Egelner Nachrichten Januar 2016 PDF-Dokument

Egelner Mulde
Nachrichten
Herausgeber: Druckerei H. Lohmann
mit „Amtlichen Mitteilungen“
der Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel, Borne, Wolmirsleben und der Stadt Egeln
sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
Ausgabe 01/16
19. Dezember 2015
kostenlose Ausgabe
Die Kinder der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Westeregeln,
der Verbandsgemeindebürgermeister und die Mitarbeiter der Verwaltung
wünschen allen Einwohnern ein besinnliches Weihnachtsfest
und ein glückliches neues Jahr 2016
Egelner Mulde Nachrichten
Liebe Kundinnen,
liebe Kunden,
Bleib einmal stehn und haste nicht
und schau das kleine, stille Licht.
Hab einmal Zeit für dich allein,
zum reinen unbekümmert sein.
Lass diese wilde Welt sich drehn
und hab das Herz, sie nicht zu sehn.
Sei wieder Mensch und wieder Kind
und spür, wie Kinder glücklich sind.
Dann bist, von aller Hast getrennt,
du auf dem Weg zum Weihnachtsfest.
mit diesem Weihnachtsgruß möchte ich mich
für Ihre Treue und das entgegengebrachte
Vertrauen in den zurückliegenden
25 Jahren bedanken und
wünsche fü das neue Jahr
Gesundheit, Erfolg und Glück.
Ihre Melitta Beikirch
Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
und für das neue Jahr
Glück und Gesundheit allerzeit
das wünscht das Team der
Physiotherapie Nitschwetz
Wir haben Urlaub vom 23.12.2015 bis 03.01.2016.
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25 J
Karneval
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Gaststätte „Zur Warthe“
Physiotherapie
Helegunde Nitschwetz
Breiteweg 14 Egeln
am 06.02.2016
19.00 Uhr
Das 25jährige Bestehen meiner Praxis
möchte ich zum Anlass nehmen
allen zu danken, die mich (uns)
die vielen Jahre
durch Höhen und Tiefen
begleitet haben.
mit dem
Cochstedter
Karnevalsverein
Am 15.01.2016 lade ich dazu ein,
ab 10.00 Uhr
bei gemütlichem Beisammensein,
diesen Tag mit uns
in der Praxis zu feiern.
Anmeldung unter 039268/2531
Helegunde Nitschwetz
Eintritt: 9,99 €
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Egelner Mulde Nachrichten
Aus der Verbandsgemeinde
86 Jahre
Wetterdaten
Monat November 2015
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Höchste Temperatur
05.11.2015
19,9 Grad C
Niedrigste Temperatur
24.11.2015
-2,9 Grad C
Stärkste Windgeschwindigkeit 18.11.2015
64,4 km/h
Niederschlag im Monat
60,8 l/m²
Zum 31.12.2015 schließen wir unser Bestattungsunternhemen. Für das Vertrauen unserer Kunden bedanken wir uns recht herzlich.
Wir danken unseren Helfern und Geschäftspartnern.
Ein gesegnetes Weihnachtsfest
wünchen wir allen sowie ein gesundes
und erfolgreiches Neues Jahr.
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ein Abschiedsraum in unserer Filiale zur Verfügung.
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Egelner Mulde Nachrichten
Geburtstage der
Verbandsgemeinde
Egelner Mulde
vom Januar 2016
Gemeinde Bördeaue
Tarthun
06.01. Horst Kieler
08.01. Katharina Ernst
22.01. Helmut Steinhorst
23.01. Eckhard Jahn
Weihnachten bei Kerzenschein,
die Kindheit fällt dir wieder ein.
Der Weihnachtsbaum mit Kerzen,
Frieden strömt durch alle Herzen.
Des Jahres Hektik langsam schwindet
und jeder Ruh' und Einkehr findet.
Die Zeit, sie kann kaum schöner sein,
als Weihnachten bei Kerzenschein.
den 85.
den 75.
den 75.
den 85.
(P.Krönert)
Unseburg
04.01. Edith Steidl
den 85.
Gemeinde Börde-Hakel
Etgersleben
10.01. Hannelore Swigulski
21.01. Günter Erler
25.01. Irene Grosche
den 85.
den 80.
den 75.
Hakeborn
02.01. Walter Bierig
13.01. Horst Schneider
22.01. Gertrud Bensel
31.01. Karin Matthies
den 80.
den 80.
den 90.
den 70.
Westeregeln
10.01. Gerda Knorr
22.01. Christa Glockemann
23.01. Klaus Angres
27.01. Hubert Rachowski
28.01. Hans-Joachim Panneck
den 85.
den 80.
den 75.
den 80.
den 70.
Gemeinde Borne
23.01. Ernst Seiler
den 80.
Stadt Egeln
04.01. Hilmar Losereit
09.01. Helga Kaczmarek
10.01. Helmuth Hucke
10.01. Karl Mertke
12.01. Reiner Michalewicz
13.01. Gertrud Schäfer
19.01. Helga Hechler
26.01. Ingard Zimmermann
28.01. Manfred Göthert
29.01. Marianne Söchting
31.01. Irmgard Siegmund
den 70.
den 85.
den 85.
den 80.
den 75.
den 85.
den 75.
den 80.
den 75.
den 85.
den 70.
Gemeinde Wolmirsleben
07.01. Heinz Glanz
18.01. Gudrun Bosse
20.01. Klaus Breuer
20.01. Renate Hartmann
22.01. Angelika Scholl
24.01. Irmgard Peuser
27.01. Hans Georg Pawelec
den 80.
den 75.
den 75.
den 70.
den 70.
den 85.
den 80.
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Einwohner der Egelner Mulde,
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Ich wünsche IhnenVertrauen
für das bevorstehende
Weihnachtsfest,
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Jahr
wertvolle Zeit mit Ihren Familien verbringen können.
bedanke
ich mich herzlich bei Ihnen.
Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute, beste Gesundheit
Ich wünsche Ihnen für das bevorstehende WeihIhr Verbandsgemeindebürgermeister
nachtsfest,
dass Sie etwas innehalten und die wertMichael
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volle Zeit mit Ihren Familien verbringen können.
Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute,
beste Gesundheit und Zufriedenheit.
Ihr Verbandsgemeindebürgermeister
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Egelner Mulde Nachrichten
Bördeaue
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Herr Fries
montags von 16.30 - 18.00 Uhr in Tarthun, Büro Buschstr. 60, Telefon: 039268 2840
montags von 18.00 - 19.30 Uhr in Unseburg, Büro Worthstraße 1, Telefon: 039263 98080
Ein Gruß zum Jahreswechsel
Sehr geehrte Bürger(innen) der Verbandsgemeinde,
sehr schnell ist ein ereignisreiches Jahr 2015 in die Geschichte eingegangen.
Es war teilweise geprägt von kriegerischen Konflikten und Terrorakten in der Welt, was auch an
uns nicht spurlos vorbeigeht. Dennoch müssen wir dankbar sein, dass wir nicht selbst betroffen
sind und alles dafür tun, das festzuhalten.
In der Verbandsgemeinde haben wir die Umlagen von den Gemeinden unter einer bestimmten
Grenze gehalten, was gut für deren Haushalte ist. Erstmals brauchten auch keine Umlagen gezahlt
werden. Bei der Verbesserung der Löschwassersituation ist schon einiges geschehen.
Es bleibt aber noch genug zu bewältigen und es ist eine Herausforderung für die Verwaltung.
Die begonnene Sanierung der Grundschulen wird uns, im Interesse unserer Kinder, noch weiter
beschäftigen. Voraussetzung ist aber immer, für alles, dass eine aufgabengerechte Finanzierung
möglich ist. Da ist auch der Gesetzgeber in der Verantwortung.
Das Arbeiten ist komplex und zielorientiert gut. Dafür gilt den Räten mein herzlicher Dank, das
gleiche gilt für die Mitarbeiter(innen) in der Verwaltung, den Freiwilligen sowie den Ehrenamtlichen.
Der Verbandsgemeinderat wünscht allen Einwohnern ein frohes Weihnachtsfest und ein friedvolles
sowie gesundes Neues Jahr 2016.
Peter Fries
Vorsitzender
Der Spielmannszug Tarthun e.V. wünscht für das neue Jahr
alles Gute und Liebe und viele großartige Momente.
Viel Glück, Gesundheit und Zufriedenheit sollen
Euch und Eure Lieben in den nächsten 365 Tagen begleiten.
Mit musikalischen Grüßen
Euer Spielmannszug Tarthun e.V.
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Egelner Mulde Nachrichten
Spielmannszug Tarthun e.V.
- Vorstand-
TSG Unseburg/Tarthun e.V.
- Vorstand -
Wir gratulieren unseren Mitgliedern
Herzlichen Glückwunsch
im Monat Januar
Im Monat Januar feiern folgende Mitglieder
der TSG Unseburg/Tarthun ihren Geburtstag:
recht herzlich und wünschen Euch alles Gute, Glück und Gesundheit.
03.01.
08.01.
22.01.
29.01.
02.
05.
06.
Bernd Nimmich
Vivien Chantal Hellmund
Maria Krause
Lotta Weinert
10.
13.
14.
15.
22.
23.
24.
28.
29.
30.
31.
Klaus Mühlenberg
Christian Stell
Markus Springer, Tim Mollenhauer,
Jonas Kleinert
Tobias Gronau
Stephanie Wiedemann
Andreas Kneisel
Hendrik-Gabriel Gronau, Peter Steinig
Matthias Noffke
Nancy Blauth
Eric Lucas Bouwmann, Stefan Wiegand
Marcus Homburg
Jens Pumptow
Olaf Nürnberg
Andrea Köthe
Der Vorstand gratuliert allen aktiven und passiven Mitgliedern
rechtherzlich und wünscht alles Gute, Gesundheit und Glück
im neuen Lebensjahr.
Die Weihnachtsfeier der Ortsgruppen
Tarthun und Unseburg der Volkssolidarität
Zum 03.12.2015 luden die bei den Vorsitzenden der Ortsgruppen Tarthun und Unseburg zur Weihnachtsfeier in das
Anglerheim in Unseburg ein.
Pünktlich um 14,00 Uhr wurde die Feier mit einer kleinen Ansprache der bei den Vorsitzenden, Frau Zwinkmann und
Frau Kirst, eröffnet, danach erwartete uns eine festlich geschmückte Kaffeetafel mit leckerem Kuchen und Kaffee.
Aber schon ungeduldig wartete der Alleinunterhalter und Travestie "Atta" aus der Nordhäuser Gegend auf seinen
Auftritt. Bei den meisten Anwesenden war er schon bekannt.
Aber seine ständig wechselnden Rollen und Witze brachten uns pausenlos zum Lachen. Alle Anwesenden waren
hellauf begeistert und möchten ihn gerne bald wiedersehen.
Zwischendurch erhielten alle ein kleines Weihnachtsgeschenk. Bei Bowle, Selter, Bier und Schnaps stieg die Stimmung noch mehr.
Nach dem gereichten Abendbrot, einer Schlachteplatte, war der sehr schöne Nachmittag zu Ende. Alle Senioren bedankten sich für den wirklich gelungenen Nachmittag, in fröhlicher Stimmung traten sie ihren Heimweg an.
Bedanken möchten wir uns bei den bei den Vorsitzenden und den Helfern, die für den guten Ablauf der Veranstaltung
gesorgt haben.
Gerda Haberzettl
Ortsgruppe Unseburg
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2015 – ein Jahr toller Erfahrungen
Mit einem Blick schauen Kinder, Eltern und das Team der Johanniter Kindertagesstätte Sonnenschein auf
das Jahr 2015 zurück. Es war für alle ein abwechslungsreiches, schönes Jahr. Neben traditionellen Festen,
wie Fasching, Ostern, Lumpenball zum Kindertag, Erntedankfest mit Frau Kauf und St. Martin gab es viel
Neues zu entdecken und zu erleben.
Hierzu zählten u.a. Projekte zur Gesundheit, aber auch Veränderungen in der pädagogischen Arbeit. Die
Kita-Knirpse zeigen uns, dass diese Veränderungen erfolgreich waren, indem sie sich hier wohlfühlen und
gern in die Einrichtung kommen.
Es gab viele Momente, an denen die Kita eine große Unterstützung der Eltern, Angehörigen und Sponsoren
erfahren durfte. Besonders erwähnenswert ist das große alljährliche Herbstfest am 14.11.2015. Ohne die
Hilfe aller Beteiligten und Sponsoren (Pächtergemeinschaft Westeregeln, Sonnenquell Westeregeln, RIRO
Speiseservice, Bäckerei Stelmecke) wäre es nicht umsetzbar.
Hierfür möchten sich alle ganz herzlich bedanken.
Dankbar war das Team zudem über die personelle Verstärkung in diesem Jahr. Mit Herrn
Ebeling und Frau Fischer wurde das Westeregelner Team um zwei weitere pädagogische
Fachkräfte erweitert.
Nach einem ereignisreichen und vielfältigen Jahr wünschen wir allen Familien, Freunden und
Bekannten ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2016.
Ihre Kita Sonnenschein Westeregeln
Vereinsarbeit einmal anders
Es gibt viele Menschen, die in der Vergangenheit das“ Gartenhaus“ in Etgersleben zu irgendeinem Anlass genutzt
haben. Die Mehrheit derer sprach sich nur positiv über diese Einrichtung aus, besonders nachdem die Gemeinde einige
Verschönerungen durchführen lassen konnte.
Aber trotzallem reichte das Geld nicht für alle notwendigen Maßnahmen.
Es musste unbedingt eine Dämmung des Küchen-u. Sanitärtraktes erfolgen, um Feuchtigkeit am Mauerwerk zu vermeiden. Das Material
konnte dazu noch angeschafft werden, aber für die Anbringung reichten
die Mittel nicht aus.
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister fanden sich Mitglieder unserer Vereine dazu bereit, diese Arbeiten zu übernehmen. Dafür kann
man nur allen Beteiligten Danke sagen.
Doris Rumler
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Egelner Mulde Nachrichten
Ja, ist denn schon wieder
Weihnachten?
Es ist kaum zu glauben, aber ein erfolgreiches
Jahr geht schon wieder dem Ende entgegen.
Da wird es natürlich wieder einmal Zeit, um allen
zu danken, die unsere Kita aus vollen Kräften unterstützt haben
Es gab viele Höhepunkte in diesem Jahr. Neben
den jahreszeitlichen Festen, war das größte Ereignis in diesem Jahr der 40. Geburtstag unserer
Rappelkiste. Der Auftakt begann mit einer Festwoche, die mit vielen Aktivitäten für Abwechslung
sorgte. Es fand ein Ehemaligentreffen statt, ein
Tag der Feuerwehr, Andy mit seiner Holzwerkstatt sorgte für viele tolle Bastelideen, Frau
Hübscher führte für alle Kinder einen Yoga-Kurs
durch, die Verkehrswacht gestaltete auf unserem Spielplatz Verkehrssituationen, die jedes
Kind im Straßenverkehr sicher macht, die Polizei
nahm Fingerabdrücke und die Polizeipuppenbühne
brachte uns zum Staunen. Als Höhepunkt gipfelte
die Festwoche in ein tolles Sommerfest mit vielen
Besuchern. Als Auftakt sorgte die Cochstedter
Feuerwehrkapelle mit einem Umzug für eine schöne festliche Stimmung. Viele Aktivitäten begeisterten Kinder und Erwachsene gleichermaßen. Da
war das Theater aus dem Koffer, die Feuerwehr,
Bogenschießen, Büchsenwerfen, Schminken uvm.
Die EMS stellte kostenlos eine wunderschöne
Hüpfburg zur Verfügung und ein nostalgisches
Karussell ließ die Herzen höher schlagen. Für
fetzige Musik sorgte Maximilians Papa.
Sponsoren haben sich gefunden, um unsere Einrichtung zu unterstützen.
Wir sind sehr glücklich über so viel Hilfe und
Engagement.
Alle haben ein großes Herz für unsere Kleinen, wir
danken für diese selbstlose Unterstützung und
wünschen allen Sponsoren, Eltern, Großeltern und
Mitstreitern ein friedvolles Weihnachtsfest und
viel Gesundheit für das neue Jahr.
Im neuen Jahr werden wir wieder, für unsere
Kinder, zu neuen Taten schreiten.
Gemeinsam können wir alles erreichen,
denn unsere Kinder sind die Zukunft.
„RappelkistenKinder„
aus Etgersleben
auf Tour
Für die Kinder der Froschgruppe war der 30.10.2015 ein besonderer
Tag. Zum Weltspartag lud uns die Salzlandsparkasse Egeln recht
herzlich ein. Die Aufregung war sehr groß, viel Fragen kamen auf.
Was für eine Überraschung und was erwartet uns jetzt? Die Spannung
stieg, denn wir fuhren mit dem Bus, was für einige Kinder die erste
Fahrt war. Gut angekommen, wurden wir auch gleich herzlich von Frau
Schauer und Frau Weber begrüßt. Herr Humbuks- Kindertheater zeigte
lustige Zauberkunststücke. Doch das war noch nicht alles. Jetzt konnten wir uns ein Wickel-Wollschaf und ein Namensschild anfertigen.
Auf zur nächsten Überraschung: im „Bistro“ Egeln wurden wir von
Britta recht herzlich empfangen. Bei gedecktem Tisch und Kerzenschein fühlten wir uns sehr wohl. Eine Stille zog durch das Restaurant….Kinderaugen leuchteten als die Pommes serviert wurden.
DANKE an den fleißigen Koch, allen hat es super geschmeckt, was
man an den leeren Tellern auch gut sehen konnte. Gut gestärkt fuhren
wir nun wieder zurück in die Kita. Müde und zufrieden fielen die
Kinder in ihre Betten.
Vielen Dank an alle Beteiligten ,für diesen unvergesslichen Tag sagen
die Kinder der Froschgruppe, Mandy, Laura und Ihre Erzieherin Silke
Höpfner!
Wir feiern das Erntedankfest
Am 05.10.2015 fand in unserem Kindergarten das Herbstfest statt.
Viele Kinder brachten ein Körbchen mit den Früchten des Herbstes,
wie Mais, Kartoffeln, Möhren, Äpfeln u.v.m. mit in ihre Gruppen.
Alles war herbstlich geschmückt und nach einem leckeren Frühstück
gingen wir in die Kirche. Dort wurden wir schon von Pfarrer Michael, seiner Frau und der Kirchenmaus erwartet. Auch die Kirche war
herbstlich geschmückt, denn dort fand ja am 04.10. das Erntedankfest
statt. Pfarrer Michael und die Kirchenmaus erzählten uns viel über
die Bedeutung unserer Lebensmittel und den Sinn des Erntedankfestes.
Nach einem leckeren kleinen Imbiss bekam jedes Kind noch einen mit
Helium befüllten Luftballon, welcher dann mit nach Hause genommen
werden durfte. Hiermit möchten wir uns noch einmal recht herzlich
bei Pfarrer Michael, seiner Frau und der Kirchenmaus für den vollen
Vormittag bedanken. Wir freuen uns schon auf den nächsten Besuch
in unserer Kirche.
Die Erzieherinnen und Kinder der Kneipp-Kita Rappelkiste Etgersleben
Die Kinder und das Team
der Kneipp- Kita“ Rappelkiste“
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Egelner Mulde Nachrichten
Gemeinde Borne
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Herr Rosomkiewicz
Donnerstag von 17.00 - 19.00 Uhr, Telefon 03 92 63 / 2 32
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Borne,
Weihnachten steht vor der Tür und wir alle freuen uns auf das Fest, die ruhige Zeit zwischen den
Jahren und die Feier im Familien- und Freundeskreis.
Ein ereignisreiches Jahr 2015 liegt fast hinter uns und der Jahreswechsel ist in unmittelbare Nähe
gerückt. Am 6. Juli habe ich bekanntlich den “Staffelstab“ von unserem langjährigen Bürgermeister
– nun „a.D.“ – Dietmar Guschl übernommen. Auch wenn er mir das Dorf in einem ordentlichen
Zustand übergeben hat, möchte ich mich darauf natürlich nicht ausruhen. Denn dies würde nicht
nur keinen Fortschritt, sondern einen Rückschritt bedeuten.
Zurückblickend konnten wir uns über einige Veranstaltungen in unserem schönen Dorf freuen. Die
MDR Sachsen-Anhalt „Landpartie“ am 20. Mai und nicht zuletzt die radio SAW „Herbstspiele“
am 2. November ragen dabei natürlich heraus, denke ich.
Aber auch die „kleinen, aber feinen“ Veranstaltungen, die das Dorfleben erst so richtig ausmachen,
sollen hierbei natürlich nicht in Vergessenheit geraten. Dabei ist es mir besonders wichtig, das
Engagement und den Einsatz der ehrenamtlich Tätigen in unserem Dorf hervorzuheben. Ich bedanke mich bei allen, die sich – oft im Hintergrund – für die Entwicklung und Lebendigkeit in der
Vergangenheit einsetzten und dies auch in Zukunft tun werden. Der neugegründete Förder-und
Heimatverein Borne e.V. kann dabei sicherlich eine deutliche Unterstützung sein. Diesen gilt es in
2016 mit „Leben zu füllen“ – worauf ich auch ein besonderes Augenmerk setzen werde. Denn nur
mit viel Unterstützung können wir auch viel für unser Dorf erreichen!
Ich wünsche allen, auch im Namen des Gemeinderates, frohe Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Rutsch in das Jahr 2016. Für das neue Jahr wünsche ich euch alles Gute, Gesundheit, Glück
und Erfolg! Persönlich wünsche ich mir von dem einen oder anderen manchmal noch etwas mehr
Verständnis dafür, dass gerade in „Zeiten knapper Kassen“ leider nicht immer alles sofort und/oder
im gewünschten Umfang erledigt werden kann.
Euer Bürgermeister
Sven Rosomkiewicz
13
Egelner Mulde Nachrichten
Veranstaltungsplan Januar 2016 - Dorfgemeinschaftshaus Borne
Die Begegnungsstätte der Volkssolidarität hat für Sie
Montag und Dienstag sowie Donnerstag und Freitag von 13.00 Uhr – 17.30 Uhr geöffnet
Mittwochs bleibt der Club geschlossen.
Jeden Montag Spielnachmittag
Schwimmen nach Vereinbarung
Dienstag
Donnerstag
Donnerstag
Dienstag
Freitag
05.01.16
07.01.16
21.01.16
26.01.16
29.01.16
14.30 Uhr
14.30 Uhr
14.30 Uhr
14.30 Uhr
Abf. ???
Frauengruppe
Seniorennachmittag
Seniorennachmittag
Treffen Frauengruppe
Karneval in Neundorf
Wir wünschen unseren Mitgliedern und Freunden eine gesundes, erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie uns Treu.
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0152/08775966
Unsere Bibliothek steht ihnen zu unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.
Der Club bleibt vom 23.12.15 - 04.01.16 geschlossen.
