Überblick über Schritte, die Asylanten gehen müssen

Wege der Asylsuchenden durch die Administration
1. Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge
-
Registrierung
o Unterkunft
o Vorläufiger Ausweis für 3 Monate (?)
2. Zuweisung zum Landkreis / Sozialamt
- Alimentierung ( Geldzuweisung)
- Unterkunft im Landkreis
- Verlängerung des Passes alle drei Monate
- Krankenschein alle drei Monate
WARTEN
3. Bamf:
- Erlaubnis, einen Asylantrag zu stellen (?)
- Einzelinterview : Gründe für die Emigration
- ( Mit der Hilfe eines Übersetzers; Asylant erhält sein Protokoll in Deutsch
und seiner Muttersprache)
WARTEN
4. Ausländeramt :
- Schreiben: Asylantrag angenommen oder abgelehnt
WARTEN
5. Landkreis:
- Rechtskräftigkeit des Asylbescheid bestätigt, Brief
Bei Ablehnung zeitliche Frist für das Verlassen der Bundesrepublik.
Klagemöglichkeit
Bei Annahme: weiter mit 6
6.Termin für Rücksprache beim Ausländeramt, telefonisch
o Antragsformular für Reisepass mit Bestätigung der Wohngemeinde; €
59.- , € 37
o Vorlage verschiedener Dokumente ( in einem Brief mitgeteilt)
o Fiktionsbescheid ( Vorläufiger Ausweis)
6.Sozialamt : Abmelden vom Sozialamt ( lange Wartezeiten)
7. Jobcenter : Anmelden
- Termin für Rücksprache,
- Brief mit Liste der vorzulegenden Papiere
- Rücksprache:
o Vertrag Jobcenter - Asylant : Jobcenter die Alimentierung - Asylant
die Verpflichtung, die Integrationsstunden regelmäßig zu besuchen
-
( zur Entschuldigung ärztliches Attest und/oder Entschuldigung von
der Behörde, zu der der Asylant kommen musste). Sprachschule kann
gewählt werden.
Erstes Beratungsgespräch mit Berufsberater/in
8. Jobcenter:
- Brief mit der Darlegung der Alimentierung für das kommende Jahr
- Wenn der Asylant eine Wohnung hat, wird die Miete nach Wunsch vom
Jobcenter überwiesen; gewünscht ist, dass der Asylant selbst zahlt; dann
bekommt er die Miete und die Nebenkosten überwiesen und muss seinerseits
die regelmäßige Überweisung an den Vermieter sichern ( z.B. Dauerauftrag).
9. Ausländeramt :Asylantenstatus und Reisepass.
Brief: Pass ( „ Aufenthaltstitel“ genannt) und Reisepass können abgeholt
werden; telefonische Terminabsprache erbeten.
Folgen der veränderten Situation
10. Krankenkasse bzw. Gesundheitskasse:
Anmeldung bei einer Kasse nach eigener Wahl
Vorlage verschiedener Dokumente ( Fiktionsbescheid oder
Aufenthaltstitel, Bestätigung der Übernahme vom Jobcenter, Passfoto etc.
).
11. Steuernummer : Bei der Wohngemeinde zu erhalten
12. Rentenversicherungsnummer :
beim Versicherungsamt im Leihgesterner Weg ( früher Firma Poppe) zu
erhalten
13: Anmeldung bei einer der vom Jobcenter genehmigten Sprachschulen
- Anmeldung
- Überprüfung der Sprachkenntnisse
- Brief mit dem Termin des Kursbeginns
14 ( Falls der Asylant und / oder die Asylantenfamilie oder Wohngemeinschaft eine
Wohnung in Aussicht haben).
- Antragsformular mit Name des Vermieters, die Größe der Wohnung,
der Mietpreis und die Nebenkosten etc :
(Antrag wird beim Sozialamt oder beim Jobcenter eingereicht, je
nachdem, wer für den Asylanten gerade zuständig ist)
WARTEN
-
Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Wohnung
Bei Genehmigung : Mietvertrag zwischen Vermieter und Asylant
• Mietvertrag bei der Behörde einreichen
Genehmigung des Mietvertrags und des Umzugs zum Ersten eines Monats
WARTEN
-
Bescheid über die gesamte Alimentierung
Antrag für eine einmaligen Zuschuss zur Ausstattung der Wohnung
15 Falls ein Kind in der Asylantenfamilie lebt) :
- Antrag auf Kindergeld : Arbeitsagentur, Familienkasse; das Kindergeld wird
mit den Sozialleistungen verrechnet
- Schwierigkeit : Geburtsurkunde des Kindes:
o Für in Deutschland geborene ausländische Kinder gibt es keine
Geburtsurkunde, nur einen Auszug aus dem Geburtenregister – das
aber weiß nicht jede Behörde! – Hin- und Her-schreiben
16 Falls das Kind jünger als 14 Monate ist )
- Antrag auf Elterngeld beim Versorgungsamt in Gießen ( nur möglich für
anerkannte Asylanten, 3 Monate rückwirkend vom Tag der Anmeldung an )
Das Elterngeld wird mit der Sozialleistung verrechnet
Ähnliche Schwierigkeiten wie beim Kindergeld.
