Öffentliches Recht - Deutscher Juristentag

Fachprogramm
Öffentliches Recht
Funktionswandel der Verwaltungs­gerichts­
barkeit unter dem Einfluss des Unionsrechts –
Umfang des Verwaltungs­rechtsschutzes auf
dem Prüfstand
Vorsitzender
Vors. Richter am OVG
Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert,
Münster/Bonn
Stv. Vorsitzender
Prof. Dr. Wolfgang Kahl, M. A.,
Heidelberg
Schriftführer
Richter am VG Johannes Orth,
Aachen
Gutachter
Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Bonn
Referenten
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Beckmann, Münster
Prof. Dr. Annette Guckelberger,
Saarbrücken
Präsident des BVerwG
Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert,
Leipzig/Freiburg
Referate
Mittwoch, 14. September
11:00 bis 13:00 Uhr
Diskussion
Mittwoch, 14. September
14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 15. September
9:00 bis 13:00 Uhr
Prägend für das deutsche Verwaltungsprozessrecht ist das Modell des Individualrechtsschutzes. Die Kontrolle der Verwaltung durch die Verwaltungsgerichte
beschränkt sich grundsätzlich auf die Prüfung, ob subjektiv-öffentliche Rechte
der Kläger verletzt sind (§§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 S. 1 VwGO).
Dieses Modell gerät zunehmend unter Anpassungsdruck durch das Unionsrecht.
Insbesondere im Umweltrecht wird die subjektive Rechtsschutzfunktion erweitert um Elemente einer objektiven Verwaltungskontrolle; dies gilt für die altruis­
tische Verbandsklage, aber auch für die Erweiterung von Klagerechten Privater.
Zugleich wird als Ausgleich eine Einschränkung der Kontrollintensität gefordert.
Dieser Funktionswandel scheint nicht auf das Umweltrecht beschränkt. Inwieweit müssen wir uns mit einem allgemeinen Systemwechsel in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auseinandersetzen? Soll der Gesetzgeber die verwaltungsgerichtliche
Kontrollfunktion vom Individualrechtsschutz mit grundsätzlich umfassen­der
Kontrollintensität in Richtung auf eine objektive Verwaltungskontrolle mit
geringerer Kontrolldichte verschieben?
Damit werden Grundpfeiler und zentrale Weichenstellungen im Verwaltungs­
prozessrecht hinterfragt:
– Sollte die Verwaltungsgerichtsbarkeit über den Schutz subjektiver Rechte
hinaus stärker eine objektive Verwaltungskontrolle – ähnlich dem romanischen Recht – ausüben?
– Ist eine Erweiterung der Klagerechte von Bürgern und/oder Verbänden
empfehlenswert?
– Lassen sich etwaige Kontrollerweiterungen in das subjektive Rechtsschutzkonzept einfügen?
– Stößt die Verwaltungsgerichtsbarkeit damit nicht an ihre Leistungsgrenzen?
– Sollte als „Kompensation“ die Kontrolldichte reduziert werden?
– Sollte die Amtsermittlung in das Ermessen des Verwaltungsgerichts gestellt
werden?
– Sollte die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf die vom jeweiligen Kläger
vorgetragenen Rügen rechtlicher und/oder tatsächlicher Art beschränkt
werden?
– Würde mit einer Ausdehnung der Verwaltungskontrolle ein Legitimationsproblem im Gewaltenteilungsgefüge entstehen?
Diskussion und Beschlussfassung
14:00 bis 18:00 Uhr
Es wird Aufgabe dieser Abteilung sein, konkrete Antworten auf diese für die
Zukunft der Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidenden Fragen zu finden.
14
Tagungsprogramm 71. Deutscher Juristentag Essen 2016
Donnerstag, 15. September