Die Clubleitung
Förder- und Heimatverein Borne e.V. - Ernst-Thälmann-Str. 14 - 39435 Borne
Vorsitzender des Vereins: Sven Rosomkiewicz
 039263/232  0173/6639265  [email protected]
Der
nimmt seine aktive Arbeit auf und stellt sich vor (Auszug Satzung):
§2
Zweck, Gebiet und Grundsätze des Vereins
(a)
Zweck des Vereins ist die Förderung
(1)
(2)
(3)
(b)
der Heimatgeschichte, Heimatkunde und Heimatpflege;
der Kinder- und Jugendhilfe;
des Sports;
Er wird verwirklicht durch
(1)
(2)
(3)
die Einrichtung eines Heimat-, Kinder- und Jugendtreffs;
Maßnahmen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte, bei denen die Vereinszwecke gefördert
und das Augenmerk der Öffentlichkeit auf die vom Verein verfolgten Zwecke gelenkt
werden;
die ideelle und materielle Unterstützung von als gemeinnützig anerkannten, ortsansässigen
Vereinen, insbesondere deren Kinder- und Jugendarbeit;
Mit anderen Worten: Wir wollen unser schönes Dorf noch a(ttra)ktiver, lebens- &
liebenswerter machen sowie die Kinder & Jugendlichen, Senioren und etablierten Vereine
unterstützen! Neben der Silvesterveranstaltung 2015 wird es z.B. ein Ziel im Frühjahr 2016
sein, den „Bisdorfer Pflaumenanger“ wieder auf Vordermann zu bringen. Und bestimmt
werden uns schon bei der ersten öffentlichen Mitgliederversammlung gemeinsam noch
zahlreiche „Baustellen“ einfallen, die es gilt „anzupacken“! Diese findet am Dienstag, den
22. Dezember 2015 um 19 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde statt.
Wer neugierig geworden ist und Interesse hat, Mitglied zu werden und uns aktiv zu
unterstützen, kommt gern mal donnerstags zwischen 17 und 19 Uhr ins Gemeindebüro
und füllt einen Mitgliedsantrag aus. Der Mitgliedsbeitrag beträgt übrigens überschaubare
12,- € - pro Jahr! Also 1,- € pro Monat…
Herzliche Grüße
Sven Rosomkiewicz
Vorsitzender
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Egelner Mulde Nachrichten
Funk: 0151/14107449
Firma David Schmidt
H
ÜBNER
BAUELEMENTE
David Schmidt
39435 Egeln,
Magdeburger Chaussee 37
Telefon/Fax: 039268/3 04 38
Funk: 0170/9 38 11 95
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Terrassenabdichtung • Fassadenverkleidung Vordächer
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25 Jahre Erfahrung für unsere Kunden
All meinen Kunden wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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Gründung der Firma BAUELEMENTE HÜBNER am 01.09.
als Familienunternehmen – Vertrieb und Montage
Einrichtung einer neuen Betriebsstätte in Unseburg
Beginn der professionellen Fertigung von Insekten-Schutzelementen auf Basis des NEHER-Systems für den regionalen
Bereich Großraum Magdeburg
seit 1995 Kontinuierliche Erweiterung des Absatzgebietes für Wiederverkäufer wie Fenster- und Wintergartenbauer, Bauelementehändler, Tischlereien, Glasereien, Raumausstatter, Montagebetriebe u.v.m. im Raum Sachsen-Anhalt
1993
1994
Seit 10 Jahren erfolgreiche
Teilnahme an verschiedenen
Messen.
Ständige Qualifizierung der Mitarbeiter sowie laufende Einführung neuer, innovativer Lösungen für
maßgefertigten Insektenschutz nach dem Motto: Hochwertiger, langlebiger, sicherer Insektenschutz
für alle Einbausituationen – wo andere aufgeben, beginnt für uns die Herausforderung.
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Dachdeckermeister
Ein frohes Weihnachtsfest
und ein gesundes
neues Jahr
Öffnungszeiten Buntmetallankauf:
Sa 10:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Terminabsprache
wünschen wir allen unseren
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Bodestraße 16
Tel.: 03 92 68 / 3 11 40
39435 Bördeaue
Fax: 03 92 68 / 98 94 33
OT Tarthun
Funk: 01 70 / 2 15 51 16
E-Mail: [email protected]
Unseburger Straße 23 • 39435 Borne
Telefon 03 92 63 / 2 76
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Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
und ihrer Mitgliedsgemeinden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Aus der Verbandsgemeinde
Sprechzeiten Verbandsgemeinde
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Sprechzeiten VerbGem. BM Herr Stöhr nach Terminabsprache
Telefon: 039268 944-190 • Fax: 944-445, [email protected]
Sprechzeiten Bürgerservice
Mo. 09.00 - 16.00 Uhr, Di. 09.00 - 18.00 Uhr, Mi. geschlossen - Termine nach Vereinbarung,
Do. 09.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 16.00 Uhr
Telefon: 039268 944-190 • [email protected]
Änderungen zur Veröffentlichung
von Alters- und Ehejubiläen
Der Haupt- und Finanzausschuss der VerbGem hat in seiner Sitzung am 30.11.2015
folgende Beschlüsse gefasst:
Am 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz
in Kraft getreten. Damit verbunden sind auch Änderungen bei der Veröffentlichung der Alters- und
Ehejubiläen.
Gemäß § 50 (2) BMG sind Altersjubiläen der 70.
Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab
dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag, d.h.
es darf jetzt nur noch der 70.; 75.; 80.; 85.; 90.; 95.;
100. und dann jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss Nr. II-BH001/15/GREM : ungeändert
beschlossen
Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit
Beschluss Nr. II-BH002/15/GREM : ungeändert
beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Egelner Mulde beschließt
die Vergabe der Unterhaltsreinigung in der Grundschule
Westeregeln.
Beschluss Nr. II-BH003/15/GREM : ungeändert
beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Egelner Mulde beschließt
die Vergabe der Glasreinigung in der Grundschule Westeregeln.
Bürgerservice der VerbGem
Egelner Mulde
gez. Stöhr
Verbandsgemeindebürgermeister
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Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
und ihrer Mitgliedsgemeinden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Gemeinde Bördeaue
Der Gemeinderat Bördeaue hat in seiner Sitzung am 18.11.2015 folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil
Beschluss Nr. II-B031/15/GRBA : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Betreuer in den Kindertreffs und
Jugendclubs der Gemeinde Bördeaue.
Beschluss Nr. II-B035/15/GRBA : ungeändert beschlossen
1. Die Bürger und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Den Bürgern wurde
durch die öffentliche Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft.
2. Die Ergebnisse der Abwägung entsprechen der Anlage zum Abwägungsbeschluss.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, deren Hinweise den Inhalt der Planung wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
4. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des B- Plans Nr. 05 „Friedensring“ als Satzung.
5. Die Satzung ist gemäß der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Bördeaue öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. II-B036/15/GRBA : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt die Beschaffung von Kommunaltechnik für die Gemeinde Bördeaue in der
Variante:
Beschaffung eines neuen Transporters (Pritsche mit Kippfunktion)
Die Finanzierung soll über den Abschluss eines Leasingvertrages mit einer Laufzeit von 60 Monaten erfolgen. Hier ist
mit einer jährlichen Belastung von ca. 4.000 EUR zu rechnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote zu der beschlossenen Variante einzuholen.
Beschluss Nr. II-B030/15/GRBA : ungeändert beschlossen
Gemäß § 156 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 i.V.m. § 108 Gemeindeordnung
für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 bestätigt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Bördeaue.
Gleichzeitig wird dem Bürgermeister der Gemeinde Bördeaue für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung erteilt.
Beschluss Nr. II-B032/15/GRBA : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Bördeaue für das Haushaltsjahr 2015
mit den Anlagen gemäß § 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17. Juni 2014.
Beschluss Nr. II-B033/15/GRBA : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt das Konsolidierungskonzept zur Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde
Bördeaue.
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss Nr. II-B034/15/GRBA : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt die Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage im OT Unseburg, WalterHusemann-Straße im Rahmen der Niederspannungsfreileitungsverkabelung.
gez. Fries
Bürgermeister
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Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
und ihrer Mitgliedsgemeinden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Gemeinde Bördeaue
Beschluss
bearbeit. Amt
Finanzen
Beschlussfassung:öffentlich
Verfasser:
Muff, Heidrun
10.08.2009 in der derzeit gültigen Fassung durch das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises.
Die Prüfung erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen in der
Zeit vom 28.05.2015 bis 17.07.2015 (mit Unterbrechungen)
in den Diensträumen der Verbandsgemeinde „Egelner Mulde“
mit Sitz in Egeln.
Bezeichnung:
Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Bördeaue und Entlastung
des Bürgermeisters
Im Prüfbericht vom 17.07.2015 sind Prüfbemerkungen enthalten, zu denen am 03.09.2015 eine Stellungnahme erfolgte.
Lfd. Nr.:
II-B030/15/GRBA Beratungsfolge:
Dat.d.Sitzg.Gremium
18.11.2015
Gemeinderat Bördeaue
Peter Fries
Bördeaue, den 18.11.2015
Beschluss:
Gemäß § 156 Abs.2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt vom 17.Juni 2014 i.V.m. § 108 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.August 2009 bestätigt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Bördeaue.
Gleichzeitig wird dem Bürgermeister der Gemeinde Bördeaue
für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder
: 13
anwesend : 10
stimmberechtigt
: 9
Ja-Stimmen
: 4
Nein-Stimmen
: 1
Enthaltungen
: 4
Bemerkung:
Aufgrund des § 33 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 in der derzeit gültigen Fassung war der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Bekanntmachung
Der vorstehende Beschluss wird gemäß § 156 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.
Juni 2014 i.V. mit § 108 a Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. August 2009 in der Fassung der
Bekanntmachung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Bördeaue mit dem
Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 156 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz i.V § 108 a Abs. 3 GO LSA in der Fassung der
Bekanntmachung zur
Einsichtnahme vom 28.12.2015 bis zum 15.01.2016
während der Öffnungszeiten Montag
9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 18.00 Uhr
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
Sachverhalt:
Jahresrechnung 2013
Gemäß § 108 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung fest und legt sie mit Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme zu diesem
Bericht dem Gemeinderat vor.
in der Kämmerei der Verbandsgemeinde Egelner Mulde,
Markt 18, Zimmer 4 öffentlich aus.
Egeln, 08.12. 2015
Die Prüfung der Jahresrechnung 2013 erfolgte gemäß §§125
und 127 GO LSA i.V.m.§§176 und 177 GO LSA vom
Stöhr
Verbandsgemeindebürgermeister
18
Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
und ihrer Mitgliedsgemeinden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Gemeinde Börde-Hakel
Der Gemeinderat Börde-Hakel hat in seiner Sitzung am 19.11.2015
folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil
Beschluss Nr. II-B054/15/GRBH : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des Ersatzneubaus der Ehlebrücke (Plan) im OT Westeregeln in den Jahren
2015/2016 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme.
Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt 2015 einzustellen:
HH Plan 2015
Finanzplan 2016
Fördermittel 11.300 EUR
284.500 EUR
186.400 EUR
Die Eigenmittel in Höhe von 109.400 EUR werden aus der Investpauschale erbracht.
Beschluss Nr. II-B055/15/GRBH : geändert beschlossen
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Betreuer in den Kindertreffs und
Jugendclubs der Gemeinde Börde-Hakel.
gez. Kulak
Bürgermeister
Gemeinde Borne
Der Gemeinderat Borne hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil
Beschluss Nr. VI-B030/15/GRBO : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Borne beschließt die Steuerhebesatzsatzung mit folgenden Realsteuerhebesätzen ab dem Jahr 2016
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Gewerbesteuer:
347 v.H. (Erhöhung: 52 Prozentpunkte, entspricht 17,6%)
402 v.H. (Erhöhung: 22 Prozentpunkte, entspricht 5,8%)
351 v.H. (Erhöhung: 1 Prozentpunkte, entspricht 0,3%)
Beschluss Nr. VI-B033/15/GRBO : ungeändert beschlossen
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Borne beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Borne für das Haushaltsjahr 2015 mit den
Anlagen gemäß § 102 Kommunalverfassungsgesetzt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014.
2. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde wird ermächtigt, bei Bedarf zur Sicherung der Liquidität beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen Anhalt Liquiditätshilfe bzw. Bedarfszuweisung in erforderlicher Höhe zu beantragen.
3. Sollte die Kassenlage es erfordern, wird der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde ermächtigt, Stundungsanträge an
die Verbandsgemeinde, an den Salzlandkreis und sonstige Gläubiger in erforderlicher Höhe und für einen bestimmten Zeitraum zu
stellen.
Beschluss Nr. VI-B034/15/GRBO : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Borne beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Borne.
gez. Rosomkiewicz
Bürgermeister
19
Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
und ihrer Mitgliedsgemeinden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Gemeinde Borne
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern
in der Gemeinde Borne
Der Gemeinderat der Gemeinde Borne hat auf Grund §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 1 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Seite 288) in der derzeit gültigen Fassung, § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) in der derzeit gültigen Fassung und § 16 Gewerbesteuergesetzes (GewStG ) vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 19.11.2015
folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Borne beschlossen:
§1
Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)347 v.H.
- für Grundstücke (Grundsteuer B)
402 v.H.
2. Gewerbesteuer
351 v.H.
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.11.2014 außer Kraft.
Borne, den 19.11.2015
Rosomkiewicz
Bürgermeister
20
Mittagsbuffet
Valentinstag-Menü
Mittagsbuffet
Osterbuffet
Hoffest-Tanz in den Mai
-Essen vom Grill
Mittagsbuffet
Ab 10 Uhr Maibockanstich
-Essen vom Grill
Muttertagsbuffet
Pfingstsonntagsbuffet
Pfingstmontagsbuffet
Mittagsbuffet
Mittagsbuffet
[email protected]
Tel.: 039263 904018
Fax: 039263 25584
Reservieren Sie rechtzeitig!
Öffnungszeiten Schänke 2016
MO-DI-DO-FR ab 16:00 Uhr
MI Ruhetag
SA ab 18:00 Uhr
SO 10:00 bis 13:00 Uhr Frühschoppen
Spargelwochen
Osterbuffet
Öffnungszeiten Restaurant 2016
MO-DO 12:00 bis 20:00 Uhr
FR 12:00 bis 22:00 Uhr
SA 12:00 bis 23:00 Uhr
SO 12:00 bis 20:00 Uhr
Spargelwochen
Unseburger Brauhaus/ITASA LTD.
Breite Straße 16
39435 Bördeaue OT Unseburg
Tel.: 039263 25582
www.unseburger-brauhaus.de
Der Brauhauskalender 2016
[email protected]
Tel.: 039263 904019 oder 904018
Tel.: 039263 904020
Fax: 039263 25584
(Unsere Veranstaltungen und Events sind bereits im Kalender farbig hervorgehoben.)
Mittagsbuffet
19
Mittagsbuffet
Mittagsbuffet
Oktoberfest
Oktoberfest
Oktoberfest
Hoffest-Halloween
-Essen vom Grill
Mittagsbuffet
Öffnungszeiten Schänke 2016
MO-DI-DO-FR ab 16:00 Uhr
MI Ruhetag
SA ab 18:00 Uhr
SO 10:00 bis 13:00 Uhr Frühschoppen
Weihnachtsmarkt und
1. Adventsbuffet
2. Adventsbuffet
3. Adventsbuffet
4. Adventsbuffet
Weihnachtsbuffet
Weihnachtsbuffet
Sylvesterbuffet
[email protected]
Tel.: 039263 904018
Fax: 039263 25584
Reservieren Sie rechtzeitig!
Öffnungszeiten Restaurant 2016
MO-DO 12:00 bis 20:00 Uhr
FR 12:00 bis 22:00 Uhr
SA 12:00 bis 23:00 Uhr
SO 12:00 bis 20:00 Uhr
Bayrische
Wochen
Unseburger Brauhaus/ITASA LTD.
Breite Straße 16
39435 Bördeaue OT Unseburg
Tel.: 039263 25582
www.unseburger-brauhaus.de
Der Brauhauskalender 2016
[email protected]
Tel.: 039263 904019 oder 904018
Tel.: 039263 904020
Fax: 039263 25584
(Unsere Veranstaltungen und Events sind bereits im Kalender farbig hervorgehoben.)
-Ab Januar MittagstischBitte beachten Sie unsere
neuen Öffnungszeiten ab 2016.
Restaurant
Schänke
Ein Auszug aus unserer Speisekarte
Im Ausschank
Ziegenkäse im Speckmantel
mit Honig und Rosmarin, auf Linsensalat
7,50 €
UNSEBURGERHELLES
Köstlichkeiten aus dem Suppentopf
Cremesüppchen vom Muskatkürbis mit gerösteten
Kürbiskernen, Öl und Créme fraiche
4,00 €
UNSEBURGERFESTBIER
Aus Meer und Fluss
Lachsfilet auf Limettensauce mit Blattspinat,
geschmolzenen Tomaten und gebutterten Kartoffeln
11,50 €
UNSEBURGERBOCKBIER
(doppelt gehopft)
Aus Topf und Pfanne
Schweinefilet im Kartoffelmantel auf Thymianjus,
mit Kürbisgemüse und Semmelknödel
13,50 €
Barbarie-Entenbrust rosa gebraten mit
Preiselbeerrotkohl und Schupfnudeln
15,50 €
Öffnungszeiten Restaurant 2016
Montag bis Donnerstag 12.00-20.00 Uhr
Freitag: 12.00 - 22.00 Uhr
Samstag: 12.00 - 23.00 Uhr
Sonntag: 12.00 - 20.00 Uhr
Rinderfilet auf rosa Pfeffersauce, Romanesco
und Kartoffelstampf
20,50 €
Dessert
Cranberrygrütze mit Vanilleeis
4,50 €
Öffnungszeiten Schänke 2016
Montag - Dienstag - Donnerstag - Freitag ab 16.00 Uhr
Mittwoch: Ruhetag
Samstag: ab 18.00 Uhr
Sonntag: von 10.00 - 13.00 Uhr (Frühschoppen)
Um Reservierungen wird gebeten.
[email protected]
Tel.: 039263 904019 oder 904018
Tel.: 039263 904020
Fax: 039263 25584
Unseburger Brauhaus/ITASA LTD.
Breite Straße 16
39435 Bördeaue OT Unseburg
Tel.: 039263 25582
www.unseburger-brauhaus.de
[email protected]
Tel.: 039263 904018
Fax: 039263 25584
Unsere Wochenkarte ab 04.01.2016
Zwiebelsuppe mit Käsecroutons
* * *
AR
AB JANU
TISCH Tomatencremesuppe mit Basilikum
S
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T
I
M
* * *
3,50 €
3,50 €
Kartoffeleintopf mit Partywiener
5,50 €
Salat mit Hähnchenbrust und Pilzen
7,50 €
Matjes „Hausfrauen Art“ mit Salzkartoffeln
7,50 €
Schaschlik vom Hähnchen mit Wedges
8,50 €
Penne mit Wurstgulasch
7,50 €
* * *
* * *
* * *
* * *
* * *
Wildschweinkeule mit Preiselbeersauce,
dazu Rosenkohl und Laugenknödel
* * *
15,50 €
Gemischtes Eis mit Sahne
4,50 €
Apfelstrudel mit Vanilleeis
5,50 €
* * *
Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
und ihrer Mitgliedsgemeinden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Gemeinde Wolmirsleben
Der Gemeinderat Wolmirsleben hat in seiner Sitzung am 16.11.2015
folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil
Beschluss Nr. VI-B028/15/GRWO : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Betreuer im Jugendclub der Gemeinde
Wolmirsleben.
Beschluss Nr. VI-B023/15/GRWO : ungeändert beschlossen
Gemäß § 156 Abs. 2 KVG i.V. mit § 170 Abs. 3 GO LSA vom 10.8.2009, in der zuletzt gültigen Fassung, bestätigt der
Gemeinderat Wolmirsleben die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Wolmirsleben. Dem Bürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2013 die Entlastung erteilt.
Beschluss Nr. VI-B029/15/GRWO : ungeändert beschlossen
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Wolmirsleben beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wolmirsleben für das
Haushaltsjahr 2015 mit den Anlagen gemäß § 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17. Juni 2014.
2. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde wird ermächtigt, bei Bedarf zur Sicherung der Liquidität beim
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Liquiditätshilfe bzw. Bedarfszuweisungen in der erforderliche Höhe
zu beantragen.
3. Sollte die Kassenliquidität es erfordern, wird der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde ermächtigt,
Stundungsanträge an die Verbandsgemeinde, an den Salzlandkreis und sonstigen Gläubigern in erforderliche Höhe und für
einen bestimmten Zeitraum zu stellen.
Beschluss Nr. VI-B030/15/GRWO : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat Wolmirsleben beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde
Wolmirsleben.
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss Nr. VI-B027/15/GRWO : ungeändert beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Wolmirsleben beschließt die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau einer Gosse in der Straße
Krumme Straße.
gez. Kluczka
Bürgermeister
21
Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
und ihrer Mitgliedsgemeinden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Gemeinde Wolmirsleben
Beschluss
Lfd. Nr.:
10.8.2009 in der derzeit gültigen Fassung durch das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises. Die Prüfung erfolgte
nach pflichtgemäßem Ermessen in der Zeit vom 23.03.2015
bis 14.05.2015 vor Ort.
VI-B023/15/GRWO bearbeit. Amt
Finanzen
Beschlussfassung:öffentlich
Verfasser: Haag, Sieglinde
Die bei der Prüfung gegebenen und getroffenen Festlegungen
und Prüfbemerkungen wurden im Prüfbericht vom 17.04.2015
festgestellt.
Zu den im Prüfbericht getroffenen Prüfbemerkungen wurde
eine Stellungnahme am 16.07.2015 erarbeitet.
Bezeichnung:
Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Wolmirsleben und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wolmirsleben
Beratungsfolge:
Dat.d.Sitzg.Gremium
31.08.2015
Gemeinderat Wolmirsleben
16.11.2015
Gemeinderat Wolmirsleben
Knut Kluczka
Wolmirsleben, den 16.11.2015
Beschluss:
Gemäß § 156 Abs. 2 KVG i.V. mit § 170 Abs. 3 GO LSA
vom 10.8.2009, in der zuletzt gültigen Fassung, bestätigt der
Gemeinderat Wolmirsleben die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Wolmirsleben. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder
: 12
anwesend : 10
stimmberechtigt
: 9
Ja-Stimmen
: 8
Nein-Stimmen
: 0
Enthaltungen
: 1
Bemerkung:
Aufgrund des § 33 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 in der derzeit gültigen Fassung war der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Bekanntmachung
Der vorstehende Beschluss wird gemäß § 156 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.
Juni 2014 i.V. mit § 108 a Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes
Sachsen-Anhalt vom 10. August 2009 in der Fassung der Bekanntmachung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Wolmirsleben mit
dem Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 156 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz i.V § 108 a Abs. 3 GO LSA in der Fassung
der Bekanntmachung zur
Einsichtnahme vom 28.12.2015 bis zum 15.01.2016
während der Öffnungszeiten Montag
9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 18.00 Uhr
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
Sachverhalt:
Jahresrechnung 2013
Gemäß § 156 Abs. 2 KVG i.V. mit § 170 Abs. 3 GO LSA vom
10.08.2009 in der zuletzt gültigen Fassung stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung
fest und legt sie mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme zu diesem Bericht dem Gemeinderat vor.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2013 erfolgte gemäß §§125
und 127 GO LSA i.V.m. §§ 176 und 177 GO LSA vom
in der Kämmerei der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Markt
18, Zimmer 4 öffentlich aus.
