Ankündigung

Prof. Dr. Daniela Demko LL.M.Eur.
Vorlesung:
Internationales Strafrecht im
Friedenssicherungsrecht und im Recht der
bewaffneten Konflikte
Titel der Veranstaltung: Internationales Strafrecht im Friedenssicherungsrecht und
im Recht der bewaffneten Konflikte
Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozentin: Prof. Dr. Daniela Demko LL.M.Eur.
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Freitag, 11 – 13 Uhr, HS 6
Beginn: 8. April 2016
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester; SPB 4 und 6
Inhalt: In der Vorlesung wird das internationale Strafrecht (Völkerstrafrecht) in Bezug
auf dessen Einbindung in spezielle Regelungsbereiche eines den Frieden und die
internationale Sicherheit schützenden Völkerrechts systematisch vertieft.
Vorlesungsgegenstand ist mit dem internationalen Friedenssicherungsrecht zum
einen die völkerrechtliche Verhinderung von Gewalt und bewaffneten Konflikten (ius
ad bellum/ius contra bellum): Neben Fragen (u.a.) zu friedensschaffenden/erhaltenden Schutzmassnahmen, zur friedlichen Streitbeilegung und zur
Selbstverteidigung wird schwerpunktmässig das völkerstrafrechtliche Verbrechen der
Aggression gründlich erarbeitet und in Bezug auf seine geschichtliche Entwicklung
und seine heutige Ausgestaltung im IStGH-Statut dargestellt. Vorlesungsgegenstand
ist mit dem Recht der bewaffneten Konflikte zum anderen das Kriegsvölkerrecht bzw.
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das Humanitäre Völkerrecht (ius in bello), bei dem es um diejenigen völkerrechtlichen
und insbesondere völkerstrafrechtlichen Regelungen geht, die nach dem Ausbruch
eines bewaffneten Konflikts zu dessen Eingrenzung Geltung beanspruchen: Den
Schwerpunkt bilden hier die völkerstrafrechtlichen Kriegsverbrechen, welche neben
ihrer geschichtlichen Entwicklung und heutigen Ausgestaltung im IStGH-Statut (u.a.)
in ihrem Zusammenhang mit dem Haager und Genfer Recht (z.B. mit Bezug auf
verbotene Mittel und Methoden der Kriegsführung sowie auf den Schutz von
Konfliktopfern, wie etwa der Zivilbevölkerung), in ihrer Anwendung in internationalen
und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten sowie in Bezug auf die Geltung der
Menschenrechte in bewaffneten Konflikten vertieft werden. Die Vorlesung widmet
sich des Weiteren mit dem ius post bellum den rechtlich gesteuerten Wegen von
bewaffneten Konflikten hin zu einem friedlichen Zusammenleben und hier
insbesondere den völkerstrafrechtlichen Aufarbeitungswegen von
Unrechtsvergangenheit.
Vorkenntnisse: Die Vorlesung setzt Interesse an völkerrechtlichen und
insbesondere völkerstrafrechtlichen Fragen zum Friedensschutz voraus. Die
Teilnahme an der Vorlesung „Völkerstrafrecht“ wird empfohlen, ist aber keine
Teilnahmevoraussetzung.
Literatur: Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.
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