Checkliste zu den Abschlussvorarbeiten

Jahresabschlussertellung 2015 – Mitarbeiterseminar
Anlage
Checkliste zu den Abschlussvorarbeiten
Firma
erledigt
nicht
nicht
erledigt
zutreffend
Buchen Sie die fehlenden Aktiva und Passiva der Eröffnungsbilanz ein.
Sofern notwendig, gliedern Sie beim Vortrag auf andere
Konten um.
Sind sämtliche Eröffnungsbilanzwerte bereits vorgetragen, müssen die Vortragskonten zu 0 € saldieren. Überprüfen Sie, ob die Werte mit den Positionen der Vorjahresbilanz übereinstimmen.
Verwenden Sie für die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter nach Möglichkeit nur Anlagekonten, die bereits in die
Vorjahresbilanz eingeflossen sind. Buchen Sie ggf. um.
Noch nicht erfasste Anlagenabgänge sind ebenfalls Geschäftsvorfälle der laufenden, abzustimmenden Buchhaltung. Kopieren Sie die Verkaufsrechnung, Entnahme beleg, Hinweis auf Inzahlungnahme o.Ä. und buchen Sie
ggf. nach.
Suchen Sie beim Abstimmen der Anlagekonten nach
Kleingeräten/Betriebsbedarf bis 150 € und nach geringwertigen Wirtschaftsgütern im Wert bis zu 410 € bzw.
1.000 € und buchen Sie diese um.
Ist die Inventur der Vorräte richtig durchgeführt worden ?
Klären Sie für den Jahresabschluss eventuelle Differenzen.
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Bereiten Sie Unterlagen vor für eventuelle Bewertungsabschläge bei den Vorräten. Wenn die Wertminderungen
ausreichend dokumentiert sind, müssen handelsrechtlich
Abschreibungen auf die niedrigeren Börsen- oder Marktpreise bzw. auf den niedrigeren Zeitwert vorgenommen
werden.
Bereiten Unterlagen vor zu den angefangenen (teilfertigen) Arbeiten und zur Bewertung der unfertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten. Aus den ersten Monatsbuchhaltungen des neuen Jahres können Sie angefangene Arbeiten und deren Bearbeitungsstand zum Jahresende nachvollziehen.
Geleistete Anzahlungen und erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen aus dem vorangegangenen (Eröffnungsbilanz) und laufenden Geschäftsjahr sind zu prüfen:
Wenn die Endabrechnung zwischenzeitlich gestellt wurde, so buchen Sie die jeweilige Anzahlung um.
Achten Sie bei geleisteten Anzahlungen zum Jahresabschluss auf einen korrekten Vorsteuerausweis auf dem
Beleg und den zutreffenden Umsatzsteuersatz.
Bereiten Sie für den Jahresabschluss eine Liste mit allen
ausstehenden Forderungen vor.
Buchen Sie die Forderungen der Eröffnungsbilanz aus,
sofern diese im laufenden Geschäftsjahr beglichen wurden.
Prüfen Sie, ob noch nicht bezahlte Ausgangsrechnungen
als Forderungen eingebucht sind. Holen Sie dies ggf.
nach. Als Vorbereitung für den JA stellen Sie eine Liste
dieser Rechnungen zusammen oder heften Sie auf sämtliche Rechnungskopien einen Additionsstreifen.
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Wenn Sie auch während des laufenden Geschäftsjahres
Forderungskonten verwenden – wozu Unternehmen als
Soll-Versteuerer für die USt-VA verpflichtet sind -, dann
stimmen Sie zum Ende des Geschäftsjahres die ausstehenden Posten auf den Kontenblättern und den Vorträgen aus der Eröffnungsbilanz ab:
Sind die offenen Rechnungen tatsächlich noch nicht bezahlt ? Buchen Sie sämtliche als Forderung und bei Zahlung doppelt erfassten Umsatzerlöse um.
Die Neubewertung und ggf. Abschreibung von alten und
zweifelhaften Forderungen sowie die pauschale Wertberichtigung auf den gesamten Forderungsbestand werden
im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen.
Bereiten Sie diesbezüglich Schriftstücke vor, aus denen
sich einzelne Risiken wie z.B. erreichte Mahnstufen und
entsprechender Schriftwechsel, fruchtlose Pfändungen,
eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzverfahren u.a.
erkennen lassen sowie das pauschale Ausfallrisiko im
Verhältnis zu den Gesamtforderungen oder Umsätzen.
Kennzeichnen Sie auch diejenigen Forderungen, bei denen später etwa durch Warenrücksendungen und Preisnachlässe Abzüge gemach werden.
