mediadaten - EAT & TRAVEL Magazine

MEDIADATEN
WWW.EAT-TRAVEL-MAGAZINE.COM
PROFIL
DELSEY
Luxus trifft
PARIS
Luxus Tradition
und Entspannung pur
Eine zeitlose Marke,
die um die Welt gereist ist
Text: Nicole Hessler Fotos: Daniela Blöchinger
DELSEY wurde 1946 durch die Zusammenarbeit
einer Pariser Firma, gegründet von Emile Delahaye, und den Seynhaeve Brüdern zum Leben
erweckt. Damals produzierte DELSEY Ledertaschen für Kameras und weitere Geräte.
Mit „DELSEY Airstyle“, dem weltweit ersten Hartschalenkoffer, und der Erfindung der Trolley-Systeme, trat DELSEY in den 1970er Jahren in die
Welt des Reisens ein.
Text: Nicole Hessler Fotos: News Consulting / Palais Namaskar
Koffer für alle Altersgruppen im verspielten Design
DELSEY’s Anziehungskraft setzt sich in allen Generationen durch, denn die Koffer haben eine treue
Anhängerschaft und gewinnen bei der neuen
Reise-Generation stetig an Popularität. Weltweit
wird alle zehn Sekunden ein Gepäckstück von
DELSEY verkauft.
www.delsey.com
Das Magazin steht für exklusive Hotelreportagen der Traumdestinationen rund um die ganze Welt, Gourmet auf allerhöchstem
Niveau, Luxus aus allen Bereichen sowie den angesagten Hotspots und neuesten Trends von morgen. Das EAT & TRAVEL Magazine zählt zu den führenden High Class Magazinen für Führungskräfte, Jetsetter und Entscheidungsträger.
LIVING DIVANI.Eat & Travel01.016t.pdf
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01/02/16
12:21
The new era of
K
Orientalischer Zauber
Kartell Tableware
in der mystischen Königsstadt
artell in Tavola again offers its collections with simplicity, a light touch and irony and at the same time with
the soundness of a complete design in all its articulations and structure created for long-lastingness, for distribution
all over the world, reaching beyond geographic borders and particular culinary cultures.
Text: Nicole Hessler Fotos: News Consulting / Royal Mansour
www.kartell.com
M
arrakech gilt als inspirierend, geheimnisvoll und
märchenhaft. Auch der Modeschöpfer Yves Saint
Laurent hat sich vor Ort von der Magie dieser Stadt
für seine Kollektionen inspirieren lassen. Kleine schmale Gassen,
Paläste, Moscheen, verwunschene Gärten und auf den Märkten
tummeln sich Gaukler und Schlangenbeschwörer. Eine schier
unendliche Fülle an Eindrücken gilt es in der duftenden Königsstadt zu entdecken. 1985 ist die Medina (Altstadt) von Marrakech
– mit dem berühmten Gauklerplatz Djeema el-Fna – zusammen
mit den Agdal-Gärten und den Menara-Gärten von der UNESCO
zum Weltkulturerbe ernannt worden. Marokkos König Mohammed Vl. hat Marrakech sogar einmal als seine Lieblingsstadt im
Land bezeichnet.
Am Flughafen von Marrakech angekommen, direkt hinter dem
Rollfeld, werden wir gleich von einer sehr freundlichen Mitarbeiterin des Hotels Royal Mansour in Empfang genommen, sie
begleitet uns – vorbei an den anderen wartenden Reisenden –
durch die Grenzkontrolle bis hin zum Gepäckband. Royal Mansour Gäste haben VIP-Service und dies bedeutet auch: keine
lästigen Warteschlangen. Mit dem hoteleigenen Shuttle Service
sind es nur rund fünfzehn Minuten durch den wuselnden Verkehr
Marrakechs bis zum Hotel.
