FACS Sorting Core Unit Onkologisches Zentrum Stammzelltransplantation Telefon: (040) 7410-52306 Telefax: (040) 7410-53034 Prof. Dr. med N. Kröger E-Mail: [email protected] Laborleitung: Prof. Dr. B. Fehse Telefon: (040) 7410- 55518 E-Mail: [email protected] Benutzerordnung FACS LSR Fortessa (Stand 9/2014) Die Nutzung des FACS LSR Fortessa unterliegt folgenden Bedingungen: Zugangsregelung Die FACS Sorting Core Unit ist von allen Mitarbeitern des UKE und Externen nutzbar. Alle Nutzer haben bis auf weiteres gleiche Nutzungsprioritäten. Bei Auslastungsproblemen entscheidet Prof. Dr. rer. nat. Boris Fehse in Absprache mit den Mitarbeitern der FACS Sorting Core Unit und der Core Facility Managerin (Dr. rer. nat. Anne Wulf) über den Zugang zur Facility. Jeder Nutzer darf das Gerät erst nach Einweisung selbständig bedienen. Nach erfolgter Einweisung bekommt jede Arbeitsgruppe einen eigenen UserZugang für die Diva-Software sowie in den Online-Buchungskalender. Teil der Einweisung ist eine Sicherheitsbelehrung gem. §12 GenTSV. Buchung Die Buchung erfolgt über einen Online-Buchungskalender. (UKE-Homepage Wissenschaftler – Core Facilities – FACS Sorting Core Unit – Buchungskalender) In der Zeit zwischen 11:00-17:00 Uhr darf man die Analysegeräte nur max. 2h buchen. Wenn ihr lange Versuche habt, bitte bucht die Randzeiten vorher und nachher z.B. XX:00-13:00 Uhr oder 15:00–XX:00 Uhr. Da der LSR Fortessa von sehr vielen Anwendern genutzt wird, reservieren Sie bitte das Gerät nur so lange, wie Sie es für Ihre Messung benötigen. Der Analyzer ist am Vormittag (bis 12Uhr) für alle User gleichwertig zugänglich. Der Nachmittag ist bis 24 h vorher für bestimmte Arbeitsgruppen vorrangig buchbar. Bitte erscheinen Sie pünktlich, um Terminkollisionen mit dem nachfolgenden Anwender zu vermeiden. Hinweise zur Gerätenutzung Bitte gehen Sie sorgsam und pfleglich mit dem Gerät um. Die An- und Ausschaltroutine ist sehr wichtig für die Lebensdauer und Qualität des LSR Fortessa, daher befolgen Sie bitte die Hinweise des am Arbeitsplatz Seite 1 von 4 ausliegenden Merkblattes „Benutzerbedingungen FACS LSR Fortessa“ sehr genau! Wenn ein Kanister fast leer ist, gießen Sie den Rest aus dem vorigen alten Kanister in den aktuell verwendeten Kanister! Erst wenn kein halb voller Kanister mehr da ist, wird ein neuer Kanister angebrochen. (Durchführung wie in „Betriebsanleitung FACS LSR Fortessa“ beschrieben) Benutzerwechsel: a) Nach Ihnen ist direkt im Anschluss der nächste Nutzer eingetragen: 5 Minuten Clean, 5 Minuten Aqua dest. messen auf FLOW- Rate: High, Das Aqua dest Röhrchen stecken lassen, es sollte allerdings nicht mehr als 1ml enthalten. Gerät auf Standby schalten. Danach ausloggen. b) Der nächste Nutzer ist in 2 Stunden oder später eingetragen: Ausschaltroutine (Punkt 3 der Betriebsanleitung FACS LSR Fortessa) durchführen. Fehlermeldungen, Probleme oder Defekte müssen umgehend bei den Mitarbeitern der Facility gemeldet werden. Bei kurzfristiger Terminabsage tragen Sie sich schnellstmöglich aus dem Onlinekalender aus und informieren Sie den vorher und nachher eingetragenen Benutzer oder schalten Sie das Gerät selbst aus. Sicherheitshinweise Bei der FACS Sorting Core Unit handelt es sich um ein S2 Labor gemäß Gentechnikrecht. Die entsprechenden Vorschriften sind einzuhalten. Einmal jährlich ist für jeden Nutzer der Core Facility (einschließlich Begleitpersonen) eine S2-Belehrung durchzuführen und zu dokumentieren (Formular „S2-Belehrung“). Letzteres wird in der Core Facility aufbewahrt. Für Rückfragen steht der S2-Projektleiter zur Verfügung. Am LSR Fortessa darf Material folgender Sicherheitslevels gemessen werden: S0, S1 