Es gibt mehr Wohngeld - Stadt Kirchheim unter Teck

PRESSEMITTEILUNG Nr. 37
Es gibt mehr Wohngeld
Kirchheim unter Teck, 13.04.2016 – Am 01.01.2016 ist das Gesetz zur Wohngeldreform
in Kraft getreten. Die Wohngeldreform beinhaltet eine deutliche Verbesserung für Menschen,
die ein geringes Erwerbseinkommen oder eine geringe Rente haben, da es zu einer
Anpassung des Wohngeldes an die gestiegenen Mieten und Nebenkosten gekommen ist. Die
Einkommensgrenzen wurden durch die Reform erhöht. Dadurch entsteht möglicherweise für
Haushalte erstmals ein Wohngeldanspruch.
Detailliertere Angaben und Beispiele sind in dem Flyer des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz
und
Bau
enthalten
und
können
im
Internet
unter
dem
Link
www.bmub.bund.de/N52721/ aufgerufen werden.
Wer Fragen zur Wohngeldreform hat oder prüfen möchte, ob ein Rechtsanspruch auf
Wohngeld besteht, kann sich an die Abteilung Soziales der Stadtverwaltung Kirchheim unter
Teck, Wohngeldstelle, Elke Fischer, Tel. 07021 502 336 wenden.
Ansprechpartner/in bei fachlichen Fragen:
Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Abteilung Soziales, Wohngeldstelle
Elke Fischer
Tel.: 07021 502-336
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin für die Presse:
Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Abteilung Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
Andrea Edelmaier
Marktstraße 14 / Zi. 24
73230 Kirchheim unter Teck
Tel.: 07021 502-274, Fax 07021 502-285
E-Mail: [email protected]
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