2
Check into another world
Text: Nicole Hessler Fotos: News Consulting / Atlantis, The Palm
Auflage
360.000 Gesamtleser je Ausgabe
75.000 Online-Magazin Leser
Jede Ausgabe wird an die Online-Leser
per E-Mail verschickt.
Erstes Private Island Resort
in Kambodscha
Text: Nicole Hessler Fotos: Song Saa Private Island
10.000 Magazine in der Druckausgabe
Ausgelegt in über 400 5-Sterne-LuxusHotels in Deutschland, der Schweiz
und in Österreich.
Erscheinungsweise
2 x jährlich
Herausgeber
News Consulting
www.news-consulting.com
Traditionshaus im Herzen
von Zürich
Das heutige Sant Francesc Hotel Singular, ein ehemaliges Herrenhaus, ist ein Kleinod im neoklassizistischen Stil des 19. Jahrhunderts. Hinter der denkmalgeschützten Fassade des Hotels
liegen heute versteckte Terrassen, Innenhöfe, ein großer Garten
sowie 32 kunstvoll eingerichtete Zimmer und zehn wundervolle Suiten; viele mit Holzbalkendecken und Mansardendächern,
andere mit Fresken. Mallorquinischer Bruchstein und französisches Eichenholz zieren das Äußere des Gebäudes. Während
der Restaurierungsarbeiten wurde akribisch darauf geachtet, die
Zeugnisse der Vergangenheit zu bewahren und diese mit ebenso
modernem wie elegantem Design zu kombinieren. Dieses Konzept spiegelt sich auch in den einladenden Räumlichkeiten des
Wellbeing-Bereichs.
Text/Fotos: Baur au Lac
J
Eine hochkarätige Sammlung zeitgenössischer Kunst und Fotografie schmückt das gesamte Innenleben des Hotels. Viele dieser
Werke wurden von verschiedenen Künstlern eigens für das Sant
Francesc Hotel Singular angefertigt.
ohannes Baur, eigentlich gelernter Zuckerbäcker, galt
seinerzeit als Entrepreneur und Visionär im Aufbau eines modernen Zürichs. Er hatte vorausgesehen, dass
in den folgenden Jahren eine nie geahnte Reisetätigkeit einsetzen würde und sich dadurch auch die Ansprüche der Reisenden
rasch verändern werden. Vor allem der Tourismus profitierte in
den Folgejahren von neuen Erfindungen zur verbesserten Mobilität. So wurde beispielsweise die erste Bahnstrecke zwischen
Zürich und Baden in Betrieb genommen. Der Engländer Thomas
Cook brachte die erste Pauschalreise auf den Markt, die unter anderem durch Zürich führte und so kamen mehr und mehr Gäste
in die Schweiz.
Johannes Baur nahm es sich zum Ziel, den Gästen Zürichs eine
bis dato einzigartige Unterkunft zu bieten, die sich von den verbreiteten Gasthöfen, von seiner Lage, seiner Eleganz, dem Komfort sowie vom Servicegedanken und exzellenter Gastronomie
wesentlich abheben sollte. So war es auch seine Idee, die weltweit erste Weinhandlung in einem Hotel zu eröffnen. Gäste genossen die edlen Tropfen also nicht nur zu den Mahlzeiten, sondern konnten den Wein zudem in der Vinothek „Baur au Lac Vins“
käuflich erwerben. Das Geschäft besteht neben drei weiteren
Filialen noch heute und ist bei Gästen und Einheimischen gleichfalls beliebt. Im angeschlossenen Weinkeller lagern über über 1,3
Millionen Flaschen.
Damals wie heute rühmt sich das Hotel, das einst Schauplatz
der Weltpremiere von Wagners „Walküre“ war, mit den Besuchen
zahlreicher Berühmtheiten und Mächtigen der Welt. Künstler,
Musiker und Filmstars schätzen das Baur au Lac ebenso wie Vorstände & Top-Manager bedeutender Unternehmen.