Egeln, 08.12. 2015
Stöhr
Verbandsgemeindebürgermeister
22
Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen anderer Behörden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben
- Flurbereinigungsbehörde -
Postanschrift: Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde -
Wanzleben, 07.12.2015
Aktenzeichen: 32.1 – 611 B10 - SBK 013
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Ausführungsanordnung
1. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Mitte, Außenstelle Wanzleben ordnet hiermit im
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten gemäß §
59 FlurbG bekanntgegeben. Den im Anhörungstermin vom
Ausführungsanordnung
11.07.2014 erhobenen Widersprüchen gegen den FlurbereiniFlurbereinigungsverfahren
gungsplan wurde durch den Nachtrag 1 abgeholfen bzw. diese
„Ortsumgehung Schönebeck B 246 a“
wurden zurückgenommen. Der Anhörungstermin zu diesem
Verf.-Nr.: SBK 013
fand am 6.11.2015 statt. In diesem Termin wurden
1. Das Amt für Landwirtschaft, FlurneuordnungNachtrag
und Forsten
Mitte, Außenstelle Wanzleben
keine Widersprüche erhoben.
ordnet Salzlandkreis
hiermit im gemäß § 61 i.V.m. § 62 Flurberei- Somit ist der Flurbereinigungsplan seit dem 07.11.2015 unanLandkreis
nigungsgesetz (FlurbG) die Ausführung des Flurbereinifechtbar.
gungsplanes an.
Flurbereinigungsverfahren
2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und
Die Voraussetzungen für die Anordnung der Ausführung des
„Ortsumgehung
Schönebeck
B 246 a“
der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes
wird
Flurbereinigungsplanes
und dessen Nachtrag 1 liegen vor.
der 01.03.2016, 0:00 Uhr festgesetzt.
Mit dieser
Verf.-Nr.: SBK
013Anordnung entstehen zu dem genannten Stichtag
Mit diesem Tag geht das Eigentum an den neuen Grundstüeinheitlich alle Ansprüche auf Ausbau der geplanten Anlagen,
cken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan
Geldzahlungen, Erstattungen und Pachtregelungen, vor allem
Landkreisneue
Salzlandkreis
61 des
i.V.m.aber
§ gehen
62 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) die
vorgesehene
Rechtszustand gemäß
tritt an die§Stelle
alle Rechte über.
bisherigen
Rechtszustandes.
Ausführung
des Flurbereinigungsplanes an. Die Ausführungsanordnung führt den im Flurbereinigungsplan
Der Besitz- bzw. Nutzungsübergang wird durch Überleitungsund seinem Nachtrag 1 vorgesehenen neuen Rechtszustand
bestimmungen geregelt. Diese werden ebenfalls öffentlich
herbei, verschafft den Beteiligten die volle rechtliche Verfü2. bekanntgemacht
Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes
undüber
derihre
rechtlichen
Wirkungen
des
gungsmöglichkeit
Abfindungsgrundstücke
und ist
die
Flurbereinigungsplanes
wird
der
01.03.2016,
0:00
Uhr
festgesetzt.
3. Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen EinschränVoraussetzung für die Berichtigung der öffentlichen Bücher.
kungen
des Eigentums
werden
mit Ablauf
des 29.02.2016
Somit ordnet
das Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung
und
Mit diesem
Tag geht
das
Eigentum
an den neuen
Grundstücken
auf die Empfänger
über.
aufgehoben.
Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben die Ausführung des FlurDer im Flurbereinigungsplan vorgesehene bereinigungsplanes
neue Rechtszustand
tritt an die Stelle des
4. Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung gegemäß § 61 FlurbG an.
bisherigen
mäß
§ 80 Abs. 2 Rechtszustandes.
Satz 1 Nr. 4 VwGO wird angeordnet mit der
Folge,
Rechtsbehelfe
gegen sie keine aufschiebende
§ 80Überleitungsbestimmungen
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO kann die sofortige
VollDer dass
Besitzbzw. Nutzungsübergang
wird Nach
durch
geregelt.
Wirkung haben.
ziehung angeordnet werden, wenn sie im öffentlichen Interesse
Diese werden ebenfalls öffentlich bekanntgemacht
Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 FlurbG wird darauf hingewiesen,
oder im überwiegenden Interesse der Beteiligten liegt.
dass Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der PachtDie Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausführung des
verhältnisse
(§§ 69
FlurbG) –festgesetzten
soweit sich die Beteiligten
Flurbereinigungsplanes
liegt sowohl
im öffentlichenwerden
Interesse
3. Die nach
§und
3470FlurbG
zeitweiligen
Einschränkungen
des Eigentums
nichtmit
einigen
können
–
nach
§
71
Satz
3
FlurbG
spätestens
drei
als
auch
im
überwiegenden
Interesse
der
Beteiligten
des VerAblauf des 29.02.2016 aufgehoben.
Monate nach Erlass dieser Ausführungsanordnung beim Amt für
fahrens.
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle
Durch die Ausführungsanordnung wird der Eintritt des neuen
4. Die sofortige
Vollziehung dieser Ausführungsanordnung
2 FlurbereinigungsSatz 1 Nr. 4
Wanzleben
zu stellen sind.
Rechtszustandesgemäß
einheitlich§für80
dasAbs.
gesamte
gebiet angeordnet. gegen
Nur so sind
Gefährdungen des
VwGO wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe
siezeitweilige
keine aufschiebende
Eigentums zu vermeiden. Durch die aufschiebende Wirkung
Wirkung haben.
Begründung:
gegebenenfalls eingelegter Rechtsbehelfe würde zum Beispiel
Gemäß § 61 FlurbG ordnet die Flurbereinigungsbehörde die
voraussichtlich der Grundstücksverkehr erheblich erschwert
Ausführung
des
Flurbereinigungsplanes
an,
wenn
dieser
unwerden. Aufgrunddass
der Anordnung
sofortigen
Vollziehung
Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 FlurbG wird darauf hingewiesen,
Anträgederauf
Regelung
des
anfechtbar geworden ist.
kann somit um die Berichtigung der öffentlichen Bücher unmitNießbrauchs und der Pachtverhältnisse (§§ 69 telbar
und ersucht
70 FlurbG)
–
soweit
sich
die
Beteiligten
werden.
nicht einigen können – nach § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser
Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte,
23
Außenstelle Wanzleben zu stellen sind.
Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen anderer Behörden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
Hiermit wird gemäß § 80 Abs.2 Satz 1 Nr. 4 VwGO die sofortige
Vollziehung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes Ortsumgehung Schönebeck B 246 a angeordnet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur
Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19,
39164 Wanzleben, erhoben werden.
Im Fall der öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Rechtsbehelfsfrist mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Bei
schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn der
Widerspruch bis zum Ablauf der angegebenen Frist beim Amt
eingegangen ist.
Gewahrt wird die Frist auch durch Einlegung des Widerspruchs
beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte,
Große Ringstraße, 38820 Halberstadt oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112
Halle/Saale.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5
VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg beantragt werden
Im Auftrag
(DS)
Jens Spicher
Hinweis zu den angewandten Rechtsgrundlagen:
-
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Artikel
17 JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794)
-
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I, S. 686), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben
- Flurbereinigungsbehörde -
Postanschrift: Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde -
Wanzleben, 07.12.2015
Aktenzeichen: 32.1 – 611 B10 - SBK 013
Flurbereinigungsverfahren „Ortsumgehung Schönebeck B 246 a“
Verf.-Nr.: SBK 013
Flurbereinigungsverfahren
Überleitungsbestimmungen
„Ortsumgehung
Schönebeck B 246 a“
zur Regelung des Besitzübergangs zum 1.10.2016 i.V.m.
der
AusfühI. Übergang
Verf.-Nr.: SBK
013der Landabfindung
rungsanordnung vom 7.12.2015 im Flurbereinigungsverfahren „Ortsumgehung Schönebeck B 246 a“.
1. Der Vorbesitzer hat die Flächen, die einem anderen zugewiesen werden, in ordnungsgemäßem und kulturfähigem
Zustand zu übergeben. Insbesondere sind alle VerschlechDiese Bestimmungen regeln die tatsächliche Überleitung in den neuen
terungen der Ertragsfähigkeit oder sonstige BeeinträchtigunZustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung der
gen der Benutzbarkeit seit der Wertermittlung auszugleichen
neuen Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet. Der Vorstand der Teilbzw. zu beseitigen (z.B. Ablagerungen auch von Dünger,
nehmergemeinschaft wurde hierzu gehört. Er hat den Bestimmungen
Strohballen, Stalldung, Komposthaufen und dergleichen,
zugestimmt.
Überhang von Strauchwerk, Verfall von Entwässerungseinrichtungen, Nematoden, starke Verunkrautung). Die
zur
Regelung
des
Besitzübergangs
zum
1.10.2016
i.V.m.
der Ausführungsanordnung vom
Diese Bestimmungen können – soweit sie nicht auf Gesetzesvorschriften
Empfänger treten in den Beitz ihrer Landabfindungen nach
7.12.2015
im Flurbereinigungsverfahren
„Ortsumgehung
Schönebeck
B 246 a“.
beruhen
oder bestimmte
Fristen für die Einreichung von Anträgen
an
Aberntung
ein.
das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte angehen
2. Als spätester Zeitpunkt für die Übergabe sämtlicher Flächen
wird der Tag nach Aberntung bestimmt. Die Aberntung
– durch abweichende Vereinbarungen unter den Beteiligten namentlich
Diese Planempfänger
Bestimmungen
regeln
diewerden.
tatsächliche Überleitung
den neuen
Zustand,
namentlich
zwischen
und Vorbesitzer
ersetzt
der in
Grundstücke
muss am
Vorabend des
Übergabetages
Das
Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten
Mitte kann
beendet
sein, wobei
Rübenblatt
in gehäckseltem oder
den
Übergang
des Besitzes
und
der Nutzung
der
neuen
Grundstücke
imfläin begründeten Fällen von Amts wegen Ausnahmen von den Bestimchenmäßig ausgebreitetem Zustand als geräumt gilt. Am
Flurbereinigungsgebiet.
Der
Vorstand
der
Teilnehmergemeinschaft
wurde
gehört.
Ermit
mungen
anordnen, insbesondere die darin
festgesetzten
Fristen
ändern.
darauf folgenden Tag
kann derhierzu
Empfänger
der Flächen
der Bestellung beginnen.
hat den Bestimmungen zugestimmt.
Auf den alten Grundstücken gestapelter Mist und Strohballen müssen bis zum 30.06.2016 vom Vorbesitzer abgefahren
Diese Bestimmungen können – soweit sie 24
nicht auf Gesetzesvorschriften beruhen oder
Überleitungsbestimmungen
bestimmte Fristen für die Einreichung von Anträgen an das Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Mitte angehen – durch abweichende Vereinbarungen unter den
Egelner Mulde Nachrichten
Amtliche Mitteilungen anderer Behörden
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2016 vom 19. Dezember 2015
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
werden. Vorjährige Silagemieten sind bis zum 30.06.2016
abzufahren. Auf abzugebenden Flächen sind Mieten nicht
neu anzulegen (gilt nicht für Zuckerrüben).
3. Der bisherige Besitzer ist hinsichtlich der Nutzung der Flächen, die durch den Besitzübergang einem anderen zugewiesen werden, in folgender Weise beschränkt:
a) Er darf keinen Boden von diesen Flächen abfahren; erfolgt
dies trotzdem, so hat er dem Empfänger der Flächen
den entstehenden Schaden zu ersetzen.
b) Bäume, Hecken und sonstige Naturanlagen sind grundsätzlich im alten Bestand zu erhalten, auch soweit sie
nicht den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes
unter Schutz gestellt sind. Sollen ausnahmsweise
Bäume oder Sträucher entfernt werden, so ist vorher die
Zustimmung der zuständigen Behörden (ALFF, Untere
Naturschutzbehörde) einzuholen.
c) Es ist ihm nicht gestattet, die alten Grundstücke über
den festgesetzten Zeitpunkt hinaus zu bewirtschaften,
mit Nachfrüchten zu bestellen, Dünger aufzubringen
oder Ernteerzeugnisse darauf zu lagern (gilt nicht
Zuckerrüben).
d) Das Ausbringen von Klärschlamm oder sonstiger anzeigepflichtiger Stoffe ist im Jahr des Besitzübergangs
auf Flächen, die einem Besitzwechsel unterliegen,
nicht zulässig.