oder S2. Der Abfall hat immer die Sicherheitsstufe 2, daher muss er autoklaviert werden. Jeder Nutzer muss den Kanister für Flüssigabfall, wenn dieser 1/2 voll ist, tauschen. Bitte versehen Sie den vollen Abfallkanister mit Autoklavierband und der Aufschrift „S2-Müll“ und stellen Sie ihn in die Spülküche in die Flüssigmüllwanne (Raumnummer: 04.069) Festabfall ist im mit „S2-Abfall“ gekennzeichneten Eimer zu entsorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Arbeitsplatz mit Alkohol zu dekontaminieren und zu reinigen und diese Handlung im Betriebsbuch mit Unterschrift zu belegen. Biosafety Warnhinweis: Zum Schutz aller Nutzer unseres FACS Labors, dürfen keine HIV positiven oder Hepatitis-B oder -C positiven Proben gemessen werden. Daher müssen primäre humane Proben vorher darauf getestet werden. Seite 2 von 4 Zeitkonto und Abrechnung Die Kosten für Servicevertrag und Verbrauchsmaterial werden auf alle Nutzer verteilt. Für Schulungen, wissenschaftliche Beratung und Anleitung sowie grundsätzliche Unterstützungen an den Geräten fallen keine Gebühren an. Für die Berechnung der Nutzerkosten wird nur die Zeit der Anmeldung am LSR Fortessa genutzt! Dabei wird vierteljährlich die Gesamtnutzungszeit für jeden Benutzer ermittelt. Die Umlage der Unterhaltskosten wird mit 22 Euro pro Stunde veranschlagt (Stand März. 2014). Die Core Facility behält sich vor, die Kosten anhand der real anfallenden Kosten anzupassen. Auswertestation Es gibt die Möglichkeit, die Daten in Ruhe an der Auswertestation zu analysieren. Diese Zeit wird nicht berechnet. Datensicherung Für die FACS-Daten Sicherung ist jeder User selbst verantwortlich! Die Daten werden alle 1-2 Monate exportiert und auf zwei externen Festplatten gesichert und anschließend aus der Diva gelöscht. Falls Sie auf ältere Daten zurückgreifen wollen, fragen Sie bitte bei den Mitarbeitern der Facility nach. Achtung: Die Daten auf dem Auswerte-PC werden nicht gesichert, sondern vierteljährlich gelöscht. Publication Acknowledgement Für die langfristige Sicherung der Finanzierung der FACS Sorting Core Unit ist es wichtig, die Bedeutung des Gerätes zu belegen. Daher sollte die Core Facility bei Veröffentlichungen im „Acknowledgement“ aufgeführt werden. Bei einer wissenschaftlichen Unterstützung, die über die definierten Serviceleistungen hinausgeht bzw. bei spezifischen technischen Weiterentwicklungen für das Projekt, sollte nach den Regeln wissenschaftlicher Praxis die Koautorschaft der Mitarbeiter der FACS Sorting Core Unit bei einer resultierenden Veröffentlichung berücksichtigt werden. Haftung: Das UKE haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei garantierter Beschaffenheit, bei Arglist, wenn es sich um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt oder eine sonstige gesetzlich zwingende Haftung besteht. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das UKE bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf). Seite 3 von 4 Hiermit bestätige ich, dass ich Benutzerordnung verstanden habe und einhalten werde. Arbeitsgruppe: Name der Arbeitsgruppe Ort, Datum Unterschrift Arbeitsgruppe: Name der Arbeitsgruppe Name Zertifikat Nr. QS-6568HH und EM-8126HH Datum Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Körperschaft des öffentlichen Rechts Gerichtsstand: Hamburg USt-ID-Nr.: DE218618948 Unterschrift Vorstandsmitglieder: Prof. Dr. Christian Gerloff (Vertreter des Vorsitzenden) Prof. Dr. Dr. Uwe Koch-Gromus Joachim Prölß Rainer Schoppik Bankverbindung: HSH Nordbank Kto.-Nr.: 104 364 000 BLZ: 210 500 00 IBAN-Nr.: DE97210500000104364000 BIC: HSHNDEHH Seite 4 von 4
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