Das Hotel bietet 120 Zimmer inklusive 27 Junior Suiten und
18 Suiten. Beim Umbau der Zimmer wurde großer Wert auf Geräumigkeit, höchste handwerkliche Qualitätsarbeit und die Verwendung edler Materialien gelegt. Der Stil der Zimmer variiert
von Art Deco, French Louis XVI und English Regency kombiniert
mit zeitgemässen Elementen und exklusiven französischen, italienischen und englischen Stoffen. Alle Möbel und Lichtelemente
wurden in Frankreich, Belgien, England und Deutschland massgefertigt. Alle Stücke wurden individuell ausgewählt und teilweise exklusiv hergestellt.
Das Restaurant „Quadrat“ befindet sich in den ehemaligen Stallungen dieses Stadtpalais. Alle Speisen werden hier stets mit
größter Sorgfalt und nach den Regeln bester Kochkunst zubereitet – inspiriert von den kulinarischen Traditionen des Mittelmeerraumes. Das Sant Francesc Hotel Singular hält damit sein
Versprechen exklusiver Entspannung.
Stilvoller Luxus
über den Dächern von Palma
Text: Nicole Hessler Fotos: Sant Francesc Hotel Singular
E
twas versteckt in den engen Gassen eines der ältesten
Viertel von Palma liegt das Sant Francesc Hotel Singular. Dieses 5-Sterne-Hotel inmitten der Hauptstadt
der Baleareninsel Mallorca stellt für seine Gäste einen höchst exklusiven Rückzugsort dar – es lädt dazu ein, in seiner einzigartigen Atmosphäre zu entspannen.
Die spektakuläre Rooftop Terrace gibt den Blick auf das Mittelmeer und die historische Altstadt frei. Die 200 Quadratmeter
große Dachterrasse verfügt über einen 30 Quadratmeter großen
Pool, ein Sonnendeck, eine Bar und ein Restaurant, sodass die
Gäste des Sant Francesc auch hier den ganzen Tag über leichte
Speisen zu sich nehmen können. Vom Abend an sind dann auch
Mallorquiner und Besucher der Insel dazu eingeladen, mit den
Hotelgästen auf der Rooftop Terrace ein Glas Champagner oder
einen Cocktail zu genießen, während sie den sanften Rhythmen
der Musik lauschen oder den Sonnenuntergang in der Ferne bewundern.
www.hotelsantfrancesc.com
FORMATE & PREISE
FESTPLAZIERUNGEN UND NACHLÄSSE
2/1 Seite
Voraussetzung für einen Anzeigen- oder Beilagenauftrag ist die Freigabe
des Werbemittels durch den Herausgeber.
1/1 Anzeige:
230 x 300 mm
2/1 Anzeige:
460 x 300 mm
6.950 €
1/1 Seite
1/1 Rückseite
PLAZIERUNGS- MALSTAFFELMENGENSTAFFEL
ZUSCHLAG
U2/U3
U4
4.950 €
5.650 €
10%
15%
2 Anzeigen
3 Anzeigen
5%
10%
2 Seiten
3 Seiten
10%
15%
BEILAGEN
1/2 Anzeige
quer:
460 x 150 mm
Für die Buchung einer Beilage nutzen Sie bitte die ausführlichen Informationen
in den Beilagen-Mediadaten.