Für sämtliche Vermögensgegenstände ist zu prüfen, inwieweit die vorgetragenen Eröffnungsbilanzwerte zum
Abschlussstichtag noch vorhanden sind. Buchen ggf. auf
anderen Konten erfasste Abgänge um.
Erstellen Sie ggf. eine Liste der Vorhandenen Besitzwechsel und gleichen Sie den Bestand auf dem Konto
ab.
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Erstellen Sie eine Liste über die ausstehenden „sonstigen
Forderungen“.
Stimmen Sie die durchlaufenden Posten und den Geldtransit ab.
Gleichen Sie die Eröffnungsbilanzwerte zur Vorsteuer
und den Umsatzsteuerforderungen mit den Konten ab.
Überprüfen Sie ungewöhnlich hohe Vorsteuerbeträge
und Habenbuchungen auf dem Vorsteuerkonto.
Verproben Sie die Vorsteuer des laufenden Geschäftsjahres und halten Sie das Ergebnis für die Jahresabschlusserstellung fest.
Stimmen Sie die letzten Kontenblätter von Kasse, Girokonto, Spareinlagen, Festgeld, Wertpapieren etc. mit
dem Kassenbuch Dezember 2015 bzw. dem letzten Konto- oder Depotauszug ab. Zum Nachweis machen Sie
jeweils Kopien.
Sofern noch nicht geschehen, lösen Sie sämtliche aktive
Rechnungsabgrenzungsposten aus dem Vorjahr auf.
Lösen Sie aktive RAP für Disagios zeitanteilig – linear
oder nach der digitalen Methode - für das laufende Geschäftsjahr auf.
Bereiten Sie die Unterlagen zu geplanten Reinvestitionen
von Anlageverkäufen auf (wegen § 6b EStG).
Welche Anlagegüter sollen für das Unternehmen als
Existenzgründer oder oder Mittelständler in den nächsten
Geschäftsjahren angeschafft/hergestellt werden ?
Überprüfen Sie die Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz und lösen Sie diese ggf. auf.
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Sofern keine aktuellen Unterlagen vorhanden sind, fordern Sie von der Versicherung ein Gutachten zur Bewertung der Pensionsrückstellung und Aktivzeitwerte der
Rückdeckungsversicherung an.
Für die Bildung von aktuellen bzw. neuen Rückstellungen
erstellen Sie eine dokumentierte Liste zur Erstellung des
Jahresabschlusses.
Stimmen Sie die darlehenskonten einzeln mit den Jahresauszügen der Bank ab und buchen Sie ggf. falsche
zugeordnete Tilgungen oder nicht getrennte Zinsanteile
um. Erstellen Sie, sofern dies sinnvoll ist, einen Darlehensspiegel und legen Sie Kopien des Jahresendauszüge zu den Abschlussunterlagen.
Kopieren Sie bei neu aufgenommenen oder umgeschuldeten Darlehen die Verträge und buchen Sie ggf. das
Disagio nach.
Sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
der Eröffnungsbilanz ausgewiesen, so überprüfen Sie die
Buchungen zum Rechnungsausgleich im laufenden Geschäftsjahr, für das der JA erstellt wird. Stornieren Sie
ggf. die doppelt erfassten Eingangsrechnungen.
Bereiten Sie für die Jahresabschlusserstellung Kopien
von allen noch nicht bezahlten Eingangsrechnungen vor
und addieren Sie gleichartige Verbindlichkeiten auf.
Wenn Sie dies auch während des Geschäftsjahres so
handhaben, dann buchen Sie die Verbindlichkeiten möglichst sofort um.
Für sämtliche „sonstigen Verbindlichkeiten“ ist zu prüfen,
inwieweit die vorgetragenen Eröffnungsbilanzwerte am
Abschlussstichtag noch vorhanden sind.
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Als Bruttolohnbucher stimmen Sie das Lohnverrechnungskonto und die dazugehörigen Lohnkostenverbindlichkeiten ab.
Erstellen Sie eine Liste über die „sonstigen Verbindlichkeiten“ zum Abschlussstichtag und fügen Sie Belegkopien bei.
Kopieren Sie die aktuellen Schuldwechsel aus dem
Wechselbuch bzw. erstellen Sie eine Liste und gleichen
Sie den Bestand mit dem Konto ab.
Überprüfen Sie die Eröffnungswerte zu den Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus dem Vorjahr mit den Konten.
Überprüfen Sie ungewöhnlich hohe Beträge und Sollbuchungen auf den Umsatzsteuerkonten.
Stimmen Sie die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse mit der
Umsatzsteuer ab.
