DMSB-Ausschreibung Automobil

Ausschreibung Automobil-Clubsport-Slalom 2016
Grundlage dieser Ausschreibung ist die neueste Fassung der DMSB Rahmenausschreibung für ClubsportWettbewerbe und der Grundausschreibung für Automobil-Clubsport Slalom 2016 sowie die Ausführungsbestimmungen für Automobil Clubsport Slalom Wettbewerbe des ADAC Westfalen e. V., Der vollständige Text
der genehmigten Ausschreibung befindet sich bei der Veranstaltung am offiziellen Aushang.
Status der Veranstaltung:
Clubsport
Art. 1.1- Veranstaltungstitel:
ADAC Ruhr-Slalom
Art.1.2 – Veranstaltungsdatum:
10.04.2016
Art. 2 – Veranstalter:
Veranstalter:
MSC Ruhr-Blitz Bochum e.V. im ADAC
Strasse:
Oskar-Hoffmann Str. 110, 44789 Bochum
Telefon:
0234-9325815 + 300261 Fax: 0234 – 9325835
e-mail:
[email protected]
Onlinenennung:
www.ruhrblitz.de/onlinenennung_slalom.htm
Art. 3 – Vorläufiger Zeitplan/Klasseneinteilung
Nennungsschluss:
10.04.2016 jeweils 15 Minuten vor Start des Training
Technische Fahrzeugkontrolle
10.04.2016 von 8,30 Uhr – 17,00 Uhr
Fahrerbesprechung
findet nur bei Bedarf statt
Aushang der offiziellen Ergebnislisten (Ort/Zeit) Nach den Wertungsläufen
Siegerehrung (Ort/Zeit)
Nach den Wertungsläufen
Klasseneinteilung:
Klasseneinteilung:
A.) Serienfahrzeuge
B.) verbesserte Fahrzeuge:
Klasse G7: größer
21 kg/kw ab 9,30 Uhr
Klasse 8:
bis 1150 ccm ab 14,00 Uhr
Klasse G6: größer 18/kleiner 21 kg/kw ab 9,30 Uhr
Klasse 9: 1151 bis 1300 ccm ab 14,00 Uhr
Klasse G5: größer 15/kleiner 18 kg/kw ab 11,45 Uhr
Klasse 10: 1301 bis 1600 ccm ab 14,30 Uhr
Klasse G4: größer 13/kleiner 15 kg/kw ab 12,45 Uhr
Klasse 11: 1601 bis 2000 ccm ab 14,30 Uhr
Klasse G3: größer 11/kleiner 13 kg/kw ab 13,00 Uhr
Klasse 12:
über 2000 ccm ab 15,00 Uhr
Klasse G2: größer 9/kleiner 11 kg/kw ab 13,00 Uhr
Klasse G1: unter
9 kg/kw ab 13,30 Uhr
Alle Klassen mit weniger als 3 Teilnehmer werden mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt.
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Art. 4 - Strecke und Aufgabenstellung
Die Veranstaltung wird in Bochum auf dem Gelände der Opel Werke Bochum vor Tor 1
durchgeführt.
Die Streckenlänge beträgt je Lauf ca. 1.000 Meter. Eine maßstabgerechte Streckenskizze ist
im Bereich der Abnahme/des Startplatzes ausgehängt.
Wertungskriterien:
Die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke ist möglichst fehlerfrei und möglichst
schnell zu durchfahren. Die Veranstaltung besteht aus einem Trainingslauf und mindestens zwei
Wertungsläufen. Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor.
Die sich einschließlich der Strafzeiten ergebenden jeweiligen Fahrtzeiten der Läufe werden addiert.
Sieger ist der Teilnehmer mit der kürzesten Fahrzeitsumme aus den Wertungsläufen. Die weiteren
Platzierungen ergeben sich aus den jeweiligen, steigenden Fahrtzeitsummen. Bei Zeitgleichheit
entscheidet zunächst die geringere Summe der Strafzeiten. Bei weiterer Zeitgleichheit entscheidet
der schnellere erste Wertungslauf. Wenn auch hier Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche
Art. 5 – Nenn- und Teilnahmeberechtigung
Die Zahl der Teilnehmer ist auf 100 begrenzt. Jeder Teilnehmer ist nur 1 x startberechtigt.
Art. 6 – Nenngeld
Das Nenngeld beträgt € 25,-- bis 10.04.2016 mit Veranstalterwerbung.
Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen.
Art. 7 – Wettbewerbe, die während der Veranstaltung zur Durchführung kommen:
Lippe-Ems-Slalom-Pokal 2016
NRW-Slalom-Super Cup (NSC 2016)
MVNW Landesmeisterschaft 2016
Art. 8 – Preise
In den Klassen werden Ehrenpreise für 33 % der gestarteten Teilnehmer ausgegeben. Die
Gruppensieger erhalten einen Ehrenpreis, wenn mind. 5 Teilnehmer in der Gruppe gestartet sind.
Je Gruppe wird die bestplatzierte Dame mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet. Der Veranstalter
behält sich die Vergabe weiterer Ehrenpreise oder Sachpreise vor.
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Art. 9 – Offizielle der Veranstaltung
Hans-Georg Sonnendecker, Dortmund
Veranstaltungsleiter
Stellv. Veranstaltungsleiter: Anja Milewski, Bochum
Zeitnahme:
Kris Behm
Techn. Kommissar:
Hartmut Hegner, Bochum
Schiedsgericht:
1.
Laskowski, Heike
2.
Tweer, Ulrich
3.
Weckheuer, Hans-Udo
Die eingesetzten Sachrichter haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob der jeweilige Fahrer einen
Fehler während des Trainings oder den Wertungsläufen begangen hat.
Einspruchsberechtigt sind nur die betroffenen Fahrer oder deren Erziehungsberechtigte. Einsprüche
sind in schriftlicher Form bis 30 Minuten nach dem offiziellen Ergebnisaushang zulässig.
Sammeleinsprüche sind nicht statthaft. Die Einspruchsgebühr beträgt 100 ,-- €.
Art. 10 – weitere Bestimmungen
parc ferme:
Der „parc ferme“ befindet sich auf dem Veranstaltungsgelände
Art. 11 – Verbindliche Erklärung
Der Veranstaltungsleiter erklärt als Vertreter des Veranstalters, dass die Veranstaltung nach den
Bestimmungen dieser Ausschreibung durchgeführt wird.
29.02.2016
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Unterschrift Veranstaltungsleiter/Stempel Veranstalter/Unterschrift gesetzlicher Vertreters d.Veranstalters
Genehmigungvermerk der Sportabteilung (Stempel)
Datum:
29.02.2016
Reg.-Nr.: 61/16
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Unterschrift
Stempel
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