Allgemeine Geschäftsbedingungen Reservierung, Bezahlung, Abholung Die Ticketreservierung ist verbindlich, der Ticketpreis ist auch dann zu bezahlen, wenn das/die reservierte/n Ticket(s) nicht abgeholt wird/werden; eine Ticketweitergabe ist möglich. Der Ticketpreis ist auf das Konto bei Raiffeisen, IBAN AT28 3400 0001 0682 4700, lautend auf Festuca Ritzlhof zu überweisen. Durch das Einlangen der Zahlung kommt der Ticketkauf zustande und liegt/liegen das/die Ticket(s) an der Abendkassa zur Abholung bereit. Solange keine Zahlung eingelangt ist, kann das Ticket anderweitig vergeben werden. Tickets werden erst dann ausgegeben, wenn sie vollständig bezahlt sind. Jedes Ticket erhält erst durch vollständige Bezahlung seine Gültigkeit. Wir haben das Recht, Reservierungen und Verträge auch ohne Angabe von Gründen jederzeit zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Für Kunden besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht. Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Mit der Verwendung des Tickets akzeptiert der Benützer auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlungen, Sonstiges Wir haften bei Absage oder Entfall der Veranstaltung für die Rückerstattung der Eintrittsgelder. Im Falle der Rückerstattung wird der Ticketbetrag retourniert. Im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Tickets erworben haben, über diese Veränderung zu informieren. Diese Verständigung ist eine freiwillige Serviceleistung und kann postalisch per Brief und/oder elektronisch per E-Mail oder SMS erfolgen falls die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen. Gerichtsstand ist Linz. Garderobe Das Ablegen oder Aufhängen von Bekleidungsstücken begründet keinen Verwahrungsvertrag und erfolgt auf eigene Gefahr. Es bleibt jedem Einzelnen überlassen, entsprechende Vorsorgen gegen das Abhandenkommen von Bekleidungsstücken oder sich darin befindlicher Gegenstände zu treffen. Parkplatz Die Benützung der Parkmöglichkeiten rund um das Veranstaltungsgebäude erfolgt auf eigene Gefahr - auch wenn diese durch Parkplatzordner angeboten werden.
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