Das große ElterngeldPlus 1x1 12-24 Alles über das ElterngeldPlus Wer kann ElterngeldPlus beantragen? • Generell kann jeder ElterngeldPlus beantragen! • Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. ElterngeldPlus • Eltern, die während ihrer Elternzeit nicht arbeiten, aber ihr Elterngeld lieber über einen längeren Zeitraum verteilt bekommen möchten. ElterngeldPlus verstehen – ein paar einleitende Fakten • Jeder kann ElterngeldPlus beantragen, egal ob er während der Elternzeit arbeitet oder nicht. • Eltern müssen sich nicht zwischen dem Basiselterngeld und ElterngeldPlus entscheiden – beides lässt sich im Verlauf der Elternzeit abwechseln und ist so kombinierbar. • Pro Elternteil können maximal 12 Monate Basiselterngeld genutzt oder diese auf bis zu 24 Monate ElterngeldPlus aufgeteilt werden. • Partnermonate und Partnerschaftsbonus sind zwei verschiedene Dinge! 2 zusätzliche Partnermonate bekommen Eltern zu den Elterngeldmonaten hinzu, wenn beide jeweils für zwei Monate Elternzeit nehmen. Ob diese mindestens zwei Monate verteilt oder am Stück genommen werden, ist dabei nicht relevant. Auch müssen die Eltern für die Partnermonate nicht parallel in Elternzeit gehen. Den 4-monatigen Partnerschaftsbonus hingegen bekommen Eltern, die in der Elternzeit gleichzeitig vier Monate am Stück zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten! Was jeweils noch genauer dahinter steckt, erfahren Sie in unserem kleinen ElterngeldLexikon (s. Folgeseiten). • Das ElterngeldPlus führt nicht dazu, dass Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, mehr Elterngeld bekommen als Eltern, die gar nicht arbeiten. Es bezweckt nur, dass in Teilzeit arbeitende Eltern jetzt weniger von ihrem Elterngeld abgezogen bekommen als vor der Einführung des ElterngeldPlus. Sie bekommen nun maximal so viel Elterngeld, wie Eltern, die in der Elternzeit gar nicht arbeiten, aber nicht mehr. • Grundsätzlich bekommen Eltern, die ElterngeldPlus beantragen, die Hälfte des Basiselterngelds, dafür aber doppelt so lange. Ist diese Hälfte des Basiselterngelds aber mehr als der Betrag, den Eltern nach der sogenannten Differenzmethode bekommen würden, erhalten sie nur den niedrigeren Betrag gemäß der Differenzmethode. Auf den nächsten Seiten: Kleines ElterngeldPlus-Lexikon mit Erklärungen zu allen Begriffen und mit verschiedenen Fallbeispielen. 1 Kleines Elterngeld-Lexikon Basiselterngeld, so heißt jetzt das frühere, „normale“ 12 Elterngeld. Nimmt nur ein Elternteil Elternzeit, so wird das Basiselterngeld für bis zu 12 Monate gezahlt. Es beträgt mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Diese 12 Monate können auch frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Basiselterngeld Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://arbeitnehmerportal.de/elterngeld/wie-hoch-ist-das-elterngeld/ Wichtig: Die acht Wochen nach der Geburt, in denen bei angestellten Arbeitnehmerinnen Mutterschutzgeld bezogen wird, werden auf diese 12 Monate angerechnet. Da Mütter in dieser Zeit bereits Mutterschutzgeld erhalten, bekommen sie in diesen ersten zwei Monaten daher kein Elterngeld, sondern nur in den 10 Monaten im Anschluss an den Mutterschaftsgeld-Bezug. