PRESSEMITTEILUNG Nr. 37 Es gibt mehr Wohngeld Kirchheim unter Teck, 13.04.2016 – Am 01.01.2016 ist das Gesetz zur Wohngeldreform in Kraft getreten. Die Wohngeldreform beinhaltet eine deutliche Verbesserung für Menschen, die ein geringes Erwerbseinkommen oder eine geringe Rente haben, da es zu einer Anpassung des Wohngeldes an die gestiegenen Mieten und Nebenkosten gekommen ist. Die Einkommensgrenzen wurden durch die Reform erhöht. Dadurch entsteht möglicherweise für Haushalte erstmals ein Wohngeldanspruch. Detailliertere Angaben und Beispiele sind in dem Flyer des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Bau enthalten und können im Internet unter dem Link www.bmub.bund.de/N52721/ aufgerufen werden. Wer Fragen zur Wohngeldreform hat oder prüfen möchte, ob ein Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht, kann sich an die Abteilung Soziales der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck, Wohngeldstelle, Elke Fischer, Tel. 07021 502 336 wenden. Ansprechpartner/in bei fachlichen Fragen: Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck Abteilung Soziales, Wohngeldstelle Elke Fischer Tel.: 07021 502-336 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin für die Presse: Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck Abteilung Gremien und Öffentlichkeitsarbeit Andrea Edelmaier Marktstraße 14 / Zi. 24 73230 Kirchheim unter Teck Tel.: 07021 502-274, Fax 07021 502-285 E-Mail: [email protected] 1/1
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