Rechtswidrige Ausbildungsverträge BAK BQ

BAK BQ Empfehlung 2/16 Rechtswidrige Ausbildungsverträge
Der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung (BAK BQ) der IG Bauen Agrar Umwelt
empfiehlt allen Berufsausbildungsmitgliedern, verstärkt darauf zu achten, dass die
Berufsausbildungsvertragsformulare der Zuständigen Stelle gesetzeskonform sind.
Dem Vorstand des BAK BQ ist aufgefallen, dass die Zuständigen Stellen der
landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe, hier besonders die Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Schleswig- Holstein, Bremen, Rheinland- Pfalz sowie der Landesbetrieb
Landwirtschaft Hessen nicht die vom Berufsbildungsgesetz im § 11 geforderte tägliche
Ausbildungszeit im Ausbildungsvertrag nennen. Die Formulare dieser Zuständigen Stellen
haben einfach keinen Platz dafür vorgesehen.
Sicherheitshalber sollten die Berufsbildungsausschussmitglieder der anderen Zuständigen
Stellen überprüfen, ob ihre Ausbildungsberater auch kontrollieren, ob das im Formular
vorhandene Feld „tägliche Ausbildungszeit“ tatsächlich ausfüllt ist, bevor ein
Berufsausbildungsvertrag eingetragen wird.
Die Nennung der täglichen Ausbildungszeit ist für die Auszubildenden deshalb so wichtig,
weil nur dann eine zusätzliche Ausbildungszeit korrekt ermittelt und z.B. mit Freizeit
ausgeglichen werden kann. Ebenso bedeutsam ist die Angabe der täglichen Ausbildungszeit
bei der Entscheidung, ob ein Auszubildender nach der Berufsschule wieder in den Betrieb
zurückkehren muss. Besonders Auszubildende mit langen Fahrwegen zur Berufsschule
benötigen die Angabe der regelmäßigen, täglichen Ausbildungszeit in ihrem
Berufsausbildungsvertrag, um einen Freizeitausgleich beanspruchen können, weil durch den
Berufsschultag die tägliche Ausbildungszeit überschritten ist.
Der Vorstand des BAK BQ macht deutlich, dass er es nicht hinnimmt, dass sich die im
hoheitlichen Auftrag Zuständigen Stellen nicht an geltendes Gesetz halten. Es fällt schwer zu
glauben, dass es sich hierbei nur um einen dummen Fehler handelt.