MEDIADATEN WWW.EAT-TRAVEL-MAGAZINE.COM PROFIL DELSEY Luxus trifft PARIS Luxus Tradition und Entspannung pur Eine zeitlose Marke, die um die Welt gereist ist Text: Nicole Hessler Fotos: Daniela Blöchinger DELSEY wurde 1946 durch die Zusammenarbeit einer Pariser Firma, gegründet von Emile Delahaye, und den Seynhaeve Brüdern zum Leben erweckt. Damals produzierte DELSEY Ledertaschen für Kameras und weitere Geräte. Mit „DELSEY Airstyle“, dem weltweit ersten Hartschalenkoffer, und der Erfindung der Trolley-Systeme, trat DELSEY in den 1970er Jahren in die Welt des Reisens ein. Text: Nicole Hessler Fotos: News Consulting / Palais Namaskar Koffer für alle Altersgruppen im verspielten Design DELSEY’s Anziehungskraft setzt sich in allen Generationen durch, denn die Koffer haben eine treue Anhängerschaft und gewinnen bei der neuen Reise-Generation stetig an Popularität. Weltweit wird alle zehn Sekunden ein Gepäckstück von DELSEY verkauft. www.delsey.com Das Magazin steht für exklusive Hotelreportagen der Traumdestinationen rund um die ganze Welt, Gourmet auf allerhöchstem Niveau, Luxus aus allen Bereichen sowie den angesagten Hotspots und neuesten Trends von morgen. Das EAT & TRAVEL Magazine zählt zu den führenden High Class Magazinen für Führungskräfte, Jetsetter und Entscheidungsträger. LIVING DIVANI.Eat & Travel01.016t.pdf 1 01/02/16 12:21 The new era of K Orientalischer Zauber Kartell Tableware in der mystischen Königsstadt artell in Tavola again offers its collections with simplicity, a light touch and irony and at the same time with the soundness of a complete design in all its articulations and structure created for long-lastingness, for distribution all over the world, reaching beyond geographic borders and particular culinary cultures. Text: Nicole Hessler Fotos: News Consulting / Royal Mansour www.kartell.com M arrakech gilt als inspirierend, geheimnisvoll und märchenhaft. Auch der Modeschöpfer Yves Saint Laurent hat sich vor Ort von der Magie dieser Stadt für seine Kollektionen inspirieren lassen. Kleine schmale Gassen, Paläste, Moscheen, verwunschene Gärten und auf den Märkten tummeln sich Gaukler und Schlangenbeschwörer. Eine schier unendliche Fülle an Eindrücken gilt es in der duftenden Königsstadt zu entdecken. 1985 ist die Medina (Altstadt) von Marrakech – mit dem berühmten Gauklerplatz Djeema el-Fna – zusammen mit den Agdal-Gärten und den Menara-Gärten von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt worden. Marokkos König Mohammed Vl. hat Marrakech sogar einmal als seine Lieblingsstadt im Land bezeichnet. Am Flughafen von Marrakech angekommen, direkt hinter dem Rollfeld, werden wir gleich von einer sehr freundlichen Mitarbeiterin des Hotels Royal Mansour in Empfang genommen, sie begleitet uns – vorbei an den anderen wartenden Reisenden – durch die Grenzkontrolle bis hin zum Gepäckband. Royal Mansour Gäste haben VIP-Service und dies bedeutet auch: keine lästigen Warteschlangen. Mit dem hoteleigenen Shuttle Service sind es nur rund fünfzehn Minuten durch den wuselnden Verkehr Marrakechs bis zum Hotel. 2 Check into another world Text: Nicole Hessler Fotos: News Consulting / Atlantis, The Palm Auflage 360.000 Gesamtleser je Ausgabe 75.000 Online-Magazin Leser Jede Ausgabe wird an die Online-Leser per E-Mail verschickt. Erstes Private Island Resort in Kambodscha Text: Nicole Hessler Fotos: Song Saa Private Island 10.000 Magazine in der Druckausgabe Ausgelegt in über 400 5-Sterne-LuxusHotels in Deutschland, der Schweiz und in Österreich. Erscheinungsweise 2 x jährlich Herausgeber News Consulting www.news-consulting.com Traditionshaus im Herzen von Zürich Das heutige Sant Francesc Hotel Singular, ein ehemaliges Herrenhaus, ist ein Kleinod im neoklassizistischen Stil des 19. Jahrhunderts. Hinter der denkmalgeschützten Fassade des Hotels liegen heute versteckte Terrassen, Innenhöfe, ein großer Garten sowie 32 kunstvoll eingerichtete Zimmer und zehn wundervolle Suiten; viele mit Holzbalkendecken und Mansardendächern, andere mit Fresken. Mallorquinischer Bruchstein und französisches Eichenholz zieren das Äußere des Gebäudes. Während der Restaurierungsarbeiten wurde akribisch darauf geachtet, die Zeugnisse der Vergangenheit zu bewahren und diese mit ebenso modernem wie elegantem Design zu kombinieren. Dieses Konzept spiegelt sich auch in den einladenden Räumlichkeiten des Wellbeing-Bereichs. Text/Fotos: Baur au Lac J Eine hochkarätige Sammlung zeitgenössischer Kunst und Fotografie schmückt das gesamte Innenleben des Hotels. Viele dieser Werke wurden von verschiedenen Künstlern eigens für das Sant Francesc