Prüfkataster -- wichtige Schritte dahin

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Günter Grüneberg
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Prüfungen
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§ 3 Gefährdungsbeurteilung
• Ermittlung notwendiger Maßnahmen für die
sichere Bereitstellung
• Festlegung von:
– Art
– Umfang und
– Fristen
der erforderlichen Prüfungen, sowie
• der Bestimmung der Anforderungen für
Personen, die die Arbeitsmittel prüfen oder
erproben
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§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel
deren Sicherheit von der Montage oder Schäden
verursachenden Einflüssen abhängt.
• Prüfung hat den Zweck:
– Sich von der ordnungsgemäßen Montage und
– Der sicheren Funktion
des Arbeitsmittels zu überzeugen.
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§ 14 Prüfungen vor Inbetriebnahme
• Vor der ersten Inbetriebnahme
• Nach einer wesentlichen Veränderung
• Bestimmte Anlagen auch nach
Veränderungen
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§ 15 Wiederkehrende Prüfungen
Neben den Prüfungen nach § 14 sind die
Anlagen
•regelmäßig wiederkehrend
zu prüfen.
Der Betreiber legt die Fristen fest.
Vorgegebene Höchstfristen sind nicht zu
überschreiten.
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§ 16 angeordnete
außerordentliche Prüfung
Die Behörde legt fest.
Insbesondere dann:
•wenn ein besonderer Anlass vorliegt
•Wenn der Verdacht besteht, dass die
Anlage, dass Gerät ,
sicherheitstechnische Mängel aufweist.
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•
•
•
•
Prüfkataster wichtige Schritte dahin
Systematische Erfassung der Arbeitsmittel
Zusammenstellung der vorliegenden
Informationen (Bedienungsanleitung,
Wartungsplan)
Zusammenstellung des speziellen
Regelwerkes (Vorgaben der BGV, BGR)
Sammlung eigener Erfahrungen (aus der
täglichen Praxis im Unternehmen, Ergebnisse
von Erfahrungsaustauschen
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Prüfkataster wichtige Schritte dahin
5. Festlegung der regelmäßigen Wartungen,
der erforderlichen Prüfungen und der
Prüfer
6. Soll / Ist Vergleich, u.a. durch eine
Begehung
7. Erstellung eines betrieblichen PrüfKonzeptes
8. Umsetzung des Konzeptes
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Praktische Beispiele
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Prüfung ermittelt nach§ 3 (3) BetrSichV
Prüfungen durch
den Arbeitgeber
Übertragbar auf
Geeignete Personen
(z.B. beauftragte Person) :
Nutzer, Instandhalter,
Werkzeugausgabe
Prüfungen durch
befähigte Person
§§10, 14, 15, 17
ZÜS
§§14, 15, 17
Zu beauftragen nach
Technischer Regel
Siehe Abschnitt 3
Der BetrSichV
Sachkundiger
Unterwiesene Person
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Sachverständiger
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