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Beim Landkreis Stade ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des
Leiterin/Leiters
des Bauordnungsamtes
Landkreis Stade • Der Landrat • 21677 Stade
www.landkreis-stade.de
(Bes.-Gr. A 13/14 BBesO)
zu besetzen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle; sie ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Das Bauordnungsamt, in dem derzeit 22 Mitarbeiter/innen tätig sind, gliedert sich in
folgende Abteilungen:
• Bauaufsicht/Brandschutz (Baugenehmigungsverfahren, Bauüberwachung, vorbeugender Brandschutz, Brandschauen)
• Bauverwaltung (verwaltungsmäßige Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren
einschl. Ordnungswidrigkeiten- und Widerspruchsverfahren, Bauvoranfragen, Wohnungswesen, Leistungen nach dem Wohngeldgesetz)
Neben der Führung des Amtes in personeller und organisatorischer Hinsicht ist die
Stelleninhaberin/der Stelleninhaber insbesondere verantwortlich für:
• Bestimmung von Grundsätzen, Zielen und Anweisungen für die Sachbearbeitung,
Koordination der Aufgaben bzw. Tätigkeiten und Arbeitsabläufe durch Besprechungen und Anweisungen
• Vertretung des Bauordnungsamtes in Fachgremien
• Prüfung und Entscheidung besonders schwieriger Einzelfälle einschl. Erarbeitung
von Entscheidungsgrundlagen
• Beratung, Abstimmung und Verhandlung mit Bauherren, Planern, Bürgern, Gemeinden und Fachbehörden bei schwierigen bzw. komplexen Rechts- und Sachverhalten
• Beobachtung der Rechtsprechung zu den Themen Städtebau, Architektur, Wohnungswesen und Bautechnik
• Sonderaufgaben im Bereich Baukultur, öffentliches Baurecht und Verwaltungsmodernisierung in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernenten und der Behördenleitung
Außerdem gehört die Leitung der Abteilung „Bauaufsicht/Brandschutz“ zum Aufgabenprofil:
• Genehmigungsverfahren und Überprüfung von Gebäuden und baulichen Anlagen
besonderer Art und Nutzung
• Bearbeitung und Entscheidung komplexer grundsätzlicher Baurechtsfälle sowie
Widersprüche, Klärung schwieriger bautechnischer, planungsrechtlicher und baurechtlicher Fragen im Einzelfall
• Entscheidung über Abweichungen, Befreiungen sowie Brandschutzkonzepte und
Brandschauen einschl. verwaltungsrechtlicher Beurteilung von Bestandsschutz
bzw. baurechtswidriger Zustände
• Entscheidung und Begründung von Ablehnungen und Widerspruchsbescheiden im
Einzelfall
Einstellungsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung „Architektur“ oder „Architektur und Städtebau“ sowie die Befähigung für das
2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung „Technische Dienste“. Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung und
damit einhergehende umfassende, vertiefte Kenntnisse im öffentlichen Baurecht, in
der Baugestaltung und Bautechnik, ist wünschenswert.
Die Wahrnehmung der Aufgaben bedingt ein hohes Maß an Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Entscheidungsfreude. Die Fähigkeit zum analytischen,
konzeptionellen und ergebnisorientierten Arbeiten ist unerlässlich. Vor dem Hintergrund
ausgeprägter Kontakte zu Bürgern/-innen, Kommunen, Fachbehörden und anderen
an Bau- und Planungsverfahren beteiligten Personen ist eine ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, gepaart mit Verhandlungs- und Organisationsgeschick sowie der Fähigkeit zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, unabdingbar.
Die Wohnsitznahme im Landkreis Stade sollte selbstverständlich sein.
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Personen gleichgestellte Bewerber/innen
werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für Auskünfte steht Herr Kreisbaurat Bode, Tel. 04141 12-500, zur Verfügung.
Der Landkreis Stade (rd. 198.000 Einwohner/innen) liegt im Norden Niedersachsens
und ist Teil der Metropolregion Hamburg; die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in der
Hansestadt Stade. Ein wohnortnahes breites Angebot an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie vielfältige Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und
Freizeitgestaltung sind vorhanden.
Bewerbungen werden bis zum 11.05.2016 an die nebenstehende Adresse erbeten.