Hotel Singular angefertigt. ohannes Baur, eigentlich gelernter Zuckerbäcker, galt seinerzeit als Entrepreneur und Visionär im Aufbau eines modernen Zürichs. Er hatte vorausgesehen, dass in den folgenden Jahren eine nie geahnte Reisetätigkeit einsetzen würde und sich dadurch auch die Ansprüche der Reisenden rasch verändern werden. Vor allem der Tourismus profitierte in den Folgejahren von neuen Erfindungen zur verbesserten Mobilität. So wurde beispielsweise die erste Bahnstrecke zwischen Zürich und Baden in Betrieb genommen. Der Engländer Thomas Cook brachte die erste Pauschalreise auf den Markt, die unter anderem durch Zürich führte und so kamen mehr und mehr Gäste in die Schweiz. Johannes Baur nahm es sich zum Ziel, den Gästen Zürichs eine bis dato einzigartige Unterkunft zu bieten, die sich von den verbreiteten Gasthöfen, von seiner Lage, seiner Eleganz, dem Komfort sowie vom Servicegedanken und exzellenter Gastronomie wesentlich abheben sollte. So war es auch seine Idee, die weltweit erste Weinhandlung in einem Hotel zu eröffnen. Gäste genossen die edlen Tropfen also nicht nur zu den Mahlzeiten, sondern konnten den Wein zudem in der Vinothek „Baur au Lac Vins“ käuflich erwerben. Das Geschäft besteht neben drei weiteren Filialen noch heute und ist bei Gästen und Einheimischen gleichfalls beliebt. Im angeschlossenen Weinkeller lagern über über 1,3 Millionen Flaschen. Damals wie heute rühmt sich das Hotel, das einst Schauplatz der Weltpremiere von Wagners „Walküre“ war, mit den Besuchen zahlreicher Berühmtheiten und Mächtigen der Welt. Künstler, Musiker und Filmstars schätzen das Baur au Lac ebenso wie Vorstände & Top-Manager bedeutender Unternehmen. Das Hotel bietet 120 Zimmer inklusive 27 Junior Suiten und 18 Suiten. Beim Umbau der Zimmer wurde großer Wert auf Geräumigkeit, höchste handwerkliche Qualitätsarbeit und die Verwendung edler Materialien gelegt. Der Stil der Zimmer variiert von Art Deco, French Louis XVI und English Regency kombiniert mit zeitgemässen Elementen und exklusiven französischen, italienischen und englischen Stoffen. Alle Möbel und Lichtelemente wurden in Frankreich, Belgien, England und Deutschland massgefertigt. Alle Stücke wurden individuell ausgewählt und teilweise exklusiv hergestellt. Das Restaurant „Quadrat“ befindet sich in den ehemaligen Stallungen dieses Stadtpalais. Alle Speisen werden hier stets mit größter Sorgfalt und nach den Regeln bester Kochkunst zubereitet – inspiriert von den kulinarischen Traditionen des Mittelmeerraumes. Das Sant Francesc Hotel Singular hält damit sein Versprechen exklusiver Entspannung. Stilvoller Luxus über den Dächern von Palma Text: Nicole Hessler Fotos: Sant Francesc Hotel Singular E twas versteckt in den engen Gassen eines der ältesten Viertel von Palma liegt das Sant Francesc Hotel Singular. Dieses 5-Sterne-Hotel inmitten der Hauptstadt der Baleareninsel Mallorca stellt für seine Gäste einen höchst exklusiven Rückzugsort dar – es lädt dazu ein, in seiner einzigartigen Atmosphäre zu entspannen. Die spektakuläre Rooftop Terrace gibt den Blick auf das Mittelmeer und die historische Altstadt frei. Die 200 Quadratmeter große Dachterrasse verfügt über einen 30 Quadratmeter großen Pool, ein Sonnendeck, eine Bar und ein Restaurant, sodass die Gäste des Sant Francesc auch hier den ganzen Tag über leichte Speisen zu sich nehmen können. Vom Abend an sind dann auch Mallorquiner und Besucher der Insel dazu eingeladen, mit den Hotelgästen auf der Rooftop Terrace ein Glas Champagner oder einen Cocktail zu genießen, während sie den sanften Rhythmen der Musik lauschen oder den Sonnenuntergang in der Ferne bewundern. www.hotelsantfrancesc.com FORMATE & PREISE FESTPLAZIERUNGEN UND NACHLÄSSE 2/1 Seite Voraussetzung für einen Anzeigen- oder Beilagenauftrag ist die Freigabe des Werbemittels durch den Herausgeber. 1/1 Anzeige: 230 x 300 mm 2/1 Anzeige: 460 x 300 mm 6.950 € 1/1 Seite 1/1 Rückseite PLAZIERUNGS- MALSTAFFELMENGENSTAFFEL ZUSCHLAG U2/U3 U4 4.950 € 5.650 € 10% 15% 2 Anzeigen 3 Anzeigen 5% 10% 2 Seiten 3 Seiten 10% 15% BEILAGEN 1/2 Anzeige quer: 460 x 150 mm Für die Buchung einer Beilage nutzen Sie bitte die ausführlichen Informationen in den Beilagen-Mediadaten. 