Bekanntmachung der Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart über die Anmeldung zur Z w i s c h e n p r ü f u n g im Ausbildungsberuf W i n z e r / W i n z e r i n vom 30. November 2015, Az.: 31B-8412.71-4 Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Frühjahr 2016 Zwischenprüfungen im Beruf Winzer/Winzerin durch. Der schriftliche Teil findet am Mittwoch, den 02. März 2016 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen statt. Der praktische Teil wird im März 2016 auf Weinbaubetrieben abgenommen. Für die Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 sowie die Durchführungsbestimmungen des Ministeriums Ländlicher Raum für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin. An den Zwischenprüfungen haben die Auszubildenden teilzunehmen, die bei einer dreijährigen Ausbildungszeit im Sommer/ Herbst 2014 und bei einer zweijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2015 die Ausbildung begonnen haben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung. Die Zwischenprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil und erstreckt sich auf die im § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf die im Berufsschulunterricht vermittelten Kenntnisse. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis spätestens Freitag, den 15. Januar 2016 beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformblattes einzureichen. Mit der Anmeldung ist die nach § 35 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes erforderliche ärztliche Bescheinigung über die erfolgte erste Nachuntersuchung nach § 33 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorzulegen. Zum praktischen Prüfungsteil ist das bis zu diesem Zeitpunkt geführte und vom Ausbildenden bzw. Ausbilder durchgesehene Berichtsheft mitzubringen. Bekanntmachung der Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart über die Anmeldung zur A b s c h l u s s p r ü f u n g im Ausbildungsberuf W i n z e r / W i n z e r i n vom 30. November 2015, Az.: 31B-8412.72-4 Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Sommer 2016 Abschlussprüfungen im Beruf Winzer/Winzerin durch. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 genannten Prüfungsanforderungen. Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 17.11.2008 abgenommen. Nähere Auskünfte erteilen die Ausbildungsberater bei den Landratsämtern (Untere Landwirtschaftsbehörde). Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis spätestens Freitag, den 11. März 2016 beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformblattes einschließlich der nachstehend genannten Unterlagen einzureichen. Der Anmeldung sind beizufügen: 1. Lebenslauf (tabellarisch) mit Unterschrift 2. Nachweis über die erfüllte Schulpflicht (Abschluss- bzw. Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule) sowie ggf. Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung 3. Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (insbesondere auch in der Kellerwirtschaft) Bei Ausbildung in anderen Regierungsbezirken/Bundesländern ist der Berufsausbildungsvertrag mit vorzulegen. 4. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung 5. Abnahmebescheinigungen von zwei Arbeitsvorhaben 6. Das ordentlich und vollständig geführte Berichtsheft; Bewerber, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben mindestens eine Betriebsbeschreibung vorzulegen. Bei Nr. 2 und 3 sind beglaubigte Kopien einzureichen. Die aufgeführten Unterlagen sind rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Zur Abschlussprüfung wird nach Erfüllung der übrigen Voraussetzungen zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet und wer das Berichtsheft bis 1. Juni 2016 ordnungsgemäß und vollständig geführt hat. In besonderen Fällen wird auch zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf Winzer/Winzerin tätig war. Der schriftliche Prüfungsteil wird landeseinheitlich am 07. und 08. Juni 2016 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen in Freiburg und Heilbronn abgenommen. Der mündlich-praktische Prüfungsteil findet ab Ende Juli 2016 auf Weinbaubetrieben statt.
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