-
Fahrt zum Kinderarzt zu den verpflichtenden U-Untersuchungen
( in Biebertal nach Gießen; in Biebertal gibt es zwar drei Tierärzte, aber
keinen Kinderarzt)
a. Antrag auf Erlass der Rundfunkgebühren ( wichtig, da sonst teuer)
Formulare in der Gemeindeverwaltung
Begründung für Erlass der Gebühren vom Jobcenter, in dessen
erster Formularmappe
Nach Köln zu schicken
17 Weitere Hinweise:
- Der Stromverbrauch in einer Mietwohnung ist nicht in den Nebenkosten
enthalten, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt. Deshalb Anmeldung
bei einem Stromversorger, sonst sehr teuer am Ende des Jahres, und
Vereinbarung einer Rate
18 Familien , Paare.
Die kirchlichen Trauscheine, die in Eritrea wohl üblich sind, werden in
Deutschland nicht anerkannt; die beteiligten Partner gelten als ledig.
Das macht sich in folgenden Punkten bemerkbar:
- Bekommt das Paar ein Kind, so muß eine Vaterschaftsanerkennung und eine
Festlegung des Sorgerechts erfolgen, beim Standesamt in Gießen.
- Da das Kind in diesem Fall den Namen der Mutter trägt, muss, wenn
gewünscht, eine Namensänderung ( Name des Vaters) ebenfalls beim
Standesamt beantragt werden
- Da ( mindestens in Eritrea) die Ehefrau nicht den Namen des Ehemannes
annimmt, ist von außen nicht zu erkennen, dass die beiden Partner eine
Familie bilden. So kommt es vor, dass der eine Partner schon anerkannt ist,
der andere aber nicht. Das hat u.a. zur Folge, dass A den Unterhalt aus dem
Jobcenter ( ca. 40.- Euro mehr) bekommt, B vom Sozialamt; im Fall A wird
die Miete mit an den Asylanten überwiesen, er muss sehen, wie er die Miete
an den Vermieter bringt. B muss sich nicht kümmern, der Vermieter erhält
den Mietanteil Bs vom Amt.
Eine Rechtsanwältin machte mich darauf aufmerksam, dass es Familienasyl
gibt; man tue also gut daran, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
über den tatsächlichen Familienstand von A mit B zu informieren.
Eine solche Information sollte nicht über Email erfolgen, sondern brieflich
( Auskunft eines Mitarbeiters vom BaMF nach 90 minütiger Wartezeit)
19 Familienzusammenführung.
- Ein anerkannter Asylant kann innerhalb von 3 Monaten ( ausgehend von der
Rechtskräftigkeitserklärung des Landkreieses) Familienzusammenführung
beantragen; dies beim Ausländeramt des Landkreises Gießen.
- Für den Rest dieser nicht ganz einfachen Prozedur ist der Asylant und seine
ferne Familie selbst zuständig. Da ich das bislang nur einmal mit begleitet
habe, kann ich nur über diesen Fall berichten.
- Die Frau mit drei kleinen Kindern sitzt in Äthiopien ca. 1000 km von der
Hauptstadt entfernt; sie muss mit ihren Kindern zur deutschen Botschaft
um die Visa zu beantragen. Man kann die Hauptstadt nur betreten, wenn
man eine schriftliche Genhmigung dafür vorweis. Wie bekommen? ------ Für die Beantragung der Visa braucht man Termine. Die kann man via
Internet belegen. Die Email-Adresse erfährt man über die homepage der
Deutschen Botschaft in Addis-Abeba, klickt sich dann durch eine Kette von
Sachgebieten und erreicht schließlich ( wenn man Glück hat mit den
Übertragungen) eine laufende Uhr mit Terminen, von denen man vier
besetzen muss : Namen, Passnummer, Geburtsregisternummer.
- Da die Botschaft nicht automatisch die Terminbesetzung bestätigt, muss man
via Internet um eine Bestätigung bitten. Und siehe da : wir haben sie über
meine Mailadresse bekommen. Dazu noch eine Bestätigung des
Ausländeramtes, dass die Zusammenführung im Rahmen des Zeitfensters
erfolgte.
- Jetzt müssen wir für die Heiratsurkunde und die Taufregister ( mit
Geburtsdaten) noch einen Übersetzer Tigrinya - Deutsch finden, der amtlich
beglaubigen (?) kann.
- Und wer bezahlt den Flug der Familie? Die Familie selbst oder hilfreiche
Menschen.
Da unser Visatermin erst am 5. 1. 2017 ist, kann die Fortsetzung des Berichtes
erst dann erfolgen.
-
Ich habe allen Anlass, die Behördenmitarbeiter zu loben für ihre Hilfsbereitschaft und
Freundlichkeit,
Ich habe das nicht aufgeschrieben, um etwas Abenteuerliches zu beschreiben;
der Bericht zeigt hoffentlich deutlich, wie sinnvoll es wäre, wenn jeder
Asylant, jede Asylantin einen Paten oder eine Patin zur Begleitung durch
diesen Parcour hätte. Und als Positivum sei gesagt: man lernt Neues und
ziemlich viel davon.
Verantwortliche für den Bericht : Dr. R. Rigol