Das große ElterngeldPlus 1x1

Das große ElterngeldPlus 1x1
12-24
Alles über das ElterngeldPlus
Wer kann ElterngeldPlus beantragen?
• Generell kann jeder ElterngeldPlus beantragen!
• Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
ElterngeldPlus
• Eltern, die während ihrer Elternzeit nicht arbeiten, aber ihr Elterngeld lieber über einen längeren Zeitraum verteilt bekommen möchten.
ElterngeldPlus verstehen – ein paar einleitende Fakten
• Jeder kann ElterngeldPlus beantragen, egal ob er während der Elternzeit arbeitet
oder nicht.
• Eltern müssen sich nicht zwischen dem Basiselterngeld und ElterngeldPlus
entscheiden – beides lässt sich im Verlauf der Elternzeit abwechseln und ist so
kombinierbar.
• Pro Elternteil können maximal 12 Monate Basiselterngeld genutzt oder diese auf bis
zu 24 Monate ElterngeldPlus aufgeteilt werden.
• Partnermonate und Partnerschaftsbonus sind zwei verschiedene Dinge! 2 zusätzliche Partnermonate bekommen Eltern zu den Elterngeldmonaten hinzu,
wenn beide jeweils für zwei Monate Elternzeit nehmen. Ob diese mindestens zwei
Monate verteilt oder am Stück genommen werden, ist dabei nicht relevant. Auch
müssen die Eltern für die Partnermonate nicht parallel in Elternzeit gehen. Den
4-monatigen Partnerschaftsbonus hingegen bekommen Eltern, die in der Elternzeit gleichzeitig vier Monate am Stück zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten! Was
jeweils noch genauer dahinter steckt, erfahren Sie in unserem kleinen ElterngeldLexikon (s. Folgeseiten).
• Das ElterngeldPlus führt nicht dazu, dass Eltern, die während der Elternzeit in
Teilzeit arbeiten, mehr Elterngeld bekommen als Eltern, die gar nicht arbeiten. Es bezweckt nur, dass in Teilzeit arbeitende Eltern jetzt weniger von ihrem
Elterngeld abgezogen bekommen als vor der Einführung des ElterngeldPlus. Sie
bekommen nun maximal so viel Elterngeld, wie Eltern, die in der Elternzeit gar
nicht arbeiten, aber nicht mehr.
• Grundsätzlich bekommen Eltern, die ElterngeldPlus beantragen, die Hälfte des
Basiselterngelds, dafür aber doppelt so lange. Ist diese Hälfte des Basiselterngelds
aber mehr als der Betrag, den Eltern nach der sogenannten Differenzmethode
bekommen würden, erhalten sie nur den niedrigeren Betrag gemäß der Differenzmethode.
Auf den nächsten Seiten: Kleines ElterngeldPlus-Lexikon mit Erklärungen zu allen Begriffen und mit verschiedenen Fallbeispielen.
1
Kleines Elterngeld-Lexikon
Basiselterngeld, so heißt jetzt das frühere, „normale“
12
Elterngeld. Nimmt nur ein Elternteil Elternzeit, so wird das
Basiselterngeld für bis zu 12 Monate gezahlt. Es beträgt
mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Diese 12 Monate
können auch frei unter den Eltern aufgeteilt werden.
