Medienmitteilung Die ambulante Pflegeversorgung fördern

Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Medienmitteilung
5. April 2016
Kommunikationsabteilung des Regierungsrates
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www.zh.ch
Die ambulante Pflegeversorgung fördern
Rund ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner in den Alters- und
Pflegeheimen im Kanton Zürich ist nicht oder nur leicht pflegebedürftig.
Diese Personen können zukünftig mehrheitlich in ambulanten Versorgungsangeboten (Spitex) betreut und gepflegt werden. Darum benötigt
der Kanton Zürich trotz der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren nur wenig zusätzliche stationäre Pflegebetten.
Die Zahl der älteren Menschen nimmt in den nächsten Jahren deutlich zu. Auch wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, wollen die meisten Betroffenen in der gewohnten Umgebung bleiben
und einen Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim so lange wie möglich vermeiden. Dies wäre
auch finanziell sinnvoll. Damit ein langer Verbleib in der angestammten Umgebung möglich
ist, müssen infrastrukturelle Voraussetzungen und entsprechende ambulante Unterstützungsangebote vorhanden sein.
Die Sicherstellung und Finanzierung der ambulanten und stationären Pflegeversorgung fällt
im Kanton Zürich in die Verantwortung der Gemeinden. Damit die Gemeinden für ihre weiteren Pflegeheim- resp. Pflegeversorgungsplanungen auf verlässliche Daten zurückgreifen
können, hat die Gesundheitsdirektion das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) beauftragt, die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen bis ins Jahr 2035 für den
Kanton Zürich und dessen Bezirke zu prognostizieren. Die Erkenntnisse aus dieser Studie
sowie aus einer Umfrage, die die Gesundheitsdirektion bei den Gemeinden zur aktuellen
Situation rund um die Sicherstellung der Pflegeversorgung, die Finanzierung und damit
verbundenen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden gemacht hat, sind heute an einer
Medienkonferenz vorgestellt worden (die beiden Berichte und die Obsan-Studie sind online
verfügbar: www.gd.zh.ch/langzeit)
Moderat steigender Bedarf an stationären Pflegeplätzen
Der Kanton Zürich weist heute im nationalen Vergleich eine hohe Alters- und PflegeheimQuote auf: Von 100 Zürcherinnen und Zürchern über 80 Jahre leben heute 18 in einem
Alters- und Pflegeheim, das sind 8 Prozent mehr als der Schweizer Durchschnitt. Dafür gibt
es zwei Gründe: Erstens wohnen viele Zürcherinnen und Zürcher ohne oder mit nur leichtem Pflegebedarf in einem Alters- und Pflegeheim. Diese Personen könnten gemäss Fachexperten mehrheitlich ambulant betreut und gepflegt werden (vgl. Abb. 1). Zweitens werden
im Kanton Zürich weniger Spitexleistungen pro Kopf als im nationalen Vergleich erbracht.
Folglich könnten durch den Ausbau der Spitex vermehrt stationäre durch ambulante Leistungen substituiert werden.
Das Obsan prognostiziert für die Zürcher Bevölkerung bis zum Jahr 2035 kantonsweit einen moderaten Zusatzbedarf von heute 18‘000 auf 21‘000 stationäre Pflegeplätze. Dies
unter der Annahme, dass insbesondere Personen mit nur leichtem Pflegebedarf zukünftig
vermehrt ambulant betreut werden können. Im Vergleich mit anderen Kantonen fällt der für
den Kanton Zürich prognostizierte Zusatzbedarf mit rund 15 Prozent über einen Zeitraum
von 20 Jahren eher gering aus.
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Unterschiedliche Entwicklungen in den Regionen
Gemäss Obsan-Studie wird sich der Bedarf an stationären Pflegeplätzen in den Bezirken
Andelfingen, Affoltern und Dielsdorf bis 2035 mehr als verdoppeln. Hingegen verfügen die
Bezirke Meilen und Hinwil bereits heute über eine ausreichende Zahl an Pflegebetten für
2035; die Stadt Zürich benötigt 20 Prozent weniger Pflegebetten, insbesondere weil für die
Stadt Zürich nur eine geringe Zunahme von älteren Personen prognostiziert wird (vgl. Abbildung 2).
Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinden
Auf der Grundlage der Obsan-Studie hat die Gesundheitsdirektion gemeinsam mit dem
Gemeindepräsidentenverband und den Branchenverbänden (Curaviva, Senesuisse, Spitexverband, Association privée Suisse, Schweizer Berufsverband der Pflegefachkräfte)
Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinden, insbesondere auch zur Reduktion des Bedarfs
an stationären Pflegeplätzen, erarbeitet. So könnten beispielsweise altersgerechte Wohnungen gefördert werden oder pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden.
Dies wäre im Interesse der Bevölkerung und könnte zudem den steigenden Pflegekosten
entgegenwirken.
In finanzieller Hinsicht bestehen weitere prüfenswerte Handlungsmöglichkeiten für die Gemeinden: So könnten die Gemeinden das betriebswirtschaftliche Denken in den Pflegeheimen und Spitex-Organisationen durch Kostenvergleiche fördern und einfordern. Die
Umfrage bei den Gemeinden zur Umsetzung des Pflegegesetzes zeigt zudem, dass die
Gemeinden bei der Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungserbringer Kosten sparen können, wenn sie konsequent Preise verhandeln statt Defizite zu decken oder
Durchschnittskosten (Normdefizit) zu vergüten. Eine weitere Option besteht für die Gemeinden darin, vermehrt Kooperationen in der Pflegeversorgung zu prüfen.
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Abbildung 1: Anteil an nicht/leicht pflegebedürftigen Personen in Alters- und Pflegeheimen (2013)
Abbildung 2: Bettenbedarf 2035 im Vergleich mit dem Bettenangebot 2015 nach
Bezirk (Prognosevariante Substitution)
Die Medienkonferenz zu «Pflegeversorgung: Bedarfsprognose und Handlungsoptionen» mit Regierungsrat Thomas Heiniger, Gesundheitsdirektor, wird live im Internet
unter www.zh.ch/live übertragen und ist anschliessend unter www.news.zh.ch sowie auf
www.youtube.com/ktzuerich verfügbar.