Plausibilitätsprüfung Ihres ermittelten Wahlergebnisses Hinweis: Die Nutzung dieser Onlinehilfe ersetzt keinen der in den Leitfäden genannten Schritte für die Feststellung des Wahlergebnisses. Was wird geprüft? Mithilfe der Plausibilitätsprüfung können Sie prüfen, ob Ihr Ergebnis, das Sie im Wahlvorstand festgestellt haben, schlüssig ist. Wann prüfen Sie Ihr Ergebnis? Das Ergebnis wird von Ihnen unmittelbar nach der Auszählung und Notierung der Ergebnisse mit Bleistift in Ihrer Niederschrift auf Plausibilität geprüft. Bitte prüfen Sie, bevor Sie das Ergebnis telefonisch an die Wahlorganisation übermitteln und bevor Sie die Niederschrift mit Kugelschreiber ausfüllen. Wer kann das Wahlergebnis prüfen? Jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer mit mobilem Internetzugang auf eigenen Mobilgeräten im Wahllokal oder Briefwahlzentrum (z. B. Laptops, Handys oder Tablets) kann das Wahlergebnis prüfen. Sie können an einem Ort mit Internetzugang Ihren Browser auch offen lassen und die Onlinehilfe dann im Offlinemodus benutzen. Warum sollten Sie das Ergebnis vor der telefonischen Übermittlung auf Plausibilität prüfen? Durch eine Vorabprüfung können Sie mögliche Fehler schon vor der telefonischen Übermittlung selbst bereinigen. Dies dient der Verkürzung von Wartezeiten bei der telefonischen Schnellmeldung. Wo können Sie die Online-Prüfung vornehmen? Das Tool finden Sie auf der Website www.stadt-koeln.de/plausiprüfung Hinweis: Ihre Eintragungen werden nicht gespeichert, weitergeleitet o. ä. Die Onlinehilfe dient allein Ihrer Unterstützung und kann beliebig oft genutzt werden. Prüfung erfolgreich? War die Prüfung erfolgreich, wird am Ende des Tools die Nachricht „Prüfung der Stimmen erfolgreich!“ inklusive einer kurzen Erörterung grün hinterlegt. Prüfung nicht erfolgreich? Zuerst: Keine Panik! War die Prüfung nicht erfolgreich, erscheint eine rot hinterlegte Nachricht, die konkrete Hinweise gibt, wo der Berechnungsfehler liegt. Gehen Sie Schritt für Schritt den Leitfaden durch. Oft liegen einfache Zählfehler oder eine falsche Stapelbildung vor. Auch die ungültigen Stimmen werden gerne vergessen. Ein häufiger Grund für fehlende Plausibilität ist die bei B eingetragene Zahl: Achten Sie darauf, dass es sich hierbei um die Summe der ausgezählten Stimmzettel handelt und nicht um die gezählten Stimmabgabevermerke („Häkchen“) –Bitte nehmen Sie erst nach erfolgloser Prüfung Kontakt mit der Wahlorganisation auf.
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