Bei Zuwiderhandlung kann das ALFF den früheren Zustand
auf Kosten des Verursachers wieder herstellen lassen.
4. Der neue Besitzer kann die zugewiesene Fläche bestimmungsgemäß nutzen.
Das heißt: Er hat die Obliegenheit (Schuldigkeit), den
zugewiesenen Besitz mit Sorgfalt zu behandeln, die ein
verantwortungsbewusster Landwirt in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Eine Klärschlammausbringung,
soweit durch den neuen Eigentümer gestattet, ist erst nach
dem Besitzübergang möglich.
a) Die noch nicht abgeräumten Reste der Pflanzen gehen
auf ihn über oder können nach Rücksprache mit dem
ALFF auf Kosten des Vorbesitzers fortgeschafft werden
(gilt nicht für Zuckerrüben).
b) Holzungen, Feldgehölze, einzelne Bäume, Hecken und
Sträucher, deren Er-haltung aus Gründen des Naturschutzes und der Landespflege oder aus anderen Gründen geboten ist, hat der Empfänger der Landabfindung
entschädigungslos zu übernehmen.
c) Bei Auftritt oder Verdacht auf ungewöhnliche Umstände
wie Nematoden, starker Verunkrautung (wie z.B. Schosser und Wildrüben) usw. ist das ALFF unverzüglich,
spätestens aber am 30.06.2016, zu informieren.
5. Die Aufwendungen für die notwendigen Planinstandsetzungsmaßnahmen gehen weder zu Lasten des Eigentümers noch
zu Lasten des Empfängers.
III. Ausgleich wegen Düngezustandes und sonstigen Entschädigungen
infolge Überganges aus dem alten in den neuen Rechtszustand
Für bereits ausgebrachten Dünger wird keine Entschädigung gewährt. Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger (Gülle, Hühnertrockenkot, Stallmist) auf abzugebenden Flächen ist ab dem 30.06.2016
untersagt, ausgenommen für die ordnungsgemäße Düngung zum
Futterzwischenfruchtbau.
IV. Ordnung der Pachtverträge und des Nießbrauchs
Es gelten die Bestimmungen der §§ 69 bis 71 FlurbG.
V. Besondere Hinweise
Ferner werden die Nutzungsberechtigten darauf hingewiesen, dass
1.) die bei der Vermessung gesetzten Vermessungs- und Grenzmarken, Pfähle, Stangen und sonstige Grenzzeichen gem.
§ 5 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) unter gesetzlichem Schutz
stehen. Die unbefugte Vernichtung, Beschädigung, Beseitigung,
das Umsetzen oder die Gefährdung der Grenz-, Vermessungsund Sichtmarken kann gem. § 22 VermGeoG LSA mit einer
Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Wiederherstellungskosten sind vom Schadenverursacher zu tragen.
Der Empfänger hat sich rechtzeitig zu informieren, wo sich in
der Landabfindung alte, ungültig gewordenen Grenzzeichen
oder sonstige Hindernisse für die Bewirtschaftung befinden.
Er hat diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Vorbesitzer
ist verpflichtet, dem Planempfänger nach bestem Wissen und
Gewissen den Standort solcher Hindernisse anzuzeigen.
2.) jede Beschädigung der Wege und Gewässer und deren Anlagen
als Ordnungswidrigkeit und bei vorsätzlicher Begehung als
Straftat geahndet wird.
3.) das Wenden mit Wirtschaftsgeräten zur Bewirtschaftung der
angrenzenden Flächen auf den Wegen nicht zulässig ist. Des
Gleichen sind Fahrzeuge und Geräte so abzustellen, dass eine
Durchfahrt möglich ist.
4.) erforderliche Entscheidungen bezüglich freiwillig eingegangener
Agrarumweltmaß-nahmen sich nach den entsprechenden
Richtlinien richten.
5.) in allen sich aus den Überleitungsbestimmungen ergebenden
Zweifelsfällen das ALFF entscheidet.
VI. Rechtsfolge
Im Falle der Veräußerung von Grundstücken tritt der Erwerber
in die Rechtsposition des Veräußerers ein. Er muss das bisher
durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Der Veräußerer
hat dem Erwerber auf alle sich aus vorstehenden Überleitungsbestimmungen ergebenden Verpflichtungen hinzuweisen.
VII. Zwangsverfahren
Die Flurbereinigungsbehörde kann für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Überleitungsbestimmungen gem. § 137 FlurbG die
nach dem Verwaltungs-vollstreckungsgesetz zulässigen Zwangsmittel (Zwangsgeld, Ersatzvornahme oder un-mittelbarer Zwang)
anwenden, um im öffentlichen Interesse die Einhaltung dieser
Überleitungsbestimmungen durchzusetzen.
II. Einfriedungen, Brunnen usw.
Bei Schuppen oder dergleichen wird auf Antrag im Einzelfall eine
Sonderregelung im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft getroffen.
Für das Umsetzen von Einfriedungen wird eine Entschädigung durch
die Teilnehmergemeinschaft nicht gewährt.
Für Einfriedungen die der Planempfänger vom Vorbesitzer übernehmen will, kann zwischen beiden eine Entschädigung vereinbart werden. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, wird die Entschädigung
auf Antrag vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
festgesetzt. Will der Planempfänger vorhandene Einfriedungen vom
Vorbesitzer nicht übernehmen, hat er ihm dies bis zum 30.06.2016
anzuzeigen. In diesem Fall hat der Vorbesitzer die Einfriedung auf
seine Kosten zu entfernen.
Im Auftrag
(DS)
Jens Spicher
Hinweis zu den angewandten Rechtsgrundlagen:
-
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17
JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794)
25
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Herr Luckner
Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr, Telefon: 03 92 68 / 94 46 01, [email protected]
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Egeln und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde
das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu und lädt uns zu seinem alljährlichen, fröhlichen Finale ein!
Ich wünsche Ihnen ganz persönlich, aber auch im Namen des Stadtrates der Stadt Egeln, ein friedliches, gesegnetes und frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 alles Gute, Gesundheit, Glück und Erfolg.
Bei der Verwaltung bedanke ich mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Bei den Mitarbeitern des Bauhofs und der städtischen Einrichtungen bedanke ich mich ausdrücklich für ihren
Einsatz im Interesse der Stadt Egeln und ihren Bürgern.
Meinen großen Dank richte ich nun an alle, die sich für das Wohl der Menschen in unserer Stadt und in der
Verbandsgemeinde Egelner Mulde und für das Wohl der Allgemeinheit eingesetzt haben, indem sie hauptsächlich oder ehrenamtlich in öffentlichen Institutionen, in Kirchen, in gemeinnützigen Organisationen und
Vereinen tätig waren oder aus eigener Initiative öffentliche Aufgaben erfüllen und ihren Mitmenschen geholfen
haben.
Ein frohes Fest und alles Gute für das Jahr 2016
Gesundheit ist das größte Gut was wir haben!
Frieden und Gesundheit wünsche ich Ihnen und allen Menschen auf dieser Welt.
Ihr Reinhard Luckner
Bürgermeister der Stadt Egeln
Young Voices veröffentlicht neue CD „Halbton“
Endlich! Young Voices der Egelner Kammerchor ist volljährig. Im Oktober 2015 feierten sie ihren 18. Geburtstag. Damit ist aber auch klar, dass die Young Voices gar nicht mehr so „young“ sind wie es der Name verlauten
lässt. Dennoch geht es frisch weiter!
Nachdem seit der letzten CD-Produktion fünf Jahre vergangen sind, wurde es Zeit die Vielzahl an Neueinstudierungen auf einer aktuellen CD festzuhalten.
Am Wochenende des 26. und 27. Juni wurden daher, in der St. Christopherus Kirche Egeln, die Titel für den neuen
Tonträger aufgenommen.
Zur Seite stand den Young Voices dabei, wie gewohnt, Oliver Vogt vom Magdeburger Tonstudio MusicART.
Die Young Voices freuen sich nun, Ihnen ihre bereits sechste CD mit dem
Namen „Halbton“ präsentieren zu können.
Mit „Halbton” machen sie allerdings keine halben Sachen, sondern geben
eine bunte Mischung aus klassischen Stücken, Popsongs, Spirituals, sowie
modernen Arrangements zum Besten, natürlich a cappella! Zu hören sind
Mitbringsel von Konzertreisen, eigene Arrangements, sowie zahlreiche Titel,
die endlich mal auf einen Tonträger gebannt werden mussten.
Die CD wird in Egeln im „Textileck Wunderling“, der Lottoannahmestelle
in der Ritterstraße, in Staßfurt im „Guten Buch“ und natürlich auch zu den
Konzerten erhältlich sein.
Aus der Ferne kann die CD außerdem online, über die Website www.youngvoices.de, bestellt werden.
27
Egelner Mulde Nachrichten
Young Voices singt in Dresden
Cantate Dresden! – Singen in Dresden! Das war der Name des
Chorfestivals, zu dem sich der Egelner Kammerchor Young
Voices am 5. November aufmachte, um in der barocken Elbestadt Dresden gemeinsam mit zehn anderen Chören aus Tschechien, der Schweiz und Deutschland zu singen.
ßende Kurzauftritt in der berühmten Dresdener Frauenkirche,
die jedes Jahr Hunderttausende Besucher aus der ganzen Welt
anzieht. Schon bei dem kurzen Einsingen auf dem Dresdener
Neumarkt direkt vor der Kirche sammelte sich eine kleine,
neugierige Traube an Menschen vor dem Chor und hörten gespannt zu. In der Kirche, die am Ende des zweiten Weltkrieges
komplett zerstört wurde und ausschließlich durch nationale
und internationale Spendengelder wiederaufgebaut wurde,
herrschte eine ganz magische Atmosphäre. Die Klänge des
geistigen Lobliedes „Jubilate Deo“ schallten von den Wänden
dieser Blüte des protestantischen Sakralbaus und versetzen
sowohl die Zuhörer als auch die Sänger selbst, in eine ganz
besondere Stimmung.
Nachdem der Freitag größtenteils genutzt wurde, um auf eigene Faust die Stadt ein wenig zu erkunden, sich Galerien anzuschauen oder einen Ausflug zu den zahlreichen Schlössern
und Sehenswürdigkeiten zu machen, stand dann am Abend
das erste große Konzert an. Nach einer kurzen Probe im Hotel
machten sich die Egelner gemeinsam mit den mitgereisten Begleitern von Familie und Freunden auf zur Annenkirche in der
Dresdener Innenstadt.
In der Martin-Luther-Kirche in der Dresdener Neustadt fand
das feierliche Abschlusskonzert des Festivals statt, bei dem alle
Chöre zwei bis drei Lieder zum Besten gaben. Zum Abschluss
wurde von allen teilnehmenden Chören das eigens für dieses
Festival komponierte Lied „Cantate Dresden“ gesungen.
