Bericht der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2016 Am Mittwoch, den 03.02.2016, fand im Rathaus der Stadt Gundelsheim eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Hier wurde unter anderem über folgende Tagesordnungspunkte beraten. Nachrücken von Frau Nicole Brauch für den ausgeschiedenen Stadtrat Josip Juratovic - Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten Im Zuge des Ausscheidens von Stadtrat Josip Juratovic MdB aus dem Gemeinderat zum 31.12.2015 hat der Gemeinderat in der Sitzung am 16.12.2015 festgestellt, dass bei Frau Nicole Brauch nach § 29 Gemeindeordnung keine Hinderungsgründe vorliegen, die ihrem Nachrücken in den Gemeinderat der Stadt Gundelsheim entgegenstehen . Frau Brauch rückt damit für Herrn Juratovic in den Gemeinderat nach. Frau Bürgermeisterin Heike Schokatz hat Frau Nicole Brauch in der Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet und eine gute Zusammenarbeit zum Wohle Gundelsheims gewünscht. Neubesetzung des Technischen- und Umweltausschusses Aufgrund der Kommunalwahl wurden die Ausschüsse des Gemeinderats in der Sitzung vom 23.07.2014 neu besetzt. Hiernach war Josip Juratovic MdB persönlicher Stellvertreter im Technischen- und Umweltausschuss von Stadtrat Volker Zimmermann. Durch sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat ist dieser Platz nun neu zu besetzen. Nach Rücksprache mit der SPD Fraktion soll die nachgerückte Stadträtin Nicole Brauch künftig die Stellvertretung von Volker Zimmermann übernehmen. Hierüber ist gemäß § 40 GemO i.V.m. § 10 der Durchführungsverordnung zur GemO Beschluss zu fassen. Im Wege der Einigung wurde der beschließende Technische- und Umweltausschuss vom Gemeinderat einstimmig wie folgt besetzt: Mitglieder Ostberg, Thomas Förch, Michael Lustig, Reinhold Zimmermann, Volker Süß, Joachim Metz, Gerd Majer, Klaus Lachmann, Denise Koß, Jürgen persönliche Stellvertreter Scheuerle, Eberhard Schäfer, Michael Mühlbeyer, Alexander Brauch, Nicole Zwickl, Stephan Schneiderhan, Wolfgang Schäfer, Rudolf Lang, Matthias Franz, Oliver Gruppierung CDU CDU CDU SPD SPD Bürger aktiv Bürger aktiv Unabhängige Liste Unabhängige Liste Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Gundelsheim zur Windkraftnutzung - Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen - Wirksamkeitsbeschluss der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Der Gemeinderat hat am 14.03.2012 der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Gundelsheim zur Windkraftnutzung zugestimmt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der Windkraftnutzung zu schaffen. Mit der Durchführung einer Wind- und Flächenpotenzialanalyse und der Erarbeitung einer Konzeption wurde das Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch aus Stuttgart beauftragt. Nach Abwägung aller bisher bekannten Belange wurden damals insgesamt 3 Teilgebiete gefunden, die sich gemäß dem vorliegenden Planungsstand für Windkraftanlagen eignen könnten. Der Gemeinderat hat hierzu in der Sitzung am 16.05.2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst; der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 31.05.2012 öffentlich bekannt gemacht. Das Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch hat auf dieser Beschlussgrundlage den Vorentwurf samt Planunterlagen mit Datum vom 10.07.2012 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erstellt. Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2012 diesen Vorentwurf beschlossen. Außerdem wurde beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung des Vorentwurfs samt Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 13.08.2012 bis 24.09.2012; die Träger öffentlicher Belange wurden am 06.08.2012 direkt schriftlich beteiligt. Hauptsächlich die Berücksichtigung der vom Regionalverband Heilbronn-Franken dargelegten Kriterien für die Erteilung einer Ausnahmeregelung von den regionalen Zielen machte eine Neubewertung der Flächen für Windkraftanlagen erforderlich. Das bedeutete, dass die ursprünglich ausgewiesenen Standorte 1 und 2 (Nordwestlich von Gundelsheim) entfallen mussten; der Standort 3 (Gewann "Zimmerteich" - nördlich des Böttinger Hofes) mit einer Fläche von ca. 21,6 ha konnte beibehalten werden. Das Planungsbüro Prof. Dr. Koch untersuchte daher weitere Alternativstandorte, die nicht die im Regionalplan ausgewiesenen regionalen Grünzüge tangieren. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass die Alternativstandorte 8 (Gewann "Dachsberg" - nördlich von Tiefenbach) mit einer Fläche von ca. 30,1 ha und 9 (Gewann Buchhalde/Herrlinger See" - nordöstlich von Tiefenbach) mit einer Fläche von ca. 35 ha in Betracht gezogen werden können. Diese Standorte entsprachen Flächennutzungsplan. den gesetzlichen Vorgaben für eine Ausweisung im Der aktualisierte Vorentwurf wurde dem Gemeinderat im Rahmen eines Informationsgesprächs am 15.04.2013 vom Planungsbüro Koch vorgestellt und eingehend erläutert. Gleichzeitig wurden auch die unmittelbaren Nachbargemeinden und die Ortschaftsräte von Böttingen und Höchstberg bei einer Besprechung am 08.05.2013 im Rathaus Gundelsheim über die Alternativstandorte informiert. