07.04. - Kanton Basel

Liestal, 6. April 2016 / Update 7. April 2016
Sekundarschule Känelmatt in Therwil: Dispens vom Händedruck
Kein Händedruck zwischen zwei Schülern und einer Lehrerin aus religiösen Gründen – diese Situation an der Sekundarschule Känelmatt in Therwil, Kanton Basel-Landschaft, hat
viele Fragen und kontroverse Reaktionen ausgelöst. Die häufigsten Antworten – die den
Schulbetrieb betreffen – sind in diesen „Frequently Asked Questions“ zu finden.
Worum geht es?
Zwei Sekundarschüler von Therwil haben aus religiösen Gründen ihrer Lehrerin aufgrund ihres Geschlechts den Händedruck verweigert. Mangels Handlungsempfehlungen und zur Gewährleistung eines reibungslosen Schulbetriebs hat die Schulleitung entschieden, die Schüler vom Händedruck zu
befreien. Im Gegenzug dürfen die Schüler die Hand auch den Männern nicht mehr geben.
Warum ist der Fall herausfordernd?
Die Verweigerung des Händedrucks wird religiös begründet. Die Achtung der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist verfassungsrechtlich garantiert. Gleichzeitig bestehen die Schulpflicht mit der Einhaltung
bestimmter – von der Schule definierten – Verhaltensregeln. Gleichzeitig wird mit der Verweigerung des
Händedrucks eine soziale Gepflogenheit unserer Kultur untergraben. Ebenso werden Frauen nicht
gleich behandelt wie Männer; die Geschlechter werden nicht gleichgestellt. Dies widerspricht unseren
Werten und darf in den Baselbieter Schulen keinen Einzug halten.
Kann die Verweigerung eines Handschlags religiös begründet werden?
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ist der Ansicht, dass die Einhaltung unserer Werte zwingend
vorgeht. Die abschliessende Klärung dieser Frage ist Gegenstand einer rechtlichen Prüfung.
Stützt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) den Entscheid der Schule?
Die Situation in der Schule war anspruchsvoll – eine Lösung zu finden nicht trivial. Im Sinne einer temporären Option zur Gewährleistung eines reibungslosen Schulbetriebs hat die Schule folglich einen
Weg gewählt: Die betreffenden Schüler wollen keine Frau per Händedruck begrüssen und dürfen dies
nun auch bei männlichen Lehrpersonen nicht. Da der Händedruck bei uns allerdings zum sozialen Umgang zählt, ist dies keine dauerhaft zu akzeptierende Lösung: An Möglichkeiten zur Durchsetzung unserer Werte arbeitet die BKSD derzeit. Die rechtliche Prüfung wurde in der zweiten Januarhälfte 2016
in Auftrag gegeben und steht kurz vor dem Abschluss.
Was sagt die Bildungsdirektorin Monica Gschwind?
Die Regierungsrätin ist dezidiert gegen die Missachtung unserer Werte und setzt sich konsequent für
sie ein. Sie will nicht zulassen, dass die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie unsere gesellschaftlichen Regeln nicht eingehalten werden.
Gibt es weitere Fälle?
Bislang ist kein identischer Fall zu Therwil bekannt.
Falls die Schüler zum Handschlag verpflichtet werden, welche disziplinarischen Mittel hat die
Schulleitung im Verweigerungsfall? Was sind die nächsten Schritte?
Dies ist ebenfalls Gegenstand der laufenden rechtlichen Abklärungen. Allfällige Sanktionsmassnahmen
müssen im Vorfeld sorgfältig überprüft werden. Es bedarf raschest möglich praxistauglicher Lösungen.
Heute kann im Sinne einer disziplinarischen Massnahme zum Beispiel eine Busse in Höhe von maximal 5000 Franken ausgesprochen werden oder ein Schulausschluss die Folge sein. Dabei gilt zu beachten, dass bei einem Schulausschluss die Schulpflicht weiterhin gilt.
Laut Medienberichten soll die Familie der Schüler einen stark religiösen Hintergrund haben. Wie
geht es weiter?
Bezüglich Sicherheit analysieren die Polizei Basel-Landschaft mit der Schulleitung sowie der Bildungs-,
Kultur- und Sportdirektion die Lage laufend und stehen in gegenseitigem Kontakt.
Die Polizei Basel-Landschaft und die Jugendanwaltschaft Kanton Basel-Landschaft prüfen von Amtes
wegen, ob konkret strafbare Handlungen vorliegen.
Läuft der Schulbetrieb weiter?
Die Schulleitung, die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion sowie die Polizei Basel-Landschaft analysieren die Lage laufend und stehen in gegenseitigem Kontakt. Gemäss dem aktuellem Kenntnisstand der
Polizei spricht nichts dagegen, dass der Schulbetrieb regulär weitergeht.
Kontakt: https://www.baselland.ch/Bildung-Kultur-Sport.273847.0.html