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://arbeitnehmerportal.de/elterngeld/mutterschaftsgeld-im-mutterschutz/ Partnermonate werden die zwei Monate genannt, die ein Elternpaar zusätzlich zu den 12 Monaten bekommt, in denen es Basiselterngeld bezieht. Voraussetzung ist, dass beide Eltern jeweils für insgesamt mindestens 2 Monate in Elternzeit gehen. Ob in diesen zwei Monaten Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezogen wird, ist egal. Aber Partnermonate Achtung: Pro Elternteil können maximal 12 Monate Basiselterngeld bzw. 24 Monate ElterngeldPlus in Anspruch genommen werden. Nimmt der Vater z.B. nur 2 Monate Elternzeit mit ElterngeldPlus statt mit Basiselterngeld, so bekommt das Elternpaar zwar die Partnermonate in Form von 2 Basiselterngeld-Monaten bzw. 4 ElterngeldPlus-Monaten. Die Frau kann aber nicht die vom Mann verbleibenden zwei EltergeldPlus-Monate nutzen, da sie dann mehr als 12 Basiselterngeld-Monate bzw. max. 24 ElterngeldPlus- 12+2 Monate nutzen würde. Die Partnermonate können am Alleinerziehen de Stück oder auch verteilt genommen werden. Um die bekommen die zwei Partnermonate zusätzlichen Partnermonate zu bekommen, dürfen automatisch zu den 12 Monaten, auf di die Eltern in diesen mindestens zwei Monaten e sie grundsätzli ch Anspruch habe n, hinzu und kö jeweils maximal bis zu 30 Stunden arbeiten nnen so auch allein 14 Monat e Basiselternge ld oder bis zu 28 (es darf aber auch deutlich weniger sein oder gar Monate Elternge ld Pl us nutzen!! nicht gearbeitet werden). Darüber hinaus muss Die Voraussetzun gen hierzu finde n Sie unter: sich das Einkommen im Vergleich zur Vollzeitbehttps://arbeitneh m er po rt al.de/ schäftigung in dieser Zeit vermindern. Nehmen elterngeld/eltern ge ld -fu eralso sowohl die Mutter als auch der Vater jeweils alleinerziehende / mindestens 2 Monate Elternzeit, bekommen sie für zwei weitere Monate, die Partnermonate, Elterngeld. Insgesamt also für 14 Monate. Alleinerziehende bekommen übrigens automatisch die vollen 14 Monate. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://arbeitnehmerportal.de/elterngeld/wie-lange-bekommt-man-elterngeld Partnermonate kompakt: • • • • beide Eltern müssen Elternzeit nehmen parallel oder hintereinander jeweils mindestens 2 Monate am Stück oder verteilt jeweils maximal bis zu 30 Stunden die Woche Berufstätigkeit in Teilzeit möglich • vermindertes Einkommen in der Elternzeit oder gar keine Berufstätigkeit = +2 zusätzliche Partnermonate (in denen man Basiselterngeld beziehen kann oder diese auf vier Monate ElterngeldPlus verteilen kann) 2 Kleines Elterngeld-Lexikon Das ElterngeldPlus ist eine neue Möglichkeit, Elterngeld über einen längeren Zeitraum verteilt zu bekommen. 12-24 Eltern, die während der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeiten, können ihr Elterngeld doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld, erhalten dann pro Monat aber jeweils ElterngeldPlus nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Am Ende ist der insgesamt gezahlte Elterngeldbetrag aber genau so hoch wie beim Basiselterngeld. Einen Vorteil im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung des ElterngeldPlus haben insbesondere Eltern, die während ihrer Elternzeit bereits wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Vorher haben sie durch ihre Teilzeittätigkeit insgesamt weniger Elterngeld bekommen als Eltern, die nicht gearbeitet haben. Durch das ElterngeldPlus bekommen sie nun mehr Elterngeld als früher und können es über einen längeren Zeitraum verteilen. Insgesamt bekommen sie aber nicht mehr Elterngeld als Eltern, die in der Elternzeit gar nicht arbeiten. Sie bekommen nur weniger abgezogen als früher und damit jetzt maximal genau so viel wie Eltern, die nicht arbeiten! Durch das ElterngeldPlus werden so aus bis zu 12 Basiselterngeld-Monaten bis zu 24 ElterngeldPlus-Monate. Umfassende Beispielrechnungen und Möglichkeiten zur zeitlichen Aufteilung finden Sie in unseren Übersichten auf den Folgeseiten. Der Partnerschaftsbonus fördert Elternpaare, bei denen beide Elternteile für mindestens 4 Monate <28 parallel zwischen 25 und 30 Stunden die Woche während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und daher ElterngeldPlus beziehen. Ist dies der Fall, bekommen Partnerschaftsbonus sie den Partnerschaftsbonus in Form von 4 zusätzlichen Monaten, in denen sie ElterngeldPlus bekommen, dazu. Zu den bis zu 24 möglichen ElterngeldPlus-Monaten kommen also noch 4 dazu, so dass Eltern durch den Partnerschaftsbonus auf bis zu 28 ElterngeldPlus-Monate kommen können. 