Leitlinien für die Hausaufgabenbetreuung - SOS

Leitlinien für die
Hausaufgabenbetreuung
1.
Hausaufgabenzeiten
a. Alle Kinder der Flex A/B werden um 12.45 Uhr zur Hausaufgabenzeit gerufen.
b. Alle Kinder der 1a/2a werden um 12.00 Uhr zur Hausaufgabenzeit gerufen.
c. An den Tagen, an denen die Kinder der Flex-Klassen und der 1a/2a 5 Stunden Unterricht
haben, werden keine Hausaufgaben im Hort gemacht.
d. Alle Kinder der 3. – 6. Klasse werden um 14.00 zur Hausaufgabenzeit gerufen.
e. Alle Kinder gehen unabhängig von Hausaufgaben auf ihre Lerngruppen.
f.
Alle Kinder der 1. – 2. Klasse sind maximal 45 Minuten in den Lerngruppen/Kinder, die
ihre Hausaufgaben beendet haben, können in den Freizeitbereich wechseln.
g. Alle Kinder der 3.- 4. Klasse sind maximal 45 Minuten in der Lerngruppe/ Kinder, die ihre
Hausaufgaben beendet haben, können in den Freizeitbereich wechseln.
h. Alle Kinder der 5.- 6. Klasse sind maximal 60 Minuten in der Lerngruppe/ Kinder, die ihre
Hausaufgaben beendet haben, können in den Freizeitbereich wechseln.
i.
Die Hausaufgabenzeit endet für alle Kinder spätestens um 15.00 Uhr.
2.
j.
Hausaufgabenfreie Zeit
Am Freitag, am letzten Tag vor Ferien, bei verkürztem Unterricht (hitzefrei) oder an Tagen, an denen die Klasse gemäß Stundenplan fünf Stunden Unterricht haben, werden
keine Hausaufgaben im Hort erledigt.
k. Besucht ein Kind den Hort erst nach der jeweiligen Hausaufgabenzeit, müssen die Hausaufgaben ohne Betreuung durch ErzieherInnen oder zu Hause erledigt werden.
3.
Hausaufgabenbetreuung
a. Die Kinder müssen grundsätzlich selber wissen, welche Hausaufgaben sie haben. Bei
Bedarf können sie bei Klassenkameraden nachfragen.
b. In der Hausaufgabenzeit werden vorrangig die schriftlichen Hausaufgaben angefertigt.
c. Die Hausaufgabenzeit kann von den Kindern für mündliche Hausaufgaben genutzt werden.
d. Auf Wunsch der Eltern kann die Hausaufgabenzeit auch für selbst gewählte Übungen
genutzt werden (zusätzliche Rechenaufgaben, Leseübungen u. ä.). Diese werden wie
Hausaufgaben behandelt und sollen durch die Eltern im Hausaufgabenheft eingeschrieben werden und von den regulären Hausaufgaben unterscheidbar sein. Die regulären
Hausaufgaben werden vorrangig erledigt.
e. Hausaufgaben sollen grundsätzlich selbständig erledigt werden.
f.
Wenn Kinder um Hilfe nachfragen, sollen sie eine Frage formulieren, die bearbeitet/beantwortet werden kann. Es findet keine längere Einzelbetreuung statt.
g. Werden Schwierigkeiten festgestellt, wird nicht vorrangig bei der Lösung der Einzelaufgabe geholfen, sondern es werden Lösungsstrategien und -methoden angeboten (Rechnen mit Klötzen, Zahlentafel. Zahlenstrahl, Legos, Computer etc.).
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h. Aufgaben werden nicht künstlich vereinfacht (z. B. durch Vorstrukturierung der Aufgaben).
i.
Werden Defizite bei den Grundoperationen (Voraussetzung für die Hausaufgaben) festgestellt, wird der/die LehrerIn und die Eltern informiert. Förderunterricht ist kein Bestandteil der Hausaufgabenbetreuung.
j.
Ist ein Kind trotz unterschiedlicher pädagogischer Strategien vom Rahmen der Hausaufgabenbetreuung überfordert, wird ein Gespräch zwischen Eltern, Hausaufgabenbetreuung und Hortleitung vereinbart, um das weitere Vorgehen zu klären.
k. Ab ca. 12 Kinder werden zwei Gruppe ggf. zusammengefasst und ein/e Pädagoge/-in
wechselt in den Freizeitbereich.
l.