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hoch:
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1/2 Seite quer
2.690 €
1/2 Seite hoch
2.690 €
GEWICHT
bis 10 g
bis 20 g
bis 25 g
bis 30 g
bis 40 g
Beilagen %o
103 €
110 €
115 €
120 €
132 €
ADVERTORIAL
2 Seiten
5.000 €
4 Seiten
7.500 €
6 Seiten
9.500 €
LESER
NACH ALTER
unter 32 Jahre
32 - 43 Jahre
44 - 56 Jahre
über 56 Jahre
15 %
38 %
30 %
17 %
17 % 15 %
37 %
38 %
NACH GESCHLECHT
NACH TÄTIGKEIT/BESCHÄFTIGUNG
Männer
Frauen
Company Owner
45%
Chairman, President, Non-Executive Board Member,
Managing Director, General Manager
32%
Head of Department, Senior Vice President,
Other Senior Management position
23 %
55%
45%
45 %
55 %
45 %
45 %
32 %
TECHNISCHE DATEN
Veröffentlichungen
Ausgabe
Publikation Anzeigenschluss
AUTUMN I WINTER EDITION 2016
SEPTEMBER
MITTE AUGUST
SPRING I SUMMER EDITION 2017
MÄRZ
MITTE FEBRUAR
AUTUMN I WINTER EDITION 2017
SEPTEMBER
MITTE AUGUST
SPRING I SUMMER EDITION 2018
MÄRZ
MITTE FEBRUAR
Zeitschriftenformat 230 mm breit x 300 mm hoch
Seitenzahl
120 Seiten
Beschnitt 3 mm Beschnitt
Bundausgleich Damit Schrift- und/oder Bildelemente nicht in den Beschnitt geraten,
an allen vier Seiten mind. 3 mm Abstand einhalten.
Bedruckstoff Umschlag
300 g/qm Bilderdruck glänzend
Inhalt 135 g/qm Volumenpapier
VerarbeitungKlebegebunden
DruckunterlagenGeschlossene PDF X/3-Daten mit farbverbindlichem Proof, Coated Fogra 39 mit Schnittmarken
Druckdatenversand
per E-Mail an: [email protected]
per Datenträger an:
News Consulting
Würzburger Str. 2
D-04207 Leipzig
Datenanlieferung immer mit farbverbindlichem Proof
Änderungen im Terminplan vorbehalten.
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
7. Kündigung von Aufträgen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von News Consulting UG (EAT & TRAVEL Magazine), nachfolgend als Verlag genannt, gelten für alle Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unbeachtlich.
Anzeigenaufträge können nur in Textform oder E-Mail, gekündigt werden. Die Kündigung eines Anzeigenauftrags
ist bis zum ursprünglichen Anzeigenschluss möglich. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
1. Abschluss
8. Platzierung von Anzeigen
im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel eines Werbungstreibenden oder sonstigen
gewerblichen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung, wobei die rechtsverbindlichen Anzeigenaufträge erst durch schriftliche Bestätigung des Abrufs zustande kommen.
Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung in Textform, auch per Telefax oder E-Mail, vereinbart wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. Anzeigen werden vom Verlag nach ihrem
inhaltlichen Sinngehalt rubriziert. Wird eine Anzeige durch den Auftraggeber für eine inhaltlich abweichende
Rubrik in Auftrag gegeben, so gilt dennoch der Preis, den die Anzeige bei korrekter Platzierung gekostet hätte.
2. Abruf
ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Verlag, auf der Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige,
Fremdbeilage oder sonstige Werbemittel zu veröffentlichen und die Zustellung der für die Produktion erforderlichen Texte und Vorlagen.
3. Textteil-Anzeigen
sind Anzeigen, die mit mindestens drei der Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
4. Aufträge für Anzeigen
können persönlich, telefonisch oder schriftlich oder E-Mail, übermittelt werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.
5. Ablehnung von Aufträgen
Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Anzeigenaufträge, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder vom deutschen Werbe- bzw. Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist,
sowie für Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Bestandteils der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach
Kenntnis der betreffenden Inhalte erklären.
6. Anzeigenschluss und Erscheinungstermine
Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzeigenschlusstermine und Erscheinungstermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen.
9. Abruf eines Auftrages
Ist ein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss abzurufen. Ein
Abschluss über mehrere Anzeigen ist innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.