3 Partnerschaftsbonus kompakt: • möglich, wenn ElterngeldPlus bezogen wird • beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit • 25-30 Stunden die Woche • für 4 Monate = +4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus für jeden Elternteil Auch Alleinerziehen de können von de m Partnerschaftsbo nus profitieren! Sie bekommen für 4 weitere M onate ElterngeldPlus, wenn Sie in dies em Zeitraum zwisch en 25 und 30 St unden die Woche beru fstätig sind. Die Voraussetzunge n hierzu finden Sie unter: https:// arbeitnehmerpo rtal.de/ elterngeld/eltern geld-fueralleinerziehende / Kleines Elterngeld-Lexikon Die Differenzmethode ist ein Verfahren, das angewendet wird, um das Elterngeld von Eltern zu berechnen, die in ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Beantragen Eltern, die in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, kein ElterngeldPlus sondern normales BasiselDifferenzmethode terngeld, so wird der Betrag des Elterngeldes, den sie bekommen, immer nach der Differenzmethode berechnet. Bei dieser Methode wird die Differenz zwischen ehemaligem Vollzeitgehalt und dem Gehalt in Teilzeit in der Elternzeit ermittelt. Von der Differenz gibt es dann den entsprechenden Prozentsatz (ja nach ehemaligem Vollzeit-Einkommen zwischen 65% und 67%) als Elterngeld. Weitere Informationen zu der Höhe des Elterngeldes finden Sie unter: https://arbeitnehmerportal.de/elterngeld/wie-hoch-ist-das-elterngeld/ Seit der Einführung des ElterngeldPlus bekommen Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus beantragt haben, jetzt grundsätzlich einfach die Hälfte des Basiselterngeldes, das sie bekommen würden, wenn sie in der Elternzeit nicht arbeiten. Dafür aber doppelt so lange. Das gilt aber nur so lange, wie die Hälfte des eigentlichen Basiselterngelds weniger ist, als der Elternteil nach der eben beschriebenen Differenzmethode bekommen würde. Sobald die Hälfte des normalen Basiselterngelds mehr ist als der Betrag an Elterngeld, der sich aus der Differenzmethode ergibt, bekommt der Elternteil nur den Betrag gemäß der Differenzmethode. Beispiel: Einkommen vor Geburt = 2.200 € asiselterngeld ohne Teilzeitarbeit= B (65% von 2.200 €) davon die Hälfte = Einkommen in Teilzeit = (während der Elternzeit) Differenz (2.200 – 1.650 €) = davon 65% = 1.430 € 715 € 1.650 550 € 357,50 € → Nach der Differenzmethode würde der Elternteil nur 357,50 € Elterngeld bekommen. Denn die Hälfte des Basiselterngeldes bekommen Eltern, die in Teilzeit arbeiten, nur, wenn dieser Betrag weniger ist als der Betrag nach der Differenzmethode. Auf den nächsten Seiten: Beispiele zur Elterngeld-Berechnung für Eltern mit mittlerem und höherem Einkommen. 4 Beispiele zur Berechnung von Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich Kleines Elterngeld-Lexikon Die folgenden beiden Beispiele stellen dar, wie viel Elterngeld Eltern bekommen, die während ihrer Elternzeit in Teilzeit berufstätig sind, je nachdem ob sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beantragt haben (beides ist bei einer Teilzeittätigkeit in der Elternzeit möglich!) BEISPIEL 1 zur Elterngeld-Berechnung: • Mittleres Einkommen • Netto-Einkommen vor der Geburt des Kindes: 1.400 €/Monat • Voller Basiselterngeldanspruch: 910 €/Monat (=65% von 1.400 €) • Summe Elterngeld für max. 12 Monate, wenn nur Basiselterngeld bezogen wird: 10.920 € (=12 x 910 €) 12 Basiselterngeld 12-24 