Allgemeinen Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reservierung, Bezahlung, Abholung
Die Ticketreservierung ist verbindlich, der Ticketpreis ist auch dann zu bezahlen, wenn
das/die reservierte/n Ticket(s) nicht abgeholt wird/werden; eine Ticketweitergabe ist
möglich. Der Ticketpreis ist auf das Konto bei Raiffeisen, IBAN AT28 3400 0001 0682 4700,
lautend auf Festuca Ritzlhof zu überweisen. Durch das Einlangen der Zahlung kommt der
Ticketkauf zustande und liegt/liegen das/die Ticket(s) an der Abendkassa zur Abholung
bereit. Solange keine Zahlung eingelangt ist, kann das Ticket anderweitig vergeben werden.
Tickets werden erst dann ausgegeben, wenn sie vollständig bezahlt sind. Jedes Ticket erhält
erst durch vollständige Bezahlung seine Gültigkeit. Wir haben das Recht, Reservierungen und
Verträge auch ohne Angabe von Gründen jederzeit zu stornieren (einseitiges
Rücktrittsrecht). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch
Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Für Kunden besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG
kein Rücktrittsrecht.
Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Mit der
Verwendung des Tickets akzeptiert der Benützer auch die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlungen, Sonstiges
Wir haften bei Absage oder Entfall der Veranstaltung für die Rückerstattung der
Eintrittsgelder. Im Falle der Rückerstattung wird der Ticketbetrag retourniert. Im Falle einer
Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung behalten wir
uns das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Tickets erworben haben, über
diese Veränderung zu informieren. Diese Verständigung ist eine freiwillige Serviceleistung
und kann postalisch per Brief und/oder elektronisch per E-Mail oder SMS erfolgen falls die
entsprechenden Kontaktdaten vorliegen. Gerichtsstand ist Linz.
Garderobe
Das Ablegen oder Aufhängen von Bekleidungsstücken begründet keinen
Verwahrungsvertrag und erfolgt auf eigene Gefahr. Es bleibt jedem Einzelnen überlassen,
entsprechende Vorsorgen gegen das Abhandenkommen von Bekleidungsstücken oder sich
darin befindlicher Gegenstände zu treffen.
Parkplatz
Die Benützung der Parkmöglichkeiten rund um das Veranstaltungsgebäude erfolgt auf
eigene Gefahr - auch wenn diese durch Parkplatzordner angeboten werden.