Öffentliche Ausschreibung: Objekt : Auftraggeber: Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Vergabeverfahren: Art und Umfang des Auftrages: Lieferort: Teilung in Lose: Liefer- / Ausführungsfrist: Anforderung / Bewerbung: Gebühr: Angebotsabgabe: Angebotssprache: Sicherheiten: Rechtsform / Bietergemeinschaften: Zahlungsbedingungen: Nachweise: Lieferleistung Stadt Hamm, Amt für schulische Bildung Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle (ZS) Frau Heimann-Sachsse, Zimmer A1UG. 024 Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Tel.: 02381 / 17-9850 Fax: 02381 / 17-2852 Öffentliche Ausschreibung 004/16/Ö/VOL Lieferung der warmen Mittagsverpflegung (Frischmenus) für die Jahnschule und die Lindenschule (Offene Ganztagsschule) Dortmunder Str. 170, 59077 Hamm nein Der Vertrag beginnt am 11.04.2016 und endet zum 13.07.2018 zzgl. einer Option auf Verlängerung um ein Schuljahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 3 ¼ Schuljahre. Bei der ZS bis 01.03.2016 Anforderung der Angebotsunterlagen beim Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Frau Heimann-Sachsse, Fax 02381 / 17-2852 oder E-Mail an [email protected] Keine Bei der ZS bis 01.03.2016 schriftlich und im verschlossenen Umschlag an die o.a. Adresse per Post oder im Zimmer A1UG. 024 Deutsch Keine Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung über die Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder abzugeben. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen (Vordruck). Siehe Vergabeunterlagen Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck) 2. unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (Vordruck) 3. unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck) 4. ausgefüllter Fragebogen zur Angebotsbewertung (Vordruck) einschl. möglicher Anlagen wie z.B. Unternehmenszertifizierungen unabhängiger Prüfstellen in Kopie 5. Ein Speiseplan für einen Zeitraum von 4 zusammenhängenden Wochen mit Angaben nach § 9 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung 6. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung (abrufbar im Internet unter www.hamm.de/ausschreibungen/vol.html) vorzulegen. Des Weiteren sind die unter Ziffer 1 bis 4 angeführten Eigenerklärungen/ Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bitte fertigen Sie ggf. Kopien der Vordrucke in der erforderlichen Anzahl. Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Der ausgefüllte Fragebogen (s. 4) wird grundsätzlich nicht nachgefordert. Bindefrist: Zuschlagskriterien: Nebenangebote: Sonstiges: Nur auf besondere Anforderung innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen/durchzuführen: 1. aktueller, amtlicher, kompletter Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. aktuelle Zweitschrift der Gewerbeanmeldung von der zuständigen Gewerbestelle 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes 3. ein Probeessen für mindestens 3 Personen 4. Referenzschreiben über die Erbringung vergleichbarer Leistungen 5. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen: - Vorlage des unterzeichneten Vordrucks „Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“ - Vorlage der unterzeichneten Vordrucks „Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit“ - Vorlage des unterzeichneten besonderen vertraglichen Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards Die o.g. Vordrucke sind im Internet hinterlegt unter: http://www.hamm.de/bauportal/ausschreibungen/ ausschreibungenvol/nachunternehmen 31.03.2016 Preis 45 %, Produktqualität 40 %, Servicequalität/Qualitätsmanagement 15 % Nebenangebote sind zugelassen. Die Forderung, ausschließlich Frischmenus unter Beachtung der beschriebenen Qualitätsanforderungen zu liefern, muss dabei jedoch eingehalten werden. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 19 VOL/A. An der Angebotseröffnung sind gemäß § 14 Abs. 2 VOL/A keine Bieter zugelassen.
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