Die Hälfte von 910 € = 455 € ElterngeldPlus 5 Einkommen nach Geburt des Kindes durch Teilzeitarbeit: 560,- €/Monat Einkommenswegfall = Differenz zwischen Voll- und Teilzeitgehalt: 840 €/Monat (1400 - 560 = 840) Basiselterngeld bei Teilzeittätigkeit ElterngeldPlus bei Teilzeittätigkeit (nach Differenzmethode) 546 €/Monat (=65% von 840 €) (die Hälfte vom Basiselterngeld) 455 €/Monat (= 910 € : 2) Summe Basiselterngeld Summe ElterngeldPlus für max. 12 Monate 6.552 € (= 12 x 546 €) für max. 24 Monate 10.920 € (= 24 x 455 €) Da die Hälfte vom Basiselterngeld weniger ist als das Elterngeld nach der Differenzmethode, wird beim ElterngeldPlus die Hälfte des Basiselterngelds gezahlt. Genauso viel wie für Eltern, die überhaupt nicht arbeiten und nur Basiselterngeld beziehen! Beispiele zur Berechnung von Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich Kleines Elterngeld-Lexikon BEISPIEL 2 zur Elterngeld-Berechnung: • Höheres Einkommen • Netto-Einkommen vor der Geburt des Kindes: 2.200 €/Monat • Voller Elterngeldanspruch: 1.430 €/Monat (=65% von 2.200 €) • Summe Elterngeld für max. 12 Monate, wenn nur Basiselterngeld bezogen wird: 17.160 € (=12 x 1.430 €) 12 Basiselterngeld 12-24 Die Hälfte von 1.430 € = 715 € ElterngeldPlus Einkommen nach Geburt des Kindes durch Teilzeitarbeit: 1.650 €/Monat Einkommenswegfall = Differenz zwischen Voll- und Teilzeitgehalt: 550 €/Monat (2.200 - 1.650 = 550) Basiselterngeld bei Teilzeittätigkeit (nach Differenzmethode) 357,50 €/Monat (=65% von 550 €) ElterngeldPlus bei Teilzeittätigkeit 357,50 €/Monat Summe Basiselterngeld Summe ElterngeldPlus für max. 12 Monate 4.290 € (= 12 x 357,50 €) für max. 24 Monate 8.580 € (= 24 x 357,50 €) 6 (Die Hälfte von Basiselterngeld wären 715 €/Monat (= 1.430 € : 2). Da diese 715 € aber mehr sind als das Basiselterngeld bei Teilzeittätigkeit nach der Differenzmethode, wird nur der Betrag gemäß der Differenzmethode gezahlt, also ebenso 357,50 €/Monat. Bei ElterngeldPlus weniger Elterngeld als für Eltern, die in der Elternzeit überhaupt nicht arbeiten, aber mehr als beim Basiselterngeld. Kleines Elterngeld-Lexikon Beispiele zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit Wie viele Monate Elterngeld sind möglich? Zusammengefasst: Bis zu 10, 12, 14, 24, oder sogar 28 Monate Elterngeld? Verwirrend! Wann bekommt denn nun wer wie viel? Die Grundbausteine des Elterngeldes Eines vorweg: Arbeitnehmerinnen bekommen, aufgeteilt zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber, in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld der 8 Wochen nach der Geburt wird auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass die Mutter in den zwei Monaten, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, kein Elterngeld bekommt! So werden aus den 12 Monaten, die eine Mutter grundsätzlich Anspruch auf Basiselterngeld hat, nur noch 10 Monate bei angestellten Arbeitnehmerinnen. Diese zwei Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, werden automatisch als Monate angerechnet, in denen Basiselterngeld bezogen wurde. Dadurch sind sie nicht als ElterngeldPlus-Monate auf den doppelten Zeitraum aufteilbar. Und noch etwas vorweg: Vom ElterngeldPlus hört man oft, dass es bis zu 24 Monate (mit dem sogenannten Partnerschaftsbonus sogar bis zu 28 Monate) ElterngeldPlus gibt. Das ist aber ein eher theoretischer Fall. Denn Voraussetzung dafür wäre, dass die Mutter ab dem 1. Monat, also sofort nach der Geburt, wieder in Teilzeit arbeitet und in den 8 Wochen nach der Geburt kein Mutterschaftsgeld bezieht. Denn nur dann verdoppeln sich die 12 Monate tatsächlich auf 24 Monate ElterngeldPlus (aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus). Arbeiten sowohl die Mutter als auch der