Evelyn Regner Information für MeinungsbildnerInnen Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen Zusammenfassung: Auf internationaler Ebene haben die meisten Staaten (Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika) bereits einen speziellen rechtlichen Rahmen für die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Die Europäische Union darf nicht der einzige Ort ohne juristische Annäherung und einheitlichen Schutz sein. Auf den ersten Blick geht es in der neuen Richtlinie um den Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung, der berechtigten Interessen von Unternehmen. Betrachtet man den ursprünglichen Vorschlag der Kommission näher, so konnte er als Einfallstor dienen, ArbeitnehmerInnen ihrer Mobilität zu berauben, Betriebsräten das Recht auf Information und Konsultation zu beschneiden und die Grundrechte auf Meinungsäußerung und Pressefreiheit einzuschränken. Die Gefahr, gravierender Auswirkungen auf die Arbeit von JournalistInnen und den Schutz von WhistleblowerInnen haben. Diese konnte jedoch von EU-Parlamentsseite in den Verhandlungen mit dem Rat verhindert werden. Erfolge der Sozialdemokratischen Fraktion o Ausnahmen für WhistleblowerInnen und JournalistInnen Die Richtlinie beinhaltet einen Schutz der WhistleblowerInnen zur Wahrung des öffentlichen Interesses, sowie den Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit ein. (Art. 5 b. Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe werden abgelehnt, wenn der angebliche Erwerb, die angebliche Nutzung oder Offenlegung zur "Aufdeckung eines ordnungswidrigen Verhaltens, einer strafbaren Handlung oder einer illegalen Tätigkeit, sofern der Beklagte zum Schutz des öffentlichen Interesses gehandelt hat;) "Wirtschaftliche Konkurrenten" sind nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, welche Unternehmen geheim halten wollen. Mehr als die Hälfte wirtschaftskrimineller Handlungen in Unternehmen werden durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, wie "LuxLeaks" oder "Panama Papers" ist deutlich geworden, dass die Bevölkerung nur a Mag. Evelyn Regner, Abgeordnete zum Europäischen Parlament Fraktion der Europäischen SozialdemokratInnen Europäisches Parlament: ASP 13 G 101, 60, Rue Wiertz, B-1047 Brüssel T 0032-228-47476; F 0032-228-49476; E [email protected]; W evelyn-regner.at Evelyn Regner Information für MeinungsbildnerInnen dann geschützt werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, undurchsichtige Praktiken und Verstöße an die Öffentlichkeit zu bringen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die WhistleblowerInnen zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden. Im Luxleaks- Skandal veröffentlichte ein Journalist Steuervermeidungspraktiken des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC) in Luxemburg, die durch einen Whistleblower an ihn gelangt sind. Die Staatsanwaltschaft hat in beiden Fällen ein Strafverfahren gegen den französischen Journalisten eingeleitet. In Österreich würde dies bereits jetzt unter InformantInnen-Schutz fallen, durch den der Journalist vor einer solchen Anklage geschützt worden wäre. Ein enormes Datenleck brachte 215.000 Briefkastenfirmen mit mehr als elf Millionen Dokumenten der Anwaltskanzlei "Mossack Fonseca" in Panama ans Tageslicht. Dies hat ebenfalls eine Vielzahl von Herausforderungen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und Geldwäscherei sichtbar gemacht: Briefkastenfirmen, intransparente Stiftungen, anonyme Gesellschaften und lächerlich niedrige Steuern. o ArbeitnehmerInnenmitbestimmung Die Aufgaben von BetriebsrätInnen im Rahmen ihrer Informations- und Konsultationstätigkeiten von Beschäftigten und die Erlaubnis, dass Gewerkschaften wichtige Vorgänge im Unternehmen beleuchten, bleiben natürlich weiterhin straffrei. o Mobilität der ArbeitnehmerInnen und Autonomie der Sozialpartner Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird nicht zu Lasten der Mobilität von ArbeitnehmerInnen erfolgen. Somit können ArbeitnehmerInnen im Zuge ihrer üblichen Tätigkeiten auf ehrliche Weise erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen uneingeschränkt nutzen - auch bei einem Jobwechsel. Auch die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivvereinbarungen einzugehen, werden durch die Einführung der neuen Richtlinie in keiner Weise beeinträchtigt. a Mag. Evelyn Regner, Abgeordnete zum Europäischen Parlament Fraktion der Europäischen SozialdemokratInnen Europäisches Parlament: ASP 13 G 101, 60, Rue Wiertz, B-1047 Brüssel T 0032-228-47476; F 0032-228-49476; E [email protected]; W evelyn-regner.at Evelyn Regner Information für MeinungsbildnerInnen Kommentar: Wir SozialdemokratInnen im EU-Parlament haben im Rahmen der Überarbeitung der EU-Regelung zu Geschäftsgeheimnissen insbesondere darauf geachtet, dass die Balance zwischen einem dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dem öffentlichen Informationsinteresse gewährt bleibt. Es findet kein EU-weiter Angriff auf Beschäftigte, BetriebsrätInnen, JournalistInnen oder WhistleblowerInnen statt, wie es verfälscht teilweise öffentlich kommuniziert wird. Die neue EU-Richtlinie hebelt weder nationale Schutzbestimmungen wie etwa den InformantInnenenschutz für JournalistInnen nicht aus und steht damit natürlich im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta. Die Richtlinie kann aufgrund der Ausnahmeregelung für WhistleblowerInnen niemals als Rechtsgrundlage dienen, um JournalistInnen zu attackieren und die Presse- und Meinungsfreiheit europaweit unverhältnismäßig einschränken. Der investigative Journalismus wird weiterhin straffrei bleiben. a Mag. Evelyn Regner, Abgeordnete zum Europäischen Parlament Fraktion der Europäischen SozialdemokratInnen Europäisches Parlament: ASP 13 G 101, 60, Rue Wiertz, B-1047 Brüssel T 0032-228-47476; F 0032-228-49476; E [email protected]; W evelyn-regner.at
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