Gemeinsame Publikation der Gemeinden Regensdorf, Dällikon, Dänikon, Buchs, Otelfingen, Boppelsen, Hüttikon Bäume und Sträucher zurückschneiden Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fuss-/Radwegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, welche in den Strassenraum, sowie in den Fuss- und Radweg hineinragen, bis spätestens 30. April 2016 zurückzuschneiden. Bitte beachten Sie die folgenden Vorschriften: Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m frei gehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0.80 m und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein. Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone mit einem Abstand von mindestens 2.00 m ab Fahrbahnrand zugelassen. Wir bitten alle Eigentümer, diese Vorschriften einzuhalten. Nach dem 30. April 2016 werden Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, die noch in den öffentlichen Grund hinausragen, auf Kosten des Eigentümers zurückgeschnitten. 8. April 2016 Die Gemeinderäte
© Copyright 2024 ExpyDoc