Hausaufgabenkonzept Grundsätzliches Das Hausaufgabenkonzept basiert auf den Vorgaben des Hausaufgabenerlasses. Hausaufgaben können in Bezug auf die Menge und den Inhalt unterschiedlich gestellt werden. Durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie differenzierte Aufgabenstellungen wird der Belastbarkeit der Schüler/innen Rechnung getragen. Über das Hausaufgabenheft können bei Bedarf regelmäßig Nachrichten zwischen Eltern und Lehrkräften ausgetauscht werden. Über die Hausaufgabenpraxis wird auf Elternabenden zu Beginn des Schuljahres gesprochen. Sinn und Zweck der Hausaufgaben Hausaufgaben unterstützen das schulische Lernen. Sie sollen den Unterricht ergänzen, weiterführen und vorbereiten. Hausaufgaben sind dafür da, etwas nachzuschlagen, etwas zu wiederholen und sich einzuprägen, etwas auszuprobieren und zu üben, etwas zu vertiefen und zu erweitern, etwas in neuen Situationen anzuwenden. Hausaufgaben sollen: Lernerfolge kontrollieren Eventuelle Wissenslücken sichtbar machen Zum selbstständigen Arbeiten hinführen (Einteilung der Arbeitszeit, Unterstützung der Erziehung zu sorgfältiger, vollständiger und pünktlicher Ausführung von Aufträgen) Dauer der Hausaufgaben Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: In der Grundschule beträgt der Zeitaufwand in der Regel 30 Minuten. (Im 1. Jahrgang werden die Schüler/innen anhand von Aufgaben geringen Umfangs an das häusliche Arbeiten gewöhnt ca. 20 Minuten) Im Primarbereich dürfen keine Hausaufgaben zum Montag aufgeben werden. Die Hausaufgaben werden von den Kindern selbstständig erledigt. Eine Hilfestellung der Eltern in formaler Hinsicht (gute Arbeitsbedingungen schaffen, Interesse zeigen, über die Unterrichtsinhalte sprechen, Hausaufgaben würdigen) ist wichtig und erwünscht. Seite 1 von 2 Es lässt sich in der Praxis nicht vermeiden, dass einzelne Schüler/innen länger an den Hausaufgaben arbeiten oder diese in seltenen Fällen nicht völlig selbstständig erledigen können. Aufgabe der Eltern ist es dann unmittelbar Rücksprache mit den Lehrkräften zu halten (kurze Notiz unter der Hausaufgabe oder im Hausaufgabenheft), um über die Situation des Kindes zu berichten und gemeinsam eine Lösung zu finden. Es sollte dabei beachtet werden, ob das Kind konzentriert arbeitet. Es werden von den Lehrkräften differenzierte Hausaufgaben angeboten. Während der Ganztagsbetreuung können die Schüler/innen ihre Hausaufgaben in Gruppen bis zu ca. 10 Kindern erledigen. Hierfür steht ihnen 30 bis 40 Minuten zur Verfügung. Die Kontrolle der Hausaufgaben muss jedoch im Elternhaus erfolgen. Selbstverständlich werden die Kinder bei nicht zu lösenden Schwierigkeiten von der betreuenden Lehrkraft unterstützt. Eine Garantie, dass die Hausaufgaben alle erledigt werden, kann nicht gegeben werden. Auch hier finden ggf. klärende Gespräche zwischen den Eltern und den Lehrkräften statt. Vereinbarungen, damit Hausaufgaben erfolgreich erledigt werden können: Die Lehrkräfte notieren die Hausaufgaben an einer Tafel. Den Schüler/innen wird eine angemessene Zeit gegeben, die Hausaufgaben in ihr Hausaufgabenheft zu schreiben. Es wird darauf geachtet, dass auch individuelle Hausaufgaben notiert werden. Die Lehrkräfte kontrollieren die Hausaufgaben. Die Eltern stellen sicher, dass ihr Kind die Zeit, Ruhe und den Arbeitsplatz vorfindet, um die Hausaufgaben zu erledigen. Falls notwendig unterstützen sie ihr Kind bei den täglichen Vorbereitungen (Schultasche packen, Ordnen von Arbeitsblättern, Vollständigkeit der Schreibutensilien, benötigte Bücher und Arbeitsmaterialien, …). Vergessene Hausaufgaben / nicht erledigte Hausaufgaben Sind Hausaufgaben wiederholt nicht angefertigt worden, erfolgt eine schriftliche und/oder telefonische Rückmeldung an die Eltern. Im Gespräch wird die Situation dargelegt, um gemeinsam eine Lösung des „Hausaufgabenproblems“ zu finden. .Die Hausaufgaben sind zeitnah und vollständig nachzuholen. Vergisst ein Kind regelmäßig seine Hausaufgaben und die Eltern reagieren nicht auf die Notizen der Lehrkräfte und auf die mündliche Mittelung, wird ein offizielles Schreiben der Schule mit Hinweis auf die Fürsorgepflicht an die Eltern geschickt. Seite 2 von 2
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