Vater mindestens vier Monate im Rahmen einer Elternzeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden (also muss auch der Vater zumindest für vier Monate im Rahmen einer Elternzeit weniger arbeiten!), so gibt es für jeden 4 Monate ElterngeldPlus zusätzlich! Das bedeutet nicht, dass beide dann insgesamt 8 Monate zwischen 25 und 30 Stunden in Teilzeit arbeiten müssen. Die 4 Monate, in denen beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus bekommen, sind dann automatisch der 4-monatige Partnerschaftsbonus, den es zusätzlich zu der normalen Elternzeit gibt. Die folgende Aufführung gilt für Eltern, bei denen sich die Mutter in einem Angestelltenverhältnis befindet und so im Rahmen ihres Mutterschutzes Mutterschaftsgeld bezieht, das heißt, in den ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes. 12 Basiselterngeld 12+2 Partnermonate 12-24 ElterngeldPlus max 28 Partnerschaftsbonus • 12 Monate Basiselterngeld • Davon 2 Monate Mutterschaftsgeld = 10 Monate Basiselterngeld (bei angestellten Arbeitnehmerinnen) ▶ Können verteilt werden auf bis zu 20 ElterngeldPlusMonate und sind unter den Eltern frei aufteilbar. • Nimmt auch der Vater für mindestens 2 Monate Elternzeit und arbeitet für maximal 30 Stunden die Woche bei einem reduzierten Einkommen, so gibt es für das Elternpaar zu den 10 Monaten Basiselterngeld 2 Partnermonate Basiselterngeld dazu (alternativ aufteilbar auf 4 Monate ElterngeldPlus). • 10 + 2 = 12 Monate Basiselterngeld (inklusive Partnermonate) ▶ Können verteilt werden auf bis zu 24 ElterngeldPlusMonate und sind unter den Eltern frei aufteilbar. In diesem Fall müssen aufgrund der 2 Partnermonate pro Elternteil aber mindestens zwei Monate Elternzeit genommen werden. • Zusätzlich können beide Eltern den Partnerschaftsbonus von jeweils 4 weiteren Monaten ElterngeldPlus bekommen, in dem Sie 4 Monate parallel in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden die Woche arbeiten. Etwas anschaulicher wird die Thematik anhand der Beispiele auf den nächsten Seiten: Mögliche Kombinationen von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus 7 Kleines Elterngeld-Lexikon Beispiele zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit Mögliche Kombinationen von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Mutter z. B. selbstständig und ohne Mutterschaftsgeld-Bezug ElterngeldPlus und Teilzeit 1 Partnerschaftsbonus 2 ElterngeldPlus und Teilzeit Vater 8 Lebensmonat des Kindes 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 • Beide Eltern nehmen für jeweils mindestens vier Monate ElterngeldPlus in Anspruch (= jeweils zwei Monate Basiselterngeld), so bekommen Sie zu den grundsätzlich zwölf Monaten Basiselterngeld die Partnermonate in Form von 2 Monaten Basiselterngeld bzw. 4 Monaten ElterngeldPlus hinzu. 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 ▶Diese Konstellation ist nur möglich, wenn die Mutter in den ersten zwei Monaten nach der Geburt kein Mutterschaftsgeld bezieht! Dies ist zum Beispiel bei Selbstständigen der Fall. ▶Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten als Monate, in denen Basiselterngeld bezogen wird. Sie sind somit nicht wie beim ElterngeldPlus aufteilbar! Da in diesem Beispiel kein Mutterschaftsgeld bezogen wird, kann das Elterngeld vom ersten Monat nach der Geburt an als ElterngeldPlus beantragt und die Monate so komplett aufgeteilt werden. • Insgesamt haben sie so einen Anspruch auf 12 + 2 = 14 Monate Basiselterngeld beziehungsweise 28 Monate ElterngeldPlus. • In diesem Beispiel teilen sich die Eltern die 28 Monate ElterngeldPlus auf: jeder nimmt (28 : 2 =) 14 Monate pro Elternteil. 