Richtlinie über den Schutz von

Evelyn Regner
Information für MeinungsbildnerInnen
Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Zusammenfassung: Auf internationaler Ebene haben die meisten Staaten (Japan, die
Vereinigten Staaten von Amerika) bereits einen speziellen rechtlichen Rahmen für die
Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Die Europäische Union darf nicht der einzige
Ort ohne juristische Annäherung und einheitlichen Schutz sein. Auf den ersten Blick
geht es in der neuen Richtlinie um den Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen
vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung, der berechtigten
Interessen von Unternehmen. Betrachtet man den ursprünglichen Vorschlag der
Kommission näher, so konnte er als Einfallstor dienen, ArbeitnehmerInnen ihrer
Mobilität zu berauben, Betriebsräten das Recht auf Information und Konsultation zu
beschneiden und die Grundrechte auf Meinungsäußerung und Pressefreiheit
einzuschränken. Die Gefahr, gravierender Auswirkungen auf die Arbeit von
JournalistInnen und den Schutz von WhistleblowerInnen haben. Diese konnte jedoch
von EU-Parlamentsseite in den Verhandlungen mit dem Rat verhindert werden.
Erfolge der Sozialdemokratischen Fraktion
o Ausnahmen für WhistleblowerInnen und JournalistInnen
Die Richtlinie beinhaltet einen Schutz der WhistleblowerInnen zur Wahrung des
öffentlichen Interesses, sowie den Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit
ein. (Art. 5 b. Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe werden abgelehnt, wenn
der angebliche Erwerb, die angebliche Nutzung oder Offenlegung zur "Aufdeckung
eines ordnungswidrigen Verhaltens, einer strafbaren Handlung oder einer illegalen
Tätigkeit, sofern der Beklagte zum Schutz des öffentlichen Interesses gehandelt hat;)
"Wirtschaftliche Konkurrenten" sind nicht die einzigen, die Interesse an
Informationen haben, welche Unternehmen geheim halten wollen. Mehr als die
Hälfte wirtschaftskrimineller Handlungen in Unternehmen werden durch Anzeigen
von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, wie
"LuxLeaks" oder "Panama Papers" ist deutlich geworden, dass die Bevölkerung nur
a
Mag. Evelyn Regner, Abgeordnete zum Europäischen Parlament
Fraktion der Europäischen SozialdemokratInnen
Europäisches Parlament: ASP 13 G 101, 60, Rue Wiertz, B-1047 Brüssel
T 0032-228-47476; F 0032-228-49476; E [email protected]; W evelyn-regner.at
Evelyn Regner
Information für MeinungsbildnerInnen
dann geschützt werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, undurchsichtige
Praktiken und Verstöße an die Öffentlichkeit zu bringen. Nicht die Schädigung des
eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der
Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die WhistleblowerInnen zu
ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an
Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.
Im Luxleaks- Skandal veröffentlichte ein Journalist Steuervermeidungspraktiken des
Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC) in Luxemburg, die durch
einen Whistleblower an ihn gelangt sind. Die Staatsanwaltschaft hat in beiden Fällen
ein Strafverfahren gegen den französischen Journalisten eingeleitet. In Österreich
würde dies bereits jetzt unter InformantInnen-Schutz fallen, durch den der Journalist
vor einer solchen Anklage geschützt worden wäre.
Ein enormes Datenleck brachte 215.000 Briefkastenfirmen mit mehr als elf Millionen
Dokumenten der Anwaltskanzlei "Mossack Fonseca" in Panama ans Tageslicht. Dies
hat ebenfalls eine Vielzahl von Herausforderungen im Zusammenhang mit
Steuerhinterziehung und Geldwäscherei sichtbar gemacht: Briefkastenfirmen,
intransparente Stiftungen, anonyme Gesellschaften und lächerlich niedrige Steuern.
o ArbeitnehmerInnenmitbestimmung
Die Aufgaben von BetriebsrätInnen im Rahmen ihrer Informations- und
Konsultationstätigkeiten von Beschäftigten und die Erlaubnis, dass Gewerkschaften
wichtige Vorgänge im Unternehmen beleuchten, bleiben natürlich weiterhin
straffrei.
o Mobilität der ArbeitnehmerInnen und Autonomie der Sozialpartner
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird nicht zu Lasten der Mobilität von
ArbeitnehmerInnen erfolgen. Somit können ArbeitnehmerInnen im Zuge ihrer
üblichen Tätigkeiten auf ehrliche Weise erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen
uneingeschränkt nutzen - auch bei einem Jobwechsel. Auch die Autonomie der
Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivvereinbarungen einzugehen, werden durch die
Einführung der neuen Richtlinie in keiner Weise beeinträchtigt.
a
Mag. Evelyn Regner, Abgeordnete zum Europäischen Parlament
Fraktion der Europäischen SozialdemokratInnen
Europäisches Parlament: ASP 13 G 101, 60, Rue Wiertz, B-1047 Brüssel
T 0032-228-47476; F 0032-228-49476; E [email protected]; W evelyn-regner.at
Evelyn Regner
Information für MeinungsbildnerInnen
Kommentar:
Wir SozialdemokratInnen im EU-Parlament haben im Rahmen der Überarbeitung der
EU-Regelung zu Geschäftsgeheimnissen insbesondere darauf geachtet, dass die
Balance zwischen einem dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dem öffentlichen
Informationsinteresse gewährt bleibt.
Es findet kein EU-weiter Angriff auf Beschäftigte, BetriebsrätInnen, JournalistInnen
oder WhistleblowerInnen statt, wie es verfälscht teilweise öffentlich kommuniziert
wird. Die neue EU-Richtlinie hebelt weder nationale Schutzbestimmungen wie etwa
den InformantInnenenschutz für JournalistInnen nicht aus und steht damit natürlich im
Einklang mit der EU-Grundrechtecharta. Die Richtlinie kann aufgrund der
Ausnahmeregelung für WhistleblowerInnen niemals als Rechtsgrundlage dienen, um
JournalistInnen zu attackieren und die Presse- und Meinungsfreiheit europaweit
unverhältnismäßig einschränken. Der investigative Journalismus wird weiterhin
straffrei bleiben.
a
Mag. Evelyn Regner, Abgeordnete zum Europäischen Parlament
Fraktion der Europäischen SozialdemokratInnen
Europäisches Parlament: ASP 13 G 101, 60, Rue Wiertz, B-1047 Brüssel
T 0032-228-47476; F 0032-228-49476; E [email protected]; W evelyn-regner.at