21. Sitzung am Dienstag, 5. April 2016, im

Kommission
Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
gemäß § 3 Standortauswahlgesetz
Arbeitsgruppe 3
Entscheidungskriterien sowie Kriterien
für Fehlerkorrekturen
Mitteilung
Berlin, den 31. März 2016
Die 21. Sitzung der Arbeitsgruppe
Sekretariat
Telefon: +49 30 227-32978
Fax: +49 30 227-36276
findet statt am
Dienstag, dem 5. April 2016
im Anschluss an die Sitzung der Kommission,
Saal 4.900 (Europasaal)
und am Mittwoch, dem 6. April 2016
9.30 bis ca. 18.00 Uhr, Sitzungssaal: E 200
Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Str. 1,
Berlin
Sitzungssaal (PLH 4.900)
Telefon: +49 30 227-33308
Fax: +49 30 227-36332
Sitzungssaal (PLH E 200)
Telefon: +49 30 227-30269
Fax: +49 30 227-36295
- Die Sitzung am 5. April ist zu Beginn für ca. 30 Minuten
nicht öffentlich -
Tagesordnung
- nicht öffentlicher Sitzungsteil
voraussichtlich ca. 30 Min.
Tagesordnungspunkt 1
Weiteres Vorgehen zum Gutachten:
Wärmeentwicklung / Gesteinsverträglichkeit
- öffentlicher Sitzungsteil Tagesordnungspunkt 1
Begrüßung
Tagesordnung
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Kommission
Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
gemäß § 3 Standortauswahlgesetz
Arbeitsgruppe 3
Entscheidungskriterien sowie Kriterien
für Fehlerkorrekturen
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 3
„Was ist ein bestmöglicher Standort?“
(Kapitel 6.3 Endbericht)
(K-Drs./ AG 3-17, K-Drs./AG 3-21)
Tagesordnungspunkt 4
Prozessgestaltung als selbsthinterfragendes System
(Kapitel 6.4.7 Endbericht)
(K-Drs./ AG 3-13, K-Drs./ AG 3-117)
Tagesordnungspunkt 5
Methodik für vorläufige Sicherheitsuntersuchungen
(Kapitel 6.5.1 Endbericht)
(K-Drs./AG3-96a, K-Drs./AG3-106)
Tagesordnungspunkt 6
Geologische Abwägungskriterien sowie Ausschlussund Mindestkriterien
(Kapitel 6.5 Endbericht)
(K-Drs./AG3-91c, K-Drs./AG 3-109,
K-Drs./AG3-110, K-Drs./AG 3-116)
Tagesordnungspunkt 7
Umgang mit Gebieten, für die in der Phase 1 des
Standortauswahlverfahrens nicht ausreichend
geowissenschaftliche Daten vorliegen
(K-Drs./AG3-94, Diskussion in 23. Sitzung der
Kommission am 14. März 2016, K-MAT 53,
K-MAT 43, K-Drs./AG 3-115)
Tagesordnung
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Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
gemäß § 3 Standortauswahlgesetz
Arbeitsgruppe 3
Entscheidungskriterien sowie Kriterien
für Fehlerkorrekturen
Tagesordnungspunkt 8
Vertiefte Beschreibung der Prozesswege
(Kapitel 6.4 Endbericht) mit den Unterkapiteln
Das Auswahlverfahren (Kapitel 6.4.1)
Bergtechnische Erschließung des Standortes
(Kapitel 6.4.2)
Einlagerung der Abfälle (Kapitel 6.4.3)
Beobachtungsphase bis zum Verschluss des
Bergwerkes (Kapitel 6.4.4)
Beobachtung des verschlossenen Bergwerks
(Kapitel 6.4.5 )
(K-Drs./ AG 3-118)
Tagesordnungspunkt 9
Anforderungen an Forschung und Technologie
Diskussion
(Kapitel 6.8 Endbericht)
Tagesordnungspunkt 10
Verschiedenes
Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe
Michael Sailer
Prof. Dr. Armin Grunwald
Interessierte Besucherinnen und Besucher sowie
Pressevertreter beachten bitte die Informationen im Anhang
Tagesordnung
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Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
gemäß § 3 Standortauswahlgesetz
Arbeitsgruppe 3
Entscheidungskriterien sowie Kriterien
für Fehlerkorrekturen
Anlage
Informationen zur Sitzung
Am Dienstag, dem 5. April 2016 tritt die Arbeitsgruppe 3 (Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen) zu ihrer 21. Sitzung
zusammen. Die Sitzung beginnt im unmittelbaren Anschluss an die Sitzung
der Kommission, Saal 4.900 (Europasaal) im Paul-Löbe-Haus,
Konrad-Adenauer-Str. 1 und wird am Mittwoch, dem 6. April 2016 um 9:30
Uhr, Saal E 200 im Paul-Löbe-Haus fortgesetzt; weitere Einzelheiten können
der Tagesordnung entnommen werden.
Für Fotografen und Fernsehkameras gibt es zu Beginn des öffentlichen
Sitzungsteils Gelegenheit für Auftaktbilder.
Interessierte Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich bis zum
1. April 2016 bei der Geschäftsstelle der Kommission mit Namen, Vornamen
und Geburtsdatum anzumelden (Tel.: 030 227-32978,
E-Mail: [email protected]).
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit. Aufgrund des
erwarteten Interesses und der nur begrenzt verfügbaren Plätze kann der
Zutritt leider nicht garantiert werden.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen
Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
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