Bekanntmachung über die Zwischen - Infodienst

Bekanntmachung
der Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart über die Anmeldung
zur Z w i s c h e n p r ü f u n g im Ausbildungsberuf W i n z e r / W i n z e r i n
vom 30. November 2015, Az.: 31B-8412.71-4
Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Frühjahr 2016 Zwischenprüfungen
im Beruf Winzer/Winzerin durch. Der schriftliche Teil findet am
Mittwoch, den 02. März 2016
an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen statt. Der praktische Teil wird im März 2016 auf
Weinbaubetrieben abgenommen.
Für die Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Berufsausbildung
zum
Winzer/zur
Winzerin
vom
03.
Februar
1997
sowie
die
Durchführungsbestimmungen des Ministeriums Ländlicher Raum für die Zwischenprüfung im
Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin. An den Zwischenprüfungen haben die Auszubildenden
teilzunehmen, die bei einer dreijährigen Ausbildungszeit im Sommer/ Herbst 2014 und bei
einer zweijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2015 die Ausbildung begonnen
haben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die
Zulassung zur Berufsabschlussprüfung.
Die Zwischenprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil und
erstreckt sich auf die im § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum
Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf
die im Berufsschulunterricht vermittelten Kenntnisse.
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis spätestens
Freitag, den 15. Januar 2016
beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde,
unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformblattes einzureichen. Mit der Anmeldung ist die nach § 35 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes erforderliche ärztliche Bescheinigung über die erfolgte erste Nachuntersuchung nach § 33 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorzulegen.
Zum praktischen Prüfungsteil ist das bis zu diesem Zeitpunkt geführte und vom Ausbildenden
bzw. Ausbilder durchgesehene Berichtsheft mitzubringen.
Bekanntmachung
der Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart über die Anmeldung
zur A b s c h l u s s p r ü f u n g im Ausbildungsberuf W i n z e r / W i n z e r i n
vom 30. November 2015, Az.: 31B-8412.72-4
Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Sommer 2016 Abschlussprüfungen
im Beruf Winzer/Winzerin durch. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in § 9 der
Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997
genannten Prüfungsanforderungen. Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der
Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Durchführung
von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 17.11.2008
abgenommen. Nähere Auskünfte erteilen die Ausbildungsberater bei den Landratsämtern
(Untere Landwirtschaftsbehörde).
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis spätestens
Freitag, den 11. März 2016
beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde,
unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformblattes einschließlich der nachstehend
genannten Unterlagen einzureichen.
Der Anmeldung sind beizufügen:
1. Lebenslauf (tabellarisch) mit Unterschrift
2. Nachweis über die erfüllte Schulpflicht (Abschluss- bzw. Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule) sowie ggf. Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
3. Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (insbesondere auch in der Kellerwirtschaft)
Bei Ausbildung in anderen Regierungsbezirken/Bundesländern ist der Berufsausbildungsvertrag mit vorzulegen.
4. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung
5. Abnahmebescheinigungen von zwei Arbeitsvorhaben
6. Das ordentlich und vollständig geführte Berichtsheft; Bewerber, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben mindestens eine Betriebsbeschreibung vorzulegen.
Bei Nr. 2 und 3 sind beglaubigte Kopien einzureichen.
Die aufgeführten Unterlagen sind rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Zur Abschlussprüfung wird nach Erfüllung der übrigen Voraussetzungen zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem
Prüfungstermin endet und wer das Berichtsheft bis 1. Juni 2016 ordnungsgemäß und vollständig geführt hat.
In besonderen Fällen wird auch zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf Winzer/Winzerin
tätig war.
Der schriftliche Prüfungsteil wird landeseinheitlich am 07. und 08. Juni 2016 an den
Landwirtschaftlichen Berufsschulen in Freiburg und Heilbronn abgenommen.
Der mündlich-praktische Prüfungsteil findet ab Ende Juli 2016 auf Weinbaubetrieben
statt.