Basiselterngeld
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
https://arbeitnehmerportal.de/elterngeld/wie-hoch-ist-das-elterngeld/
Wichtig: Die acht Wochen nach der Geburt, in denen bei angestellten Arbeitnehmerinnen Mutterschutzgeld bezogen wird, werden auf diese 12 Monate angerechnet. Da Mütter in dieser Zeit bereits Mutterschutzgeld erhalten, bekommen
sie in diesen ersten zwei Monaten daher kein Elterngeld, sondern nur in den 10
Monaten im Anschluss an den Mutterschaftsgeld-Bezug.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
https://arbeitnehmerportal.de/elterngeld/mutterschaftsgeld-im-mutterschutz/
Partnermonate werden die zwei Monate genannt, die
ein Elternpaar zusätzlich zu den 12 Monaten bekommt, in
denen es Basiselterngeld bezieht. Voraussetzung ist, dass
beide Eltern jeweils für insgesamt mindestens 2 Monate in
Elternzeit gehen. Ob in diesen zwei Monaten Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezogen wird, ist egal. Aber
Partnermonate
Achtung: Pro Elternteil können maximal 12 Monate
Basiselterngeld bzw. 24 Monate ElterngeldPlus in Anspruch
genommen werden. Nimmt der Vater z.B. nur 2 Monate Elternzeit mit ElterngeldPlus statt mit Basiselterngeld, so bekommt das Elternpaar zwar die Partnermonate
in Form von 2 Basiselterngeld-Monaten bzw. 4 ElterngeldPlus-Monaten. Die Frau
kann aber nicht die vom Mann verbleibenden zwei EltergeldPlus-Monate nutzen,
da sie dann mehr als 12 Basiselterngeld-Monate bzw. max. 24 ElterngeldPlus-
12+2
Monate nutzen würde. Die Partnermonate können am
Alleinerziehen
de Stück oder auch verteilt genommen werden. Um die
bekommen die
zwei
Partnermonate
zusätzlichen Partnermonate zu bekommen, dürfen
automatisch zu
den
12
Monaten, auf di
die Eltern in diesen mindestens zwei Monaten
e sie grundsätzli
ch
Anspruch habe
n, hinzu und kö
jeweils maximal bis zu 30 Stunden arbeiten nnen so auch
allein 14 Monat
e Basiselternge
ld oder bis zu 28
(es darf aber auch deutlich weniger sein oder gar
Monate Elternge
ld
Pl
us
nutzen!!
nicht gearbeitet werden). Darüber hinaus muss
Die Voraussetzun
gen hierzu finde
n Sie unter:
sich das Einkommen im Vergleich zur Vollzeitbehttps://arbeitneh
m
er
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rt
al.de/
schäftigung in dieser Zeit vermindern. Nehmen
elterngeld/eltern
ge
ld
-fu
eralso sowohl die Mutter als auch der Vater jeweils
alleinerziehende
/
mindestens 2 Monate Elternzeit, bekommen sie für
zwei weitere Monate, die Partnermonate, Elterngeld.
Insgesamt also für 14 Monate. Alleinerziehende bekommen
übrigens automatisch die vollen 14 Monate.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://arbeitnehmerportal.de/elterngeld/wie-lange-bekommt-man-elterngeld
Partnermonate kompakt:
•
•
•
•
beide Eltern müssen Elternzeit nehmen
parallel oder hintereinander
jeweils mindestens 2 Monate am Stück oder verteilt
jeweils maximal bis zu 30 Stunden die Woche Berufstätigkeit in Teilzeit möglich
• vermindertes Einkommen in der Elternzeit
oder gar keine Berufstätigkeit
= +2 zusätzliche Partnermonate
(in denen man Basiselterngeld beziehen kann oder diese auf vier Monate ElterngeldPlus verteilen kann)
2
Kleines Elterngeld-Lexikon
Das ElterngeldPlus ist eine neue Möglichkeit, Elterngeld über einen längeren Zeitraum verteilt zu bekommen.
12-24
Eltern, die während der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeiten,
können ihr Elterngeld doppelt so lange bekommen wie
das Basiselterngeld, erhalten dann pro Monat aber jeweils
ElterngeldPlus nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Am Ende ist der
insgesamt gezahlte Elterngeldbetrag aber genau so hoch
wie beim Basiselterngeld.