Erstellen Sie eine Übersicht über die Zahlen (Umsätze,
USt, VorSt, Zahllast) aus den USt-Voranmeldungen und
stimmen
Sie
daran
die
Konten
zu
den
USt-
Vorauszahlungen ab.
Sind die USt-Vorausszahlungen unpünktlich mit Verspätungszuschlägen und durch Verrechnungen geleistet
worden, empfiehlt es sich, zusätzlich vom zuständigen
Finanzamt einen Kontoauszug anzufordern.
Achten Sie Darauf, dass die Erlöse nach steuerlichen
Gesichtspunkten auf getrennten Konten richtig erfasst
sind. Darüber hinaus erstellte unterjährige Aufgliederungen nach verschiedenen Warengruppen oder Dienstleistungen sollte man zum Jahresende wieder zusammenfassen.
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Klären Sie bei den Erlösen ungewöhnlich hohe Sollbuchungen und auffällige Bank- oder Forderungsumsätze in
gleicher Höhe ab, ob tatsächlich Umsatz storniert oder
doppelt erfasst wurde.
Buchen Sie auch Bagatellerlöse wie etwa „Erlöse Leergut“, „Erlöse Abfallverwertung“ und „Provisionserlöse“ auf
„Umsatzerlöse“ um, wenn diese nicht dem wesentlichen
Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind.
Bereiten Sie für den Jahresabschluss zu den Auslandsumsätzen die Ausfuhrbescheinigungen und zu den
EU-Umsätzen ordnungsmäßige Rechnungen und Versandnachweise vor. Die entsprechenden Erlöskonten
sind ebenso auf „Ausreißer“ hin zu prüfen.
Stimmen in Fällen der Differenzbesteuerung die gesonderten Konten Gebrauchtwareneinkauf, steuerfreie und
steuerpflichtige Erlöse aus Differenzbesteuerung miteinander ab.
Sortieren Sie sämtliche Einkaufsbelege und Verkaufsrechnungen der Gebrauchtgegenstände heraus. Holen
Sie nun ggf. die Einzelaufzeichnungen sämtlicher Gegenstände mit einem Einkaufspreis über 500 € nach und
bilden Sie ansonsten monatliche Gesamtsummen.
Der private Kostenanteil für PKW-Nutzung wird wie ein
Umsatzerlös als unentgeltliche Wertabgabe erfasst. Bereiten Sie ggf. ein Fahrtenbuch vor.
Berücksichtigen Sie die Privatabgrenzung für Telefonkosten sowie Privatanteile für Strom, Gas, Wasser und Heizöl auf den Aufwandskonten im „Haben“ mit Vorsteuerkorrektur oder den entsprechenden Erlöskonten der unentgeltlichen Wertabgabe.
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Stimmen Sie die Sachbezüge mit den Lohnkostenabrechnungen ab
Überprüfen Sie stichprobenweise die Belege für die Aushilfslöhne.
Überprüfen Sie die Reisekostenabrechnungen stichprobenartig auf Vollständigkeit der Angaben und Einhaltung
der steuerlich zulässigen Pauschalen für Verpflegung
und Übernachtung.
Ein Vorsteuerabzug ist nur bei den Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug
oder Schiff) möglich sowie bei den tatsächlichen Kosten
für Verpflegung und Übernachtung.
Überprüfen Sie das Fahrtenbuch auf vollständige und
lückenlose Einträge.
Trennen Sie die Zinsaufwendungen für kurzfristige und
langfristige Verbindlichkeiten. Buchen Sie Kontoführungsgebühren und ähnliche Kosten des Geldverkehrs
um.
Sortieren Sie die Belege der Zinserträge mit einbehaltener Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer heraus,
damit diese zwecks Anrechnung beim FA eingereicht
werden können. Buchen Sie ggf. unterlassene Steuerabzüge als Ertrag ein.
Gleichen Sie die auf dem Konto ausgewiesenen Zinsabschlagsteuern mit den Belegen zu den Steuergutschriften
und Dividendenbescheinigungen für das FA ab.
Stimmen Sie die Steuerzahlungen mit den Bescheiden
und sonstigen Mitteilungen des FA ab.
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Stimmen Sie die Debitoren und Kreditoren-Konten in erster Linie nach der Höhe der ausstehenden Posten ab,
dann erst in der Nummernfolge. Halten Sie die Abstimmungsergebnisse fest und buchen Sie falsche Zuordnungen und Nachlässe um.
Holen nach dem Abstimmen bei Ihren Geschäftspartnern
Saldenbestätigungen ein: für hohe ausstehende Beträge
und bei unklaren Verrechnungen.
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