Liebe Kollegin! Lieber Kollege! Mitarbeitertarife..... Dass die Steuerreform nicht nur positives bringt, war uns klar. Eine Gegenfinanzierung der Steuerreform ist die Versteuerungen aus einem „Vorteil aus dem Dienstverhältnis“. Das bedeutet, dass für Aktive ab einer Freigrenze von €1.000 die Dienstautos, Handytarife u.s.w versteuert werden müssen. Für uns Pensionisten gibt es leider keine Freigrenze. Wir müssten unsere Vergünstigungen - Mitarbeitertarife, A1 TV... – zur Gänze versteuern. Da die A1 Telekom uns Pensionisten als Kunden nicht verlieren möchte, werden nun alle Betroffenen angeschrieben und ihnen ein neues Angebot gemacht. Die ersten Schreiben wurden bereits versandt. GW Ehrungen der Pensionisten aus NÖ und Bgld. Stammtisch/Sprechtag Vom 15. März 2016 bis 12. April 2016 finden wieder die GW Ehrungen unserer Pensionisten aus NÖ und Bgld. statt. Da Kollegin Hagen und ich vom 3.4.16 bis 18.4.16 im Ausland sind, sind wir nur 2x in Lackenbach und in Stockerau dabei. Bei den restlichen Fahrten werden uns die Kollegen Kloiber und Pasek vertreten. Ab 19.4.2016 stehen wir wieder telefonisch bzw. per Mail für Sie zur Verfügung. Für die Wiener Pensionisten findet die Pensionistenveranstaltung am 20. Oktober 2016 wieder in 1210 Wien „Colleseum“ statt. Am Mittwoch, dem 20.4. 2016 findet wieder ein Stammtisch/ - Sprechtag statt. Wie immer findet er im ÖGB Haus, 1020 Wien, Johann Böhm Platz1 (U2 Station Donaumarina)statt. Im Restaurant MAXX werde ich von 10 Uhr bis 12 Uhr für Sie anwesend sein. Aktion für Pensionisten Der Twin City Liner bietet für diese Saison viele Vergünstigungen. Für uns Pensionisten (ab dem 60. Lj.) wird es immer am SUPER-DIENSTAG eine 50% Ermäßigung auf das Twin City Liner Ticket geben (Ausweispflicht). ÖAMTC www.oeamtc.at Eine wesentliche Erleichterung gibt es seit heuer für Autobesitzer, deren Fahrzeuge wegen eines schweren Mangels bei der § 57a- Begutachtung durchgefallen sind. Sie müssen nun nicht mehr mit dem reparierten KFZ neuerlich eine komplette Überprüfung durchlaufen. Lediglich die Behebung des schweren Mangels sowie offensichtlich neue Mängel werden beurteilt. Das Fahrzeug muss binnen 4 Wochen in derselben Begutachtungsstelle vorgeführt werden und darf in dieser Zeit nicht mehr als 1.000km zurückgelegt haben. Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit beginnt wieder die Reisezeit. Wenn man mit dem Auto unterwegs sind, sollten die unterschiedlichen Bestimmungen in den Urlaubsländern beachtet werden. So gilt z.B: in Italien ein Rauchverbot, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren. Die Höhe der Strafe ist vom Alter des Kindes abhängig: €500 - €5.000 wenn Kinder unter 12 J. und Schwangere an Bord sind €250 – €2.500 bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Ländern. Ein frohes Osterfest wünschen die FCG Pensionistenvertreter Mit herzlichen Grüßen Kurt Friedl und Theresia Hagen 0664/92 66 006 - 0664/86 11 709 FCG A1 Telekom Pensionistenvertreter Mail: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc