Ihre Vorteile: Haben Sie noch Fragen? Einfach elektronisch: Das ist neu: Prüfung aller eTickets im Chipkarten-Format für das VRS-Verbundgebiet und den großen Grenzverkehr (VRS/VRR). Papierfahrscheine zeigen Sie bitte unverändert dem Fahrer zur Kontrolle vor. Unkomplizierte und schnelle Handhabung der Ticketprüfung für unsere Fahrgäste: Karte über das Lesegerät am Fahrerzahltisch halten – fertig! Verbesserung der Kontrolle von Fahrgästen ohne gültige Fahrausweise – im Interesse unserer ehrlichen Kundinnen und Kunden. Die elektronische Einstiegskontrolle ist die modernste Form der Ticketprüfung: einfach, schnell und sicher mit Ihrer eChipkarte! Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen zu unserer elektronischen Einstiegskontrolle zur Verfügung! Sie erreichen uns hier: Rhein-Sieg-Verkehrgesellschaft mbH Steinstraße 31 53844 Troisdorf-Sieglar Telefon: 02241 / 499-555 E-Mail: [email protected] www.rsvg.de k! c e h en-C t r a k ahr Fahrer. F e u e m Der n irekt bei D Das bleibt: Einstieg durch die rechte vordere Bustür. Hier befindet sich unmittelbar am Zahltisch des Fahrpersonals auch das Lesegerät unserer Einstiegskontrolle. Bequemes Einsteigen durch die mittlere Bustür für Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Gehhilfe, Kinderwagen oder Fahrrad ist natürlich weiterhin möglich – bitte halten Sie Ihr Ticket dennoch bereit. Datenschutz hat bei der RSVG oberste Priorität! Durch die elektronische Ticketkontrolle werden keine Bewegungsprofile unserer Fahrgäste erstellt. Dem Busfahrer werden bei der Nutzung von eTickets im Bedarfsfall lediglich diejenigen personenbezogenen Daten angezeigt, die auch auf dem Ticket gespeichert sind: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum Sofern es sich um frei übertragbare Tickets handelt (z.B. MonatsTicket oder Formel-9-Ticket) werden keine personenbezogenen Daten angezeigt. Eine Speicherung personenbezogener Daten erfolgt bei der Nutzung von eTickets im Bus nicht. Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH www.rsvg.de Was ist ein eTicket? Elektronische Tickets ersetzen bei der RSVG immer mehr die klassischen Papierfahrscheine. Der Fahrschein existiert hier nur noch als Datensatz. Die elektronischen Tickets werden beim AboTicket als Chipkarte ausgegeben. Viele weitere Fahrkarten werden als 2D-Barcode ausgegeben, welcher entweder auf dem Handy-Display abgebildet wird oder welchen man zu Hause auf Papier selber ausdrucken kann. Die elektronischen Tickets sind fälschungssicher. Lesbar sind beide Varianten durch elektronische Lesegeräte bzw. Scanner, die die Ticketdaten durch ein Sicherheitsmodul entschlüsseln können. Einzel-, 4er- und (Kurz-)ZeitTicket bleiben weiterhin als Papierfahrscheine erhältlich. Das eTicket ist jedoch das Ticketformat der Zukunft, dessen Entwicklung stetig voranschreitet. So funktioniert der elektronische Chipkarten-Check: Grüne Signalleuchte: Das eTicket ist gültig! Rote Signalleuchte: Die Chipkarte ist ungültig! Das kann verschieden Ursachen haben: Das Ticket ist zeitlich nicht gültig. Z.B., wenn ein Formel9Ticket werktags vor 9 Uhr benutzt wird. Das Ticket ist räumlich nicht gültig. Z.B., wenn das Ticket nicht für das Tarifgebiet (Stadt/Gemeinde) ausgestellt wurde, in welchem es sich gerade befindet oder in welches es gerade hineinfährt. Das Ticket ist abgelaufen. Das Ticket ist noch nicht gültig, sondern erst in der Zukunft, z.B. ab dem nächsten Monat. Kein Signal: Die Chipkarte ist nicht lesbar! Nicht lesbare Chipkarten werden vom Fahrer zur weiteren Überprüfung eingezogen. Sofern eine Fahrberechtigung vorliegt, erhält der Fahrgast einen vorübergehenden Ersatzfahrschein. Nach wenigen Tagen wird dem Fahrgast eine neue Chipkarte ausgestellt und zugesendet. Diese Bestimmung hat nur für Chipkarten Gültigkeit. Barcode-Tickets sind hiervon ausgenommen. Hier ist der Fahrgast in der Pflicht dafür zu sorgen, dass der Barcode lesbar ist, d.h. selbst ausgedruckte Tickets dürfen nicht zerknittert oder verwischt sein. Bei HandyTickets muss das Handy funktionsfähig und der Barcode für die gesamte Dauer der Fahrt anzuzeigen sein. Anderenfalls ist ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Das Ticket ist gesperrt, weil es als verloren oder gestohlen gemeldet wurde. Oder weil das Abo gekündigt wurde, z.B. wegen Nichtzahlung. In diesen Fällen ist beim Fahrer ein gültiger Fahrschein zu erwerben. Fragen zum elektronischen AboTicket sowie zu allen anderen Angeboten beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den RSVG-Kundenzentren gerne! Sofern es sich um eine gesperrte oder abgelaufene Chipkarte handelt, wird sie vom Fahrer eingezogen. Der Fahrgast erhält hierüber einen Beleg. Bei Rückfragen kann sich der Fahrgast mit dem Beleg an das Verkehrsunternehmen wenden, welches die Chipkarte ausgestellt hat. Die RSVG kann zur Ursache der Ungültigkeit keine Auskunft erteilen, wenn die Chipkarte durch ein anderes Verkehrsunternehmen als die RSVG ausgestellt wurde. Achtung! Bitte beachten Sie, dass es sich beim elektronischen Kontrollsystem um eine neue Technologie handelt und es zu Beginn der Einführung zu Störungen kommen kann. Wir bitten schon heute um Ihr Verständnis. Vielen Dank. Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH www.rsvg.de
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