Merkblatt zum Hausärzte

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Merkblatt | Hausärzte-Strukturvertrag
Ziele und Laufzeit
¡¡ Besonderen Betreuungsaufwand bei Patienten mit schwierigen und langwierigen Erkrankungen berücksichtigen
¡¡ Ärztliche Versorgung von Patienten in der häuslichen Umgebung und in Pflegeheimen optimieren
¡¡ Überleitung der Patienten von der stationären in die ambulante Versorgung verbessern und eine frühzeitige
Wiedereingliederung in das Berufsleben organisieren
¡¡ Arzneimittelversorgung optimieren
¡¡ Rolle der Hausärzte bei der Versorgung multimorbider Patienten stärken
¡¡ Der optimierte Vertrag startet am 1. April 2016 und gilt unbefristet
Teilnahme der Ärzte
Eine Teilnahme an dem Vertrag ist für Ärztinnen und Ärzte möglich, die dem hausärztlichen Versorgungsbereich (Haus-und
Kinderärzte) angehören. Die teilnehmenden Ärzte müssen viermal jährlich an einem Qualitätszirkel teilnehmen. Ein gesonderter Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Teilnahme der Patienten
Teilnehmen können alle bei der AOK Rheinland/Hamburg versicherten Patienten mit Wohnort in Nordrhein. Die Teilnahme
ist freiwillig.
Allgemeine Informationen
Sofern der Patient an dem Hausärzte-Strukturvertrag teilnimmt, ist eine Behandlung im Sinne dieses Vertrages
(Anlagen 4 bis 7) möglich. Wer die zusätzlichen Leistungen der Anlagen 5 bis 7 (Hausbesuche, Dringlichkeitsbesuche,
Pflegeheimbesuche, Überleitungsmanagement und Arzneimittelcheck) abrechnet, muss aktiv mindestens einen multimorbiden Patienten im Rahmen der Anlage 4 behandeln.
Abrechnung und Vergütung
Die Betreuungspauschalen werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und außerhalb der Regelleistungsvolumina vergütet. Den Behandlungsfall muss die Praxis nur mit der Symbolnummer 91324 kennzeichnen, den Rest setzt die
KV Nordrhein automatisch zu. Bei den Leistungen der Anlagen 5 bis 7 muss die Praxis die jeweiligen Symbolnummern (SNR)
eintragen; die automatische Zusetzung ist in diesen Fällen nicht möglich.
Leistung
Hausärztliche Betreuung multimorbider Patienten (Anlage 4)
Vergütung
Symbolnummer
Einmalige kontaktabhängige Aufwandspauschale
5,00 Euro
91319
Kontaktabhängige Betreuungspauschale 1
(je Indikationsgruppe gemäß Anlage 2 zu diesem Vertrag)
2,20 Euro
91320
Kontaktabhängige Betreuungspauschale 2
(je Indikationsgruppe gemäß Anlage 2 zu diesem Vertrag)
3,00 Euro
91321
Kontaktabhängige Betreuungspauschale 3
(je Indikationsgruppe gemäß Anlage 2 zu diesem Vertrag)
4,50 Euro
91322
April 2016
Hausärzte-Strukturvertrag
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Merkblatt | Hausärzte-Strukturvertrag
Leistung
Vergütung
Durchführung von Hausbesuchen, Dringlichkeitsbesuchen, Pflegeheimbesuchen (Anlage 5)
Symbolnummer
Hausbesuche nach der GOP 01410 bis einschließlich 10 km
15,00 Euro
91325
Hausbesuche nach der GOP 01410 ab 10,1 km
17,50 Euro
91326
Dringlichkeitsbesuch nach der GOP 01411
40,00 Euro
91327
Dringlichkeitsbesuch nach der GOP 01412
40,00 Euro
91328
Dringlichkeitsbesuch nach der GOP 01415
40,00 Euro
91329
Pflegeheimbesuch I bis einschließlich 10 km
15,00 Euro
91330
Pflegeheimbesuch II ab 10,1 km
17,50 Euro
91331
Überleitungsmanagement – persönlich
40,00 Euro
91332
Überleitungsmanagement – telefonisch
18,00 Euro
91333
Arzneimittelcheck I
80,00 Euro
91334
Arzneimittelcheck II
40,00 Euro
91335
Überleitungsmanagement (Anlage 6)
Arzneimittelcheck (Anlage 7)
¡¡ Die in Anlage 4 aufgelisteten Betreuungspauschalen (siehe oben und www.kvno.de u Verträge) können für jede der
Diagnosen, die in Anlage 2 aufgeführt sind, beliebig oft abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Hausarzt gesicherte Diagnosen kodiert und den Behandlungsfall mit der Symbolnummer 91324 gekennzeichnet hat. Die KV Nordrhein
setzt dann die jeweiligen Betreuungspauschalen nach den SNR 91320 bis 91322 sowie die einmalige Aufwandspauschale
mit der SNR 91319 automatisch zu.
Beispiel: Patient A hat folgende gesicherte Diagnosen: E89.0 G, I20.8 G, F45.40 G, C77.0 G, I70.24 G. Dafür wird
die KV Nordrhein im Rahmen der automatisierten Abrechnung 3x die SNR 91320 und 2x die SNR 91321 zusetzen.
Der Hausarzt erhält somit 12,60 Euro.
¡¡ Für eine Abrechnung von Leistungen nach den Anlagen 5 bis 7 ist eine Kodierung gesicherter Diagnosen entsprechend
der Anlage 2 des Vertrages nicht erforderlich. Die Symbolnummern der Anlagen 5 bis 7 sind vom Arzt einzutragen;
die automatische Zusetzung durch die KV Nordrhein ist in diesen Fällen nicht möglich.
¡¡ Ausgeschlossen ist die parallele Abrechnung inhaltsgleicher Leistungen (zum Beispiel Betreuungspauschalen und Hausbesuche) oder von Leistungen aus anderen Verträgen, insbesondere Spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß
§ 37b SGB V, Modellvorhaben gemäß § 63 SGB V, Strukturverträge gemäß § 73a SGB V, Hausarztzentrierte Versorgung
gemäß § 73b SGB V, Besondere ambulante ärztliche Versorgung gemäß § 73c SGB V und Integrationsverträge gemäß
§ 140ff. SGB V.
April 2016
Alle genannten Anlagen finden Sie unter www.kvno.de u Verträge
Hausärzte-Strukturvertrag