BtrSichV Wie erreichen Sie mich? Günter Grüneberg Anschrift: B·A·D, Zentrum Fraunhofer Hansastraße 24 80686 München Tel.: 089/126662-17 E-mail: [email protected] 11 /2004 GGR Prüfungen 1 BtrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung • Ermittlung notwendiger Maßnahmen für die sichere Bereitstellung • Festlegung von: – Art – Umfang und – Fristen der erforderlichen Prüfungen, sowie • der Bestimmung der Anforderungen für Personen, die die Arbeitsmittel prüfen oder erproben 11 /2004 GGR Prüfungen 2 BtrSichV § 10 Prüfung der Arbeitsmittel deren Sicherheit von der Montage oder Schäden verursachenden Einflüssen abhängt. • Prüfung hat den Zweck: – Sich von der ordnungsgemäßen Montage und – Der sicheren Funktion des Arbeitsmittels zu überzeugen. 11 /2004 GGR Prüfungen 3 BtrSichV § 14 Prüfungen vor Inbetriebnahme • Vor der ersten Inbetriebnahme • Nach einer wesentlichen Veränderung • Bestimmte Anlagen auch nach Veränderungen 11 /2004 GGR Prüfungen 4 BtrSichV § 15 Wiederkehrende Prüfungen Neben den Prüfungen nach § 14 sind die Anlagen •regelmäßig wiederkehrend zu prüfen. Der Betreiber legt die Fristen fest. Vorgegebene Höchstfristen sind nicht zu überschreiten. 11 /2004 GGR Prüfungen 5 BtrSichV § 16 angeordnete außerordentliche Prüfung Die Behörde legt fest. Insbesondere dann: •wenn ein besonderer Anlass vorliegt •Wenn der Verdacht besteht, dass die Anlage, dass Gerät , sicherheitstechnische Mängel aufweist. 11 /2004 GGR Prüfungen 6 BtrSichV • • • • Prüfkataster wichtige Schritte dahin Systematische Erfassung der Arbeitsmittel Zusammenstellung der vorliegenden Informationen (Bedienungsanleitung, Wartungsplan) Zusammenstellung des speziellen Regelwerkes (Vorgaben der BGV, BGR) Sammlung eigener Erfahrungen (aus der täglichen Praxis im Unternehmen, Ergebnisse von Erfahrungsaustauschen 11 /2004 GGR Prüfungen 7 BtrSichV Prüfkataster wichtige Schritte dahin 5. Festlegung der regelmäßigen Wartungen, der erforderlichen Prüfungen und der Prüfer 6. Soll / Ist Vergleich, u.a. durch eine Begehung 7. Erstellung eines betrieblichen PrüfKonzeptes 8. Umsetzung des Konzeptes 11 /2004 GGR Prüfungen 8 BtrSichV Prüfkataster wichtige Schritte dahin Praktische Beispiele 11 /2004 GGR Prüfungen 9 BtrSichV Prüfung ermittelt nach§ 3 (3) BetrSichV Prüfungen durch den Arbeitgeber Übertragbar auf Geeignete Personen (z.B. beauftragte Person) : Nutzer, Instandhalter, Werkzeugausgabe Prüfungen durch befähigte Person §§10, 14, 15, 17 ZÜS §§14, 15, 17 Zu beauftragen nach Technischer Regel Siehe Abschnitt 3 Der BetrSichV Sachkundiger Unterwiesene Person 11 /2004 GGR Prüfungen Sachverständiger 10 BtrSichV 11 /2004 GGR Prüfungen 11
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