Wenn es im Kontext der Hausaufgabenbetreuung möglich und sinnvoll erscheint, unterstützen die ErzieherInnen die Kinder auch über die beschriebenen Leistungen hinaus.
Diese Leistungen liegen allein im Ermessen der diensttuenden ErzieherInnen, sind strukturell nicht abgesichert und können deshalb nicht garantiert werden.
4.
Inhaltliche Kontrolle
a. Die inhaltliche Kontrolle der Hausaufgaben ist Teil der Hausaufgaben. Grundsätzlich soll
sie durch das Kind selbst vorgenommen werden. Die entsprechenden Methoden können
von den ErzieherInnen vorgeschlagen werden (z. B. Nutzung von Taschenrechner, Partnervergleich u. ä.).
b. Fehlen situativ geeignete Methoden, kontrollieren die ErzieherInnen die Hausaufgaben
punktuell. Ziel der inhaltlichen Kontrolle ist es, festzustellen, ob die Aufgabe grundsätzlich
verstanden und bewältigt wurde. Fehlerfreiheit wird durch die ErzieherInnen nicht garantiert.
c. Bei der inhaltlichen Kontrolle durch die ErzieherInnen gilt: Zuerst stille Durchsicht und
klären ob es sich um Flüchtigkeitsfehler handelt, ob ein Verständnisproblem vorliegt oder
die grundlegenden Operationen zum Lösen der Aufgabe nicht gekonnt werden. Flüchtigkeitsfehler werden möglichst nicht direkt angestrichen bzw. angesprochen, sondern es
wird das eigene Entdecken und Korrigieren der Fehler angeregt. Möglichkeiten hierfür
sind: Zeile oder Bereich markieren, in der/dem sich ein Fehler befindet; ein Wort nachschlagen lassen; eine Rechnung nochmals vorrechnen lassen (Erfolgsorientierung).
d. Saubere Heftführung wird nur soweit eingefordert, dass Darstellung und Schrift nicht zu
Fehlern führen (z. B. saubere Darstellung bei schriftlichem Rechnen).
e. Bestimmte Darstellungsarten, Anordnungen, Vorgehensweisen u. ä. bei den schriftlichen
Hausaufgaben werden nur dann eingefordert, wenn es ausdrücklicher, im Hausaufgabenheft vermerkter Bestandteil der Hausaufgaben ist.
5.
Kontrolle der Vollständigkeit
a. Alle SchülerInnen zeigen ihre Hausaufgaben nach Beendigung. Die ErzieherInnen prüfen
im Rahmen der Möglichkeiten immer, ob die Hausaufgaben vollständig sind. Das Hausaufgabenheft und Kinder aus der gleichen Klasse sind hier Bezugspunkte.
b. Mündliche Hausaufgaben werden nicht kontrolliert.
c. Können die Hausaufgaben nicht innerhalb der Hausaufgabenzeit fertiggestellt, werden
Eltern und LehrerInnen schriftlich/mündlich über Sachverhalt und Gründe informiert und
bei Bedarf um ein Gespräch gebeten, um geeignete Strategien absprechen zu können
d. Die Prüfung der Hausaufgaben wird mit Kürzel der ErzieherIn im Hausaufgabenheft bestätigt.
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e. Steht das Hausaufgabeheft nicht zur Verfügung, werden die Hausaufgaben durch das
Kind in das Gruppenhausaufgabenheft eingetragen (bei Erstklasskindern durch Erzieherin) und durch die Erzieherin abgezeichnet.
6.
Konzentrationsförderung
a. Bei Bedarf werden einzelnen Kindern alternative Arbeitsplätze (auf Matte liegen, unter
Kopfhörer, Steharbeitsplatz, Einzelbüro o. ä.) angeboten werden.
b. Während den Hausaufgaben soll nur geflüstert werden. Einstiegsübungen oder Zeremonien helfen beim Start in die Hausaufgabenzeit.
c. Hintergrundmusik – ggf. individuell über Kopfhörer zum Abschirmen - kann zur Konzentrationsförderung gelegentlich genutzt werden.
d. Der Raum soll vor dem Lernen gut gelüftet werden. Während des Lernens bleiben, wenn
es die Kälte/Wärme zulässt, einige Fenster gekippt.
Hort der Jahnschule
14.12.2015
September 2015
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