1/2 Anzeige hoch: 115 x 300 mm 1/2 Seite quer 2.690 € 1/2 Seite hoch 2.690 € GEWICHT bis 10 g bis 20 g bis 25 g bis 30 g bis 40 g Beilagen %o 103 € 110 € 115 € 120 € 132 € ADVERTORIAL 2 Seiten 5.000 € 4 Seiten 7.500 € 6 Seiten 9.500 € LESER NACH ALTER unter 32 Jahre 32 - 43 Jahre 44 - 56 Jahre über 56 Jahre 15 % 38 % 30 % 17 % 17 % 15 % 37 % 38 % NACH GESCHLECHT NACH TÄTIGKEIT/BESCHÄFTIGUNG Männer Frauen Company Owner 45% Chairman, President, Non-Executive Board Member, Managing Director, General Manager 32% Head of Department, Senior Vice President, Other Senior Management position 23 % 55% 45% 45 % 55 % 45 % 45 % 32 % TECHNISCHE DATEN Veröffentlichungen Ausgabe Publikation Anzeigenschluss AUTUMN I WINTER EDITION 2016 SEPTEMBER MITTE AUGUST SPRING I SUMMER EDITION 2017 MÄRZ MITTE FEBRUAR AUTUMN I WINTER EDITION 2017 SEPTEMBER MITTE AUGUST SPRING I SUMMER EDITION 2018 MÄRZ MITTE FEBRUAR Zeitschriftenformat 230 mm breit x 300 mm hoch Seitenzahl 120 Seiten Beschnitt 3 mm Beschnitt Bundausgleich Damit Schrift- und/oder Bildelemente nicht in den Beschnitt geraten, an allen vier Seiten mind. 3 mm Abstand einhalten. Bedruckstoff Umschlag 300 g/qm Bilderdruck glänzend Inhalt 135 g/qm Volumenpapier VerarbeitungKlebegebunden DruckunterlagenGeschlossene PDF X/3-Daten mit farbverbindlichem Proof, Coated Fogra 39 mit Schnittmarken Druckdatenversand per E-Mail an: [email protected] per Datenträger an: News Consulting Würzburger Str. 2 D-04207 Leipzig Datenanlieferung immer mit farbverbindlichem Proof Änderungen im Terminplan vorbehalten. AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen 7. Kündigung von Aufträgen Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von News Consulting UG (EAT & TRAVEL Magazine), nachfolgend als Verlag genannt, gelten für alle Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unbeachtlich. Anzeigenaufträge können nur in Textform oder E-Mail, gekündigt werden. Die Kündigung eines Anzeigenauftrags ist bis zum ursprünglichen Anzeigenschluss möglich. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. 1. Abschluss 8. Platzierung von Anzeigen im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel eines Werbungstreibenden oder sonstigen gewerblichen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung, wobei die rechtsverbindlichen Anzeigenaufträge erst durch schriftliche Bestätigung des Abrufs zustande kommen. Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung in Textform, auch per Telefax oder E-Mail, vereinbart wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. Anzeigen werden vom Verlag nach ihrem inhaltlichen Sinngehalt rubriziert. Wird eine Anzeige durch den Auftraggeber für eine inhaltlich abweichende Rubrik in Auftrag gegeben, so gilt dennoch der Preis, den die Anzeige bei korrekter Platzierung gekostet hätte. 2. Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Verlag, auf der Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige, Fremdbeilage oder sonstige Werbemittel zu veröffentlichen und die Zustellung der für die Produktion erforderlichen Texte und Vorlagen. 3. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei der Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. 4. Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch oder schriftlich oder E-Mail, übermittelt werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. 5. Ablehnung von Aufträgen Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Anzeigenaufträge, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Werbe- bzw. Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist, sowie für Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Bestandteils der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach Kenntnis der betreffenden Inhalte erklären. 6. Anzeigenschluss und Erscheinungstermine Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzeigenschlusstermine und Erscheinungstermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen. 9. Abruf eines Auftrages Ist ein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss abzurufen. Ein Abschluss über mehrere Anzeigen ist innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. 10. Druckunterlagen Die Schlusstermine für die Übersendung von Druckunterlagen sind dem jeweils gültigen Preisblatt der Anzeigenpreisliste des Verlages zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und fehlerfreier Druckunterlagen oder der Beilage, Beihefter, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind Mängel an angelieferten Drucksachen, wie Beihefter, Beikleber etc. nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen endet 3 Monate nach Veröffentlichung der Anzeige. 11. Abdruckhöhe von Anzeigen Sind keine besonderen Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß der abgedruckten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter werden bei der Berechnung auf volle Millimeter nach oben gerundet. 12. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen die nicht als solche erkennbar sind, deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. 