Wege aus der Gewalt Wer kann helfen? Polizei - Notruf 110 Opferschutz - Beauftragte 0331 55081084 Frauenberatungsstelle 0331 974695 [email protected] Nansenstraße 5, 14471 Potsdam Beratung und Hilfe bei häuslicher und sexueller Gewalt Opferberatung Potsdam 0331 2802725 [email protected] Jägerstraße 36, 14467 Potsdam Beratung und Hilfe bei häuslicher und sexueller Gewalt, Prozessbegleitung Beratungsfachdienst für Migrantinnen 0331 2008381 [email protected] Rudolf-Breitscheid-Straße 64 (Hinterhaus) 14482 Potsdam Beratung zum Aufenthaltsrecht, besonders wichtig für Flüchtlingsfrauen Frauenhaus Potsdam 0331 964516 [email protected] Schutzeinrichtung für Frauen und ihre Kinder bei akuter häuslicher Gewalt Weisser Ring e.V. 0331 291273 Landesbüro Brandenburg Nansenstraße 12, 14471 Potsdam Opferberatung bei Straftaten Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt! Kinder und häusliche Gewalt Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Oft sind auch Kinder Opfer von häuslicher Gewalt. Sie werden auch geschlagen. Oder sie werden Zeuge von Gewalt. Oder Sie werden bedroht und haben Angst. Manchmal erleben die Kinder auch sexuelle Gewalt. Kinder müssen vor Gewalt geschützt werden! Alle Kinder sollen ohne Gewalt groß werden. Was ist häusliche Gewalt? Häusliche Gewalt ist eine Form von Gewalt. Diese Gewalt passiert zwischen dem Ehemann und der Ehefrau, Freund und Freundin oder in der Familie. Welche Arten von häuslicher Gewalt gibt es? Körperliche Gewalt • Wenn jemand Sie schlägt. • Wenn jemand Sie schubst oder tritt. • Wenn jemand Sie würgt. Seelische Gewalt • Wenn jemand Sie • Wenn jemand Sie • Wenn jemand Sie Angst macht. • Wenn jemand Sie schlecht behandelt. beschimpft. bedroht oder Ihnen verfolgt. Sexuelle Gewalt • Wenn jemand Sie anfasst und Sie wollen das nicht. • Wenn jemand Sie zwingt, Porno-Filme anzusehen. • Vergewaltigung. Wenn jemand Sie zum Sex zwingt. Isolieren und Kontrollieren • Wenn jemand Sie einsperrt. • Wenn Sie nicht die Wohnung verlassen dürfen. • Wenn Sie nicht telefonieren dürfen. • Wenn Sie keinen Kontakt mit der Familie oder Freunden haben dürfen. Das ist auch Gewalt • Wenn Ihr Partner sagt, Sie dürfen nicht arbeiten. • Wenn jemand Ihnen das Geld wegnimmt. Sie können sich Hilfe holen! Zum Beispiel: • Sie können mit jemandem darüber reden, z.B. mit der Sozialarbeiterin aus ihrem Heim. • Sie können zu einer Beratungsstelle gehen. Diese Gespräche sind vertraulich und werden nicht weiter erzählt. Erarbeitung - Arbeitskreis Opferschutz - Büro für Chancengleichheit und Vielfalt | Gestaltung - Kati Schiemann | alle Bilder - www.unsplash.com
© Copyright 2024 ExpyDoc