GVG-Förderprogramme - GVG Rhein-Erft

Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2016
Was wird gefördert?
Erneuerung der
bestehenden ErdgasHeizungsanlage bzw.
die Umstellung einer
Heizungsanlage auf
Erdgas durch ein
zinsgünstiges Darlehn
Wer wird gefördert?
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in einem Produkt
mit Preisgarantie, die ihre
Heizungsanlage auf Erdgas
umstellen oder ihre ErdgasHeizungsanlage bzw. Anlagenteile
erneuern
1.
2.
3.
•
•
•
•
Voraussetzung für die Förderung
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in einem Produkt
mit Preisgarantie
Bestätigter Finanzierungsdarlehnsvertrag
Vorlage des Kostenvoranschlags und
der Rechnungskopien
Installationskosten (Heizungsfirma)
Sanierung der Abgasanlage (Kamin)
Erdgas-Netzanschlusskosten
Tankentsorgung (bzw. Still-Legung)
Sofern während der Laufzeit des
Finanzierungsdarlehnsvertrags die
Kündigung des Erdgas-Liefervertrags erfolgt,
ist die restliche Darlehnsverbindlichkeit
sofort zurückzuzahlen.
Beteiligung am Ausbau
des Öltanks
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in dem Produkt
erftflamme 18 und deren zu
demontierende Öltank-Anlage sich
in oder an einem Objekt innerhalb
des Erdgas-Liefergebiets der GVG
Rhein-Erft befindet
1.
2.
3.
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in dem Produkt
erftflamme 18
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Rechnungskopie der ausführenden
Firma über den Ausbau der ÖltankAnlage (bzw. Still-Legung)
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Höhe der Förderung und Konditionen
€ 5.100,00 (Höchstsumme)
Förderzeitraum:
02.01.2016 bis 30.12.2016
Eigenkapitalanteil:
Mindestens 25 % der gesamten
Installationskosten
2,0 % effektiv
48 Monate Laufzeit
Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist
mit weiteren Förderungen der GVG
Rhein-Erft kombinierbar.
300,00 € inkl. USt.
Förderzeitraum:
02.01.2016 bis 30.09.2016
Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist
mit Förderungen von Bund oder Land
kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings
nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der
GVG Rhein-Erft.
Maßgebend sind die Bedingungen des
Förderantrags.
Stand: 30.03.2016
Ansprechpartner
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3064
E-Mail: [email protected]
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Nadine Morawietz
Johanne Todt
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3064
E-Mail: [email protected]
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Nadine Morawietz
Johanne Todt
Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2016
Was wird gefördert?
Beteiligung am Ausbau
einer ElektroHeizungsanlage
Wer wird gefördert?
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in dem Produkt
erftflamme 18 und deren zu
demontierende ElektroHeizungsanlage sich in einem
Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebiets der GVG Rhein-Erft
befindet
1.
2.
3.
Voraussetzung für die Förderung
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in dem Produkt
erftflamme 18
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Rechnungskopie der ausführenden
Firma über den Ausbau und die
fachgerechte Entsorgung der ElektroHeizungsanlage
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Förderung ErdgasBrennwerttechnik
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in Tarif mit
Förderangeboten, die in 2016 die
Umstellung ihrer atmosphärischen
Erdgasheizung auf ErdgasBrennwerttechnik vornehmen und
deren zu fördernde Anlage sich in
einem Objekt innerhalb des GVGErdgas-Liefergebiets befindet
1.
2.
3.
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in einem Tarif mit
Förderangeboten
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Vorlage der Rechnungskopie des
Installateurs über die Umstellung der
Heizungsanlage auf ErdgasBrennwerttechnik
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Stand: 30.03.2016
Höhe der Förderung und Konditionen
300,00 € inkl. USt.
Förderzeitraum:
02.01.2016 bis 30.09.2016
Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist
mit Förderungen von Bund oder Land
kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings
nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der
GVG Rhein-Erft.
Maßgebend sind die Bedingungen des
Förderantrags.
€ 100,00 inkl. USt.
Förderzeitraum:
02.01.2016 bis 30.12.2016
Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist
mit Förderungen von Bund oder Land
kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings
nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der
GVG Rhein-Erft.
Maßgebend sind die Bedingungen des
Förderantrags.
Ansprechpartner
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3064
E-Mail: [email protected]
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Nadine Morawietz
Johanne Todt
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3064
E-Mail: [email protected]
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Nadine Morawietz
Johanne Todt
Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2016
Was wird
gefördert?
Der Einbau von
Solarkollektoren zur
kombinierten
Warmwasserbereitung
und Heizungsunterstützung in
Zusammenhang mit
dem Einbau eines
ErdgasBrennwertgeräts im
Gebäudebestand oder
im Neubau
Wer wird gefördert?
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in einem Tarif mit
Förderangeboten und deren zu
fördernde Anlage sich in einem
Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebiets der GVG Rhein-Erft
befindet
(maximal 20 Anlagen)
Stand: 30.03.2016
1.
2.
3.
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in einem Tarif mit
Förderangeboten
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Vorlage der Rechnungskopie des
Installateurs über die Umstellung der
Heizungsanlage auf ErdgasBrennwerttechnik und den Einbau von
Solarkollektoren
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
(maximal 20 Anlagen)
Förderung eines
erdgasbetriebenen
Mikro-BHKW bis
maximal 25 kW
installierter Leistung
Im Neubau- oder
Gebäudebestand
Voraussetzung für die Förderung
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in dem Produkt
erftflamme 18, die in 2016 ein
erdgasbetriebenes Mikro-BHKW
installierten lassen und deren zu
fördernde Anlage sich in einem
Objekt innerhalb des GVG-ErdgasLiefergebiets befindet
1.
2.
3.
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in dem Produkt
erftflamme 18
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Vorlage der Rechnungskopie des
Installateurs über den Einbau eines
erdgasbetriebenen Mikro-BHKW
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Höhe der Förderung und Konditionen
300,00 € inkl. USt.
Förderzeitraum:
02.01.2016 bis 30.09.2016
Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist
mit Förderungen von Bund oder Land
kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings
nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der
GVG Rhein-Erft.
Maßgebend sind die Bedingungen des
Förderantrags.
€ 1.000,00 inkl. USt.
Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist
mit Förderungen von Bund oder Land
kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings
nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der
GVG Rhein-Erft.
Förderzeitraum:
02.01.2016 bis 30.09.2016
Maßgebend sind die Bedingungen des
Förderantrags.
Ansprechpartner
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3064
E-Mail: [email protected]
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Nadine Morawietz
Johanne Todt
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3064
E-Mail: [email protected]
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Nadine Morawietz
Johanne Todt
Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2016
Was wird gefördert?
Der Einbau einer GasWärmepumpe im
Neubau oder
Gebäudebestand
(maximal 5 Anlagen)
Wer wird gefördert?
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in dem Produkt
erftflamme 18 und deren zu
fördernde Anlage sich in einem
Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebiets der GVG Rhein-Erft
befindet
1.
2.
3.
Voraussetzung für die Förderung
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in dem Produkt
erftflamme 18
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Vorlage der Rechnungskopie des
Installateurs über den Einbau einer
Gas-Wärmepumpe
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Höhe der Förderung und Konditionen
1.000,00 € inkl. USt.
Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist
mit Förderungen von Bund oder Land
kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings
nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der
GVG Rhein-Erft.
Förderzeitraum:
02.01.2016 bis 30.09.2016
Maßgebend sind die Bedingungen des
Förderantrags.
Stand: 30.03.2016
Ansprechpartner
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3064
E-Mail: [email protected]
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Nadine Morawietz
Johanne Todt