Einen Vorteil im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung des ElterngeldPlus
haben insbesondere Eltern, die während ihrer Elternzeit bereits wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Vorher haben sie durch ihre Teilzeittätigkeit insgesamt
weniger Elterngeld bekommen als Eltern, die nicht gearbeitet haben. Durch das
ElterngeldPlus bekommen sie nun mehr Elterngeld als früher und können es
über einen längeren Zeitraum verteilen. Insgesamt bekommen sie aber nicht mehr
Elterngeld als Eltern, die in der Elternzeit gar nicht arbeiten. Sie bekommen nur
weniger abgezogen als früher und damit jetzt maximal genau so viel wie Eltern,
die nicht arbeiten! Durch das ElterngeldPlus werden so aus bis zu 12 Basiselterngeld-Monaten bis zu 24 ElterngeldPlus-Monate.
Umfassende Beispielrechnungen und Möglichkeiten zur zeitlichen Aufteilung finden
Sie in unseren Übersichten auf den Folgeseiten.
Der Partnerschaftsbonus fördert Elternpaare, bei
denen
beide Elternteile für mindestens 4 Monate
<28
parallel zwischen 25 und 30 Stunden die Woche
während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und daher
ElterngeldPlus beziehen. Ist dies der Fall, bekommen
Partnerschaftsbonus sie den Partnerschaftsbonus in Form von 4 zusätzlichen
Monaten, in denen sie ElterngeldPlus bekommen, dazu.
Zu den bis zu 24 möglichen ElterngeldPlus-Monaten kommen also noch 4 dazu, so
dass Eltern durch den Partnerschaftsbonus auf bis zu 28 ElterngeldPlus-Monate
kommen können.
3
Partnerschaftsbonus kompakt:
• möglich, wenn ElterngeldPlus bezogen wird
• beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit
• 25-30 Stunden die Woche
• für 4 Monate = +4 zusätzliche Monate
ElterngeldPlus für jeden
Elternteil
Auch
Alleinerziehen
de
können von de
m
Partnerschaftsbo
nus profitieren!
Sie bekommen
für 4 weitere M
onate
ElterngeldPlus,
wenn Sie in dies
em
Zeitraum zwisch
en 25 und 30 St
unden
die Woche beru
fstätig sind. Die
Voraussetzunge
n hierzu finden
Sie unter:
https://
arbeitnehmerpo
rtal.de/
elterngeld/eltern
geld-fueralleinerziehende
/
Kleines Elterngeld-Lexikon
Die Differenzmethode ist ein Verfahren, das
angewendet wird, um das Elterngeld von Eltern zu
berechnen, die in ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
Beantragen Eltern, die in der Elternzeit in Teilzeit
arbeiten, kein ElterngeldPlus sondern normales BasiselDifferenzmethode terngeld, so wird der Betrag des Elterngeldes, den sie
bekommen, immer nach der Differenzmethode
berechnet. Bei dieser Methode wird die Differenz
zwischen ehemaligem Vollzeitgehalt und dem Gehalt in
Teilzeit in der Elternzeit ermittelt. Von der Differenz gibt es dann den entsprechenden Prozentsatz (ja nach ehemaligem Vollzeit-Einkommen zwischen 65% und
67%) als Elterngeld. Weitere Informationen zu der Höhe des Elterngeldes finden Sie
unter: https://arbeitnehmerportal.de/elterngeld/wie-hoch-ist-das-elterngeld/
Seit der Einführung des ElterngeldPlus bekommen Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus beantragt haben, jetzt grundsätzlich
einfach die Hälfte des Basiselterngeldes, das sie bekommen würden, wenn sie
in der Elternzeit nicht arbeiten. Dafür aber doppelt so lange. Das gilt aber nur so
lange, wie die Hälfte des eigentlichen Basiselterngelds weniger ist, als der Elternteil
nach der eben beschriebenen Differenzmethode bekommen würde. Sobald die
Hälfte des normalen Basiselterngelds mehr ist als der Betrag an Elterngeld, der sich
aus der Differenzmethode ergibt, bekommt der Elternteil nur den Betrag gemäß der
Differenzmethode.
