Bäume und Sträucher zurückschneiden

Gemeinsame Publikation der Gemeinden
Regensdorf, Dällikon, Dänikon, Buchs, Otelfingen, Boppelsen, Hüttikon
Bäume und Sträucher zurückschneiden
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fuss-/Radwegen und
Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen,
welche in den Strassenraum, sowie in den Fuss- und Radweg hineinragen, bis
spätestens 30. April 2016 zurückzuschneiden.
Bitte beachten Sie die folgenden Vorschriften:





Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m
frei gehalten werden.
Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m
betragen.
Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten
müssen Sichtzonen eingehalten
werden. In den Sichtzonen muss
ein sichtfreier Raum zwischen einer
Höhe von 0.80 m und einer
solchen von 3.00 m gewährleistet
sein.
Bäume, Stangen und Masten sind
innerhalb der Sichtzone mit einem
Abstand von mindestens 2.00 m
ab Fahrbahnrand zugelassen.
Wir bitten alle Eigentümer, diese Vorschriften einzuhalten. Nach dem 30. April 2016
werden Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, die noch in den
öffentlichen Grund hinausragen, auf Kosten des Eigentümers zurückgeschnitten.
8. April 2016
Die Gemeinderäte