13. Haftung für den Inhalt der Anzeige Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung zu einer Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu bezahlen. 14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 15. Anzeigenbeleg Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. 16. Anzeigenrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist: Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag ist berechtigt, fehlerhafte Anzeigenrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. Bei Anzeigenaufträgen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass das Anzeigengeschäft nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Mehrwertsteuerpflicht der Anzeige bejaht. 17. Satzkosten Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. 18. Abweichende Preise Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und für redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven, sowie Anzeigen, welche nach Anzeigenschluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen. 19. Rabattzusammenschlüsse Der Verlag gewährt Rabattzusammenschlüsse nur bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Rabattzusammenschlüsse sind insbesondere nicht möglich für selbständige hoheitliche Organisationen oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts. 20. Gewährleistung Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens 6 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift reklamieren. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen oder den Anzeigenpreis in dem Ausmaß mindern, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage. 21. Haftung, höhere Gewalt Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung vertraglicher Pflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Verlag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus einer Beschaffenheitsgarantie. Soweit der Verlag dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder wenn das den Schaden auslösende Ereignis durch den Verlag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht wurde. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung. Resultieren die Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 22. Werbeagenturen 4. Computerviren sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision wird nicht auf Preise, die unterhalb der Preisliste liegen, gewährt. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Vorlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen. 23. Speicherung von Kundendaten Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. 5. Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung Beachtet der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen oder die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. 6. Datenträger An den Verlag übermittelte Disketten oder CD-ROM mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlags über. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und für eine Versandpauschale von € 5,- an den Auftraggeber auf dessen Risiko zurückgeschickt. 24. Schlussbestimmungen Erfüllungsort ist Leipzig als Sitz des Verlags. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Gerichtstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz des Verlags. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Anzeigendruckvorlagen Werden Druckvorlagen digital, also durch Digitalträger (z.B. CD-ROM) oder durch Fernübertragung (z.B. E-Mail) papierlos an den Verlag übermittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen: 1. Dateiformat Druckvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, also mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen, die mit offenen Dateien (z.B. unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand gespeicherte Dateien) übermittelt werden. 2. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. 3. Farbanzeigen Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftraggeber gleichzeitig ein Farb-Proof und ein Proof- bzw. Messprotokoll mitzuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Farbabweichungen. Stand 2016 KONTAKT VERLAGSANGABEN Herausgeber News Consulting UG (haftungsbeschränkt) Würzburger Str. 2 D-04207 Leipzig www.news-consulting.com Anzeigenpreisliste Nr. 6, gültig ab 01.01.2016 Mittlerprovision 15 % Zahlungsbedingungen 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. AGB Für Anzeigen und Fremdbeilagen gelten die AGB der News Consulting UG. ANZEIGEN Christian Schwert Anzeigen / PR-Veröffentlichungen Telefon: +49 (0) 9364 / 81 68 80 [email protected]
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