Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
SH160402
Dienstag, 19. April 2016
Empire Riverside Hotel
Bernhard-Nocht-Str. 97
20359 Hamburg
Telefon: 040 31119-0
Beginn
10:00 Uhr
Ende
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Die Koordinierungspflichten
der am Bau Beteiligten
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225--11
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Dienstag
19. April 2016
Hamburg
Titelmotiv: © designhaus – vhw
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Der Erfolg von Vorhaben steht und fällt mit der richtigen Koordinierung. Rechtzeitige Planerstellung, Einbindung von Fachplanern und Genehmigungsbehörden, Einholung auftraggeberseitiger Vorgaben entscheiden über das
Gelingen der Bauvorbereitungsphase. Erst recht kommt es in der Bauphase
darauf an, Schnittstellen richtig zu koordinieren und die Terminsicherheit zu
garantieren. Seit vielen Jahren hat die Rechtsprechung hauptsächlich dem
Objektplaner erhebliche Koordinierungspflichten auferlegt. Die HOAI 2013
geht darüber weit hinaus: Koordinierungspflichten werden in fast allen
Leistungsphasen neu und detailliert geregelt. Damit ist auch die Haftung des
Objektplaners wesentlich erweitert worden. Hinzu kommt, dass die Terminsteuerung nach den neuen Regelungen nunmehr schon in der Leistungsphase
2 ansetzt. Fachplanern werden Mitwirkungspflichten bei der Terminsteuerung
und der Koordinierung auferlegt. Daneben haben aber auch der Auftraggeber,
die Unternehmen sowie selbstverständlich der Projektsteuerer Koordinierungspflichten.
Gemäß der abgestuften Verantwortlichkeit steht die Erarbeitung der Koordinierungspflichten des Objektplaners im Vordergrund der Veranstaltung. Anhand einer Vielzahl von höchst richterlich entschiedener Fälle werden die
Koordinierungspflichten von den am Bau Beteiligten dargestellt, gegeneinander abgegrenzt und Haftungsfragen erläutert.
Sie haben die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Hierzu bitten
wir Sie, Fragen mit Fallgestaltungen bis vierzehn Tage vor Seminartermin an
[email protected] zu schicken.
Bitte bringen Sie die VOB/B und die HOAI in der jeweils aktuellen Fassung
mit.
IHRE REFERENTIN
Dr. Barbara Gay
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Diplomrechtspflegerin, bis Ende 2015 bei Kapellmann und
Partner Rechtsanwälte, seit Anfang 2016 mit eigener
Kanzlei in Düsseldorf
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Führungskräfte und Mitarbeiter(innen) der öffentlichen Hand (insbesondere der
kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe sowie Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften), Mitarbeiter(innen) des Einkaufs- und Beschaffungswesens der Bau- und Wohnungswirtschaft, Berater der öffentlichen Hand bei
der Auftragsvergabe und Durchführung (Planer, Architekten und Ingenieure,
Rechtsanwälte etc.), Projektleiter(innen) von Planungsbüros.
DIENSTAG, 19. APRIL 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten
Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten
10:00 Uhr
Seminarbeginn
I. Die Koordinierungspflichten der Planer
1. Die Koordinierungspflichten des Objektplaners
1.1. Die Koordinierungspflichten in der Planungsphase
• Neue Anforderungen durch die HOAI 2013
1.2. Koordinierungspflichten in der Vergabephase
• Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den
Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich
Beteiligten
• Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
1.3. Koordinierungspflichten in der Leistungsphase 8
1.4. Insbesondere: Terminplanung
2. Koordinierungspflichten des Tragwerkplaners
3. Koordinierungspflichten des TGA-Planers
4. Die Haftung des Objektplaners und der Fachplaner wegen
Koordinationspflichtverletzung
II. Die Koordinierungspflichten des Bauherrn
1. Die Koordinationspflichten gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B
2. Regelung des Zusammenwirkens aller am Bau Beteiligten
3. Haftung für Erfüllungsgehilfen (Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Projektcontroller, Vorunternehmer)?
4. Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, des Arbeitsschutzes,
der Baustellenverordnung
5. Die rechtzeitige Beschaffung von Genehmigungen
6. Die Grenzen der Koordinationspflicht des Auftraggebers
7. Klauselwerke zur Regelung der Koordinationspflicht
8. Nutzerkoordination
III. Die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers
1. Darstellung der Koordinierungspflichten nach dem 5-Phasen-Leitbild
AHO (DVP)
2. Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Projektsteuerer,
Auftraggeber und Planern
3. Die Haftung des Projektsteuerers
IV. Die Koordinierungspflichten des Unternehmers
1. Die Leitungs- und Koordinierungsverantwortung des Auftragnehmers
gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/B
2. Die Koordination der Nachunternehmer durch den Generalunternehmer
3. Abgrenzung der Koordinierungspflicht des Auftragnehmers von der
Verantwortung des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen
16:30 Uhr
Seminarende
SH160402, Dienstag, 19. April 2016, Hamburg
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