Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kino Open Air auf dem Königsplatz 2015 1. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Vertragspartner für die Gastronomie ist der jeweilige Betreiber des Standes. 2. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Kartegenannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. 3. Sie können ganz entspannt und risikolos die Karten im Vorverkauf erstehen, denn sollte trotz Nutzung der beiden Verschiebungstermine am 29.7.2015 bzw. 30.07.2015 die Vorstellung wetterbedingt endgültig ausfallen, können die Karten problemlos an uns zurückgeschickt und rückerstattet werden! Ausführlicher formuliert bedeutet dies: Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes geht die Gefahr auf den Karteninhaber über, dass die Veranstaltung wegen widriger Witterungsumstände abgebrochen werden muss. Wird die Veranstaltung vor Einlass (20 Uhr) abgesagt, hat der Veranstalter das Recht, am Mittwoch, 29.7.2015 bzw. Donnerstag, 30.7.2015 am selben Platz denselben Film zu wiederholen. Macht der Veranstalter keinen Gebrauch von seiner Wiederholungsmöglichkeit (siehe Tagespresse oder Radio z.B. EgoFM oder www.kinoopenair.de oder facebook/kinoopenair) oder muss die Veranstaltung endgültig ausfallen, so erhält der Karteninhaber den Netto-Eintrittspreis (d.h. ohne VVK Gebühr) gegen Rückgabe der Eintrittskarte zurück. Bitte schicken Sie in diesem Fall die Eintrittskarte per Post innerhalb von 14 Tagen an die G.R.A.L. GmbH, Theresienstr. 134, 80333 München. Bitte heften Sie die Karten fest an Ihren Brief, auf dem Sie bitte DEUTLICH Ihren Namen, Bankleitzahl, Banknamen und Kontonummer angeben. Die Bearbeitung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. 4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung (Beschädigung, Verlust etc.)für eingebrachte Gegenstände des Karteninhabers, es sei denn, dass dem Veranstalter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. 5. Alle Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 6. Das Mitbringen von Getränken in jeglichen Behältern, Dosen, Messern, zerbrechlichem Geschirr, jeglichen Getränken, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ungefährliche Hunde an der Leine sind gestattet. 7. Ton-, Film-, und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch –sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. 8. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden, mit diesen selbst zu werben oder werben zu lassen sowie diese in audiovisuellen Medien zu verwenden.
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