AGB - Lady

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Lady Sporting young line
1. Vertragsschluss, Laufzeit und Leistungen
Bei der elektronischen Beantragung einer Mitgliedschaft über die Website von Lady Sporting
kommt der Vertrag durch den Eingang unserer Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft bei Ihnen zustande. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail. Der Vertragstext wird durch uns gespeichert und wird Ihnen
mit der Bestätigung per E-Mail als PDF-Datei zugesandt.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monaten und beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, soweit nicht anders vereinbart.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit
schriftlich gekündigt wird. Für die Einhaltung einer Frist ist der Eingang beim Adressaten maßgeblich.
Der Grundtarif beinhaltet die Nutzung der Geräte und der Sanitäreinrichtungen während der Öffnungszeiten. Zusätzliche
Leistungen werden gemäß gesonderter Vereinbarung erbracht. Die Aufnahmegebühr beinhaltet die Anmeldegebühr sowie
die Trainerpauschale, mit der drei Trainingsstunden im ersten Vertragsjahr abgegolten sind. Bei Nichtinanspruchnahme
vom Trainerstunden bis zum Ende des entsprechenden Jahres verfällt das Recht auf Trainerstunden mit Ablauf des entsprechenden Jahres. Eine Erstattung erfolgt nicht.
2. Zahlungen, Gebühren, Verzug
Das Studio ist berechtigt, für Zahlung durch Überweisung oder Barzahlung eine Verwaltungspauschale gemäß Vereinbarung je Buchung zu erheben. Die Kosten für Rücklastschriften trägt der Nutzer, sofern die Rücklastschrift wegen fehlender
Kontodeckung erfolgt oder ein Rechtsgrund für die Rücklastschrift nicht besteht.
Kommt der Nutzer mit mehr als vier Wochen-Raten in Verzug, ist das Studio berechtigt, die Ratenvereinbarung zu kündigen
und die bis zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes zu entrichtende Vergütung geltend zu machen.
3. Haftung
Das Studio haftet für die Beschädigung und den Verlust mitgebrachter Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Vorübergehende Verhinderung
Ist das Mitglied vorübergehend (bis zu vier volle Wochen) sportunfähig erkrankt, sodass das Mitglied die Leistungen des
Studios nicht nutzen kann, hat es die Verhinderung unverzüglich anzuzeigen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die
Zeit der Verhinderung. Die Krankheit ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Für die Zeit der Erkrankung ruht die
Zahlungspflicht.
5. Dauerhafte Verhinderung
Ist das Mitglied durch eine dauerhafte Erkrankung (länger als vier Wochen) oder einer Schwangerschaft an der Nutzung der
überwiegenden Studioeinrichtung gehindert, kann es den Vertrag zum Ende des Monats schriftlich kündigen, in dem die
Erkrankung oder Schwangerschaft durch ärztliche Bescheinigung unter Angabe der nicht nutzbaren Studioeinrichtungen
nachgewiesen wird. Hierzu muss das Formular des Studios verwendet werden, welches an der Rezeption eingesehen und
ausgehändigt werden kann.
Verzieht das Mitglied aus einem Radius von 15 km um seinen Wohnort zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, berechtigt dies
ebenfalls zur schriftlichen Kündigung zum Ende des Monats, in dem der Umzug stattfindet. Der Umzug ist durch Vorlage
eines amtlichen Dokuments nachzuweisen.
6. Gewährleistung
Das Studio übernimmt keine Gewährleistung für den Eintritt eines vom Mitglied mit der Anmeldung verfolgten Zweckes
oder Zieles.
7. Sonstiges
Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Jede Nebenabrede oder Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Schriftform gilt auch, soweit auf das Schriftformerfordernis verzichtet werden soll. Für Kündigungen wird Schriftform
vereinbart.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung zu beachten und die Anweisungen des Personals zu befolgen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleiben die wirksamen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden sodann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten
kommt.