2 Im Anschluss an die jeweils 14 Monate arbeiten beide Eltern weitere 4 Monate parallel in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden und erhalten so den Partnerschaftsbonus, das bedeutet 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Kleines Elterngeld-Lexikon Beispiele zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit Mögliche Kombinationen von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus 6 Mon. Basiselterngeld (davon 2 Mon. 1 Mutterschaftsgeld) Mutter 12 Monate ElterngeldPlus und Teilzeit Partnerschaftsbonus 4 2 Mon. Basiseltern2 geld Vater Lebensmonat des Kindes 1 2 1 3 2 3 Vollzeit 9 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Beide Eltern gehen für mindestens 2 Monate in Elternzeit = 2 zusätzliche Partnermonate. Hier werden die 2 Partnermonate als Basiselterngeld genutzt (alternativ möglich: als 4 Monate ElterngeldPlus nutzen). ▶ Insgesamt 14 Monate (12 + 2 Partnermonate) Basiselterngeld, ▶davon werden 8 in Anspruch genommen (6 von der Mutter, 2 vom Vater). ▶14 - 6 - 2 = 6 Monate Basis-EG überbleibend = auf 12 Monate ElterngeldPlus aufteilbar. 4 Beide Eltern arbeiten während der Elternzeit weitere 4 Monate parallel in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden und erhalten so den Partnerschaftsbonus. Das bedeutet sie erhalten 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. 22 23 24 25 26 27 28 Kleines Elterngeld-Lexikon Beispiele zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit Mögliche Kombinationen von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus 10 Mon. Basiselterngeld (davon 2 Mon. Mutterschaftsgeld) ElterngeldPlus und Teilzeit Mutter 1 ElterngeldPlus und Teilzeit Vollzeit 2 Partnermonate = 4 ElterngeldPlusMonate Vater Lebensmonat des Kindes 1 1 2 3 4 5 6 Partnerschaftsbonus 2 7 8 9 10 11 12 13 14 10 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Beide Eltern sind für mindestens 2 Monate in Elternzeit und max. 30 Stunden die Woche nebenbei berufstätig. ▶ Zusätzlich 2 Partnermonate = 12 + 2 = 14 Monate Basis-EG (inklusive 2 Monaten Mutterschaftsgeld), ▶ 10 davon werden von der Mutter als Basis-EG bezogen, es verbleiben 4 Monate Basis-EG = 8 Monate EGPlus. ▶ Diese werden hier zwischen den Eltern aufgeteilt, jeder nimmt 4. 2 Den Partnerschaftsbonus gibt es durch 4 weitere Monate parallele Teilzeitarbeit beider Eltern zwischen 25 und 30 Stunden die Woche. 25 26 27 28 Kleines Elterngeld-Lexikon Beispiele zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit Mögliche Kombinationen von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus 8 Mon. Basiselterngeld 1 (davon 2 Mon. Mutterschaftsgeld) 8 Mon. ElterngeldPlus und Teilzeit 3 Mutter Partnerschaftsbonus 4 Vollzeit 4 Mon. ElterngeldPlus und Teilzeit 2 Vollzeit Vater 11 Lebensmonat des Kindes 1 1 2 3 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 • Die Mutter bezieht 8 Monate Basis-EG • Der Vater geht 4 Monate mit ElterngeldPlus in Elternzeit, so erhalten die Eltern zusätzlich die Partnermonate, die sich in Form von 2 Monaten Basiselterngeld oder (wie in diesem Beispiel) als 4 Monate ElterngeldPlus nutzen lassen. ▶ Grundsätzlich: 12 + 2 Partnermonate = 14 Monate Basiselterngeld insgesamt für das Elternpaar, 8 durch Basis-EG der Mutter genutzt: Es verbleiben (14 - 8 =) 6 Monate Basiselterngeld bzw. 12 Monate ElterngeldPlus für das Elternpaar gemeinsam. ▶ 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate ElterngeldPlus müssen für die Partnermonate vom Vater genommen werden (pro Elternteil können max. 12 Monate Basiselterngeld bzw. max. 24 Monate ElterngeldPlus bezogen werden). ▶ Es bleiben für die Mutter (12 - 8 =) 4 Monate Basiselterngeld = 8 Monate ElterngeldPlus. ▶ Der Vater nimmt die Partnermonate in Form von 4 ElterngeldPlus-Monaten (alternativ möglich: 2 Monate Basiselterngeld). 