Teilnahmebedingungen zum
Fotowettbewerb „Was macht Ihnen Lust aufs Land?“
Mit dem Hochladen der Fotos auf der Homepage von Lust aufs Land werden nachstehende
Bedingungen akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass diese Bedingungen einzuhalten sind. Ein Verstoß
gegen die nachfolgenden Punkte kann einen Ausschluss zur Folge haben.
Veranstalter des Fotowettbewerbs:
Lust aufs Land
Agrowerbung GmbH, Harrachstraße 12, 4010 Linz
E-Mail: [email protected] I www.facebook.com/lustaufsland I www.lustaufsland.at
A)
Einreichen der Fotos und rechtliche Bestimmungen
Fotos können nur über die Homepage www.lustaufsland.at hochgeladen werden. Auf der Homepage
müssen Name, Anschrift und Telefonnummer des Fotografen bzw. der Fotografin sowie ein Titel
zum Bild angegeben werden. Einsendungen bis einschließlich 26. Juli werden berücksichtigt. Pro
Person werden maximal 2 Fotos für den Wettbewerb zugelassen.
Auflösung und technische Bestimmungen
1. Die Fotos sollen in Oberösterreich aufgenommen worden sein.
2. Am Wettbewerb können nur Bilder in digitaler Form teilnehmen.
3. Die Bilder müssen als JPEG-Datei hochgeladen werden.
4. Die Bilder müssen möglichst hoch aufgelöst (druckfähige Qualität; nicht reduziert) sein.
5. Zur Teilnahme berechtigt sind Fotos sowie DigiArts, Illustrationen, Collagen und Composings.
6. Sämtliche Formen der Bildbearbeitung sind erlaubt.
Rechtliche Bestimmungen
1. Der/die TeilnehmerIn sichert zu, UrheberIn der eingereichten Fotos zu sein, sämtliche
Nutzungsrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu berühren. Besonders bei der Abbildung
von Personen versichert der/die TeilnehmerIn, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden
und dass die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung ihres Bildes einverstanden sind.
Sollten Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte Ansprüche geltend machen, so stellt der/die
TeilnehmerIn den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
2. Bei Verstößen gegen geltende gesetzliche Bestimmungen können Bilder zB bei obszönen oder
diskriminierenden Bildinhalten disqualifiziert werden.
3. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erteilt der/die TeilnehmerIn dem Veranstalter zeitlich
und räumlich uneingeschränkt das Recht, seine/ihre Fotos im Rahmen des Fotowettbewerbs im
Zusammenhang mit der Berichterstattung darüber mit Namensnennung des Bildautors in Onlineund Printmedien sowie für darüber hinaus gehende generelle Veröffentlichungen im Magazin
Lust aufs Land sowie in der Zeitung Lust aufs Land unentgeltlich zu nutzen. Das Urheberrecht an
den Fotos wird dadurch nicht berührt.
4. Ein sichtbarer Copyrightvermerk, eine URL oder sonstiger Text am Foto ist nicht gestattet.
5. Für den Inhalt der Fotos wird keinerlei Haftung übernommen.
1
B) Online-Voting
1. Das Voting erfolgt ausschließlich per Online-Voting über die Facebook-Seite von Lust aufs Land.
2. Alle eingereichten Fotos werden täglich auf der Facebook-Seite von Lust aufs Land im Album
„Fotowettbewerb“ online gestellt (www.facebook.com/lustaufsland)
3. Die Teilnahme am Voting erfolgt mittels Anklicken von "Gefällt mir" beim jeweiligen Foto. Voten
darf jeder ab der Veröffentlichung der Fotos auf Facebook bis 6. August, 12:00 Uhr
4. Jene drei Fotos, die bis 6. August, 12:00 Uhr die meisten Likes erreichen, haben gewonnen.
5. Alle TeilnehmerInnen erkennen mit ihrer Einreichung die Entscheidungen des Online-Votings an.
6. Die GewinnerInnen werden von der Redaktion von Lust aufs Land verständigt. Pro
Fotograf/Fotografin wird maximal ein Preis vergeben. Preise werden zugestellt. Die
GewinnerInnen sowie die Gewinnerfotos werden auf Facebook sowie in der Herbstausgabe der
Zeitung Lust aufs Land veröffentlicht.
B)
Teilnahmeberechtigung
1. Der Wettbewerb erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben von Facebook. Der Wettbewerb steht
in keiner Verbindung mit Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert,
unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht
Facebook, sondern Lust aufs Land. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die
geplante Verwendung gemäß der Nutzerinformation für den Fotowettbewerb „Lust aufs Land“
verwendet. Sämtliche Kommentare, Fragen oder Beschwerden zum Wettbewerb sind an die
Redaktion von Lust aufs Land und nicht an Facebook zu richten.
2. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
3. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
TeilnehmerIn des Gewinnspiels ist diejenige Person, unter deren Namen das Foto auf die
Homepage geladen wurde. Es ist pro Person nur eine Teilnahme mit maximal drei Fotos möglich.
4. Die Preise werden per Post verschickt. Die Redaktion ist für verloren gegangene Sendungen
nicht verantwortlich. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch der Gewinne ist nicht
möglich. Der/Die GewinnerIn akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, sollte dies
erforderlich sein.
5. Die Entscheidungen des Online-Votings sind endgültig und unanfechtbar. Diesbezügliche
Anfragen können nicht beantwortet werden. Die Herausgeber von Lust aufs Land behalten sich
das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche
Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Wettbewerbs gefährden.
6. Die Herausgeber von Lust aufs Land behalten sich ferner das Recht vor, diese
Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
7. Die Herausgeber von Lust aufs Land halten sich frei von jeglichen Schadenersatzverpflichtungen.
8. Die bei diesem Wettbewerb von Ihnen gemachten Angaben können vom Herausgeber von Lust
aufs Land zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte gespeichert und genutzt werden. Eine
Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen
Daten können Sie jederzeit durch eine E-Mail an: [email protected] widerrufen.
9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2