Nennung der beantragten Bausteine und des jeweils beantragenden Projektpartners
 Plausible Kostenabschätzung für die beantragten Bausteine
 Übersicht über die nicht zuwendungsberechtigten lokalen Akteure und Institutionen, die bei der
Umsetzung der geförderten Maßnahmen einbezogen werden sollen
b. Projektbeschreibung anhand der folgenden Leitfragen:
1.) Wie stellen sich Zuzugsgeschehen (z.B. Anzahl und Hauptmerkmale der zuziehenden Haushalte) und Mobilität (z.B. Modal Split, Pendlerströme) in der projektbeteiligten Kommune/n /
Landkreis/en dar? Es ist eine Prognose der Zahl der Neubürger/innen im Projektzeitraum sowie der Zahl der durch die Maßnahme angesprochenen Personen zu erstellen, die auch
Grundlage der Ermittlung der Effizienz des Maßnahme und des Förderbescheids wird.
2.) Wie ist der Status quo im Neubürgermarketing der projektbeteiligten Kommune/des Landkreises?
3.) Welche Motivation liegt dem Antrag zugrunde?
4.) Wie sieht das Konzept zu Aufbau bzw. Weiterentwicklung des Neubürgermarketings vor Ort
mit Hilfe des Förderprogramms aus? Welches Vorgehen auf der Vorbereitungs- und auf der
Umsetzungsebene ist geplant?
5.) Wie stellt sich der Zeitplan zur Realisierung der einzelnen Projektschritte dar?
c. Kooperationsvereinbarung zwischen Antragsteller und verpflichtendem Projektpartner
10. Kontakt
Für alle Fragen zu diesem Förderprogramm steht Ihnen gerne zur Verfügung:
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Bereich Neubürgermarketing
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Tel. 0711/23991-0
E-Mail: [email protected] (Betreff: Bereich Neubürgermarketing)
Anlagen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest-P und ANBest-K)
Stand: September 2015
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