Liebe Kollegin! Lieber Kollege!

Liebe Kollegin! Lieber Kollege!
Mitarbeitertarife.....
Dass die Steuerreform nicht nur positives bringt, war uns klar. Eine
Gegenfinanzierung der Steuerreform ist die Versteuerungen aus einem
„Vorteil aus dem Dienstverhältnis“. Das bedeutet, dass für Aktive ab einer
Freigrenze von €1.000 die Dienstautos, Handytarife u.s.w versteuert werden
müssen. Für uns Pensionisten gibt es leider keine Freigrenze. Wir müssten
unsere Vergünstigungen - Mitarbeitertarife, A1 TV... – zur Gänze versteuern.
Da die A1 Telekom uns Pensionisten als Kunden nicht verlieren möchte,
werden nun alle Betroffenen angeschrieben und ihnen ein neues Angebot
gemacht. Die ersten Schreiben wurden bereits versandt.
GW Ehrungen der Pensionisten aus NÖ und Bgld.
Stammtisch/Sprechtag
Vom 15. März 2016 bis 12. April 2016 finden wieder die GW Ehrungen
unserer Pensionisten aus NÖ und Bgld. statt. Da Kollegin Hagen und ich vom
3.4.16 bis 18.4.16 im Ausland sind, sind wir nur 2x in Lackenbach und in
Stockerau dabei. Bei den restlichen Fahrten werden uns die Kollegen Kloiber
und Pasek vertreten. Ab 19.4.2016 stehen wir wieder telefonisch bzw. per
Mail für Sie zur Verfügung.
Für die Wiener Pensionisten findet die Pensionistenveranstaltung am 20.
Oktober 2016 wieder in 1210 Wien „Colleseum“ statt.
Am Mittwoch, dem 20.4. 2016 findet wieder ein Stammtisch/ - Sprechtag
statt. Wie immer findet er im ÖGB Haus, 1020 Wien, Johann Böhm Platz1 (U2
Station Donaumarina)statt. Im Restaurant MAXX werde ich von 10 Uhr bis 12
Uhr für Sie anwesend sein.
Aktion für Pensionisten
Der Twin City Liner bietet für diese Saison viele Vergünstigungen. Für uns
Pensionisten (ab dem 60. Lj.) wird es immer am SUPER-DIENSTAG eine
50% Ermäßigung auf das Twin City Liner Ticket geben (Ausweispflicht).
ÖAMTC
www.oeamtc.at
Eine wesentliche Erleichterung gibt es seit heuer für Autobesitzer, deren
Fahrzeuge wegen eines schweren Mangels bei der § 57a- Begutachtung
durchgefallen sind. Sie müssen nun nicht mehr mit dem reparierten KFZ
neuerlich eine komplette Überprüfung durchlaufen. Lediglich die Behebung
des schweren Mangels sowie offensichtlich neue Mängel werden beurteilt.
Das Fahrzeug muss binnen 4 Wochen in derselben Begutachtungsstelle
vorgeführt werden und darf in dieser Zeit nicht mehr als 1.000km
zurückgelegt haben.
Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit beginnt wieder die Reisezeit. Wenn man
mit dem Auto unterwegs sind, sollten die unterschiedlichen Bestimmungen
in den Urlaubsländern beachtet werden. So gilt z.B: in Italien ein
Rauchverbot, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren. Die Höhe der
Strafe ist vom Alter des Kindes abhängig:
 €500 - €5.000 wenn Kinder unter 12 J. und Schwangere an Bord sind
 €250 – €2.500 bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren.
Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Ländern.
Ein frohes Osterfest wünschen die FCG Pensionistenvertreter
Mit herzlichen Grüßen
Kurt Friedl und Theresia Hagen
0664/92 66 006 - 0664/86 11 709
FCG A1 Telekom Pensionistenvertreter
Mail: [email protected]