Einfach elektronisch:

Ihre Vorteile:
Haben Sie noch Fragen?
Einfach
elektronisch:
Das ist neu:
Prüfung aller eTickets im Chipkarten-Format für
das VRS-Verbundgebiet und den großen Grenzverkehr (VRS/VRR). Papierfahrscheine zeigen Sie
bitte unverändert dem Fahrer zur Kontrolle vor.
Unkomplizierte und schnelle Handhabung der
Ticketprüfung für unsere Fahrgäste: Karte über
das Lesegerät am Fahrerzahltisch halten – fertig!
Verbesserung der Kontrolle von Fahrgästen
ohne gültige Fahrausweise – im Interesse unserer
ehrlichen Kundinnen und Kunden.
Die elektronische Einstiegskontrolle ist die
modernste Form der Ticketprüfung: einfach,
schnell und sicher mit Ihrer eChipkarte!
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen zu unserer
elektronischen Einstiegskontrolle zur Verfügung!
Sie erreichen uns hier:
Rhein-Sieg-Verkehrgesellschaft mbH
Steinstraße 31
53844 Troisdorf-Sieglar
Telefon: 02241 / 499-555
E-Mail: [email protected]
www.rsvg.de
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Das bleibt:
Einstieg durch die rechte vordere Bustür. Hier
befindet sich unmittelbar am Zahltisch des
Fahrpersonals auch das Lesegerät unserer
Einstiegskontrolle.
Bequemes Einsteigen durch die mittlere Bustür
für Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Gehhilfe,
Kinderwagen oder Fahrrad ist natürlich weiterhin
möglich – bitte halten Sie Ihr Ticket dennoch bereit.
Datenschutz hat bei der RSVG oberste Priorität!
Durch die elektronische Ticketkontrolle werden
keine Bewegungsprofile unserer Fahrgäste erstellt.
Dem Busfahrer werden bei der Nutzung von eTickets
im Bedarfsfall lediglich diejenigen personenbezogenen
Daten angezeigt, die auch auf dem Ticket gespeichert
sind: Name, Vorname,
Geschlecht, Geburtsdatum
Sofern es sich um frei übertragbare Tickets handelt
(z.B. MonatsTicket oder Formel-9-Ticket) werden keine
personenbezogenen Daten angezeigt. Eine Speicherung
personenbezogener Daten erfolgt bei der Nutzung von
eTickets im Bus nicht.
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
www.rsvg.de
Was ist ein eTicket?
Elektronische Tickets ersetzen bei der RSVG immer
mehr die klassischen Papierfahrscheine. Der Fahrschein
existiert hier nur noch als Datensatz. Die elektronischen
Tickets werden beim AboTicket als Chipkarte ausgegeben.
Viele weitere Fahrkarten werden als 2D-Barcode ausgegeben, welcher entweder auf dem Handy-Display abgebildet wird oder welchen man zu Hause auf Papier
selber ausdrucken kann. Die elektronischen Tickets sind
fälschungssicher.
Lesbar sind beide Varianten durch elektronische Lesegeräte bzw. Scanner, die die Ticketdaten durch ein
Sicherheitsmodul entschlüsseln können.
Einzel-, 4er- und (Kurz-)ZeitTicket bleiben weiterhin als
Papierfahrscheine erhältlich. Das eTicket ist jedoch das
Ticketformat der Zukunft, dessen Entwicklung stetig
voranschreitet.
So funktioniert der elektronische Chipkarten-Check:
Grüne Signalleuchte:
Das eTicket ist gültig!
Rote Signalleuchte:
Die Chipkarte ist ungültig!
Das kann verschieden Ursachen haben:
Das Ticket ist zeitlich nicht gültig. Z.B., wenn ein
Formel9Ticket werktags vor 9 Uhr benutzt wird.
Das Ticket ist räumlich nicht gültig. Z.B., wenn das
Ticket nicht für das Tarifgebiet (Stadt/Gemeinde)
ausgestellt wurde, in welchem es sich gerade
befindet oder in welches es gerade hineinfährt.
Das Ticket ist abgelaufen.
Das Ticket ist noch nicht gültig, sondern erst in der
Zukunft, z.B. ab dem nächsten Monat.
Kein Signal:
Die Chipkarte ist nicht lesbar!
Nicht lesbare Chipkarten werden vom Fahrer zur weiteren
Überprüfung eingezogen. Sofern eine Fahrberechtigung
vorliegt, erhält der Fahrgast einen vorübergehenden
Ersatzfahrschein. Nach wenigen Tagen wird dem Fahrgast eine neue Chipkarte ausgestellt und zugesendet.
Diese Bestimmung hat nur für Chipkarten Gültigkeit.
Barcode-Tickets sind hiervon ausgenommen. Hier ist
der Fahrgast in der Pflicht dafür zu sorgen, dass der
Barcode lesbar ist, d.h. selbst ausgedruckte Tickets
dürfen nicht zerknittert oder verwischt sein. Bei
HandyTickets muss das Handy funktionsfähig und der
Barcode für die gesamte Dauer der Fahrt anzuzeigen
sein. Anderenfalls ist ein gültiger Fahrschein zu
erwerben.
Das Ticket ist gesperrt, weil es als verloren oder
gestohlen gemeldet wurde. Oder weil das Abo
gekündigt wurde, z.B. wegen Nichtzahlung.
In diesen Fällen ist beim Fahrer ein gültiger
Fahrschein zu erwerben.
Fragen zum elektronischen AboTicket sowie zu allen anderen Angeboten beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den RSVG-Kundenzentren gerne!
Sofern es sich um eine gesperrte oder abgelaufene
Chipkarte handelt, wird sie vom Fahrer eingezogen.
Der Fahrgast erhält hierüber einen Beleg. Bei Rückfragen kann sich der Fahrgast mit dem Beleg an das
Verkehrsunternehmen wenden, welches die Chipkarte
ausgestellt hat. Die RSVG kann zur Ursache der Ungültigkeit keine Auskunft erteilen, wenn die Chipkarte
durch ein anderes Verkehrsunternehmen als die
RSVG ausgestellt wurde.
Achtung! Bitte beachten Sie, dass es sich beim
elektronischen Kontrollsystem um eine neue
Technologie handelt und es zu Beginn der Einführung zu Störungen kommen kann. Wir bitten
schon heute um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
www.rsvg.de