Medieninformation Pressestelle Sperrfrist: Ihr/-e Ansprechpartner/-in Durchwahl Mobil +49 173 9618481 Telefon +49 341 966 42627 Telefax +49 341 966 43185 presse.pd-l@ polizei.sachsen.de* Leipzig, 15. April 2016 Das versammelte Abendland geht jetzt Tippfehlern an den Kragen Im Rahmen des Versammlungsgeschehens vom 4. April 2016 erstattete die Polizei von Amts wegen eine Anzeige nach § 86a StGB, deren konkreter Anlass und eine damit verbundene, irrtümliche Medienauskunft bereits in der Pressemitteilung („Nachtrag zum Versammlungsgeschehen vom 4. April 2016) vom 12. April 2016 näher erläutert wurden. Dieser Präzisierung war ein Telefonat mit Herrn Rechtsanwalt Arndt Hohnstädter (vertritt den LEGIDA e. V.) vom 8. April 2016 vorausgegangen, in welchem der Irrtum erstmals aufgeklärt werden konnte. Im Nachgang wurde umgehend das von der irrtümlichen Auskunft betroffene Medium informiert und um Abänderung gebeten, welche zeitnah erfolgte. Ferner erbat Herr Hohnstädter eine schriftliche Schilderung der Abläufe. Jene E-Mail und eine nachfolgende Antwort des Herrn Hohnstädter wurden ohne Vorankündigung durch den LEGIDA e. V. innerhalb eines sozialen Netzwerkes veröffentlicht. Leider publizierten Herr Hohnstädter bzw. der LEGIDA e. V. nicht auch den nachfolgenden E-MailVerkehr, wobei dies wegen dessen Inhalts nicht überrascht. Es verwundert ferner leider auch nicht mehr, wenn man dem Leiter der Polizeidirektion Leipzig unterstellt, er hätte persönlich auf Datenerfassung und Informationsweitergabe Einfluss genommen oder man ihm an anderer Stelle („Wurzen wehrt sich gegen Asylmissbrauch“) vorwirft, er würde kein Interesse besitzen, die kürzlich in Wurzen offenbar von Linksextremisten verübten Gewalttaten einer Klärung zuzuführen. Neben Herrn Hohnstädter teilten den Post u. a. die NPD Sachsen und die Gruppe „Wir für Leipzig“, in welcher sich Herr Enrico Böhm engagiert und die von sich angibt, als freies Bürgerbündnis nationale Interessen in den Leipziger Stadtrat zu tragen. Allerdings soll hier auf die paradoxe Verkennung demokratischer Ebenen und politischer Strukturen nicht weiter eingegangen werden. Die Veröffentlichung von „Wir für Leipzig“ erfolgte unter der Überschrift: „RA Hohnstädter führt Lügenpresse vor.“ und beinhaltete die Behauptung: „Diese Verkettung ist nicht zum Ersten mal passiert. Erinnert sei an dieser Stelle an die falsche Pressemitteilung der PD Leipzig an die Journalisten, als Stadtrat Enrico Böhm auf offener Straße angegriffen wurde. Weil Herr Loepki nach eigenen Aussage, vergessen hatte, die Akte komplett zu lesen, folgte eine falsche Pressemitteilung, für die er sich später entschuldigte. Jedoch merkt man beim neuerlichen Fall, das diese Verkettungen durchaus Methode haben könnte.“ [sic] Seite 1 von 2 Hausanschrift: Polizeidirektion Leipzig Dimitroffstraße 1 04107 Leipzig Telefon 0341 966-0 Telefax 0341 966-42286 www.polizei.