Festival-AGBs GuG 2016 - Geschrubb & Geschepper

Geschepper-AGBs
Gültig für Geschrubb & Geschepper am 19./20. November 2016 in Bad Rappenau, Mühltalhalle
Durch Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den nachfolgenden
Vertragsbedingungen des Veranstalters
1. Jugendliche
unter
16
Jahren
haben
nur
in
Begleitung
eines
Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16
haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines
Erziehungsberechtigen bis 24 Uhr Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend
in der Öffentlichkeit.
2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der
einzelnen Darbietungen.
3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen,
Fackeln sowie Waffen (auch Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist generell
untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Konzertgelände.
4. Das Tragen und die Zurschaustellung verfassungsfeindlicher Symbole oder Gesten
sind verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Konzertgelände.
5. Das Mitbringen von Essen und Trinken ist untersagt. Es wird so lange der Zugang
verwehrt, bis die fraglichen Gegenstände am Einlass abgegeben wurden.
6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des
Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
7. Bei Verlassen des Konzertgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Wiedereintritt nur mit gültigem Einlassband.
8. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der
Nennwert der Eintrittskarte zurückerstattet.
9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich/terminlich zu
verlegen.
10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das
Programm zu ändern.
11. Das Abstellen und Parken des KFZ in der Nähe des Konzertgeländes erfolgt auf
eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere
Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die während der Veranstaltung durch
Selbst- oder Fremdverschulden entstehen.
13. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände
während der Veranstaltung.
14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des
Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Konzertgelände zu
verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des
Eintrittsgeldes besteht nicht.
15. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die
Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten
Ticketpreis privat veräußert werden.
16. Die Eintrittskarten sind nur mit unbeschädigtem Kontrollabriss gültig.
17. Auf www.gug-festival.de finden sich alle relevanten Informationen zum Ablauf der
Veranstaltung.
18. Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu
leisten.
19. Jeder Besucher ist dazu verpflichtet zu jeder Zeit einen Schokomuffin mit sich zu
führen. Nur in Kombination mit dem Muffin behält das Eintrittsbändchen seine
Gültigkeit.