können Sie den Bericht der Sitzung vom 03. Februar

Bericht der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2016
Am Mittwoch, den 03.02.2016, fand im Rathaus der Stadt Gundelsheim eine öffentliche
Gemeinderatssitzung statt. Hier wurde unter anderem über folgende Tagesordnungspunkte beraten.
Nachrücken von Frau Nicole Brauch für den ausgeschiedenen Stadtrat Josip Juratovic
- Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten
Im Zuge des Ausscheidens von Stadtrat Josip Juratovic MdB aus dem Gemeinderat zum 31.12.2015
hat der Gemeinderat in der Sitzung am 16.12.2015 festgestellt, dass bei Frau Nicole Brauch nach § 29
Gemeindeordnung keine Hinderungsgründe vorliegen, die ihrem Nachrücken in den Gemeinderat der
Stadt Gundelsheim entgegenstehen .
Frau Brauch rückt damit für Herrn Juratovic in den Gemeinderat nach.
Frau Bürgermeisterin Heike Schokatz hat Frau Nicole Brauch in der Sitzung öffentlich auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet und eine gute Zusammenarbeit zum Wohle
Gundelsheims gewünscht.
Neubesetzung des Technischen- und Umweltausschusses
Aufgrund der Kommunalwahl wurden die Ausschüsse des Gemeinderats in der Sitzung vom
23.07.2014 neu besetzt. Hiernach war Josip Juratovic MdB persönlicher Stellvertreter im
Technischen- und Umweltausschuss von Stadtrat Volker Zimmermann. Durch sein Ausscheiden aus
dem Gemeinderat ist dieser Platz nun neu zu besetzen.
Nach Rücksprache mit der SPD Fraktion soll die nachgerückte Stadträtin Nicole Brauch künftig die
Stellvertretung von Volker Zimmermann übernehmen.
Hierüber ist gemäß § 40 GemO i.V.m. § 10 der Durchführungsverordnung zur GemO Beschluss zu
fassen.
Im Wege der Einigung wurde der beschließende Technische- und Umweltausschuss vom
Gemeinderat einstimmig wie folgt besetzt:
Mitglieder
Ostberg, Thomas
Förch, Michael
Lustig, Reinhold
Zimmermann, Volker
Süß, Joachim
Metz, Gerd
Majer, Klaus
Lachmann, Denise
Koß, Jürgen
persönliche Stellvertreter
Scheuerle, Eberhard
Schäfer, Michael
Mühlbeyer, Alexander
Brauch, Nicole
Zwickl, Stephan
Schneiderhan, Wolfgang
Schäfer, Rudolf
Lang, Matthias
Franz, Oliver
Gruppierung
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
Bürger aktiv
Bürger aktiv
Unabhängige Liste
Unabhängige Liste
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Gundelsheim zur
Windkraftnutzung
- Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen
- Wirksamkeitsbeschluss der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat hat am 14.03.2012 der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den
Verwaltungsraum Gundelsheim zur Windkraftnutzung zugestimmt, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Steuerung der Windkraftnutzung zu schaffen.
Mit der Durchführung einer Wind- und Flächenpotenzialanalyse und der Erarbeitung einer Konzeption
wurde das Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch aus Stuttgart beauftragt.
Nach Abwägung aller bisher bekannten Belange wurden damals insgesamt 3 Teilgebiete gefunden,
die sich gemäß dem vorliegenden Planungsstand für Windkraftanlagen eignen könnten.
Der Gemeinderat hat hierzu in der Sitzung am 16.05.2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst; der
Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 31.05.2012 öffentlich bekannt gemacht.
Das Planungsbüro Prof. Dr. Michael Koch hat auf dieser Beschlussgrundlage den Vorentwurf samt
Planunterlagen mit Datum vom 10.07.2012 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange erstellt.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2012 diesen Vorentwurf beschlossen.
Außerdem wurde beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung des Vorentwurfs samt Begründung und
Umweltbericht in der Zeit vom 13.08.2012 bis 24.09.2012; die Träger öffentlicher Belange wurden am
06.08.2012 direkt schriftlich beteiligt.
