Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2016 Was wird gefördert? Erneuerung der bestehenden ErdgasHeizungsanlage bzw. die Umstellung einer Heizungsanlage auf Erdgas durch ein zinsgünstiges Darlehn Wer wird gefördert? Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in einem Produkt mit Preisgarantie, die ihre Heizungsanlage auf Erdgas umstellen oder ihre ErdgasHeizungsanlage bzw. Anlagenteile erneuern 1. 2. 3. • • • • Voraussetzung für die Förderung Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in einem Produkt mit Preisgarantie Bestätigter Finanzierungsdarlehnsvertrag Vorlage des Kostenvoranschlags und der Rechnungskopien Installationskosten (Heizungsfirma) Sanierung der Abgasanlage (Kamin) Erdgas-Netzanschlusskosten Tankentsorgung (bzw. Still-Legung) Sofern während der Laufzeit des Finanzierungsdarlehnsvertrags die Kündigung des Erdgas-Liefervertrags erfolgt, ist die restliche Darlehnsverbindlichkeit sofort zurückzuzahlen. Beteiligung am Ausbau des Öltanks Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in dem Produkt erftflamme 18 und deren zu demontierende Öltank-Anlage sich in oder an einem Objekt innerhalb des Erdgas-Liefergebiets der GVG Rhein-Erft befindet 1. 2. 3. Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in dem Produkt erftflamme 18 Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Rechnungskopie der ausführenden Firma über den Ausbau der ÖltankAnlage (bzw. Still-Legung) Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Höhe der Förderung und Konditionen € 5.100,00 (Höchstsumme) Förderzeitraum: 02.01.2016 bis 30.12.2016 Eigenkapitalanteil: Mindestens 25 % der gesamten Installationskosten 2,0 % effektiv 48 Monate Laufzeit Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist mit weiteren Förderungen der GVG Rhein-Erft kombinierbar. 300,00 € inkl. USt. Förderzeitraum: 02.01.2016 bis 30.09.2016 Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist mit Förderungen von Bund oder Land kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der GVG Rhein-Erft. Maßgebend sind die Bedingungen des Förderantrags. Stand: 30.03.2016 Ansprechpartner Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3064 E-Mail: [email protected] Fax: 0 22 33 79 09-5502 Nadine Morawietz Johanne Todt Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3064 E-Mail: [email protected] Fax: 0 22 33 79 09-5502 Nadine Morawietz Johanne Todt Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2016 Was wird gefördert? Beteiligung am Ausbau einer ElektroHeizungsanlage Wer wird gefördert? Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in dem Produkt erftflamme 18 und deren zu demontierende ElektroHeizungsanlage sich in einem Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebiets der GVG Rhein-Erft befindet 1. 2. 3. Voraussetzung für die Förderung Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in dem Produkt erftflamme 18 Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Rechnungskopie der ausführenden Firma über den Ausbau und die fachgerechte Entsorgung der ElektroHeizungsanlage Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Förderung ErdgasBrennwerttechnik Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in Tarif mit Förderangeboten, die in 2016 die Umstellung ihrer atmosphärischen Erdgasheizung auf ErdgasBrennwerttechnik vornehmen und deren zu fördernde Anlage sich in einem Objekt innerhalb des GVGErdgas-Liefergebiets befindet 1. 2. 3. Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in einem Tarif mit Förderangeboten Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Vorlage der Rechnungskopie des Installateurs über die Umstellung der Heizungsanlage auf ErdgasBrennwerttechnik Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Stand: 30.03.2016 Höhe der Förderung und Konditionen 300,00 € inkl. USt. Förderzeitraum: 02.01.2016 bis 30.09.2016 Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist mit Förderungen von Bund oder Land kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der GVG Rhein-Erft. Maßgebend sind die Bedingungen des Förderantrags. € 100,00 inkl. USt. Förderzeitraum: 02.01.2016 bis 30.12.2016 Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist mit Förderungen von Bund oder Land kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der GVG Rhein-Erft. Maßgebend sind die Bedingungen des Förderantrags. Ansprechpartner Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3064 E-Mail: [email protected] Fax: 0 22 33 79 09-5502 Nadine Morawietz Johanne Todt Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3064 E-Mail: [email protected] Fax: 0 22 33 79 09-5502 Nadine Morawietz Johanne Todt Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2016 Was wird gefördert? Der Einbau von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Zusammenhang mit dem Einbau eines ErdgasBrennwertgeräts im Gebäudebestand oder im Neubau Wer wird gefördert? Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in einem Tarif mit Förderangeboten und deren zu fördernde Anlage sich in einem Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebiets der GVG Rhein-Erft befindet (maximal 20 Anlagen) Stand: 30.03.2016 1. 2. 3. Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in einem Tarif mit Förderangeboten Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Vorlage der Rechnungskopie des Installateurs über die Umstellung der Heizungsanlage auf ErdgasBrennwerttechnik und den Einbau von Solarkollektoren Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. (maximal 20 Anlagen) Förderung eines erdgasbetriebenen Mikro-BHKW bis maximal 25 kW installierter Leistung Im Neubau- oder Gebäudebestand Voraussetzung für die Förderung Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in dem Produkt erftflamme 18, die in 2016 ein erdgasbetriebenes Mikro-BHKW installierten lassen und deren zu fördernde Anlage sich in einem Objekt innerhalb des GVG-ErdgasLiefergebiets befindet 1. 2. 3. Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in dem Produkt erftflamme 18 Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Vorlage der Rechnungskopie des Installateurs über den Einbau eines erdgasbetriebenen Mikro-BHKW Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Höhe der Förderung und Konditionen 300,00 € inkl. USt. Förderzeitraum: 02.01.2016 bis 30.09.2016 Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist mit Förderungen von Bund oder Land kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der GVG Rhein-Erft. Maßgebend sind die Bedingungen des Förderantrags. € 1.000,00 inkl. USt. Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist mit Förderungen von Bund oder Land kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der GVG Rhein-Erft. Förderzeitraum: 02.01.2016 bis 30.09.2016 Maßgebend sind die Bedingungen des Förderantrags. Ansprechpartner Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3064 E-Mail: [email protected] Fax: 0 22 33 79 09-5502 Nadine Morawietz Johanne Todt Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3064 E-Mail: [email protected] Fax: 0 22 33 79 09-5502 Nadine Morawietz Johanne Todt Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2016 Was wird gefördert? Der Einbau einer GasWärmepumpe im Neubau oder Gebäudebestand (maximal 5 Anlagen) Wer wird gefördert? Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in dem Produkt erftflamme 18 und deren zu fördernde Anlage sich in einem Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebiets der GVG Rhein-Erft befindet 1. 2. 3. Voraussetzung für die Förderung Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in dem Produkt erftflamme 18 Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Vorlage der Rechnungskopie des Installateurs über den Einbau einer Gas-Wärmepumpe Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrags ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Höhe der Förderung und Konditionen 1.000,00 € inkl. USt. Diese Förderung der GVG Rhein-Erft ist mit Förderungen von Bund oder Land kombinierbar (KfW bzw. BAFA) – allerdings nicht mit weiteren Fördermaßnahmen der GVG Rhein-Erft. Förderzeitraum: 02.01.2016 bis 30.09.2016 Maßgebend sind die Bedingungen des Förderantrags. Stand: 30.03.2016 Ansprechpartner Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3064 E-Mail: [email protected] Fax: 0 22 33 79 09-5502 Nadine Morawietz Johanne Todt
© Copyright 2024 ExpyDoc