AntiGewalt

Wege aus der Gewalt
Wer kann helfen?
Polizei - Notruf 110
Opferschutz - Beauftragte 0331 55081084
Frauenberatungsstelle 0331 974695
[email protected]
Nansenstraße 5, 14471 Potsdam
Beratung und Hilfe bei häuslicher und
sexueller Gewalt
Opferberatung Potsdam 0331 2802725
[email protected]
Jägerstraße 36, 14467 Potsdam
Beratung und Hilfe bei häuslicher und
sexueller Gewalt, Prozessbegleitung
Beratungsfachdienst für Migrantinnen
0331 2008381
[email protected]
Rudolf-Breitscheid-Straße 64 (Hinterhaus)
14482 Potsdam
Beratung zum Aufenthaltsrecht,
besonders wichtig für Flüchtlingsfrauen
Frauenhaus Potsdam 0331 964516
[email protected]
Schutzeinrichtung für Frauen und ihre Kinder
bei akuter häuslicher Gewalt
Weisser Ring e.V. 0331 291273
Landesbüro Brandenburg
Nansenstraße 12, 14471 Potsdam
Opferberatung bei Straftaten
Sie haben ein Recht
auf ein Leben
ohne Gewalt!
Kinder und häusliche Gewalt
Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person
ist unverletzlich.“
Oft sind auch Kinder Opfer von häuslicher
Gewalt. Sie werden auch geschlagen. Oder
sie werden Zeuge von Gewalt. Oder Sie werden bedroht und haben Angst.
Manchmal erleben die Kinder auch sexuelle
Gewalt.
Kinder müssen vor Gewalt geschützt werden!
Alle Kinder sollen ohne Gewalt groß werden.
Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt ist eine Form von Gewalt.
Diese Gewalt passiert zwischen dem Ehemann und der Ehefrau, Freund und Freundin
oder in der Familie.
Welche Arten von häuslicher Gewalt
gibt es?
Körperliche Gewalt
• Wenn jemand Sie schlägt.
• Wenn jemand Sie schubst oder tritt.
• Wenn jemand Sie würgt.
Seelische Gewalt
• Wenn jemand Sie
• Wenn jemand Sie
• Wenn jemand Sie
Angst macht.
• Wenn jemand Sie
schlecht behandelt.
beschimpft.
bedroht oder Ihnen
verfolgt.
Sexuelle Gewalt
• Wenn jemand Sie anfasst und Sie wollen das nicht.
• Wenn jemand Sie zwingt, Porno-Filme anzusehen.
• Vergewaltigung. Wenn jemand Sie zum Sex zwingt.
Isolieren und Kontrollieren
• Wenn jemand Sie einsperrt.
• Wenn Sie nicht die Wohnung verlassen dürfen.
• Wenn Sie nicht telefonieren dürfen.
• Wenn Sie keinen Kontakt mit der Familie oder Freunden haben dürfen.
Das ist auch Gewalt
• Wenn Ihr Partner sagt, Sie dürfen nicht arbeiten.
• Wenn jemand Ihnen das Geld wegnimmt.
Sie können sich Hilfe holen!
Zum Beispiel:
• Sie können mit jemandem darüber reden,
z.B. mit der Sozialarbeiterin aus ihrem Heim.
• Sie können zu einer Beratungsstelle gehen.
Diese Gespräche sind vertraulich und
werden nicht weiter erzählt.
Erarbeitung - Arbeitskreis Opferschutz - Büro für Chancengleichheit und Vielfalt | Gestaltung - Kati Schiemann | alle Bilder - www.unsplash.com