21 22 23 24 25 26 27 28 4 Den Partnerschaftsbonus gibt es durch 4 weitere Monate parallele Teilzeitarbeit beider Eltern zwischen 25 und 30 Stunden die Woche. Kleines Elterngeld-Lexikon Beispiele zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit Mögliche Kombinationen von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus 12 Mon. Basiselterngeld (davon 2 Mon. Mutterschaftsgeld) Mutter ElterngeldPlus und Teilzeit 1 Vollzeit Lebensmonat d. Kindes 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 12 13 14 15 16 • Die Mutter bezieht zunächst 12 Monate Basis-EG (davon entfallen 2 Monate auf das Mutterschaftsgeld). 1 • Der Vater geht ebenfalls für min. 2 Monate in Elternzeit und arbeitet nebenbei maximal 30 Stunden. So erhalten die Eltern zusätzlich die 2 Partnermonate Basiselterngeld bzw. 4 Monate ElterngeldPlus. ▶ Hier nimmt der Vater die Partnermonate in Form von 4 Monaten ElterngeldPlus anstatt von 2 Monaten Basiselterngeld in Anspruch. 2 Vollzeit 2 Partnermonate = 4 Mon. ElterngeldPlus Vater 1 Partnerschaftsbonus 2 • Anschließend arbeiten beide Eltern 4 Monate parallel in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden die Woche, erhalten so den Partnerschaftsbonus, d. h. sie bekommen jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Kleines Elterngeld-Lexikon Beispiele zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit Extrembeispiele: Mutter 12 Monate ElterngeldPlus und Teilzeit 12 Monate ElterngeldPlus und Teilzeit 1 Partnerschaftsbonus Vater Lebensmonat d. Kindes Vollzeit 1 2 3 4 5 6 7 Vollzeit 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 13 Mutter 24 Monate ElterngeldPlus und Teilzeit Vater Lebensmonat d. Kindes Vollzeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Extrembeispiele: ▶ Die Mutter muss hierfür ab dem 1. Monat nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten. Angestellten ist dies gar nicht möglich, da sie im Mutterschutz sind und nicht arbeiten dürfen. Sie beziehen in den ersten 2 Monaten nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dieses wird wie 2 Monate BasiselterngeldBezug angerechnet. Diese Konstellation funktioniert also nur bei Müttern, die nicht in einem angestellten Arbeitsverhältnis stehen und somit keine Mutterschaftsleistungen beziehen, wie z. B. selbstständige Mütter. 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 •1 Nur in dieser Konstellation, in der ElterngeldPlus den gesamten Zeitraum ab dem 1. Monat nach der Geburt bezogen wird und zusätzlich auch der Partner für 4 Monate parallel zwischen 25 und 30 Stunden in Teilzeit geht und ElterngeldPlus bezieht, kommt der entsprechende Elternteil (hier die Mutter) tatsächlich auf 28 Monate ElterngeldPlus. Kleines Elterngeld-Lexikon Beispiele zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit Beispiel Alleinerziehende 6 Monate Basiselterngeld (davon 2 Monate Mutterschaftsgeld) Mutter Partnerschaftsbonus ElterngeldPlus und Teilzeit 1 2 3 14 1 Lebensmonat d. Kindes 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 • Alleinerziehende erhalten unter den gegebenen Voraussetzungen automatisch 14 Monate Basiselterngeld, da sie die Partnermonate in Form von 2 Monaten Basiselterngeld (bzw. von 4 Monaten ElterngeldPlus) bekommen. 1 2 3 • 6 Monate Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit mit Basiselterngeld. ▶ 14 - 6 = 8 Monate Basiselterngeld verbleibend = 16 Monate ElterngeldPlus. • Alleinerziehende bekommen ebenfalls den Partnerschaftsbonus in Form von 4 Monaten zusätzlichem ElterngeldPlus, wenn sie in diesen 4 Monaten am Stück zwischen 25 und 30 Stunden die Woche arbeiten. 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
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