Beispiel:
Einkommen vor Geburt
= 2.200 €
asiselterngeld ohne Teilzeitarbeit= B
(65% von 2.200 €)
davon die Hälfte
= Einkommen in Teilzeit
= (während der Elternzeit)
Differenz (2.200 – 1.650 €)
= davon 65%
= 1.430 €
715 €
1.650 550 €
357,50 €
→ Nach der Differenzmethode würde der Elternteil nur
357,50 € Elterngeld bekommen. Denn die Hälfte des Basiselterngeldes bekommen Eltern, die in Teilzeit arbeiten, nur, wenn dieser
Betrag weniger ist als der Betrag nach der Differenzmethode.
Auf den nächsten Seiten: Beispiele zur Elterngeld-Berechnung für Eltern mit mittlerem und höherem
Einkommen.
4
Beispiele
zur Berechnung von Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich
Kleines Elterngeld-Lexikon
Die folgenden beiden
Beispiele stellen dar, wie viel
Elterngeld Eltern bekommen,
die während ihrer Elternzeit
in Teilzeit berufstätig sind,
je nachdem ob sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus
beantragt haben (beides ist
bei einer Teilzeittätigkeit in der
Elternzeit möglich!)
BEISPIEL 1 zur Elterngeld-Berechnung:
• Mittleres Einkommen
• Netto-Einkommen vor der Geburt des Kindes: 1.400 €/Monat
• Voller Basiselterngeldanspruch: 910 €/Monat (=65% von 1.400 €)
• Summe Elterngeld für max. 12 Monate, wenn nur Basiselterngeld bezogen wird: 10.920 € (=12 x 910 €)
12
Basiselterngeld
12-24
Die Hälfte von 910 € = 455 €
ElterngeldPlus
5
Einkommen nach Geburt des Kindes durch Teilzeitarbeit:
560,- €/Monat
Einkommenswegfall = Differenz zwischen Voll- und Teilzeitgehalt:
840 €/Monat (1400 - 560 = 840)
Basiselterngeld bei Teilzeittätigkeit
ElterngeldPlus bei Teilzeittätigkeit
(nach Differenzmethode)
546 €/Monat
(=65% von 840 €)
(die Hälfte vom Basiselterngeld)
455 €/Monat
(= 910 € : 2)
Summe Basiselterngeld
Summe ElterngeldPlus
für max. 12 Monate
6.552 €
(= 12 x 546 €)
für max. 24 Monate
10.920 €
(= 24 x 455 €)
Da die Hälfte vom Basiselterngeld weniger ist als
das Elterngeld nach der
Differenzmethode, wird
beim ElterngeldPlus die
Hälfte des Basiselterngelds
gezahlt.
Genauso viel wie für
Eltern, die überhaupt
nicht arbeiten und nur
Basiselterngeld beziehen!
Beispiele
zur Berechnung von Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich
Kleines Elterngeld-Lexikon
BEISPIEL 2 zur Elterngeld-Berechnung:
• Höheres Einkommen
• Netto-Einkommen vor der Geburt des Kindes: 2.200 €/Monat
• Voller Elterngeldanspruch: 1.430 €/Monat (=65% von 2.200 €)
• Summe Elterngeld für max. 12 Monate, wenn nur Basiselterngeld bezogen wird: 17.160 € (=12 x 1.430 €)
12
Basiselterngeld
12-24
Die Hälfte von 1.430 € = 715 €
ElterngeldPlus
Einkommen nach Geburt des Kindes durch Teilzeitarbeit:
1.650 €/Monat
Einkommenswegfall = Differenz zwischen Voll- und Teilzeitgehalt:
550 €/Monat (2.200 - 1.650 = 550)
Basiselterngeld bei Teilzeittätigkeit
(nach Differenzmethode)
357,50 €/Monat
(=65% von 550 €)
ElterngeldPlus bei Teilzeittätigkeit
357,50 €/Monat
Summe Basiselterngeld
Summe ElterngeldPlus
für max. 12 Monate
4.290 €
(= 12 x 357,50 €)
für max. 24 Monate
8.580 €
(= 24 x 357,50 €)
6
(Die Hälfte von Basiselterngeld wären 715 €/Monat (= 1.430 € : 2). Da diese 715 € aber mehr
sind als das Basiselterngeld
bei Teilzeittätigkeit nach der
Differenzmethode, wird nur
der Betrag gemäß der Differenzmethode gezahlt, also
ebenso 357,50 €/Monat.
