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Leipzig,
15. April 2016
Das versammelte Abendland geht jetzt Tippfehlern an den Kragen
Im Rahmen des Versammlungsgeschehens vom 4. April 2016 erstattete die
Polizei von Amts wegen eine Anzeige nach § 86a StGB, deren konkreter Anlass und eine damit verbundene, irrtümliche Medienauskunft bereits in der
Pressemitteilung („Nachtrag zum Versammlungsgeschehen vom 4. April 2016)
vom 12. April 2016 näher erläutert wurden.
Dieser Präzisierung war ein Telefonat mit Herrn Rechtsanwalt Arndt Hohnstädter (vertritt den LEGIDA e. V.) vom 8. April 2016 vorausgegangen, in welchem
der Irrtum erstmals aufgeklärt werden konnte. Im Nachgang wurde umgehend
das von der irrtümlichen Auskunft betroffene Medium informiert und um Abänderung gebeten, welche zeitnah erfolgte. Ferner erbat Herr Hohnstädter eine
schriftliche Schilderung der Abläufe. Jene E-Mail und eine nachfolgende Antwort des Herrn Hohnstädter wurden ohne Vorankündigung durch den LEGIDA
e. V. innerhalb eines sozialen Netzwerkes veröffentlicht. Leider publizierten
Herr Hohnstädter bzw. der LEGIDA e. V. nicht auch den nachfolgenden E-MailVerkehr, wobei dies wegen dessen Inhalts nicht überrascht. Es verwundert ferner leider auch nicht mehr, wenn man dem Leiter der Polizeidirektion Leipzig
unterstellt, er hätte persönlich auf Datenerfassung und Informationsweitergabe
Einfluss genommen oder man ihm an anderer Stelle („Wurzen wehrt sich gegen
Asylmissbrauch“) vorwirft, er würde kein Interesse besitzen, die kürzlich in Wurzen offenbar von Linksextremisten verübten Gewalttaten einer Klärung zuzuführen.
Neben Herrn Hohnstädter teilten den Post u. a. die NPD Sachsen und die
Gruppe „Wir für Leipzig“, in welcher sich Herr Enrico Böhm engagiert und die
von sich angibt, als freies Bürgerbündnis nationale Interessen in den Leipziger
Stadtrat zu tragen. Allerdings soll hier auf die paradoxe Verkennung demokratischer Ebenen und politischer Strukturen nicht weiter eingegangen werden.
Die Veröffentlichung von „Wir für Leipzig“ erfolgte unter der Überschrift: „RA
Hohnstädter führt Lügenpresse vor.“ und beinhaltete die Behauptung: „Diese
Verkettung ist nicht zum Ersten mal passiert. Erinnert sei an dieser Stelle an die
falsche Pressemitteilung der PD Leipzig an die Journalisten, als Stadtrat Enrico
Böhm auf offener Straße angegriffen wurde. Weil Herr Loepki nach eigenen
Aussage, vergessen hatte, die Akte komplett zu lesen, folgte eine falsche Pressemitteilung, für die er sich später entschuldigte. Jedoch merkt man beim neuerlichen Fall, das diese Verkettungen durchaus Methode haben könnte.“ [sic]
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Ohne auf den Umstand hinzuweisen, dass Tippfehler offenkundig ein weit verbreitetes
Übel darstellen, wurde „Wir für Leipzig“ am 11. April 2016 über die Kommentarfunktion
ersucht, mitzuteilen, welche konkrete Pressemitteilung zu Herrn Böhm falsch war und
wofür sich in welcher Form entschuldigt wurde. Hierauf erfolgte keine Reaktion. Auf
neuerliche Kommentierung vom 13. April 2016 verlegte sich „Wir für Leipzig“ auf nichtöffentliche Chatkontakte, wollte sich erkundigen (!), konnte keinerlei Belege erbringen
und verwies auf ein angebliches Telefonat. Letztlich löschte man gestern Abend die
Kommentare mit der Begründung, sie könnten nur einem Fake-Profil entstammen, weil
es „der echte Herr Loepki“ unmöglich bezwecken kann, in der Öffentlichkeit bloßgestellt
zu werden.
Daher sieht sich der „echte Herr Loepki“ gedrängt, hiermit kundzutun, die Behauptung
von „Wir für Leipzig“ aus seiner Erinnerung mit keinem konkreten Vorgang in Verbindung bringen zu können, weshalb die Behauptung in die Welt der Gerüchte verbannt
wird.
Im Namen der gesamten Pressestelle der Polizeidirektion Leipzig ergeht zudem folgende Stellungnahme:
Die MitarbeiterInnen der Pressestelle haben zu keinem Zeitpunkt vermessen behauptet, ihnen unterliefen keine Fehler. Es besteht aber selbstverständlich der Anspruch,
Auskünfte fundiert zu erteilen und diesem Anspruch werden wir nachweislich tagtäglich
gerecht. Doch bei einem auf Tagesaktualität ausgelegten Arbeitsgebiet, knappen Zeitspannen und aufgrund mitunter noch nicht vollständig oder irrtümlich dokumentierter
Erkenntnisse treten im Einzelfall zwangsläufig auch Fehlauskünfte auf.
Für alle Behörden, Institutionen, Vereinigungen, sonstige Gruppen und deren Mitglieder
stellt sich im Nachgang immer die Frage, wie mit unterlaufenen Fehlern umgegangen
wird. Und dabei treten – abgesehen davon, nicht mutwillig und vorsätzlich Gerüchte
und Lügen zu verbreiten sowie abgesehen von rein inhaltlichen Aspekten – deutliche
Unterschiede zu Gruppen wie „Wir für Leipzig“ oder „Wurzen wehrt sich gegen Asylmissbrauch“ auf. Wir leben eine proaktive Fehlerkultur, indem wir unsere Irrtümer und
Fehler nicht kaschieren oder ignorieren, sondern transparent und öffentlichkeitswirksam darlegen – beispielsweise durch Korrekturmeldungen.
Die MitarbeiterInnen der Pressestelle verwahren sich daher ausdrücklich gegen die
seitens des Herrn Hohnstädter formulierten Unterstellungen, der anlassgebende Irrtum
sei Merkmal gravierenden Behördenversagens, ein propagandistischer Angriff, Beleg
für den Missbrauch privater Politikinteressen und entspräche der Tätigkeit nachrichtendienstlicher Einflussagenten. Mithin besteht auch keinerlei Verständnis für das Ansinnen des LEGIDA e. V., die Argumentation des Herrn Hohnstädter als Grundlage einer
gestrigen Versammlungsanmeldung (Aufzug am 21. April 2016 mit dem geplanten
Endpunkt Dimitroffstraße 1; Thema: „Adressat verweigert Annahme, „brauner Mist“
Retour zum Absender!“) heranzuziehen und damit eine korrigierte sowie in ihren Gründen verständlich dargelegte Fehlauskunft zum Mittelpunkt politischer Agitation werden
zu lassen. Doch sofern der Wille bestehen bleibt und die Versammlungsbehörde die
Anmeldung positiv bescheidet, werden neben Einsatzkräften auch MitarbeiterInnen der
Pressestelle zum Zwecke der objektiven Öffentlichkeitsarbeit vor Ort sein. (Loe)
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