10. Druckunterlagen
Die Schlusstermine für die Übersendung von Druckunterlagen sind dem jeweils gültigen Preisblatt der Anzeigenpreisliste des Verlages zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und fehlerfreier Druckunterlagen oder der Beilage, Beihefter, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind Mängel an angelieferten
Drucksachen, wie Beihefter, Beikleber etc. nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der
Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen endet 3 Monate nach Veröffentlichung der Anzeige.
11. Abdruckhöhe von Anzeigen
Sind keine besonderen Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von
der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß der abgedruckten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter
werden bei der Berechnung auf volle Millimeter nach oben gerundet.
12. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen
Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem
Verlag abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen die nicht als solche erkennbar sind, deutlich mit dem
Wort „Anzeige“ zu versehen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil
unterscheiden.
13. Haftung für den Inhalt der Anzeige
Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag
von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung zu einer Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber
diese Veröffentlichung nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu bezahlen.
14. Probeabzüge
werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
von ihm zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der
bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
15. Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
16. Anzeigenrechnungen
sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen,
sofern nichts anderes vereinbart ist: Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der
Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts
und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag ist berechtigt, fehlerhafte Anzeigenrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. Bei Anzeigenaufträgen
aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass
das Anzeigengeschäft nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer
berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Mehrwertsteuerpflicht der Anzeige bejaht.
17. Satzkosten
Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
18. Abweichende Preise
Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und für redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen
und Kollektiven, sowie Anzeigen, welche nach Anzeigenschluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen.
19. Rabattzusammenschlüsse
Der Verlag gewährt Rabattzusammenschlüsse nur bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Rabattzusammenschlüsse sind insbesondere nicht möglich für selbständige hoheitliche Organisationen oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts.
20. Gewährleistung
Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber
spätestens 6 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift reklamieren. Bei fehlerhaftem
Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen kann der Auftraggeber den
Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm
gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung
dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen oder den Anzeigenpreis in dem Ausmaß mindern, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Aus
einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung
hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die
in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate
nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage.
21. Haftung, höhere Gewalt
Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der
Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug,
der Verletzung vertraglicher Pflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Verlag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt oder eine Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks
wesentlich ist, oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus einer Beschaffenheitsgarantie. Soweit der Verlag dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese
Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder wenn das den Schaden auslösende Ereignis durch den Verlag,
seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht wurde. Alle Schadensersatzansprüche gegen
den Verlag verjähren in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter
oder vorsätzlicher Handlung. Resultieren die Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, findet
vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
22. Werbeagenturen
4. Computerviren
sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden
an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem
Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision wird nicht auf
Preise, die unterhalb der Preisliste liegen, gewährt. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Vorlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem
Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der
Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden
in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag
behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen.
23. Speicherung von Kundendaten
Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
5. Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung
Beachtet der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen oder die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und
Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu.
6. Datenträger
An den Verlag übermittelte Disketten oder CD-ROM mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlags über.
Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und für eine Versandpauschale von € 5,- an den Auftraggeber auf
dessen Risiko zurückgeschickt.
24. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Leipzig als Sitz des Verlags. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und
unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Gerichtstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz des Verlags.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Anzeigendruckvorlagen
Werden Druckvorlagen digital, also durch Digitalträger (z.B. CD-ROM) oder durch Fernübertragung (z.B. E-Mail)
papierlos an den Verlag übermittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:
1. Dateiformat
Druckvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, also mit solchen Dateien, die
der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen,
die mit offenen Dateien (z.B. unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand gespeicherte Dateien) übermittelt werden.
2. Zusammengehörende Dateien
sind vom Auftraggeber in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern.
3. Farbanzeigen
Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftraggeber gleichzeitig ein Farb-Proof und
ein Proof- bzw. Messprotokoll mitzuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen
etwaiger Farbabweichungen.
Stand 2016
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Herausgeber News Consulting UG
(haftungsbeschränkt)
Würzburger Str. 2
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Nr. 6, gültig ab 01.01.2016
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Zahlungsbedingungen
14 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug.
Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rechnungen bzw.
Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.
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Christian Schwert
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