Hauptsächlich die Berücksichtigung der vom Regionalverband Heilbronn-Franken dargelegten
Kriterien für die Erteilung einer Ausnahmeregelung von den regionalen Zielen machte eine
Neubewertung der Flächen für Windkraftanlagen erforderlich.
Das bedeutete, dass die ursprünglich ausgewiesenen Standorte 1 und 2 (Nordwestlich von
Gundelsheim) entfallen mussten; der Standort 3 (Gewann "Zimmerteich" - nördlich des Böttinger
Hofes) mit einer Fläche von ca. 21,6 ha konnte beibehalten werden.
Das Planungsbüro Prof. Dr. Koch untersuchte daher weitere Alternativstandorte, die nicht die im
Regionalplan ausgewiesenen regionalen Grünzüge tangieren.
Dabei hat sich herauskristallisiert, dass die Alternativstandorte 8 (Gewann "Dachsberg" - nördlich von
Tiefenbach) mit einer Fläche von ca. 30,1 ha und 9 (Gewann Buchhalde/Herrlinger See" - nordöstlich
von Tiefenbach) mit einer Fläche von ca. 35 ha in Betracht gezogen werden können.
Diese Standorte entsprachen
Flächennutzungsplan.
den
gesetzlichen
Vorgaben
für
eine
Ausweisung
im
Der aktualisierte Vorentwurf wurde dem Gemeinderat im Rahmen eines Informationsgesprächs am
15.04.2013 vom Planungsbüro Koch vorgestellt und eingehend erläutert.
Gleichzeitig wurden auch die unmittelbaren Nachbargemeinden und die Ortschaftsräte von Böttingen
und Höchstberg bei einer Besprechung am 08.05.2013 im Rathaus Gundelsheim über die
Alternativstandorte informiert.
Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen waren in den Abwägungsprozess und die daraus
resultierenden Beschlussvorschläge mit einbezogen, so dass der vom Planungsbüro Planung und
Umwelt - Prof. Dr. Koch - aus Stuttgart erarbeitete Entwurf mit Datum vom 07.10.2013 / 10.10.2013
samt Anlagen vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 20.11.2013 gebilligt und zur Offenlage
freigegeben wurde.
Die Planunterlagen wurden dann vom 10.02.2014 bis 10.03.2014 öffentlich ausgelegt; parallel dazu
fand für die Öffentlichkeit am 19.02.2014 eine Informationsveranstaltung im Rathaus Gundelsheim
statt, an der ca. 60 Zuhörer teilnahmen.
Ergänzend wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange am
28.04.2014 noch die Wehrverwaltung am Anhörungsverfahren beteiligt.
Nach langwieriger Klärung der Zuständigkeit innerhalb der Wehrverwaltung kam von dort dann
schließlich im Herbst vergangenen Jahres eine negative Stellungnahme zu den geplanten Standorten
8 und 9 und zwar mit folgender Begründung:
Die beiden Standorte 8 und 9 liegen in einem Sicherheitskorridor einer Nachttiefflugstrecke für
Hubschrauber, wodurch die militärischen Belange der Flugsicherheit und des Flugbetriebs erheblich
beeinträchtigt werden. Diese Strecke wird zur Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberbesatzungen
bis zu einer Mindestflughöhe von 45 m über Grund genutzt. Durch den Bau einer Windkraftanlage
wäre dieser Streckenabschnitt operationell nicht mehr nutzbar und würde somit die militärische
Aufgabenerfüllung und den Flugbetrieb einschränken.
Nach Prüfung der Rechtslage scheint es aussichtslos zu sein, gegen diese Stellungnahme
vorzugehen, da es keinen Spielraum für eine regionalplanerische Abwägung gibt. Inwieweit die
vorgebrachten Ausschlusskriterien vor dem Hintergrund der angestrebten Energiewende haltbar sind,
müsste auf Landes- bzw. Bundesebene geprüft werden.
