HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER SH160402 Dienstag, 19. April 2016 Empire Riverside Hotel Bernhard-Nocht-Str. 97 20359 Hamburg Telefon: 040 31119-0 Beginn 10:00 Uhr Ende 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225--11 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Dienstag 19. April 2016 Hamburg Titelmotiv: © designhaus – vhw PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Der Erfolg von Vorhaben steht und fällt mit der richtigen Koordinierung. Rechtzeitige Planerstellung, Einbindung von Fachplanern und Genehmigungsbehörden, Einholung auftraggeberseitiger Vorgaben entscheiden über das Gelingen der Bauvorbereitungsphase. Erst recht kommt es in der Bauphase darauf an, Schnittstellen richtig zu koordinieren und die Terminsicherheit zu garantieren. Seit vielen Jahren hat die Rechtsprechung hauptsächlich dem Objektplaner erhebliche Koordinierungspflichten auferlegt. Die HOAI 2013 geht darüber weit hinaus: Koordinierungspflichten werden in fast allen Leistungsphasen neu und detailliert geregelt. Damit ist auch die Haftung des Objektplaners wesentlich erweitert worden. Hinzu kommt, dass die Terminsteuerung nach den neuen Regelungen nunmehr schon in der Leistungsphase 2 ansetzt. Fachplanern werden Mitwirkungspflichten bei der Terminsteuerung und der Koordinierung auferlegt. Daneben haben aber auch der Auftraggeber, die Unternehmen sowie selbstverständlich der Projektsteuerer Koordinierungspflichten. Gemäß der abgestuften Verantwortlichkeit steht die Erarbeitung der Koordinierungspflichten des Objektplaners im Vordergrund der Veranstaltung. Anhand einer Vielzahl von höchst richterlich entschiedener Fälle werden die Koordinierungspflichten von den am Bau Beteiligten dargestellt, gegeneinander abgegrenzt und Haftungsfragen erläutert. Sie haben die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Hierzu bitten wir Sie, Fragen mit Fallgestaltungen bis vierzehn Tage vor Seminartermin an [email protected] zu schicken. Bitte bringen Sie die VOB/B und die HOAI in der jeweils aktuellen Fassung mit. IHRE REFERENTIN Dr. Barbara Gay Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Diplomrechtspflegerin, bis Ende 2015 bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, seit Anfang 2016 mit eigener Kanzlei in Düsseldorf AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Führungskräfte und Mitarbeiter(innen) der öffentlichen Hand (insbesondere der kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe sowie Eigen- und Beteiligungsgesellschaften), Mitarbeiter(innen) des Einkaufs- und Beschaffungswesens der Bau- und Wohnungswirtschaft, Berater der öffentlichen Hand bei der Auftragsvergabe und Durchführung (Planer, Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte etc.), Projektleiter(innen) von Planungsbüros. DIENSTAG, 19. APRIL 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten 10:00 Uhr Seminarbeginn I. Die Koordinierungspflichten der Planer 1. Die Koordinierungspflichten des Objektplaners 1.1. Die Koordinierungspflichten in der Planungsphase • Neue Anforderungen durch die HOAI 2013 1.2. Koordinierungspflichten in der Vergabephase • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner 1.3. Koordinierungspflichten in der Leistungsphase 8 1.4. Insbesondere: Terminplanung 2. Koordinierungspflichten des Tragwerkplaners 3. Koordinierungspflichten des TGA-Planers 4. Die Haftung des Objektplaners und der Fachplaner wegen Koordinationspflichtverletzung II. Die Koordinierungspflichten des Bauherrn 1. Die Koordinationspflichten gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B 2. Regelung des Zusammenwirkens aller am Bau Beteiligten 3. Haftung für Erfüllungsgehilfen (Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Projektcontroller, Vorunternehmer)? 4. Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Baustellenverordnung 5. Die rechtzeitige Beschaffung von Genehmigungen 6. Die Grenzen der Koordinationspflicht des Auftraggebers 7. Klauselwerke zur Regelung der Koordinationspflicht 8. Nutzerkoordination III. Die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers 1. Darstellung der Koordinierungspflichten nach dem 5-Phasen-Leitbild AHO (DVP) 2. Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Projektsteuerer, Auftraggeber und Planern 3. Die Haftung des Projektsteuerers IV. Die Koordinierungspflichten des Unternehmers 1. Die Leitungs- und Koordinierungsverantwortung des Auftragnehmers gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/B 2. Die Koordination der Nachunternehmer durch den Generalunternehmer 3. Abgrenzung der Koordinierungspflicht des Auftragnehmers von der Verantwortung des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen 16:30 Uhr Seminarende SH160402, Dienstag, 19. April 2016, Hamburg Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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