Bei ElterngeldPlus weniger
Elterngeld als für Eltern, die
in der Elternzeit überhaupt
nicht arbeiten, aber mehr
als beim Basiselterngeld.
Kleines Elterngeld-Lexikon
Beispiele
zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit
Wie viele Monate Elterngeld sind möglich?
Zusammengefasst:
Bis zu 10, 12, 14, 24, oder sogar 28 Monate Elterngeld? Verwirrend! Wann
bekommt denn nun wer wie viel?
Die Grundbausteine des Elterngeldes
Eines vorweg: Arbeitnehmerinnen bekommen, aufgeteilt zwischen Krankenkasse
und Arbeitgeber, in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld der 8 Wochen nach der Geburt wird auf das
Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass die Mutter in den zwei Monaten, in
denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, kein Elterngeld bekommt! So werden aus
den 12 Monaten, die eine Mutter grundsätzlich Anspruch auf Basiselterngeld hat,
nur noch 10 Monate bei angestellten Arbeitnehmerinnen. Diese zwei Monate, in
denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, werden automatisch als Monate angerechnet, in denen Basiselterngeld bezogen wurde. Dadurch sind sie nicht als
ElterngeldPlus-Monate auf den doppelten Zeitraum aufteilbar.
Und noch etwas vorweg: Vom ElterngeldPlus hört man oft, dass es bis zu 24
Monate (mit dem sogenannten Partnerschaftsbonus sogar bis zu 28 Monate) ElterngeldPlus gibt. Das ist aber ein eher theoretischer Fall. Denn Voraussetzung dafür
wäre, dass die Mutter ab dem 1. Monat, also sofort nach der Geburt, wieder in Teilzeit arbeitet und in den 8 Wochen nach der Geburt kein Mutterschaftsgeld bezieht.
Denn nur dann verdoppeln sich die 12 Monate tatsächlich auf 24 Monate ElterngeldPlus (aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus).
Arbeiten sowohl die Mutter als auch der Vater mindestens vier Monate im Rahmen
einer Elternzeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden (also muss auch der Vater
zumindest für vier Monate im Rahmen einer Elternzeit weniger arbeiten!), so gibt
es für jeden 4 Monate ElterngeldPlus zusätzlich! Das bedeutet nicht, dass beide
dann insgesamt 8 Monate zwischen 25 und 30 Stunden in Teilzeit arbeiten müssen.
Die 4 Monate, in denen beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus
bekommen, sind dann automatisch der 4-monatige Partnerschaftsbonus, den es
zusätzlich zu der normalen Elternzeit gibt.
Die folgende Aufführung gilt für Eltern, bei denen sich die Mutter in einem
Angestelltenverhältnis befindet und so im Rahmen ihres Mutterschutzes
Mutterschaftsgeld bezieht, das heißt, in den ersten zwei Monate nach der
Geburt des Kindes.
12
Basiselterngeld
12+2
Partnermonate
12-24
ElterngeldPlus
max
28
Partnerschaftsbonus
• 12 Monate Basiselterngeld
• Davon 2 Monate Mutterschaftsgeld = 10 Monate Basiselterngeld (bei angestellten
Arbeitnehmerinnen)
▶ Können verteilt werden auf bis zu 20 ElterngeldPlusMonate und sind unter den Eltern frei aufteilbar.
