Wer bekommt den Golf GTI aus dem PS-Zweckertrag? Eine gemeinsame Aktion von Freies Wort und Sparkasse Sonneberg 1) Vorbemerkung Die Sparkasse Sonneberg wird einen PKW Golf GTI als Spende an einen gemeinnützigen Verein im Landkreis Sonneberg übergeben. Das Fahrzeug wurde aus dem PS-Zweckertrag des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen finanziert und fungiert als Werbebotschafter für das Produkt „PS-Los-Sparen“. Der Empfänger verpflichtet sich, das Fahrzeug mindestens zwei Jahre im Besitz zu behalten und als Werbeträger zu nutzen. In einer gemeinsamen Aktion der Sparkasse Sonneberg und des Freien Wortes bestimmen Leser, Kunden und andere interessierte Bürger, welcher gemeinnützige Verein aus dem Landkreis Sonneberg das Fahrzeug erhalten soll. 2) Gegenstand Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Aktion „Wer bekommt den Golf GTI aus dem PS-Zweckertrag?“ der Sparkasse Sonneberg und des Freien Wortes (nachfolgend bezeichnet als “Veranstalter”) sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. 3) Ablauf des Wettbewerbes Der Wettbewerb startet am 1.3.2016 und endet am 31.3.2016. Der Wettbewerb besteht aus zwei Phasen: Phase Bewerbung: 1.3.2016 – 12.3.2016 a) In der Bewerbungsphase können sich gemeinnützige (Freistellungsbescheid nach § 52 – 54 Abgabenordnung) Vereine und Organisationen (nachfolgend bezeichnet als “Bewerber”) um die Spende des Golf GTI bewerben. Die Bewerbung erfolgt mittels eines Fotos und eines kurzen Bewerbungstextes. Die Bewerbung muss einen Ansprechpartner (Name, Adresse, EMail) und den Namen des Vereins erhalten. In ihrer Bewerbung erklären die Kandidaten, wofür das Auto benötigt wird und warum der Verein das Fahrzeug bekommen sollte. Die Bewerbung erfolgt entweder an das Freie Wort Sonneberg oder an die Sparkasse Sonneberg. b) Als Bewerber kommen nur gemeinnützige Vereine und Organisationen in Frage, deren Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatgedanken, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, öffentliches Gesundheits- und Wohlfahrtswesen und des Sports ist. c) Der Verein muss seinen Sitz im Landkreis Sonneberg haben. d) Die Bewerbung erfolgt schriftlich per Brief oder E-Mail an eine der beiden Adressen: Freies Wort Sonneberg Sparkasse Sonneberg Bahnhofstraße 60 Bahnhofstraße 61 96515 Sonneberg 96515 Sonneberg E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Ende der Bewerbungsfrist: 12.3.2016 Der Veranstalter prüft die Bewerbungen auf Einhaltung der Teilnahmebedingungen und veröffentlicht die Bewerbungen im Internet auf der Seite www.spkson.de. Der Bewerber verpflichtet sich, das Auto mindestens zwei Jahre in seinem Besitz zu behalten und die Werbung für das PS-Los-Sparen am Fahrzeug zu belassen. Phase Voting: Das Voting erfolgt auf der Internetseite der Sparkasse Sonneberg www.spkson.de. Für die veröffentlichten Bewerber kann zwischen dem 16.3.2016 und 31.3.2016 durch andere Seitenbesucher (nachfolgend bezeichnet als „Voter“) abgestimmt werden. Der Voter identifiziert sich mit seiner E-Mail-Adresse. Jeder Voter (jeder E-Mail-Adresse) hat eine Stimme pro Tag. 4. Gewinne und Gewinnermittlung Die Gewinnermittlung erfolgt nach Abschluss des Wettbewerbes. Der Bewerber, der im Abstimmungszeitraum die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnt. Die Spende wird ausschließlich an einen Verein übergeben, der die Bedingungen nach Ziff. 3 erfüllt. Sollten mehrere Bewerber am Ende des Wettbewerbs die gleiche Anzahl von Stimmen haben, so wird die Gewinnverteilung durch die Sparkasse Sonneberg per Losentscheid unter Aufsicht der Innenrevision entschieden. 5. Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb garantiert der Bewerber, dass e) die bereitgestellten Bilder und Inhalte selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und somit alleiniger Inhaber der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ist f) die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und in jeder Form genutzt werden können. Dazu gehört, dass der/die Teilnehmer(in) zur Abbildung aller auf den Fotos enthaltenen Gegenstände, Gebäude und Personen berechtigt ist, einschließlich etwaiger Persönlichkeitsund/oder Namensrechte aller abgebildeten, genannten oder in sonstiger Weise in die Inhalte einbezogener Dritter. g) die von ihm/ihr eingestellten Inhalte weder gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, noch gegen die guten Sitten verstoßen (d.h. insbesondere keine jugendgefährdenden, pornographischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalte haben). h) Sofern auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen diese damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Idealerweise ist eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Bewerber den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. i) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Fotos von dem Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) auch für wirtschaftliche Zwecke genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Fotos zu bearbeiten und falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung. j) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereit gestellten Fotos auf potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt diese abzulehnen, wenn die Fotos nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso können Beiträge abgelehnt werden, deren Veröffentlichung gegen geltende Gesetze verstößt und die beleidigenden diffamierenden Charakter haben. Auch Bilder, die dem vorgegebenen Thema des Veranstalters nicht entsprechen oder möglicherweise dessen Image schädigen, können ausgeschlossen werden. 6. Abwicklung a) Eine Auszahlung der Spende in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. b) Ein Teilnehmer kann auf die Spende verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle – sofern möglich –der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe der Spenden wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt. c) Die Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten. d) Meldet sich der Teilnehmer nach zweifacher Aufforderung innerhalb angemessener Frist (14 Tage) nicht, kann die Spende auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Ziffer 6.b findet entsprechende Anwendung. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mail-Adressen), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer. 7. Verfügbarkeit Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Hierzu können technische Probleme oder Regeländerungen gehören. 8. Haftung a) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Fotos. b) Den Veranstalter trifft weiter keine Haftung bei Fehlern bei der Übertragung von Daten Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmerdaten technischen Störungen jeglicher Art Beschädigungen des Computers eines Teilnehmers oder jeder anderen Person, die aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind. c) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. d) Vorbehaltlich Ziffer 7 haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. e) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. f) Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 9. Ausschluss von der Teilnahme a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen. b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/ oder zurückgefordert werden. c) Außerdem behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, sofern die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Fotos oder der Nutzername bzw. Nickname gegen Rechte Dritter oder verabscheuungswürdige, bedrohliche und pornografische Inhalte enthalten oder Nacktheit und/oder Gewalt enthalten. 10. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Wettbewerbs Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Wettbewerbs. 11. Datenschutzhinweise a) Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer für den Zweck des durchzuführenden Wettbewerbs. Eine darüber hinausgehende Erhebung und Nutzung der Daten erfolgt nur, soweit die Teilnehmer darin einwilligen. b) Folgende Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs: E-Mail-Adresse, Name des Vereins, Vor- und Nachname und Adresse des Ansprechpartners. c) Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an den Datenschutzbeauftragten der Sparkasse Sonneberg, Bahnhofstraße 61, 96515 Sonneberg, E-Mail: [email protected] 13. Schlussbestimmungen a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG). c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
© Copyright 2024 ExpyDoc