Ausschreibung Automobil-Clubsport-Slalom 2016 Grundlage dieser Ausschreibung ist die neueste Fassung der DMSB Rahmenausschreibung für ClubsportWettbewerbe und der Grundausschreibung für Automobil-Clubsport Slalom 2016 sowie die Ausführungsbestimmungen für Automobil Clubsport Slalom Wettbewerbe des ADAC Westfalen e. V., Der vollständige Text der genehmigten Ausschreibung befindet sich bei der Veranstaltung am offiziellen Aushang. Status der Veranstaltung: Clubsport Art. 1.1- Veranstaltungstitel: ADAC Ruhr-Slalom Art.1.2 – Veranstaltungsdatum: 10.04.2016 Art. 2 – Veranstalter: Veranstalter: MSC Ruhr-Blitz Bochum e.V. im ADAC Strasse: Oskar-Hoffmann Str. 110, 44789 Bochum Telefon: 0234-9325815 + 300261 Fax: 0234 – 9325835 e-mail: [email protected] Onlinenennung: www.ruhrblitz.de/onlinenennung_slalom.htm Art. 3 – Vorläufiger Zeitplan/Klasseneinteilung Nennungsschluss: 10.04.2016 jeweils 15 Minuten vor Start des Training Technische Fahrzeugkontrolle 10.04.2016 von 8,30 Uhr – 17,00 Uhr Fahrerbesprechung findet nur bei Bedarf statt Aushang der offiziellen Ergebnislisten (Ort/Zeit) Nach den Wertungsläufen Siegerehrung (Ort/Zeit) Nach den Wertungsläufen Klasseneinteilung: Klasseneinteilung: A.) Serienfahrzeuge B.) verbesserte Fahrzeuge: Klasse G7: größer 21 kg/kw ab 9,30 Uhr Klasse 8: bis 1150 ccm ab 14,00 Uhr Klasse G6: größer 18/kleiner 21 kg/kw ab 9,30 Uhr Klasse 9: 1151 bis 1300 ccm ab 14,00 Uhr Klasse G5: größer 15/kleiner 18 kg/kw ab 11,45 Uhr Klasse 10: 1301 bis 1600 ccm ab 14,30 Uhr Klasse G4: größer 13/kleiner 15 kg/kw ab 12,45 Uhr Klasse 11: 1601 bis 2000 ccm ab 14,30 Uhr Klasse G3: größer 11/kleiner 13 kg/kw ab 13,00 Uhr Klasse 12: über 2000 ccm ab 15,00 Uhr Klasse G2: größer 9/kleiner 11 kg/kw ab 13,00 Uhr Klasse G1: unter 9 kg/kw ab 13,30 Uhr Alle Klassen mit weniger als 3 Teilnehmer werden mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt. 1 Art. 4 - Strecke und Aufgabenstellung Die Veranstaltung wird in Bochum auf dem Gelände der Opel Werke Bochum vor Tor 1 durchgeführt. Die Streckenlänge beträgt je Lauf ca. 1.000 Meter. Eine maßstabgerechte Streckenskizze ist im Bereich der Abnahme/des Startplatzes ausgehängt. Wertungskriterien: Die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke ist möglichst fehlerfrei und möglichst schnell zu durchfahren. Die Veranstaltung besteht aus einem Trainingslauf und mindestens zwei Wertungsläufen. Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor. Die sich einschließlich der Strafzeiten ergebenden jeweiligen Fahrtzeiten der Läufe werden addiert. Sieger ist der Teilnehmer mit der kürzesten Fahrzeitsumme aus den Wertungsläufen. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den jeweiligen, steigenden Fahrtzeitsummen. Bei Zeitgleichheit entscheidet zunächst die geringere Summe der Strafzeiten. Bei weiterer Zeitgleichheit entscheidet der schnellere erste Wertungslauf. Wenn auch hier Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche Art. 5 – Nenn- und Teilnahmeberechtigung Die Zahl der Teilnehmer ist auf 100 begrenzt. Jeder Teilnehmer ist nur 1 x startberechtigt. Art. 6 – Nenngeld Das Nenngeld beträgt € 25,-- bis 10.04.2016 mit Veranstalterwerbung. Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen. Art. 7 – Wettbewerbe, die während der Veranstaltung zur Durchführung kommen: Lippe-Ems-Slalom-Pokal 2016 NRW-Slalom-Super Cup (NSC 2016) MVNW Landesmeisterschaft 2016 Art. 8 – Preise In den Klassen werden Ehrenpreise für 33 % der gestarteten Teilnehmer ausgegeben. Die Gruppensieger erhalten einen Ehrenpreis, wenn mind. 5 Teilnehmer in der Gruppe gestartet sind. Je Gruppe wird die bestplatzierte Dame mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet. Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Ehrenpreise oder Sachpreise vor. 2 Art. 9 – Offizielle der Veranstaltung Hans-Georg Sonnendecker, Dortmund Veranstaltungsleiter Stellv. Veranstaltungsleiter: Anja Milewski, Bochum Zeitnahme: Kris Behm Techn. Kommissar: Hartmut Hegner, Bochum Schiedsgericht: 1. Laskowski, Heike 2. Tweer, Ulrich 3. Weckheuer, Hans-Udo Die eingesetzten Sachrichter haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob der jeweilige Fahrer einen Fehler während des Trainings oder den Wertungsläufen begangen hat. Einspruchsberechtigt sind nur die betroffenen Fahrer oder deren Erziehungsberechtigte. Einsprüche sind in schriftlicher Form bis 30 Minuten nach dem offiziellen Ergebnisaushang zulässig. Sammeleinsprüche sind nicht statthaft. Die Einspruchsgebühr beträgt 100 ,-- €. Art. 10 – weitere Bestimmungen parc ferme: Der „parc ferme“ befindet sich auf dem Veranstaltungsgelände Art. 11 – Verbindliche Erklärung Der Veranstaltungsleiter erklärt als Vertreter des Veranstalters, dass die Veranstaltung nach den Bestimmungen dieser Ausschreibung durchgeführt wird. 29.02.2016 ...................................................................................................................................................................... Unterschrift Veranstaltungsleiter/Stempel Veranstalter/Unterschrift gesetzlicher Vertreters d.Veranstalters Genehmigungvermerk der Sportabteilung (Stempel) Datum: 29.02.2016 Reg.-Nr.: 61/16 ......................................................................................................................................................... Unterschrift Stempel 3
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