• Nimmt auch der Vater für mindestens 2 Monate Elternzeit
und arbeitet für maximal 30 Stunden die Woche bei einem
reduzierten Einkommen, so gibt es für das Elternpaar zu den
10 Monaten Basiselterngeld 2 Partnermonate Basiselterngeld
dazu (alternativ aufteilbar auf 4 Monate ElterngeldPlus).
• 10 + 2 = 12 Monate Basiselterngeld (inklusive Partnermonate)
▶ Können verteilt werden auf bis zu 24 ElterngeldPlusMonate und sind unter den Eltern frei aufteilbar. In diesem
Fall müssen aufgrund der 2 Partnermonate pro Elternteil aber
mindestens zwei Monate Elternzeit genommen werden.
• Zusätzlich können beide Eltern den Partnerschaftsbonus von
jeweils 4 weiteren Monaten ElterngeldPlus bekommen, in
dem Sie 4 Monate parallel in Teilzeit zwischen 25 und 30
Stunden die Woche arbeiten.
Etwas anschaulicher wird die Thematik anhand der Beispiele auf den nächsten
Seiten: Mögliche Kombinationen von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
7
Kleines Elterngeld-Lexikon
Beispiele
zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit
Mögliche Kombinationen von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Mutter
z. B. selbstständig
und ohne Mutterschaftsgeld-Bezug
ElterngeldPlus und Teilzeit
1
Partnerschaftsbonus 2
ElterngeldPlus und Teilzeit
Vater
8
Lebensmonat
des Kindes
1
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
• Beide Eltern nehmen für jeweils mindestens vier Monate ElterngeldPlus in Anspruch (= jeweils zwei Monate Basiselterngeld),
so bekommen Sie zu den grundsätzlich zwölf Monaten Basiselterngeld die Partnermonate in Form von 2 Monaten Basiselterngeld bzw. 4 Monaten ElterngeldPlus hinzu.
14
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▶Diese Konstellation ist nur möglich, wenn die Mutter in den
ersten zwei Monaten nach der Geburt kein Mutterschaftsgeld
bezieht! Dies ist zum Beispiel bei Selbstständigen der Fall.
▶Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten als
Monate, in denen Basiselterngeld bezogen wird. Sie sind somit
nicht wie beim ElterngeldPlus aufteilbar! Da in diesem Beispiel
kein Mutterschaftsgeld bezogen wird, kann das Elterngeld vom
ersten Monat nach der Geburt an als ElterngeldPlus beantragt
und die Monate so komplett aufgeteilt werden.
• Insgesamt haben sie so einen Anspruch auf 12 + 2 = 14 Monate
Basiselterngeld beziehungsweise 28 Monate ElterngeldPlus.
• In diesem Beispiel teilen sich die Eltern die 28 Monate ElterngeldPlus auf: jeder nimmt (28 : 2 =) 14 Monate pro Elternteil.
2
Im Anschluss an die jeweils 14 Monate arbeiten beide Eltern weitere
4 Monate parallel in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden und
erhalten so den Partnerschaftsbonus, das bedeutet 4 zusätzliche
Monate ElterngeldPlus.
Kleines Elterngeld-Lexikon
Beispiele
zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit
Mögliche Kombinationen von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
6 Mon. Basiselterngeld
(davon 2 Mon. 1
Mutterschaftsgeld)
Mutter
12 Monate ElterngeldPlus und Teilzeit
Partnerschaftsbonus 4
2 Mon.
Basiseltern2
geld
Vater
Lebensmonat
des Kindes
1
2
1
3
2
3
Vollzeit
9
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
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18
19
20
21
Beide Eltern gehen für mindestens 2 Monate in Elternzeit = 2 zusätzliche Partnermonate.
Hier werden die 2 Partnermonate als Basiselterngeld genutzt (alternativ möglich: als 4
Monate ElterngeldPlus nutzen).