In der jetzt zu beschließenden geänderten Fassung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans
ist daher lediglich noch der Standort 3 (nördlich des Böttinger Hofes) beinhaltet, da im
Verwaltungsraum Gundelsheim keine weiteren geeigneten Gebietsbereiche mehr vorhanden sind.
Bei Beibehaltung der Wohnnutzung auf dem Böttinger Hof ist hier voraussichtlich Platz für maximal 4
Windenergieanlagen. Im Falle der Aufgabe des Wohnens schränken der Polizeifunk und die Nähe zur
Burg Hornberg die Anzahl möglicher Windenergieanlagen unter der Prämisse eines wirtschaftlich
begründeten Mindestabstands der Windenergieanlagen zueinander von ca. 500 m in
Hauptwindrichtung und ca. 300 m quer dazu ein.
Die konkrete Anzahl der Standorte kann erst im Rahmen des baurechtlichen
Genehmigungsverfahrens endgültig festgelegt werden.
Herr Prof. Dr. Michael Koch hat die aktuelle Planung in der Sitzung vorgestellt und dem Gemeinderat
eingehend erläutert.
1. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden entsprechend dem Abwägungs- bzw.
Beschlussvorschlag vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
2. Die Wirksamkeit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum
Gundelsheim zur Windkraftnutzung in der Fassung vom 25.01.2016 wurde einstimmig
beschlossen.
Das Zukunftskonzept von Schloss Horneck
- Bericht
Seit dem Jahr 1960 war der Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen „Johannes Honterus“ Eigentümer
von Schloss Horneck. Das Schloss ist Sitz des Siebenbürgischen Instituts mit umfangreicher
Bibliothek und dem Siebenbürgischen Museum. Außerdem wurde es bis zum Sommer dieses Jahres
als Alten- und Pflegeheim genutzt.
Im Juni 2015 musste der Hilfsverein aufgrund struktureller Probleme, Unterbelegung des Heimes und
dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen Insolvenz anmelden.
Um die zentralen Kultureinrichtungen der Siebenbürger Sachsen auf Schloss Horneck zu erhalten
wurde im August 2015 der Verein Siebenbürgisches Kulturzentrum „Schloss Horneck“ e.V. gegründet.
Dieser hat im September 2015 das Schloss aus der Insolvenzmasse zum Preis von 1 Mio. € gekauft.
Neben der Weiterentwicklung der Kultureinrichtungen soll auf Schloss Horneck ein
Begegnungszentrum mit Tagungs- und Übernachtungsmöglichkeiten entstehen. Dies ist auch für den
Tourismus in Gundelsheim von großer Bedeutung.
Das Konzept zur Schaffung des Siebenbürgischen Kultur- und Begegnungszentrums wurde von der
Carl-Wolff-Gesellschaft erarbeitet.
Herr Dieter Thiess, der. Geschäftsführer des Vereins „Siebenbürgisches Kulturzentrum SchlossHorneck e.V., hat die Planungen vorgestellt und stand für Fragen zur Verfügung.
Der Gemeinderat nahm dieses Zukunftskonzept zur Kenntnis.
Haushaltsplan 2016 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe "Städt. Wasserwerk" und
Freibad Gundelsheim
- Beratung und Verabschiedung
Nach den Vorberatungen in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23.09.2015 und der
nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschuss am 18.11.2015 sowie der Einbringung in der
Gemeinderatssitzung am 16.12.2015 wurde der Haushaltsplan 2016 endgültig ausgearbeitet.
Der Haushaltsplan 2016 mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe „Städtisches Wasserwerk“ und
„Freibad Gundelsheim“ wurde den Stadträten zugestellt.
Fragen zu einzelnen Positionen wurden im Vorfeld an die Verwaltung gerichtet bzw. direkt in der
Sitzung beantwortet.
Die Haushaltsreden der Gemeinderatsfraktionen können im Downloadbereich der Homepage
www.gundelsheim.de abgerufen werden.
Der Gemeinderat beschloss die Fassung der Satzungsbeschlüsse zum Haushalt 2016 und den
Wirtschaftsplänen 2016 der Eigenbetriebe „Städtisches Wasserwerk“ und „Freibad Gundelsheim“
einstimmig.