AGB zur Veranstaltung Silvesterparty am 31.12.2015 im Restaurant September, Hamburg. Seite1/2 Das all inklusive Angebot beinhaltet folgende Bestandteile für den 31.12.2015: Die Stellung eines reichhaltigen Buffet mit kalten und warmen Speisen sowie Desserts, um Mitternacht servieren wir Berliner. Zur Begrüßung erhalten Sie ein von uns kreierten Cocktail –pro Person- und während des Veranstaltungszeitraumes können Sie zwischen folgenden Getränken frei wählen: Kaffee, Tee, Wasser, Cola, Mirinda, Seven Up, Spezi, Apfelschorle, Apfel- sowie O-Saft, Energiedrink, Bier frisch vom Fass: Pils & Hefeweizen, Alsterwasser, alkfrei Bier, Wein rot/weiß- trocken, Sekt, Spirituosen: Wodka, weißer Rum & Whiskey (Bourbon&Scotch) oder als Longdrink in Verbindung mit oben genannten Getränken. Zur Veranstaltung: Silvesterparty im September Hamburg, Feldstraße 60 in 20357 Hamburg. Die Veranstaltung am 31.12.2015 beginnt um 20.00h (Einlass 19,30h) und endet voraussichtlich um 03.00h Morgens des folgenden Tag. Der Preis beträgt 89€ (brutto inkl. 19 % MwSt.). pro Person. Einlass ab 18 Jahren oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Der Einlass erfolgt unter Vorbehalt. Die Stellung des angebotenen Buffets erfolgt um 20h, dass Buffet steht Ihnen für 2 Stunden –nach bestehenden Hygienerichtlinien- zur Verfügung und wird innerhalb dieser Zeit selbstverständlich aufgefüllt. Eine Erstattung des Ticketpreises ist nach Kauf und oder ggf. bei nicht Einlösung ausgeschlossen. VERTRAGSSCHLUSS Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und Betreten des Veranstaltungsobjektes, Restaurant September (Feldstraße 60-20357 Hamburg) erkennt der Käufer die nachfolgenden AGB des Veranstalters ausdrücklich an. Minderjährigen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist der Kauf von Eintrittskarten und die Teilnahme an der Veranstaltung „Silvesterparty“ am 31.12.2015 nicht gestattet. Ausnahmeregelungen sind mit dem Veranstalter schriftlich unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes zu vereinbaren. Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder aus sonstigem wichtigem Grund, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung im Vorfeld abzusagen, räumlich zu verlegen oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. In diesen Fällen ist eine Erstattung des gezahlten Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühren möglich. Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden. Das Aufzeichnen von Bild- und Tondokumenten sowie deren Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zulässig. LEISTUNG Die Art und Weise der inhaltlichen Gestaltung, insbesondere die musikalische Ausrichtung, steht dem Veranstalter frei. Der Veranstalter behält sich Änderungen am angekündigten Programm und einzelner Darbietungen vor. Das gastronomische Angebot im Restaurant obliegt ausschließlich dem Veranstalter. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt. Keine Feuerwerkskörper im Restaurant erlaubt. Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht. Beim vorübergehenden Verlassen des Veranstaltungsortes ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis. HAUSRECHT & SICHERHEIT Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Personals, ist unbedingt Folge zu leisten. Das Veranstaltungspersonal behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte oder Reservierung am Einlass abzuweisen. In diesem Fall wird lediglich der Eintrittspreis erstattet. Das Veranstaltungspersonal behält sich vor, Störer des Platzes zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. In diesem Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte. Auf sämtlichen zugehörigen Flächen des Veranstaltungsgeländes ist das Mitführen und Konsumieren von Rauschmitteln und Substanzen, welche dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen verboten. Seite 2/2 HAFTUNG Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Auf den Veranstaltungen wird laute Musik dargeboten. Der Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld des jeweiligen Veranstalters Folgendes: der Veranstalter haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telekommunikationsnetzes oder der Stromversorgung zurückzuführen sind. Das Restaurant September/ Kevin Goldammer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots. B.W. GARDEROBE Der Veranstalter haftet nicht für Verlust und Beschädigung von mitgebrachten Sachen. Während der Veranstaltung werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich der Aufnahmen und der Veröffentlichung der Bilder/Videoaufnahmen bei Sendern, Internetportalen und auf Print- Digitalmedien zu. Die Aufnahmen können zusätzlich zu eigenen Werbezwecken des Veranstalters verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Eventuelle Ansprüche aus zurückliegenden Veröffentlichungen können nicht mehr gegenüber dem Veranstalter erhoben werden. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hamburg. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der Vertrag als Ganzes nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbei zu führen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken. RESTAURANT SEPTEMBER KEVIN GOLDAMMER FELDSTRAßE 60 20357 HAMBURG Hamburg, Stand: 02.09.2015
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