▶ Insgesamt 14 Monate (12 + 2 Partnermonate) Basiselterngeld,
▶davon werden 8 in Anspruch genommen (6 von der Mutter, 2 vom Vater).
▶14 - 6 - 2 = 6 Monate Basis-EG überbleibend = auf 12 Monate ElterngeldPlus aufteilbar.
4
Beide Eltern arbeiten während der Elternzeit weitere 4 Monate parallel in
Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden und erhalten so den Partnerschaftsbonus. Das bedeutet sie erhalten 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
22
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Kleines Elterngeld-Lexikon
Beispiele
zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit
Mögliche Kombinationen von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
10 Mon. Basiselterngeld
(davon 2 Mon. Mutterschaftsgeld)
ElterngeldPlus
und Teilzeit
Mutter
1
ElterngeldPlus
und Teilzeit
Vollzeit
2 Partnermonate =
4 ElterngeldPlusMonate
Vater
Lebensmonat
des Kindes
1
1
2
3
4
5
6
Partnerschaftsbonus 2
7
8
9
10
11
12
13
14
10
15
16
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19
20
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23
24
Beide Eltern sind für mindestens 2 Monate in Elternzeit und
max. 30 Stunden die Woche nebenbei berufstätig.
▶ Zusätzlich 2 Partnermonate = 12 + 2 = 14 Monate Basis-EG
(inklusive 2 Monaten Mutterschaftsgeld),
▶ 10 davon werden von der Mutter als Basis-EG bezogen,
es verbleiben 4 Monate Basis-EG = 8 Monate EGPlus.
▶ Diese werden hier zwischen den Eltern aufgeteilt, jeder nimmt 4.
2
Den Partnerschaftsbonus gibt es durch 4
weitere Monate parallele Teilzeitarbeit
beider Eltern zwischen 25 und 30 Stunden
die Woche.
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Kleines Elterngeld-Lexikon
Beispiele
zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit
Mögliche Kombinationen von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
8 Mon. Basiselterngeld 1
(davon 2 Mon. Mutterschaftsgeld)
8 Mon. ElterngeldPlus
und Teilzeit
3
Mutter
Partnerschaftsbonus 4
Vollzeit
4 Mon.
ElterngeldPlus
und Teilzeit 2
Vollzeit
Vater
11
Lebensmonat
des Kindes
1
1
2
3
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
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• Die Mutter bezieht 8 Monate Basis-EG
• Der Vater geht 4 Monate mit ElterngeldPlus in Elternzeit, so erhalten die Eltern zusätzlich die
Partnermonate, die sich in Form von 2 Monaten Basiselterngeld oder (wie in diesem Beispiel) als 4 Monate ElterngeldPlus nutzen lassen.
▶ Grundsätzlich: 12 + 2 Partnermonate = 14 Monate Basiselterngeld insgesamt für das Elternpaar,
8 durch Basis-EG der Mutter genutzt: Es verbleiben (14 - 8 =) 6 Monate Basiselterngeld bzw. 12
Monate ElterngeldPlus für das Elternpaar gemeinsam.
▶ 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate ElterngeldPlus müssen für die Partnermonate vom
Vater genommen werden (pro Elternteil können max. 12 Monate Basiselterngeld bzw. max. 24 Monate ElterngeldPlus
bezogen werden).
▶ Es bleiben für die Mutter (12 - 8 =) 4 Monate Basiselterngeld = 8 Monate ElterngeldPlus.
▶ Der Vater nimmt die Partnermonate in Form von 4 ElterngeldPlus-Monaten (alternativ möglich: 2 Monate Basiselterngeld).
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4
Den Partnerschaftsbonus gibt
es durch 4 weitere Monate
parallele Teilzeitarbeit beider
Eltern zwischen 25 und 30
Stunden die Woche.
