Prof. Dr. Daniela Demko LL.M.Eur. Vorlesung: Internationales Strafrecht im Friedenssicherungsrecht und im Recht der bewaffneten Konflikte Titel der Veranstaltung: Internationales Strafrecht im Friedenssicherungsrecht und im Recht der bewaffneten Konflikte Art der Veranstaltung: Vorlesung Dozentin: Prof. Dr. Daniela Demko LL.M.Eur. Anzahl der Semesterwochenstunden: 2 Zeit und Ort: Freitag, 11 – 13 Uhr, HS 6 Beginn: 8. April 2016 Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester; SPB 4 und 6 Inhalt: In der Vorlesung wird das internationale Strafrecht (Völkerstrafrecht) in Bezug auf dessen Einbindung in spezielle Regelungsbereiche eines den Frieden und die internationale Sicherheit schützenden Völkerrechts systematisch vertieft. Vorlesungsgegenstand ist mit dem internationalen Friedenssicherungsrecht zum einen die völkerrechtliche Verhinderung von Gewalt und bewaffneten Konflikten (ius ad bellum/ius contra bellum): Neben Fragen (u.a.) zu friedensschaffenden/erhaltenden Schutzmassnahmen, zur friedlichen Streitbeilegung und zur Selbstverteidigung wird schwerpunktmässig das völkerstrafrechtliche Verbrechen der Aggression gründlich erarbeitet und in Bezug auf seine geschichtliche Entwicklung und seine heutige Ausgestaltung im IStGH-Statut dargestellt. Vorlesungsgegenstand ist mit dem Recht der bewaffneten Konflikte zum anderen das Kriegsvölkerrecht bzw. 1 das Humanitäre Völkerrecht (ius in bello), bei dem es um diejenigen völkerrechtlichen und insbesondere völkerstrafrechtlichen Regelungen geht, die nach dem Ausbruch eines bewaffneten Konflikts zu dessen Eingrenzung Geltung beanspruchen: Den Schwerpunkt bilden hier die völkerstrafrechtlichen Kriegsverbrechen, welche neben ihrer geschichtlichen Entwicklung und heutigen Ausgestaltung im IStGH-Statut (u.a.) in ihrem Zusammenhang mit dem Haager und Genfer Recht (z.B. mit Bezug auf verbotene Mittel und Methoden der Kriegsführung sowie auf den Schutz von Konfliktopfern, wie etwa der Zivilbevölkerung), in ihrer Anwendung in internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten sowie in Bezug auf die Geltung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten vertieft werden. Die Vorlesung widmet sich des Weiteren mit dem ius post bellum den rechtlich gesteuerten Wegen von bewaffneten Konflikten hin zu einem friedlichen Zusammenleben und hier insbesondere den völkerstrafrechtlichen Aufarbeitungswegen von Unrechtsvergangenheit. Vorkenntnisse: Die Vorlesung setzt Interesse an völkerrechtlichen und insbesondere völkerstrafrechtlichen Fragen zum Friedensschutz voraus. Die Teilnahme an der Vorlesung „Völkerstrafrecht“ wird empfohlen, ist aber keine Teilnahmevoraussetzung. Literatur: Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben. 2
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