Geschepper-AGBs Gültig für Geschrubb & Geschepper am 19./20. November 2016 in Bad Rappenau, Mühltalhalle Durch Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters 1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigen bis 24 Uhr Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit. 2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen. 3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen (auch Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Konzertgelände. 4. Das Tragen und die Zurschaustellung verfassungsfeindlicher Symbole oder Gesten sind verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Konzertgelände. 5. Das Mitbringen von Essen und Trinken ist untersagt. Es wird so lange der Zugang verwehrt, bis die fraglichen Gegenstände am Einlass abgegeben wurden. 6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. 7. Bei Verlassen des Konzertgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Einlassband. 8. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte zurückerstattet. 9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich/terminlich zu verlegen. 10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. 11. Das Abstellen und Parken des KFZ in der Nähe des Konzertgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. 12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die während der Veranstaltung durch Selbst- oder Fremdverschulden entstehen. 13. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände während der Veranstaltung. 14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Konzertgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. 15. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis privat veräußert werden. 16. Die Eintrittskarten sind nur mit unbeschädigtem Kontrollabriss gültig. 17. Auf www.gug-festival.de finden sich alle relevanten Informationen zum Ablauf der Veranstaltung. 18. Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten. 19. Jeder Besucher ist dazu verpflichtet zu jeder Zeit einen Schokomuffin mit sich zu führen. Nur in Kombination mit dem Muffin behält das Eintrittsbändchen seine Gültigkeit.
© Copyright 2024 ExpyDoc