Kleines Elterngeld-Lexikon
Beispiele
zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit
Mögliche Kombinationen von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
12 Mon. Basiselterngeld
(davon 2 Mon. Mutterschaftsgeld)
Mutter
ElterngeldPlus
und Teilzeit 1
Vollzeit
Lebensmonat d. Kindes
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
12
13
14
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16
• Die Mutter bezieht zunächst 12 Monate Basis-EG (davon entfallen 2 Monate
auf das Mutterschaftsgeld).
1
• Der Vater geht ebenfalls für min. 2 Monate in Elternzeit und arbeitet
nebenbei maximal 30 Stunden. So erhalten die Eltern zusätzlich die 2
Partnermonate Basiselterngeld bzw. 4 Monate ElterngeldPlus.
▶ Hier nimmt der Vater die Partnermonate in Form von 4 Monaten
ElterngeldPlus anstatt von 2 Monaten Basiselterngeld in Anspruch.
2
Vollzeit
2 Partnermonate = 4
Mon. ElterngeldPlus
Vater
1
Partnerschaftsbonus 2
• Anschließend arbeiten beide Eltern 4 Monate parallel in Teilzeit zwischen
25 und 30 Stunden die Woche, erhalten so den Partnerschaftsbonus, d. h. sie bekommen jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
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Kleines Elterngeld-Lexikon
Beispiele
zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit
Extrembeispiele:
Mutter
12 Monate ElterngeldPlus und Teilzeit
12 Monate ElterngeldPlus und Teilzeit
1
Partnerschaftsbonus
Vater
Lebensmonat d. Kindes
Vollzeit
1
2
3
4
5
6
7
Vollzeit
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
13
Mutter
24 Monate ElterngeldPlus und Teilzeit
Vater
Lebensmonat d. Kindes
Vollzeit
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
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Extrembeispiele:
▶ Die Mutter muss hierfür ab dem 1. Monat nach der Geburt wieder in Teilzeit
arbeiten. Angestellten ist dies gar nicht möglich, da sie im Mutterschutz
sind und nicht arbeiten dürfen. Sie beziehen in den ersten 2 Monaten nach
der Geburt Mutterschaftsgeld. Dieses wird wie 2 Monate BasiselterngeldBezug angerechnet. Diese Konstellation funktioniert also nur bei Müttern, die
nicht in einem angestellten Arbeitsverhältnis stehen und somit keine Mutterschaftsleistungen beziehen, wie z. B. selbstständige Mütter.
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•1 Nur in dieser Konstellation, in der ElterngeldPlus
den gesamten Zeitraum ab dem 1. Monat nach der
Geburt bezogen wird und zusätzlich auch der Partner
für 4 Monate parallel zwischen 25 und 30 Stunden in
Teilzeit geht und ElterngeldPlus bezieht, kommt der
entsprechende Elternteil (hier die Mutter) tatsächlich
auf 28 Monate ElterngeldPlus.
Kleines Elterngeld-Lexikon
Beispiele
zur zeitlichen Aufteilung der Elternzeit
Beispiel Alleinerziehende
6 Monate Basiselterngeld
(davon 2 Monate Mutterschaftsgeld)
Mutter
Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus
und Teilzeit
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Lebensmonat d. Kindes
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• Alleinerziehende erhalten unter den gegebenen Voraussetzungen automatisch
14 Monate Basiselterngeld, da sie die Partnermonate in Form von 2 Monaten
Basiselterngeld (bzw. von 4 Monaten ElterngeldPlus) bekommen.
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2
3
• 6 Monate Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit mit Basiselterngeld.
▶ 14 - 6 = 8 Monate Basiselterngeld verbleibend = 16 Monate ElterngeldPlus.
• Alleinerziehende bekommen ebenfalls den Partnerschaftsbonus in Form von 4
Monaten zusätzlichem ElterngeldPlus, wenn sie in diesen 4 Monaten am Stück
zwischen 25 und 30 Stunden die Woche arbeiten.
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