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen waren in den Abwägungsprozess und die daraus resultierenden Beschlussvorschläge mit einbezogen, so dass der vom Planungsbüro Planung und Umwelt - Prof. Dr. Koch - aus Stuttgart erarbeitete Entwurf mit Datum vom 07.10.2013 / 10.10.2013 samt Anlagen vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 20.11.2013 gebilligt und zur Offenlage freigegeben wurde. Die Planunterlagen wurden dann vom 10.02.2014 bis 10.03.2014 öffentlich ausgelegt; parallel dazu fand für die Öffentlichkeit am 19.02.2014 eine Informationsveranstaltung im Rathaus Gundelsheim statt, an der ca. 60 Zuhörer teilnahmen. Ergänzend wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange am 28.04.2014 noch die Wehrverwaltung am Anhörungsverfahren beteiligt. Nach langwieriger Klärung der Zuständigkeit innerhalb der Wehrverwaltung kam von dort dann schließlich im Herbst vergangenen Jahres eine negative Stellungnahme zu den geplanten Standorten 8 und 9 und zwar mit folgender Begründung: Die beiden Standorte 8 und 9 liegen in einem Sicherheitskorridor einer Nachttiefflugstrecke für Hubschrauber, wodurch die militärischen Belange der Flugsicherheit und des Flugbetriebs erheblich beeinträchtigt werden. Diese Strecke wird zur Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberbesatzungen bis zu einer Mindestflughöhe von 45 m über Grund genutzt. Durch den Bau einer Windkraftanlage wäre dieser Streckenabschnitt operationell nicht mehr nutzbar und würde somit die militärische Aufgabenerfüllung und den Flugbetrieb einschränken. Nach Prüfung der Rechtslage scheint es aussichtslos zu sein, gegen diese Stellungnahme vorzugehen, da es keinen Spielraum für eine regionalplanerische Abwägung gibt. Inwieweit die vorgebrachten Ausschlusskriterien vor dem Hintergrund der angestrebten Energiewende haltbar sind, müsste auf Landes- bzw. Bundesebene geprüft werden. In der jetzt zu beschließenden geänderten Fassung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans ist daher lediglich noch der Standort 3 (nördlich des Böttinger Hofes) beinhaltet, da im Verwaltungsraum Gundelsheim keine weiteren geeigneten Gebietsbereiche mehr vorhanden sind. Bei Beibehaltung der Wohnnutzung auf dem Böttinger Hof ist hier voraussichtlich Platz für maximal 4 Windenergieanlagen. Im Falle der Aufgabe des Wohnens schränken der Polizeifunk und die Nähe zur Burg Hornberg die Anzahl möglicher Windenergieanlagen unter der Prämisse eines wirtschaftlich begründeten Mindestabstands der Windenergieanlagen zueinander von ca. 500 m in Hauptwindrichtung und ca. 300 m quer dazu ein. Die konkrete Anzahl der Standorte kann erst im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens endgültig festgelegt werden. Herr Prof. Dr. Michael Koch hat die aktuelle Planung in der Sitzung vorgestellt und dem Gemeinderat eingehend erläutert. 1. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden entsprechend dem Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlag vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. 2. Die Wirksamkeit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Gundelsheim zur Windkraftnutzung in der Fassung vom 25.01.2016 wurde einstimmig beschlossen. Das Zukunftskonzept von Schloss Horneck - Bericht Seit dem Jahr 1960 war der Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen „Johannes Honterus“ Eigentümer von Schloss Horneck. Das Schloss ist Sitz des Siebenbürgischen Instituts mit umfangreicher Bibliothek und dem Siebenbürgischen Museum. Außerdem wurde es bis zum Sommer dieses Jahres als Alten- und Pflegeheim genutzt. Im Juni 2015 musste der Hilfsverein aufgrund struktureller Probleme, Unterbelegung des Heimes und dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen Insolvenz anmelden. Um die zentralen Kultureinrichtungen der Siebenbürger Sachsen auf Schloss Horneck zu erhalten wurde im August 2015 der Verein Siebenbürgisches Kulturzentrum „Schloss Horneck“ e.V. gegründet. Dieser hat im September 2015 das Schloss aus der Insolvenzmasse zum Preis von 1 Mio. € gekauft. Neben der Weiterentwicklung der Kultureinrichtungen soll auf Schloss Horneck ein Begegnungszentrum mit Tagungs- und Übernachtungsmöglichkeiten entstehen. Dies ist auch für den Tourismus in Gundelsheim von großer Bedeutung. Das Konzept zur Schaffung des Siebenbürgischen Kultur- und Begegnungszentrums wurde von der Carl-Wolff-Gesellschaft erarbeitet. Herr Dieter Thiess, der. Geschäftsführer des Vereins „Siebenbürgisches Kulturzentrum SchlossHorneck e.V., hat die Planungen vorgestellt und stand für Fragen zur Verfügung. Der Gemeinderat nahm dieses Zukunftskonzept zur Kenntnis. Haushaltsplan 2016 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe "Städt. Wasserwerk" und Freibad Gundelsheim - Beratung und Verabschiedung Nach den Vorberatungen in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23.09.2015 und der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschuss am 18.11.2015 sowie der Einbringung in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2015 wurde der Haushaltsplan 2016 endgültig ausgearbeitet. Der Haushaltsplan 2016 mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Städtisches Wasserwerk“ und „Freibad Gundelsheim“ wurde den Stadträten zugestellt. Fragen zu einzelnen Positionen wurden im Vorfeld an die Verwaltung gerichtet bzw. direkt in der Sitzung beantwortet. Die Haushaltsreden der Gemeinderatsfraktionen können im Downloadbereich der Homepage www.gundelsheim.de abgerufen werden. Der Gemeinderat beschloss die Fassung der Satzungsbeschlüsse zum Haushalt 2016 und den Wirtschaftsplänen 2016 der Eigenbetriebe „Städtisches Wasserwerk“ und „Freibad Gundelsheim“ einstimmig.
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