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 2, 8, 9, 10, 11 und Buslinie 89 Behindertenparkplätze: 2 x Dimitroffstraße 1 Ohne auf den Umstand hinzuweisen, dass Tippfehler offenkundig ein weit verbreitetes Übel darstellen, wurde „Wir für Leipzig“ am 11. April 2016 über die Kommentarfunktion ersucht, mitzuteilen, welche konkrete Pressemitteilung zu Herrn Böhm falsch war und wofür sich in welcher Form entschuldigt wurde. Hierauf erfolgte keine Reaktion. Auf neuerliche Kommentierung vom 13. April 2016 verlegte sich „Wir für Leipzig“ auf nichtöffentliche Chatkontakte, wollte sich erkundigen (!), konnte keinerlei Belege erbringen und verwies auf ein angebliches Telefonat. Letztlich löschte man gestern Abend die Kommentare mit der Begründung, sie könnten nur einem Fake-Profil entstammen, weil es „der echte Herr Loepki“ unmöglich bezwecken kann, in der Öffentlichkeit bloßgestellt zu werden. Daher sieht sich der „echte Herr Loepki“ gedrängt, hiermit kundzutun, die Behauptung von „Wir für Leipzig“ aus seiner Erinnerung mit keinem konkreten Vorgang in Verbindung bringen zu können, weshalb die Behauptung in die Welt der Gerüchte verbannt wird. Im Namen der gesamten Pressestelle der Polizeidirektion Leipzig ergeht zudem folgende Stellungnahme: Die MitarbeiterInnen der Pressestelle haben zu keinem Zeitpunkt vermessen behauptet, ihnen unterliefen keine Fehler. Es besteht aber selbstverständlich der Anspruch, Auskünfte fundiert zu erteilen und diesem Anspruch werden wir nachweislich tagtäglich gerecht. Doch bei einem auf Tagesaktualität ausgelegten Arbeitsgebiet, knappen Zeitspannen und aufgrund mitunter noch nicht vollständig oder irrtümlich dokumentierter Erkenntnisse treten im Einzelfall zwangsläufig auch Fehlauskünfte auf. Für alle Behörden, Institutionen, Vereinigungen, sonstige Gruppen und deren Mitglieder stellt sich im Nachgang immer die Frage, wie mit unterlaufenen Fehlern umgegangen wird. Und dabei treten – abgesehen davon, nicht mutwillig und vorsätzlich Gerüchte und Lügen zu verbreiten sowie abgesehen von rein inhaltlichen Aspekten – deutliche Unterschiede zu Gruppen wie „Wir für Leipzig“ oder „Wurzen wehrt sich gegen Asylmissbrauch“ auf. Wir leben eine proaktive Fehlerkultur, indem wir unsere Irrtümer und Fehler nicht kaschieren oder ignorieren, sondern transparent und öffentlichkeitswirksam darlegen – beispielsweise durch Korrekturmeldungen. Die MitarbeiterInnen der Pressestelle verwahren sich daher ausdrücklich gegen die seitens des Herrn Hohnstädter formulierten Unterstellungen, der anlassgebende Irrtum sei Merkmal gravierenden Behördenversagens, ein propagandistischer Angriff, Beleg für den Missbrauch privater Politikinteressen und entspräche der Tätigkeit nachrichtendienstlicher Einflussagenten. Mithin besteht auch keinerlei Verständnis für das Ansinnen des LEGIDA e. V., die Argumentation des Herrn Hohnstädter als Grundlage einer gestrigen Versammlungsanmeldung (Aufzug am 21. April 2016 mit dem geplanten Endpunkt Dimitroffstraße 1; Thema: „Adressat verweigert Annahme, „brauner Mist“ Retour zum Absender!“) heranzuziehen und damit eine korrigierte sowie in ihren Gründen verständlich dargelegte Fehlauskunft zum Mittelpunkt politischer Agitation werden zu lassen. Doch sofern der Wille bestehen bleibt und die Versammlungsbehörde die Anmeldung positiv bescheidet, werden neben Einsatzkräften auch MitarbeiterInnen der Pressestelle zum Zwecke der objektiven Öffentlichkeitsarbeit vor Ort sein. (Loe) Seite 2 von 2
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