Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Mittelschulen und Berufsbildung Gymnasium am Münsterplatz Anmeldeverfahren aus Privatschulen an die Gymnasien im Kanton Basel-Stadt Nachstehend möchten wir Sie über die Neuerungen und Änderungen in Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren an ein Gymnasium oder an eine andere Mittelschule (nach der obligatorischen Schulzeit) informieren. Anmeldungen aus Privatschulen an ein Gymnasium I. Ohne Übertrittsvereinbarung (9.-11. Schuljahr; Zählung ohne Kindergarten) Für Schülerinnen und Schüler einer Privatschule ohne Übertrittsvereinbarung, welche ein Gymnasium (ab. 2. Klasse) besuchen möchten, besteht die Möglichkeit, in Einzelfällen („sur dossier“) an ein Gymnasium überzutreten. Dafür wenden sie sich an das Rektorat des gewünschten Gymnasiums, welches die nötigen Abklärungen und bei Zusage die Anmeldung direkt vornimmt. Die Anmeldung dieser Schülerinnen und Schüler erfolgt also nicht via elektronische Plattform. II. Mit Übertrittsvereinbarung (9.-11. Schuljahr; Zählung ohne Kindergarten) Die Anmeldung für Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen, die über eine Übertrittsvereinbarung mit dem Erziehungsdepartement verfügen, und welche die Bedingungen für die Aufnahme in ein 9.-11. Schuljahr des Gymnasiums (ab 2. Klasse) erfüllen, erfolgt innerhalb des Zeitfensters vom 04. bis 31. Januar 2016 auf der elektronischen Plattform: www.schul-netz.com/anmeldesystem_bs Unter dieser Adresse finden Sie alle weiteren Informationen für die Anmeldung. Die Anmeldung kann von den Schülerinnen und Schülern selbst ausgefüllt werden.1 Nötig ist dafür die Sozialversicherungsnummer. Die Noten des Januarzeugnisses 2016 müssen durch die Lehrpersonen von Hand auf dem ausgedruckten Anmeldeformular eingetragen werden. Die Formulare werden von den Klassenlehrpersonen oder der Schulleitung sowie den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Die Schulleitung sammelt die ausgedruckten und validierten Anmeldungen und leitet sie weiter an: Erziehungsdepartement Basel-Stadt Stab Mittelschulen und Berufsbildung Leimenstrasse 1 4001 Basel 1 Es besteht die Wahl zwischen allen fünf Gymnasien in Basel-Stadt. Es muss ein Gymnasium inkl. Schwerpunktfach als 1. Wahl (1. Priorität) und ein Gymnasium inkl. Schwerpunktfach als 2. Wahl (2. Priorität) angegeben werden. Natürlich müssen 1. und 2. Wahl verschieden voneinander sein. Es darf aber zweimal dasselbe Gymnasium oder zweimal dasselbe Schwerpunktfach gewählt werden, je nachdem, ob das Fach oder der Schulstandort für die Schülerin/den Schüler wichtiger ist. Zudem kann ein Anmeldungswunsch für ein Zusatzangebot (z.B. Sportklasse, IB, GBplus, LeO2) angegeben werden. Der Zugang zu diesen Angeboten ist an spezielle Bedingungen gebunden und beschränkt. Es besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Gymnasien. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Sekretariat des Gymnasiums der 1. Wahl der Schülerinnen und Schüler. Seite 1/2 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Wir bitten um möglichst frühe Weiterleitung der Papieranmeldungen an das Erziehungsdepar-tement. Die unterschriebenen Papierformulare müssen bis spätestens 2. Februar 2016 beim Stab Mittelschulen und Berufsbildung eingetroffen sein. Später eingehende Formulare werden nicht berücksichtigt. III. Übertritt in das 8. Schuljahr (= 2. Klasse der Sekundarschule) Im Schuljahr 2016/17 werden aufgrund der Schulstrukturumstellung keine 1. Klassen an den Gymnasien gebildet. Die bisherige Aufnahmeprüfung zur Qualifizierung an ein Gymnasium entfällt deshalb. Für Schülerinnen und Schüler, welche in das 8. Schuljahr (Zählung ohne Kindergarten) übertreten möchten, besteht die Möglichkeit, in Einzelfällen („sur dossier“) mit Probezeit in eine 2. Sekundarklasse aufgenommen zu werden. Für Abklärungen und weitere Informationen wenden sich die Erziehungsberechtigten direkt an Frau Gaby Jenö, Schulkreisleiterin der Volksschule (061 267 54 60). Seite 2/2
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