Bei dem Freundschaftskonzert wirkten neben dem Egelner
Kammerchor, ein Frauenchor vom Bodensee, der gemischte
tschechische Chor „Boni discipuli“ und ein semiprofessioneller Chor direkt aus Dresden mit, der sich der Erhaltung der
slawischen Sprache verschrieben hat. Bei dem Programm war
für jeden der Besucher etwas dabei. Von Gospels und Spirituals bis hin zu deutschen und slawischen Volksliedern. Auch
die Young Voices präsentierten sich mit einem gewohnt breiten
Spektrum der Chormusik. Mit „O musica“ wurde ein Hoch auf
die Musik selbst besungen, Rheinbergers „Abendlied“ sorgte
für Gänsehaut in der gerade restaurierten Kirche. Die Tenöre
nahmen beim Titel „Ich brech die Herzen der stolzesten Frauen“ ihre Aufgabe beim Wort und brachten nicht nur die weiblichen Gesichter zum Schmunzeln. Poplieder wie Phil Collins
„Dir gehört mein Herz“ und der Beatles Klassiker „Hey Jude“
rissen das Publikum sichtlich mit und lösten tosenden Beifall
aus.
Das bedeutete allerdings noch nicht, dass es mit der Musik
an diesem Tage ein Ende hatte. In dem rustikalen Restaurant
„Dresden 1900“, welches an das alte Dresden mit seinen Straßenbahnen erinnern soll und dementsprechend eingerichtet
ist, bekamen alle Festivalteilnehmer ein deftiges sächsisches
Drei-Gänge-Menü vorgesetzt und schlossen noch so manchen
musikalischen Kontakt zu anderen Chören. Natürlich kam es
zwischendurch am Abend immer wieder zu kleinen musikalischen Darbietungen indem jeder Chor ganz locker nochmal ein
mitreißendes Lied aus seinem Repertoire schmetterte und die
vom Tanz und Gesang glühende Stimmung damit noch weiter
anfeuerte. Ein wirklich schönes Ende eines Chorfestivals in einer
beeindruckenden Stadt, das viel zu schnell vorbeiging, denn
am nächsten Morgen mussten die Young Voices den barocken
Bauten und Straßen Dresdens schon wieder hinter sich lassen
und machten sich auf den Weg zurück in die Heimat. Im Gepäck
wieder eine Handvoll mehr Erinnerungen voller Musik.
Da Dresden als eine sächsische Hochburg von Kunst und Kultur im Laufe der Geschichte immer wieder Schauplatz historischer Ereignisse darstellte, war der am Samstag gemachte
Stadtrundgang vollgefüllt mit zahlreichen beeindruckenden
Sehenswürdigkeiten und spannenden Hintergrundinformationen. Neben der Besichtigung des Dresdener Zwingers, der Hofkirche und des
Residenzschlosses durfte
eine Führung in der weltweitbekannten Semperoper
natürlich nicht fehlen. Dabei hatten die Sängerinnen
und Sänger die Ehre den
Konzertsaal der Oper, in
den normalerweise über
1300 Zuhörer Mozarts
Zauberflöte oder Goethes
Faust lauschen, mit ihren
Stimmen zu füllen, ganz
zur Freude des Touristenführers. Dies war wohl eines der Highlights für alle
Mitglieder des Chores.
Genauso wie der anschlie28
Egelner Mulde Nachrichten
Alle Jahre wieder………….
Und doch immer überraschend, beginnt die Weihnachtszeit.
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Auch in diesem Jahr trugen viele fleißige Hände dazu bei, die Kinderweihnachtsfeier der Stadt Egeln zu gestalten.
Am 08. Dezember war es dann soweit und im Jugendfreizeitzentrum der Lebenshilfe Bördeland gGmbH wurden die Kerzen am
Weihnachtsbaum angezündet. Die Kinderaugen strahlten und als die
Puppenspielerinnen des Fördervereins der Wasserburg Egeln die Geschichte vom Kaspar und der Weihnachtsüberraschung spielten, war
die Spannung zum Zerreißen und erst die Geschenke der Märchenfee
und des Weihnachtsmanns konnten die Kinder beruhigen. Ein ganz
herzliches Dankeschön den Akteuren für ihre starken Nerven. Durch
die freundliche kostenlose Bereitstellung der Räumlichkeiten des
Jugendfreizeitzentrums seitens der Lebenshilfe Bördeland gGmbH
war es uns erstmals möglich, alle Kinder ohne Berücksichtigung von
Altersstufen einzuladen. Als Weihnachtsgeschenke wurden Gutscheine
für das Waldbad in Egeln, einen Spielenachmittag auf der Wasserburg
Egeln, einen Wertgutschein für jedes Kind überreicht. Außerdem gab
es für die ganz Kleinen ein Vorlesebuch.
Die üppig gedeckte Kaffeetafel, gespendet von der Bäckerei Stelmecke, wurde von Groß und Klein dankend angenommen und es konnte
tüchtig geschlemmt werden. Äpfel, Apfelsinen, Nüsse und Süßigkeiten
fanden dankbare Abnehmer und der Duft von Weihnachten verbreitete
sich im Saal. Im Anschluss an die Bescherung und das Kaffeetrinken
bestand die Möglichkeit, kleine Geschenke zu basteln und viele der
Kleinen haben dieses Angebot gerne genutzt.
Für uns als Ausrichter der Feier, war es ein schöner, anstrengender
Nachmittag, der belohnt wurde mit glücklichen Kinderaugen und so
manchen Augenblicken, die zum Schmunzeln verleiteten.
Ganz herzlich sei allen denen gedankt, die dazu beigetragen haben,
diese Feier zu gestalten.
Das sind die tatkräftigen Helfer: Frau E. Lohmann, Frau E. Hofmeister,
Frau R. Enkelmann, M. Petrenz – Grabe, Herr F. Bertram, Frau B.
Nagel, Frau G. Klingenberg, Frau A. Schaumäker, Frau C. Frost und
den Mitarbeiterinnen des JFZ Frau Heinrichs und Frau Möws.
Ein besonderer Dank gilt den Gebern von Geldspenden und Sachspenden, ohne deren Unterstützung die Ausrichtung einer solchen
Feier nicht möglich wäre.
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Frau Gabriele Block – Kindersachenbörse Egeln
Frau Beate Olma und Herrn Dr. Reinhard Olma, Egeln
Frau W. Mollenhauer, Tarthun
ÖSA Öffentliche Versicherung, Egeln
Herrn Dr. Wolfgang Sens, Egeln
Autohaus Schmidt und Söhne, Herrn Thomas Schmidt,
Egeln
Trendhaus Weingart, Bau GmbH, Herrn Uwe Weingart,
Egeln
Herrn Hans – Joachim Klietz, Egeln
Herrn Silvio Dorow, Egeln
Firma Meißner und Hohmann GmbH, Herrn Horst Meißner und Herrn Jens Hohmann, Egeln
Frau Hannelore Teute, Egeln
Evangelische Kirchengemeinde Egeln
Firma TK – Immobilien GmbH, Herrn Thomas Krahl und
Frau Martina Krahl, Egeln
Adler – Apotheke, Frau Jacobs, Egeln
Salzlandsparkasse Egeln, Herrn Nikula
Herrn Dirk Wermuth und Herrn Thomas Wermuth Egeln
Bäckerei Stelmecke Borne, Herrn Manfred Stelmecke und
Herrn Christian Friedrich
Herrn Helmut Stöhr, Egeln
Herrn Reinhard Luckner, Egeln
Herrn Sören Mankat, Egeln
Pizzeria “Da Enzo“, Egeln
„Wilde Zicke“ Egeln, Herrn Nils Tamm
Allianz Versicherung, Herrn Steffen Warthmann, Egeln
Mitglieder des Ausschusses Kultus und Soziales der Stadt
Egeln
Allen Lesern der Egelner Mulde Nachrichten wünsche ich
eine besinnliche Vorweihnachtszeit und ein Frohes Weihnachtsfest.
Ihre Antje Bieler
Vorsitzende des Ausschuss Kultus und Soziales der Stadt Egeln
Weihnachtsgrüße des Egelner Sportverein Germania e.V.
Der Egelner Sportverein Germania 90 e. V. wünscht allen aktiven und passiven Mitgliedern und ihren
Familien ein frohes, friedvolles Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 Gesundheit, sportlichen und geschäftlichen Erfolg.
Dieses wünschen wir auch ganz besonders unseren Sponsoren und ihren Familien, denn ohne die Unterstützung wäre eine Durchführung des Sportbetriebes gar nicht mehr möglich.
Lassen Sie sich vom Geist der Weihnacht verzaubern und rutschen Sie gut
ins neue Jahr 2016 hinein.
Der Vorstand
des Egelner Sportvereins
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Egelner Mulde Nachrichten
Egelner Sportverein Germania e.V.
Geflügel- und
Kaninchenschau
An alle Vereinsmitglieder
des Egelner Sportvereins Germania e.V.
mit Tombola
Einladung
Am Freitag, dem 22. Januar 2016, findet im Sportlerheim auf
dem Waldsportplatz um 19:00 Uhr die Jahreshauptversammlung 2015 des Egelner Sportvereins statt.
Dorfgemeinschaftshaus Egeln-Nord
Samstag 09.01.2016
9-18 Uhr
Sonntag 10.01.2016
9-13 Uhr
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht des Vorstands
5. Bericht des Kassenwarts
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Präsidiums für 2015
8. Verschiedenes und Sonstiges
9. Schlusswort des Vorsitzenden
Für die übliche gute Bewirtung wird
selbstverständlich wieder gesorgt
Eingeladen sind alle Mitglieder und Freunde des Egelner
Sportvereins Germania e.V.
Um eine rege Teilnahme wird gebeten.
Reinhard Luckner
Vorsitzender des Egelner Sportvereins
Die Mitglieder des KTZV G868 Egeln-Nord
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Egelner Mulde Nachrichten
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Das Jahr geht zu Ende,
jetzt ist es soweit:
Wir wünschen Ihnen
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Weihnachtszeit!
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möchten wir uns bei Allen herzlich bedanken,
die sich mit uns gefreut haben.
Kathrin Bierig
Marcus Fiedler
Die stille Zeit hat nun begonnen,
viel zu schnell das Jahr verronnen.
Wir grüßen Sie als unsren Kunden,
Ihnen fühlen wir uns sehr verbunden.
Soll heißen: auch im nächsten Jahr
sind wir wieder für Sie da.
Ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr!
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Wir wünschen allen
ein frohes Weihnachtsfest.
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Egelner Mulde Nachrichten
Das Reporterteam der Ganztagsschule an der Wasserburg Egeln berichtet:
Eine Englischstunde mal anders
Ganz aufgeregt warteten heute Vormittag die Schüler der 5. und
6. Klassen vor der Aula. Eine ganz besondere Englischstunde
wartete auf sie. Die beiden Schauspieler Sabine Henn und
Heinrich Kus vom Theater am Palais in Erfurt hatten für die
jüngeren Schüler unserer Schule das Märchen „Rotkäppchen“
vorbereitet. Das Besondere daran war, dass das Märchen in
englischer Sprache aufgeführt wurde. Unsere Englischlehrerinnen hatten uns im Unterricht auf die Aufführung von `Little
Red Riding Hood` vorbereitet.
Dann war es endlich so weit. Wir nahmen Platz in der Aula und
schauten erwartungsvoll zur Bühne. Von Anbeginn zogen uns die
beiden fantastischen Schauspieler in ihren Bann. Mit Charme
und Esprit, viel Komik und Herzblut verzauberten sie uns. Wir
waren begeistert von der witzigen Aufführung, dem so manches
Mal Unerwartetem und den vielen komischen Momenten, die
uns zum Lachen brachten.
Auch für die älteren Schüler der 7. Bis 9. Klassen gab es eine
Theateraufführung. Die beiden Schauspieler zeigten ihnen das
Märchen „Die Prinzessin auf der Erbse“ – `The Princess on
the Pea`.
Auch diese Aufführung löste Begeisterungsstürme aus. Die
Schüler und Schülerinnen waren ganz aus dem Häuschen. Alle
waren sich einig – das war super.
Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und
Lehrer, die die Möglichkeit hatten, die Aufführungen zu sehen,
waren beeindruckt von den beiden Schauspielern und ihrer Art,
die Schüler zu verzaubern und ihnen die englische Sprache
näher zu bringen.
Wir bedanken uns recht herzlich bei Sabine Henn und Heinrich
Kus vom Theater am Palais in Erfurt.
Sabine Henn und Heinrich Kus vom Theater am Palais in
Erfurt
Der Wolf begeistert das Publikum
Der Prinz auf der Suche nach seiner Prinzessin
Little Red Riding Hood and the wolf
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Egelner Mulde Nachrichten
Gemeinde Wolmirsleben
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Herr Kluczka
Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr, Telefon: 03 92 68 / 23 79
„Zwischen Frühstück und Karpfenessen“
Einladung zum 18. Silvesterlauf am 31.12.2015
Der Sportverein Wolmirsleben (SVW) lädt all seine Mitglieder sowie alle
laufinteressierten Bürger zum traditionellen Silvesterlauf ein!
Nach den Tagen des Schlemmens und der Erholung möchten wir mit allen
Teilnehmern dem Winterspeck zu Leibe rücken und mit guten Vorsätzen ins neue
Jahr starten! Darüber hinaus wollen wir so ein Zeichen für Offenheit und Toleranz
setzen und gemeinsam einen friedlichen und sportlichen Jahresausklang begehen!
Treffpunkt und Anmeldung ist ab 09:00 Uhr an der Sporthalle in Wolmirsleben.
Anmeldeschluss:
Start:
09:45 Uhr
09:50 Uhr Nordic Walking
10:00 Uhr Laufwettbewerbe
In mehreren Altersklassen werden unterschiedliche Disziplinen stattfinden:
1. Lauf „Kleine Siedlungsrunde“ - für Kinder bis 11 Jahre (Lauf um die
Grundschule/Alte Siedlung, ca. 650 m)
2. Lauf „Rundkurs Großer Schachtsee“ – für Kinder ab 12 Jahren und für alle
Erwachsenen (Lauf entlang der Chaussee Richtung Schachtsee und zurück
über die „steile Wand von Wolmirsleben“, ca. 3.000 m)
3. Nordic Walking „Rundkurs Großer Schachtsee“ (siehe 2., ca. 3.000 m)
Die Teilnahme ist für Alle offen!
Es werden keine Startgebühren erhoben!
Auf die erfolgreichsten Läuferinnen und Läufer sowie Walkerinnen und Walker
warten Urkunden und Gutscheine als Belohnung!
Für das leibliche Wohl während und nach der Veranstaltung wird durch den SVW
gesorgt!
Wir freuen uns auf euch - Sport frei!
Der Vorstand des SVW
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Egelner Mulde Nachrichten
Wer aufhört zu träumen, zu hoffen und Pläne zu
schmieden, hat aufgehört zu leben.“ - Unbekannt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jahr 2015 neigt sich nun dem Ende zu und jeder hat gewiss Höhen und
Tiefen erlebt. Deshalb ist es an der Zeit innezuhalten, auf Erreichtes zu schauen
und über Neues nachzudenken. Wir sollten aber auch unsere Augen nicht vor
dem jetzigen Leid in der Welt mit Terror, Krieg und Armut verschließen.
Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, den Kindern einen fleißigen
Weihnachtsmann und allen ein gesundes, erfolgreiches und friedliches Jahr
2016!
Knut Kluczka
Bürgermeister
Anmeldung zur
Einschulung
SV Wolmirsleben
an der Grundschule
"An den Linden"
Wolmirsleben
Liebe Eltern aus Unseburg, Borne und Wolmirsleben,
die Anmeldung der Kinder zur Einschulung für das Jahr 2017
(geb. 01.07.2010 bis 30.06.2011) erfolgt zu folgendem Termin:
Donnerstag, 18.02.2016
von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr für die Kinder aus
Unseburg, Borne
und Wolmirsleben
Bitte stellen Sie Ihr Kind persönlich vor und bringen Sie die
Geburtsurkunde des Kindes mit.
Auch in diesem Winter führen die Juniorenmannschaften der SG SV Wolmirsleben/
Egelner SV wieder ihre Hallenturniere in
der Sporthalle Wolmirsleben durch.
Starten wird die C-Jugendmannschaft am
24.01.2016 und die D-Junioren werden ihr
Turnier am 31.01.2016 ausrichten.
Beginn ist jeweils 10:00Uhr, gespielt wird
nach den gültigen Hallenregeln und befreundete Mannschaften aus der Region
werden im Turniermodus den Sieger ausspielen.
Wir erwarten spannende und faire Spiele
sowie zahlreiche begeisterte Zuschauer.
Der Sieger erhält wie immer einen Pokal
und auch die anderen Plazierungen werden
prämiert.
Für das leibliche Wohl ist natürlich auch
gesorgt!
Mit freundlichen Grüßen
SV Wolmirsleben
Jugendleitung
S. Schatz
Leitende Lehrkraft
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Egelner Mulde Nachrichten
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Egelner Mulde Nachrichten
Herbstzeit ist Pflanzzeit
Darum beschlossen die Träger des Schulwaldes, die Gemeinde Wolmirsleben, der Gartenverein „Flora“ e.V.
und die Grundschule „An den Linden“ die neuen 1. Klassen zum traditionellen Pflanzen eines Baumes
am 15.10.2015 einzuladen.
Um die Kinder nicht dem ungünstigen Wetter auszusetzen, trafen sich alle im Gartenhaus „Flora“.
Erwartungsvoll blickten die Kinder auf den
Vorsitzenden des Gartenvereins, Detlef Kluczka, als
dieser die Veranstaltung eröffnete. Er begrüßte alle
Kinder mit ihren Lehrerinnen und die Gäste. Unter
ihnen den Verbandsbürgermeister Michael Stöhr und
unser Bürgermeister Knut Kluczka, die beide auch
schon Baumpaten im Schulwald sind.
Besonders begrüßte er die Sponsoren für die zu
pflanzenden Bäume. Er brachte seine Freude darüber
zum Ausdruck, dass Landrat Markus Bauer seine
Bereitschaft zu dieser Aktion erklärt hatte, genauso wie die Mitglieder des Dorfgemeinschaftsvereins.
Dann übergab er das Wort dem Gartenfreund Meier. Der stellte den Kindern die 2 Bäume vor.
Landrat Markus Bauer wird mit der Klasse 1a einen
Vogelbeerbaum pflanzen. Er sagte ihnen, dass dieser
Baum sehr gut in den Schulwald passt, nicht nur, weil er
mit seinen roten Früchten schön aussieht, sondern weil
die Früchte von den Vögeln gern als Futter genutzt
werden. Die Vorsitzende des Dorfgemeinschaftsvereins
Nicole Bauer wird mit der Klasse 1b eine Wildkirsche
pflanzen. Auch ihre Früchte werden von den Vögeln gern
gefressen. Danach erfreuten die Kinder alle mit einem
schönem Gedicht. Später brachten sie noch ein lustiges
Lied zu Gehör. Sie hatten sich in der kurzen Zeit als „Schulkinder“ gut vorbereitet. Die leitende Lehrerin,
Frau Schatz, begrüßte alle Gäste. An die Kinder gewandt wünschte sie sich, dass die Bäume tüchtig
wachsen und die Kinder fleißig lernen mögen. Als der Landrat vor die Kinder trat, herrscht sogleich auch
volle Aufmerksamkeit. Er fand die richtigen Worte, um sofort den Kontakt zu den Kindern herzustellen.
Zu den Erwachsenen gewandt, hob er den Wert solcher Gemeinschaftsaktionen hervor.
Frau Bauer brachte ihre Freude darüber zum
Ausdruck, dass das Warten nun ein Ende hat
und der Wunsch des Dorfgemeinschaftsvereins
erfüllt wurde, auch einen Baum im Schulwald
zu pflanzen. Dann wurden die Klassen einzeln
nach vorn gerufen, um mit ihren Paten
symbolisch ihren Baum zu pflanzen. Es wurde
ihnen gesagt, dass den praktischen Teil die
Gartenfreunde übernehmen werden.
Inzwischen hatten Gartenfreunde schon den Grill angeworfen, so dass jedes Kind zum Abschluss noch
ein Würstchen erhielt. Das war auch noch ein Höhepunkt.
Gerhard Meier
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Egelner Mulde Nachrichten
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All unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Die Egelner Mulde Nachrichten erscheinen 1 Mal monatlich.
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Zuschriften zu bearbeiten und über deren Veröffentlichung zu entscheiden.
Veröffentlichungen müssen nicht immer mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.
Für den amtlichen Teil der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden ist der Verbandsgemeindebürgermeister mit
Sitz in 39435 Egeln, Markt 18 verantwortlich.
Für den nichtamtlichen Teil der Zeitung ist der Herausgeber verantwortlich.
Für Fehler in angelieferten Texten und Disketten, ist die Druckerei nicht verantwortlich.
Ausgabe 01/2016
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Redaktionsschluss: für Ausgabe 02/2016 ist der 15. Januar 2016
38
Egelner Mulde Nachrichten
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verbinden wir unseren Dank
für die angenehme Zusammenarbeit
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DENIS GROMADKA
Maurer- und Betonbaumeister
Mobil: 01 72/1 53 37 79
Schmale Straße 2
39448 Börde-Hakel/OT Etgersleben
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
e-mail: [email protected]
Maler- & Tapezierarbeiten
mit Aus- & Einräumservice
Wärmedämmung & Fassadensanierung
Frohe Weihnachten!
39435 Borne - Tel. 039263/98620 o. 0152/03837989
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Deko- & Lasurtechniken
24h Service bei Versicherungsschäden
Sonnenschutz-, Trockenbau-, Fliesenarbeiten
Laminat, Fertigparkett & Bodenbelagsarbeiten
Egelner Mulde Nachrichten
UM-
LAND
Umland
Wohnungsbau
GmbH
Wohnungsbau
Frohe Weihnachten
und einen guten Rutsch ins
neue Jahr 2016 wünschen wir
all unseren Kunden, Freunden
und Bekannten.
Montag
9.00-12.00 Uhr
Dienstag
9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr
Donnerstag
13.00-15.30 Uhr
(auch am Wochenende)
Dienstag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr,
Samstag 09.00 - 12.00 Uhr
Tel.: 039268 / 9520
Lindenstraße 2 • 39448 Westeregeln
Telefon: 03 92 68 / 25 21
Magdeburger Straße 20
39435 Egeln
www.umland-wobau.de
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Ihr Ansprechpartner
Marko Hempel
Tel. 039268 / 9370
Mondeo Turnier Titanium 1.5 118 kW (160 PS) Focus Trend 1.6 TI-VCT 63 kW (85 PS) Fiesta SYNC Edition 1.0 59 kW (80 PS)
EZ: 02/2015 KM: 19.990
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Navi, Park-Ass., KeyFree, LED
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jetzt 25.890,- € NP 25.025,- €
EZ: 01/2015 KM: 50
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Navi, Ford SYNC 2, Xenon, LM-Felgen,
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jetzt 15.950,- € NP 19.010,- €
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Navi, Klimaautomatik, Sitz- u.
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Tel.: 039268 - 93 70 • Egelner Straße 12 b • 39448 Westeregeln
Herzlichen Dank unseren Stammkunden für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute
Zusammenarbeit im Jahr 2015.
Wir wünschen allen erholsame und beschauliche Weihnachtstage und für das Jahr 2016 Gesundheit
und persönliches Wohlergehen. Auch im Neuen Jahr werden alle Mitarbeiter des Ford Autohauses
Schreiber ihr Bestes geben und wie gewohnt einen guten Service leisten.
Ihr Team vom Autohaus Schreiber
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